Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-01-11 · N° 2. (11.1.1877) · p. Seite 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 2. (11.1.1877)
Date
1877-01-11
Page
Seite 12 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/5369809-9583384-9583396--2983-9583398
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Königreich Neapel an seinen Bruder Joseph schrieb: „Ich freue mich zu sehen, daß ein Dorf der Insurgenten niedergebrannt worden ist. Du solltest Befehl geben, zwei oder drei der Dörfer, die sich am schlechtesten benommen haben, zu plündern; das würde ein Beispiel sein, und deinen Truppen ihre Fröhlichkeit und Thatendurst wiedergeben." Brennen, Plündern. Erschießen, Hängen, Alles rechtfertigte Napoleon durch die Kriegsgesetze, indem er sagte: „Nichts ist heilig nach einer Eroberung." Napoleon und seine Franzosen haben doch zu den Christen gehört, und die Neapolitaner sogar auch. Und wenn wir auch zugeben, daß die Menschheit überhaupt und die Humanität insbesondere seit 1807 recht schöne Fortschritte gemacht habe, so kann man doch nicht sagen, daß Napoleons Zeit etwa noch dem finsteren, aller Humanität baaren — obgleich schließlich doch auch christlichen — Mittelalter angehöre. Das Echriftchen ist sehr klein, aber so inhaltreich, daß es nicht wohl möglich ist, einen Auszug zu geben oder den Gedankengang wesentlich kürzer zu fasten, als es dort geschehen ist. Wir geben also zunächst einige Sätze über die Frage: „Bis zu welchem Grade und mit welchem Rechte dürfen christliche Nationen sich in Neligionsangelegenheiten nichtchristlicher Völker mischen?" — Der Verfasser geht von dem Gedanken aus, daß vor Zeiten die Mißhandlung der Christen in der Türkei ganz Europa zu einem Kreuzzuge aufgerufen haben würde. Heutigen Tages aber, sagt er, wird von den im Misten und in den Künsten moderner Civilisation am weitesten vorgeschrittenen Nationen Europas öffentlich im Namen der Wissenschaft behauptet, daß der christliche Glaube ein veralteter Aberglaube und ein Hinderniß für den geistigen Fortschritt sei. . . . Wie wäre es jetzt einem Staate möglich, für eine besondere Form des Glaubens oder der Religion einzutreten, ohne einen Rückschritt in den Prinzipien, die den Staat und die Religion zu ihrer jetzigen Höhe geistiger Freiheit gebracht haben? Es erhebt sich eben jetzt ein Schrei nach Intervention für die unterdrückten Christen in der Türkei. Man sympathisirt mit den Gefühlen, die diesen Schrei hervorgerufen haben, aber hier handelt es sich um das Gesetz und die Philosophie solcher Intervention. Laßt uns diesen Aufschrei analysiren und sehen, was er bedeutet. Nehmen wir an, daß englische Protestanten und deutsche Pietisten sich in der Forderung vereinigen, daß die Türkei aufhören soll, ihre christlichen Unterthanen zu verfolgen. Könnte nicht die Türkei antworten: „Ihr seid diejenigen, die in ihrem eigenen Lande die weltliche Macht gegen die Jesuiten anrufen. Diese Christen sind in der Türkei, was ihr von den Ultramontanen in England und Deutschland behauptet — ein gefährliches Element für den Staat." Sir Robert Phillimore gibt uns ein passendes Citat von Bolingbroke bei Gelegenheit der Mediation der Königin für die französischen Protestanten im Jahre 1764. „Er sah voraus, daß, wenn die Königin Anna von Frankreich zu viel für die Protestanten forderte, Frankreich vielleicht dasselbe für die irischen Katholiken verlangen würde " Glücklicherweise sind die Tage vorüber, da eines dieser Länder sich vor den Gegenbeschuldigungen des anderen zu fürchten brauchte, aber sind nun diejenigen, die Intervention in der Türkei fordern, bereit, den logischen und billigen Consequenzen dieser Forderung zu