Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 3. (18.1.1877)
- Date
- 1877-01-18
- Page
- Seite 22 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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22 kann der Sinn jener Worte dahin gedeutet werden, daß da, wo der Unterricht als ein obligatorischer bereits eingeführt ist und als solcher, ohne zu Bedenken Anlaß gegeben zu haben, sich vollkommen bewährt hat, derselbe dennoch in einen blos fakultativen umgewandelt werden solle. — Wir würden es auf's Schmerzlichste bedauern, wenn durch solche Deutung die dankbar anzuerkennenden Absichten, die dem hohen Erlasse vom 30. April 1875 im Allgemeinen zu Grunde liegen, gerade für Breslau, welches aus eigenster Initiative dem Princip der Parität auf diesem Gebiete die Bahn eröffnete, einen in vielen Beziehungen beklagenswerthen Rückschritt zur Folge hätten, der mit jenen wohlmeinenden Absichten in schneidendstem Widerspruch stände. Der Vorstand der Synagogen Gemeinde zu Breslau. Berichte und Lorrespoudenzeu. Deutschland. Cassel, 7. Januar.*) (Offenes Schreiben an den Herausgeber des „Israelit", Herrn Rabbiner Dr. Lehmann in Mainz) Es entspricht nicht der Würde eines Gemeindevorstandes, aus die in Nr. 51 Ihres Blattes unserer Erklärung angesügten Redactionsbemerkungen zu anlwoiten, sondern es bleibt jetzt lediglich einem jeden Einzelnen überlassen, die Initiative zu ergreifen. Aus diesen! Grunde erlaubt sich deshalb der Unterzeichnete, Ihnen nachstehende Zeilen mit der Bemerkung zu widmen, daß ich weit entfernt davon bin, mit einer so gewiegten Persönlichkeit, wie Sie, Herr Doctor, einen Federkrieg zu eröffnen, noch viel weniger ist es nreine Absicht, durch eine Polemik die Spalten Ihres Blattes pikant zu machen, sondern es liegt mir lediglich ob, der Wahrheit die Ehre zu geben, und da ich glaube, daß ich bei Ihnen mit diesem Wunsche nicht landen werde, so ergreife ich meine Zuflucht, behufs Veröffentlichung dieser Zeilen, zu einer mir ganz besonders als ehrenwerlh empfohlenen Redaclion. So weit uieine Einleitung und nun zur Sache. Wenn Sie zuvörlerst in Ihrer Vorbemerkung glauben, daß es Seitens der hiesigen Gemeinde-Aeltesten eines Dankes bedürfe, daß Sie unsere Erklärung in die Spalten Ihres geschätzten Blattes ausgenommen, so irren Sie, und wenn ich bei dieser Gelegenheit Ihre Unkenntniß des Preßgesetzes documenliren muß, da Sie in der sraglicheu Erklärung eine thatsächliche Berichtigung nicht gefunden haben, so hätte ich nur gewünscht, daß Sie die Aufnahme verweigert hätten, ich würde dann als Mann vom Fach, der durch 25 Jahre hindurch eine öffentliche Zeitung**) herausgiebt, Sie auf dem Wege des Rechts eines Besseren belehrt haben, so daß Sie sich sehr bald veranlaßt gesehen hätten, diese Erklärung, gleichviel welcher Partei ich angehöre, den Lesern Ihres Blattes zu unterbreiten. Sehr angenehm war es mir nun, aus Ihrem, unserer Erklärung vorgedruckten Eingang zu ersehen, daß Sie mich zu Ihrer Partei nicht zählen, obgleich diese Bemerkung meines Erachtens ganz überflüssig war, da das Gegentheil wohl Niemand geglaubt hätte. Ich bin auch stolz darauf, daß wir, ich sowie meine College« im Amte und die von uns vertre- ) Wir haben in Nr. 1 die Erklärung der HH. Gemeindeältesten zu Cassel, unter denen sich auch der Verfasser des Obenstehenden, Herr Gotthelst — nicht Lotthilft — befindet, abgedruckt und aus eigenem Antriebe beleuchtet. Wir haben dann mehrere Berichte aus Cassel erhalten, welche den Zusainmenhang der Thatsachen fast genau so erzählen, wie wir ihn combinirt haben. Wir legen diese bei Seite und geben jetzt das „Offene Schreiben" und im nächsten Blatte eine genaue Schilderung des Synagogenwesens in Cassel, damit der Leser sich darüber ein eigenes Urtheil bilden könne. **) Tageblatt und Anzeiger für die Provinz Hessen. (Red.) tene Gemeinde, die Ansichten und Richtung, welche Sie und Ihre Genossen namentlich in letzterer Zeit