Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 52. (25.12.1878)
- Date
- 1878-12-25
- Page
- Seite 415 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 415 — Aus dem Fürsteuthum Lippe. Dem Landtage ist der „Entwurf eines Gesetzes, die Gemeinde-Cultus- und Schulongelegenheiten der Israeliten im Fürstenthume Lippe betreffend", vorgelegt wordenj, aus dem mir die 3 ersten und wesentlichsten Paragraphen hier mittheilen: § 1. „Sämmtliche im hiesigen Lande befindlichen Synagogen Gemeinden bilden unter dem Namen: „Synagogen Verband der Israeliten des Fürstenlhums Lippe" eine mit den Rechten einer juristischen Person versehene religiöse Genossenschaft." Nach § 2 haben die einzelnen Synagogengemeinden die Rechte euier juristischen Person § 3 lautet: „Jeder im hiesigen Lande wohnende Bekenner mosaischer Confession muß einer Synagogengemeinde angehören und, wenn er zur Landes-Kiassen- resp. Einkommensteuer eingeschätzt ist, zu den Bedürfnissen der Synagogengemeinde nach dem Klassensteuerfuße rcsp nach den Bestimmungen der Statuten der betreffenden einzelnen Gemeinde (§ 8) beitragen. Dieser bleibt es jedoch überlassen, für diejenigen unverheirathelen und nicht dauernd in» hiesigen Lande wohnenden Israeliten, welche im dienstlichen Verhältmffe von Privaten stehen, den ordentlichen Beitrag zu den Gemeindebedürfmssen zu ermäßigen. — Auch steht es den einzelnen Gemeinden vorbehaltlich der Genehmigung der Regierung frei, die Beiträge zu ihren Ausgaben t h e i l w e i s e nach einem anderen Modus als nach dem Klaffenstellerfuße zu bestimmen." Einen Anslrittsparagraphen kennt der Entwurf nicht. — Alle Beschlüße werden von der Gemeindeversammlung gefaßt, es giedt also keine Repräsentanten. Die Executive geschieht durch einen von der Gemeinde gewählten Vorstand. Frankreich. Paris. In Nr. 50 des „Literaturbl." ist Victor Hugo des Judenhaffes bezüchtigt. Dies ist einem im 1. Octoberheste des „Umv. Jsr." enthaltenen Artikel entlehnt. Seitdem ist hiergegen in demselben Blatte und an anderen Orten von verschiedenen Seiten reclamirt und der Verfaffer jener ersten Notiz der Uebertreibung und irrthümlichen Auffassung überführt morden. Es war von vornherein etwas unglaublich, daß der Dichter, der die höchsten Principien der Frei- Herl, Gleichheit und Brüderlichkeit mit dem schwärmerischesten und oft genug sehr excentrischen Idealismus gepriesen hatte, ein ordinärer Judensemd sein sollte. Man darf auch gerade bei einen Victor Hugo, dessen Diclion sich stets in Kraflausdrücken bewegt, nicht jedes Wort auf die Waage des nüchternen Prosastyls legen. Wenn er einer seiner Personen das Wort in den Mund legt: „Ich habe nicht einen Menschen erschlagen, sondern nur einenJuden," und diese Wendung sehr kräftig und wirkungsreich ftndet,so ist es doch im höchsten Grade unzulässig, einen solchen Satz der Gesinnung Victor Hugo's s e l b it vnterzuschieben. Smd denn etwa die Aussprüche Franz Moor's oder des „Mohren" die Gesinnungen Schillers oder ShakeSpeare's?! Es wird weiter darauf ausmerkiam gemacht, daß das Wort „juif“ nun einmal im Französischen einen herzlosen Wucherer rc. bedeute, ohne daß dabei an die Religion oder Nation zu denken sei; eben o heißt ein falscher Spieler „grec“, ohne daß man damit die Griechen beleidigen wolle. Wenn man aber einen Brief liest, den V. H. vor einiger Zeit an Crsmieux gerichtet hat, um ihm anzuzeigen, daß er seine Candrdatur ihm gegegenüder zurückziehe, und „seinen alten theurcn Freund" mit den Ausdrücken der höchsten Anerkennung überschüttet, und wenn man dabei bedenkt, daß Crämieux wahrlich nicht der Mann ist, der sein Judenthum versteckt, so ist es ganz unmöglich, dem Dichter Judenhaß vorzuwerfen. Schließlich ist noch anzuführen, daß V. H. in seinen „Contemplations“ das jüdische Volk ,jadis maudit qu’il faut enfin b6nir“ (Ehemals verflucht, muß man es am Ende segnen) nennt. Mehr ist gewiß mchl nölhig. Großbritannien. London. (Eine historische Reminiscenz.) Im Jahre 1816, unter