Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 8 (1877)
- Issue
- N° 2. (11.1.1877)
- Date
- 1877-01-11
- Page
- Seite 15 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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15 I \ I gesprochen hat. Ebenso hat der Landrabbiner vr. Meyer schon vor 10 Jahren erklärt, daß er solche Strafen nicht mehr zuerkennen könne. Ausdrücklich und gesetzlich aufgehoben war jedoch die Bestimmung nicht, hrer und da setzten Vorsteher die fünf Groschen Strafe an, und sie wurde auch ohne Recurs bezahlt, nach dem Grundsatz „wo kein Kläger rc." So kanl es, daß Lasker s. Z. aus diese „Kirchenstrafe" hinwies. —nn. Hamburg, 31. Tecbr. (Or.-Corr) In Gemeindekreisen und in der Presse machen einmal wieder Fleisch h ä nde l vielen Lärm. Für auswärtige Leser darüber nur soviel, daß ein Fleischwaarenhändler und Fabrikant, Jacob aus Berlin, hier eine Filiale errichtet und einen eigenen Schochet dazu engagirt hat. Oberrabb. Stern hat die Jacob'schen Fleischwaaren in der Synagoge als verboten bekannt machen und zugleich dafür Sorge tragen lassen, daß Töpfe mit Jacob'schem Fleisch nicht in den Gemeinde-Schaletofen kommen, zu welchem Behufe eine strenge Controle eingeführt ist. — Daß solche Vorkommnisse Anlaß zu Witzeleien, Carrikaturen u. dgl. geben, ist natürlich, nran nluß jedoch zugeben, daß diejenigen, welche unsrer Spersegesetze spotten wolleü, dazu überall Stoff finden, gleichviel ob diese strenger oder laxer gehandhabt werden. — Ob es recht in, den Jacob, der sich auf die Gewerbesreiheit und Freizügigkeit beruft, ohne Weiteres abzuweisen, und, den Hanibnrger Schlachtern jede Concurrenz vom Leibe zu halten, will ich nicht untersuchen. Oesterreich-Ungarn. Wien. Am 31. December übermittelte der Vorstand der „Wiener israelitischen Allianz" Sr. Excellenz, dem Minister des Aeußern, Herrn Grasen Andrassy, eine Abschrift des auf der Pariser Conferenz festgestellten Memorandums, und begleitete dasselbe mit einer speziellen Adresse, der wir folgende markantere Stelle entnehmen. „Die Gefahr lugt nahe, daß, während für einen Theil der mcht-muselmanischen Umecthanen der Pforte — die Christen — Verbesserungen der polnischen und bürgerlichen Stellung erzielt würden, Die nicht-christlichen ottomanischen Unterthanen außer Berücksichligung blieben. In dieser Richtung hat Rumänien ein erschreckendes Beispiel gegeben. Seudenl dieses Land durch Erlangung einer vollständigen Autonomie von der directen Einflußnahme der Psortenregierung losgelöst wurde, hat es Europa das Schauspiel einer fanatischen Verfolgung nicht-christlicher Staatsbürger gegeben. Die Verfassung, welche soeben von der hohen Pforte prollaniirt wurde, über deren vollständige Durchführung oder Nichldurchführung uns kein Urtheil zusteht, hat den Grundwtz der Gleichheit aller Confessionen in der Türkei ausgesprochen. Sollte es nun möglich sein, daß die Vertreter der freien Staaten in Constaniinopel hinter jenen Grundsätzen zurückblieben, welche soeben von der Türkei proklamirt, in ihren eigenen Staaten Geltung haben? Gründe der Gerechtigkeit und der gesellschaftlichen Ordnung erheischen demnach, daß in den neuen, in Constantinopel eventuell zu treffenden Abmachungen der Großniüchte der im europäischen Rechte allgemein acceptirte Grundsatz der Gleichheit nach allen Richtungen hin vollständig gewahrt werde, weil nur hierdurch allein eine Verschlimmerung des Zustandes einer (der jüdischen) Classe von Staatsbürgern vermieden weroen kann. Thatsache ist es, daß bisher in der Türkei al'e Nichtmuselmanen m einem gleichen Verhältnisse sich befanden. Wenn nun durch die neuen Einrichtungen, welche die Mächte etwa zur Geltung brächten, nur die christliche Bevölkerung mit neuen Rechten bekleidet würde, die jüdische jedoch im alten Zustande verbliebe, so würde dadurch ein neuer Rechtsunterschied geschaffen, die jüdische Bevölkerung stigmatisirt, und würden durch dieser Stigmaüsrrung und Jsolirung politische und gesellschaftliche Zustände