eingeschlagen. nicht lheileu und verfolgen, uno war es stels meine Aufgabe, diesen Rückschritlsmäuneru, welche im Finstern umherlappen, und deren Absicht es ist, nur Unfrieden in den Gemeinden hervorzurufen, den Rücken zu wenden. Was nun die Erklärung selbst betrifft, so haben Sie ja gegen dieselbe im großen Ganzen nichts eiuzulvenden gehabt, und sind die darauf bezüglichen redactionellen Bemerkungen so nichtssagend, daß ich wohl mit unserem großen Schiller ousrufen möchte: „Louise, die Limonade ist so matt wie Deine Seele!" Die Bedenken, welche Sie in Ihrer ersten Bemerkung aussprechen, sind so diplomatisch gehalten, daß es wahrlich schwer fällt, das Richtige herauszufinden. Warum gehen Sie nicht offen und ehrlich mit der Sprache heraus und theilen darin mit, welches göttliche Gesetz Herr Lrndrabbiner Dr. Adler abgeschafft wissen will? Oder fürchten Sie vielleicht, daß das Material für die Staatsauwaltschaft dadurch vielleicht vervollständigt würde? Wenn Sie W ihrheit predigen, dürfen Sie auch solche schreiben, vorausgesetzt, daß Sie es verantworten können, und hege ich bis jetzt noch, offen gestanden, gelinden Zweifel daran. Somit behaupte ich auch heute noch, daß allen unfern hiesigen Glaubeusgenoffen Gelegenheit geboten ist, etwa vorkonlinende casuistische Fragen vollständig durch Herrn Dr. Adler zur richtigen gewissenhaften Entscheidung gelangen zu lassen, und halte diese meine Behauptung so lange aufrecht, dis Se mich eines Besseren belehren Ich kann daher nicht umhin, Ihnen die Worte des 3. Buch Moses Cap. 19 Vers 16 ins Gedächtniß zu rufen, die da lauten: xb „Du sollst nicht als Verläumder umherzieheu unter Deinem Volke." In Ihrer zweiten redactionellen Bemerkung zeihen Sie uns der Sünde, daß wir Herrn Heule Hahn durch seine offene und ehrliche Erklärung beschämt haben. Da kann man wieder sehen, wie weit die Ansichten der Menschen auseinander gehen, da ich gerade das Gegentheil behaupten möchte! Herr H e n l e Hahn ist indirekt durch Ihren Herrn Dr. E h rmann veranlaßt worden, das von demselben verfaßte und in Scene gesetzte Aktenstück zu unterschreiben, ohne den Vorgang genau gekannt zu haben. Derselbe ist daher mißbraucht worden und wird sich nie und nimmer wieder zu einem Werkzeug solcher Jntrigueu hergeben. Nachdem ihm uuil der Sachverhalt unsererseits zur Genüge mitgetheilt und er somit vollständig unterrichtet war, was diesem Artikel eigentlich voran ging, sprach er frei und offen sein Bedauern aus und übergab uns den fraglichen Revers, in welchem er seine Unterschrift zurücknahm. Durch diese Handlungsweise nimmt Herr Hahn, so ist wenigstens die Ansicht unter den meisten hiesigen Gemeindemitgliedern, seine ehrenvolle Stellung wie zuvor hier wieder ein. Die uns von Ihnen vorgeworsene Sünde glaube ich und meine Amtsgenoffen verantworten zu können, wie Sie aber die Sünde, einen Tttbri öffentlich zu sein, verantworten wollen, faffe ich nicht. — Auffallend erscheint es mir jedoch, daß der Schreiber der redactionellen Bemerkungen den Mitunterzeichner des fraglichen Artikels Herrn Juda Goldberg mit keiner Sylbe erwähnt. Ist das vielleicht von Ihrem Standpunkte aus nicht sündhaft, daß wir dessen offene Erklärung entgegen genommen haben? Derselbe stellte uns zwar keinen Revers aus, bedauerte aber ebenfalls den fraglichen Artikel unterzeichnet zu haben und nannte uns bei dieser Gelegenheit aus eigenem Antriebe Herrn Dr. Ehrman n als Verfasser und Veranlasser des Machwerks. Mir will es dünken, als wenn man hier eine Ausnahme stattfinden laffen will, um die wenigen Sympathien für die hyperorthodoxe Partei, welche an und für sich bei uns sehr vereinzelt zu finden sind, nicht noch zu schwächen. Nur keine Juconsequenzen, verehrter Herr Doctor, denn Sie kennen wohl das Sprichwort: „Milgegangen, milgehangen " Sie dürfen daher, wenn es Ihnen auch schwer werden wird, die Ehre, welche Sie Herrn Henle Hahn zukommen laffen, i*fr" fiTriTWiKi mTlW«