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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1877-01-11 · N° 2. (11.1.1877) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
8 (1877)
Issue
N° 2. (11.1.1877)
Date
1877-01-11
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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8. Jahrgang m 2. 1877. HsLseUljschr Wochen-Zchrist für die religiösen und soeialm Hntereffen des Audenthums. Erscheint jeden D l, n n e r st a ß u. kostet sammt dem allwöchentlich erscheinenden „Jüd. Literaturblatt" von Rabb. vr. M. Rah me r bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich 8 Mark SO P f. Mit direkter Zusendung: in Deutschland 12 Mk. (7 fl.); nach dem Auslande: 15 Mk. (18 Frcs.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" » 25 Pf. des „Literaturblatts" ä 15 Pf. Beraiuwocilicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner Dr. Treuenfets in Stettin. -—cjgr- Magdeburg, 11. Januar. Inserate für die „Wo chensch rift" oder das „Literatu r b l a t t" werden mit 2 0 Pf. für die dreigespaltene Petitzeile, oder deren Raum, berechnet. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen - Expeditionen besorgen A ufträge. — Die Inserate find bis Sonntag einzusenden an die Suchhndl. von H. S k u t s ch in Breslau oder direct an: Die Expedition der „Jsr. Wochenschrist" in Magdeburg. Inhalt: Leitende Artikel: Etwas vom Völkerrecht. — Ein Gutachten über den obligatorischen jüd. Religionsunterricht. Berichte und Correspoudeuzen:Deutschlano: Berlin. Oldenburg. Koschmin. Frankfurt a. M. Hannover. Hamburg. Oesterreich-Ungarn: Wien. Pest. Rumänien: Buk arest. Bukarest. Großbritannien: London. London. Vermischte und neueste Nachrichten r Berlin. Emden. Fulda. Wartenburg. München. Paris. Feuilleton r Der letzte Jude. — Inserate. Wachen- Januar 1877 Tewes. 5637. Kalender. Donnerstag. . 11 26 Freitag .... 12 27 Sonnabend . . 13 28 iOKI (Ende: 4U.S6 M.) Sonntag . . . 14 29 Montag.... 15 1 Rosch Chodesh Schwat. Dienstag . . . 16 2 Mittwoch . . . 17 3 Ctwas vom Völkerrecht. Die Sonnen- und Jahreswende ist vorüber; diese Wendungen lassen sich berechnen. Unberechenbarer aber als die des Wetters sind die Wendungen der Politik. Auch wer sich nicht irre machen ließ von den seit vielen Monaten täglich gleich dem Winde wechselnden kriegerischen oder friedlichen „Aspekten", der wird jetzt irre werden. Zur Sonnenwendzeit haben die Diplomaten in Constantinopel ihre „Friedens"-Conferenz eröffnet, sie sind in Einem einig: sie verlangen Freiheit für die Christen in der Türkei; nun verkündet die Pforte eine Constitution, welche alle denkbaren Freiheiten und Rechte über alle Landeskinder scheffelweise ausschüttet — und das soll gerade den Krieg unvermeidlich machen! Und vorab ist Rußland unzufrieden, weil — jetzt der Vorwand genommen ist? — nein, weil die verkündete Constitution nicht genügt; nicht genügt einem Lande, wo das Aussprechen des Wortes „Constitutsche" wohl noch heut die Knute anlockt, und wo von den Volksrechten der Verfaffung Middhat Pascha's nur der „rothe Bube" träumt. Wer erklärt's uns, wer sagt uns, wohin die Wendungen und Windungen endlich führen werden? Wir sind nämlich so unbescheiden zu glauben, baß nicht nur uusereins das nichtwiffe,sondernebensowenig auch die sehr großen, mächtigen und daher (natürlich) sehr weisen Herren. So mag es sich denn wohl geziemen, zum neuen Jahrgange*) eine a llgeme ine, von augenblicklichen Wendungen und Telegrammen unabhängige Betrachtung anzustellen. W i e sieht es eigentlich mit dem Völkerrecht aus? Es ist ja klar, daß eben die Antwort auf diese Frage die a l lg e m e i n e Lehre ist, welche aus der „Fabel" hervorgeht, die sich vor unfern Augen theils als solche, theils als bittere Wahrheit abspielt. *) Der obige Art. war für die Nr. t bestimmt, mußte aber Raummangels wegen zurückbleiben. l Es kommt uns dabei ein ganz kleines Schriftchen von kaum l‘/2 Bogen zu Hülfe: „Ein Versuch, die Prinzipien des Völkerrechts zu finden und festzustellen, nach welchen der Verkehr der christlichen mit den nicht-christlichen Völkern geregelt werden sollte. Ueberreicht bei der Conferenz der ,^.88oeiation for the Reform and Codification of the Law of the Nations“ in Bremen im Sept. 1876 von Joseph P. Thompson. D. D." (d. h. Dr. der Theologie.) *) Christliche und nicht-christliche Völker also. Von Juden ist in dem Aufsatz überall weder indirekt noch direkt die Rede, denn die Juden bilden im völkerrechtlichen Sinne des Verfaffers weder Volk oder Nation, noch gar einen Staat. Daß sie dagegen einen integrirenden, gleichberechtigten und verpflichteten Theil der Völker und Staaten bilden, denen sie angehören, das steht dem Verfasser nach dem Geiste des Ganzen gewiß so total außer Frage, daß er wirklich gar keine Ursache halte, bei dem Niederschreiben oder Besprechen des Begriffes „nicht-christliche" Völker auch an Juden zu denken- Man kann aber auch nicht sagen, daß der Verfaffer besonderes Gewicht auf das Religionsbekenntniß der Völker legt, die er als christliche den nicht-christlichen gegenüber stellt; er versteht darunter die europäisch-civilisirten. Wir wollen nun hier nicht abermals prüfen oder bestreiten, daß man mit Recht christlich und civilisirt, human u. drgl. als gleichbedeutend bezeichnen könne. Der Verfaffer würde auch viel eher den Gegenbeweis gegen eine solche Behauptung liefern, nicht direkt, aber durch einen großen Theil der Fälle und Präcedentien, die er ansührt. So z. B. erinnert er bei Erwähnung der „bulgarischen Gräuel" daran, daß Napoleon gerade vor 70 Jahren in Bezug auf die Jnsurrection in seinem *) Wahrscheinlich nur als Manuscript gedruckt, den Mitgliedern des deutschen Reichstags überreicht und uns von einem befreundeten Mitgliede desselben zugestellt.

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