begegnen? Sind die Protestanten von England und Deutschland damit einverstanden, daß ihre Regierungen interveniren, um von der Türkei dieselbe Freiheit für Jesuiten und ultramontane Propagandisten zu erzwingen, den sie für protestantische Missionäre und deren Jünger erzwingen möchten? Sind Spanien und Oesterreich bereit, auf denselben Rechten für protestantische und griechische Christen zu bestehen, die sie für römische Katholiken in Anspruch nehmen? Willigt Rußland ein, der Vorkämpfer der römischerr Katholiken und der Protestanten in der Türkei zu werden? Wenn nicht alle christlichen Mächte gemeinsam handeln wollen, um Religionsfreiheit ohne Unterschied des Glaubens in der Türkei zu fordern, würde eine Intervention sich zum Vorkämpfer einer besonderen Sekte machen und so die religiösen Streitigkeiten der Christenheit auf die Türkei übertragen. (In Jerusalem bedarf es bekanntlich einer solchen „Ueberlragung" nicht, dort muß der türkische Karaß alljährlich am Osterfeste darüber wachen, daß sich die verschiedenen Wächter und Verehrer des Heil. Grabes nicht balgen oder gar mastacriren.j Protestantische Missionäre in der Türkei stehen nicht au zu sagen, daß sie eine größere religiöse Freiheit unter der türkischen Herrschaft haben, wie schlecht sie auch sei, als sie unter gewissen Formen der christlichen Regierung, die ihr folgen könnte, erhoffen dürften. (Und in Rußland effectiv nicht besitzen, wie wir schon vor einiger Zeit hervorgehoben Habens (Schluß folgt.) Gin Gutachten über den obligatorischen jüd. Religionsunterricht. Der Vorstand der Breslauer Synagogen-Gemeinde hat dem dortigen Magistrat auf dessen Wunsch das nachfolgende, in Nr. 1 bereits rühmlich erwähnte Gutachten über die Nothwendigkeit des obligatorischen jüd. Religionsunterrichts an höheren Schulen zugehen lasten. „Das in der geehrten Zuschrift vom 20. v. Mts. von einem hochlöblichen Magistrat mit Bezug auf den Erlaß des Herrn Cultus-Ministers vom 30. April 1875 gewünschte Votum „über den Werth des obligatorischen Charakters des mosaischen Religionsunterrichts an den öffentlichen höheren Unterrichtsanstalten in Verbindung mit dem hier eingeführlen Dispensatiousmodus vom Standpunkte der jüdischeu Gemeinde und den von ihr vertretenen religiösen Interessen" — sind wir mit größtem Vergnügen abzugeben bereit, indem wir den Intentionen des Magistrats zu entsprechen hoffen, wenn mir uns nicht auf den uns vorgezeichneten Standpunkt „der jüdischen Gemeinde und der von ihr vertretenen röligiösen Interessen" in seiner engen Begrenzung auf die lokalen Verhältnisse der hiesigen Synagogen-Gemeinde beschränken, sondern uns gestatten, bei der Darlegung unserer Ansichten über die vorliegende Frage von einem umfassenderen Gesichtspunkte aus das Gewicht und die Bedeutung der Aufnahme des mosaischen Religionsunterrichts in den Lehrplan der öffentlichen höheren Schulen der Erörterung zu unterziehen. Wenn wir als Vertreter einer jüdischen Religionsgemeinde in noch höherem Maße, als der geehrte Magistrat, die uns zur Kenntniß gebrachten Verfügungen der hohen Schulbehörden ihrem Hauptinhalte nach mit Freuden begrüßen und es ganz besonders mit vollem Dankgefühl anerkennen, daß Se. Excellenz der Herr Unterrichtsminister an der Spitze des hohen Erlastes vom 30. April 1875 den Grundsatz hinstellt: „Der Standpunkt, von welchem aus früher die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichtes in den Lehrplan öffentlicher höheren Schnlen abgelehnt wurde, könne gegenwärtig nicht mehr festgehalten werden," so geschieht dies in erster Reihe allerdings aus dem Grunde, weil wir darin einen Act der Fürsorge für die religiösen In-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.