der nominellen Regierung Georg III. von England, zog sich der drittgeborene Sohn deffelben, Eduard, Herzog von Kent, nach Brüffel zurück, weil seine finanziellen Verhältmffe an einem chronischen Derangement litten, und er den kostspieligen Aufenthalt in England und am Hofe mit dem wohlfeileren auf dem Continente vertauschen wollte. Im Jahre 1818 heirathete er, 41 Jahre alt, die verwittwete Fürstin von Leiningen, welche auf ihrem Schlosse zu Amorbach im Odenwalde residirte, und das junge Ehepaar zog sich eben dahin zurück. Hier besuchte Moses Montefiore den Priuzen, mit dem er von früher persönlich bekannt war, um Geldgeschäfte mit ihm zu ordnen, Montefiore lenkte die Aufmerksamkeit des Herzogs auf eine in Aussicht stehende Veränderung in der englischen Krone und ricth ihm nach England zurückzukehren. Der Prinz war indeffen krank und schob seine Rückkehr hinaus, er wollte seine Wiederherstellung abwarten, ehe er seine Gemahlin in England bei Hofe einführte. Montefiore wandte sich nun privatim an die junge Herzogin und führte ihr die Thatsache zu Gemüthe, daß nur ein in England geborener Thronerbe sein könne, daß sie daher unter den obwaltenden Umständen es sich selbst und ihrem zu erwartenden Kinde schuldig sei, unverzüglich nach England zurückzukehren. Man erinnere sich, daß damals der Tod Georg III. in naher Aussicht stand, daß der bisherige Prinz- Regent, der als Georg IV. den Thron bestieg, kinderlos war, nachdem seine einzige Tochter Charlotte 1817 gestorben war, und daß der dann zur Thronfolge nächstberechtigte Sohn Georg III., der spätere William IV., nie Kinder gehabt hatte. Sonach kam dann die Reihe an den Herzog von Kent und deffen Nachkommenschaft. Alle diese Möglichkeiten setzte Montefiore der Herzogin mit der obenerwähnten Clausel auseinander; die Dame verstand ihn und begriff die Sache vollkommen. sie beschloß daher, unvcrzüglich die Reise nach England anzutreten. So begab sich denn das Ehepaar nach Sidmouth, einem Badeorte in Derbyshire, und wurde von da an den königlichen Hof geleitet. Im Kensington-Palaste genas die Herzogin von Kent am 19. Mai 1819 eines Mädchens, welches den Namen Victoria erhielt. Im nächsten Jahre starb der Herzog .von Kent, ebenso der Großvater, Georg III., es regierte dann Georg IV. bis 1830 und William IV. bis 1837. Achtzehn Jahre alt bestieg dann Victoria den Thron. Das war da- Resultat des weisen Rathes, den M o s e s M o n t e f i o re gegeben halte, und dies erklärt zum Theil die Achtung, in welcher der nachherige Baronet bei allen Parteien,*) ebenso wie bei Hofe steht. Bermijchte und neueste Nachrichten. Berlin. In der Stadt Greiffenberg (Pommern) find die jüdischen Studirenden, wie in dies. Bl. bereits ausführlich seiner Zeit berichtet worden, von dem Genuffe städtischer Stipendien ausgeschlossen. Deswegen hat sich der Vorstand der dortigen Synagogengemeinde beschwerdeführend an das Abgeordnetenhaus gewandt und um Abänderung des betreffenden Regulativs gebeten. Die Petition ist der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen worden. Diese hat denn auch mit den städtischen Behörden von Greiffenberg verhandelt, aber dieselben haben eS abgelehnt, einen Antrag auf entsprechende Aenderung deS Regulativs zu stellen. Unter diesen Umständen hat der Petition keine Folge gegeben werden können. Köln. Dem ausgegebenen Bericht des von den Brüdern Eltzbacher gegründeten „Jsraelnschen Asyls für Kranke und Altersschwache" über die Jahre 1874—77 entnehmen wir die erfreuliche Thatsache, daß das Vermögen dieser so wohlthätigen Anstalt, welche, obwohl streng nach jüd. RltuS *) Eine kleine Partei Hochtorystischer Ultra's hätte gewiß lieber den dann berechtigten Herzog von Cumbertanv, nachmals Ernst August von Hannover, den Thron besteigen sehen, aber keineswegs die ungeheure Mehrheit des englischen Volks, es hätte leicht zu bösen Kämpfen kommen mögen, wenn Victoria durch einen „Formfehler" bei ihrer Geburt vom Thron hätte ausgeschlossen werden sollen.