geschaffen werben, welche für die Juden schlimmer wären, als die bisherigen, wobei wir wiederum auf Rumänien hinzuweisen uns erlauben. Die in Paris versammelten jüdischen Delegirten waren sich klar darüber, daß ihr an die hohe Conferenz in Constantinopel geleitetes Memorandum nur dann von Wirkung sein könne, wenn die einzelnen hoben Regierungen, deren Botschaftern. und Gesandten das künftige Schicksal der Unterthanen der Pforte und etwa auch der Vasallenstaaten anvertraut ist, den hier ausgesprochenen Wünschen durch ihre Zustimmung Nachdruck geben. Gestützt auf die liberalen Grundsätze, die im österr.-ungarischeil Staate herrschen, erlaubt sich der gehorsamst gefertigte Vorstand der Israelitischen Allianz zu Wien, welcher an den Pariser Berathungen durch eines feiner Mitglieder theilgenommen hat. unter Anschluß eines Exemplares des Pariser Memorandums und einer gedruckten Sammlung verschiedener auf diesen Gegenstand bezüglichen Acten und Schriftstücke die ganz ergebene Bitte zu stellen: Eure Excellenz geruhe, den bei der Conferenz in Constantinopel beglaubigten hohen österr.-ungarischen Vertretern die Ermächtigung zu ertheilen, den vorstehend ausgesprochenen Wünschen, sowie den Wünschen, die in dem angeschlossenen Memorandum zur Kenntniß der hohen Conferenz in Constantinopel gebracht werden, Namens der k. k. und k. österr. ungarischen Regierung eine kräftige Unterstützung zuzuwenden." (Nach den neuesten Nachrichten aus Bukarest (siehe unten) hat, wohl in Folge dieses Memorandums, Andrassy bereits für die Juden in Rumänien intervenirl.) Pest. Das „Pol. Volksbl." erzählt: Der isr. Tempel in der Rombachgasse war gestern, Nachmitiags gegen halb 3 Uhr, der Schauplatz einer dramatischen und aufregenden Szene. Es war nämlich für diese Zeit die Trauung des hiesigen Schuhmachers Max Deutsch mit einem ebenfalls hier zuständigen Mädchen Namens Regine Lauter angesagt, und um die bestimmte Stunde waren auch Braut und Bräutigam, die nolhwendigen Funktionäre und eine zahlreiche Schaar von festlich geschmückten Hochzeitsgästen erschienen. Der Rabbiner, Hr. I)r. Pollak, stano bereit und hatte die Trauungsceremonie schon begonnen, als plötzlich eine gewisse Bewegung im Tempel entstand. Alles wendete die Köpfe gegen Den Eingang des Tempels, und was sich da den Blicken der erstaunten Hochzeitsgäfte darbot, war seltiam genug, um deren Befremden zu erregen. Mit aufgelösten Haaren, wirrem Blick und der wüthenden Geberde brach sich ein Weib gewaltsam einen Weg durch die Menge. „Halt ein, Rabbi!" — schrie sie dem in der Trauungsceremonie Begriffenen zu — „Halt ein! Er ist mein Mann, erst muß er sich von mir scheiden!" Mit Hinwegräumung aller Hindernisse stürzte sie zum Altar, riß der Braut den Schleier von dem Haupte und wiederholte schreiend, die Trauung dürfte nicht vollzogen werden, der Bräntgiam sei ihr Mann, ihr Mann, der sie vor neun Jahren geheirathet habe, der Mann, aus dessen Ehe mit ihr sechs Kinder entsprossen waren, die nun alle tobt seien, der Mann, der sie vor vier Jahren treulos verlassen. Der Tempeldiener, der die tobende Frau wegen dieses unerhörten Skandals zur Rede stellte und dieselbe aus dem Tempel weisenwollle, mußte alsbald von diesem Wagestück abstehen, da ihni das rasende Weib ein Messer entgegenhielt und ihm dieses in den Leib zu rennen drohte, wenn er es wagen sollte, sich ihr zu nähern. Das Entsetzen der Anwesenden war auf Aller Gesichter zu lesen. Stumm und bleich stand der Bräittigam, in Thränen aufgelöst die Braut da, mit welcher Deutsch bereits zwei Jahre in unehelicher Verbindung gelebt haben soll, und wel-. cher Verbindung angeblich zwei Kinder schon ihr Dasein verdanken. Der Rabbi unterbrach seine Funktion, und bestürzt verließen die Hochzeitsgäste den Tempel. Die Frau, welche gestern die peinliche Szene heraufbeschwor, erschien heule in unserer Redaktion und bat uns, die Thatsache durch Aufnahme in unser Blatt vor das Forum der Oeffentlichkeit zu bringen. Wir hätten dies auch ohne die-