Mannheim
Compact Memory

Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-12-18 · N° 51. (18.12.1878) · p. Seite 402

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 51. (18.12.1878)
Date
1878-12-18
Page
Seite 402 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/5369809-9583355-9583315--3864-9583317
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 402 — Vom Judenthum im geschäftlichen Leben. Von Max Weinberg in Magdeburg. II. Es liegt in der Natur der Sache und bedarf wohl eines speciellen Nachweises nicht, daß der Wucher eine größere Verwandtschaft zum Handel als zum Ackerbau und zu den Gewerben hat. Daß aber die Juden noch vor einem emzigen Menschenalter vom Ackerbau und jeder gewerblichen Thätigkeit gesetzlich ausgeschlossen, lediglich auf den Handel und zwar auch nur, wie wir weiter sehen werden, auf einen Theil desselben beschränkt waren, und nur die Wahl hatten, diesen zu ergreifen oder Hungers zu sterben, ist eine so bekannte und so oft ausgesprochene Thatsache, daß man nicht nöthig haben sollte immer wieder daran zu erinnern. Jndeß in solchen Dingen versagt das Gedächtniß der Gegner stets vollständig; so oft daher die Lüge nicht ermüdet, sich zu wiederholen, so oft auch darf die Wahrheit nicht müde werden ihr entgegenzutreten, selbst auf die Gefahr hin, es zum tausendsten Male zu thun. Deshalb mag eine diesbezügliche Auslassung des trefflichen Gabriel Nießer hier eine Stätte finden, die seinen eben jetzt wieder besonders lesenswerthen „Betrachtungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer des GroßherzogthumS Baden, betreff der Emancipation der Juden (1833)", entnommen ist und die folgendermaßen lautet: „Die Annahme eines falschen Ursprungs führt zur Ergreifung falscher Heilmittel eines Uebels; wir müffen es bei seiner wahren Wurzel fasten, um es auSrotten zu können. Daß jene Einseitigkeit deS bürgerlichen Erwerbs (der Handel) für die Juden selbst ein Uebel, ein großes schweres Abel ist, da wo sie noch vorwaltet, daß der gesellschaftliche Zustand der Juden kein erfreulicher werden kann, so lange Religion und Gewerbe in der Vorstellung deS Pöbels, der das in der Erscheinung Vereinte im Begriffe nicht trennen kann, in der Darstellung des tückischen Feindes, der es nicht trennen will, ein Ganzes bilden — das ist eine Wahrheit, die in dem Gemüthe aller Juden, die das Schicksal ihrer Glaubensbrüder auf dem Herzen tragen, tief eingegraben ist. Die Quelle dieses Uebels aber — Ihr, die Ihr sie so fern und so tief, die Ihr sie im Mosais mus uns sucht, der in allen feinen Bestimmungen für ein Ackerbau treibendes Volk berechnet ist, im Talmud, der den Handel weit gegen Gewerbe und Viehzucht herabsetzt: was habt Ihr doch für ein kurzes Gedächtniß fürMe eigene Schuld, für die eigene Thorheit! Noch sind es nicht fünfundzwanzig Jahre, daß in Baden w i e in ganz Deutschland die Juden durch Städteordnungen, Zunftgesetze, Judenreglements, feudale Beschränkungen des Erwerbs von Grundstücken von allem rechtlichen Ewerb, außer dem Handel, ausgeschloffen waren; und auch von diesem waren ihnen nur die Zweige zugängig, die man ihnen nicht versperren konnte; es war der Großhandel, der Geld- und Wechsel-Handel, der durch seine Weltoerbindungen, der Trödelhandel, der durch seine Geringfügigkeit den Banden des Zunftzwanges entging, welchem der offene, sichere Detailhandel, der den regelmäßigen Bedürfnissen des Augenblicks zu genügen bestimmt ist, in der Regel unterworfen und daher den Juden versperrt war: der erste gab Einzelnen große Reichthümer, und nahm sie ihnen oft in raschem Wechsel; der zweite gab der großen Masse einen unsicheren, zufälligen kümmerlichen Erwerb. Noch besteht dieser unnatürliche Zustand unangetastet in einigen wenigen Staaten des deutschen Bundes als ein beachtenswerthes Denkmal; und dennoch hat man da, wo er eben einem geringen Fortschritte gewichen ist, so ganz und gar vergeffen, daß man sich in blindem Zorne über seine sichtbaren gegenwärtigen Folgen ereifert, und dieselben, alle Rücksicht auf Ursache und Wirkung, wie dieselben in menschlichen Dingen ineinandergreifen, von sich stoßend, schlechthin der Hartnäckigkeit, dem bösen Willen eben derer, die am empfindlichsten daran leiden, zuschreibt. Die Geschichte, die große Lehrmeisterin und Erklärerin der Gegenwart, dient unsern Gegnern nur dazu, Fesseln für uns zu schmieden, und Beschuldigungen aus ihren tiefsten Tiefen herauf zu wühlen; sie sind taub gegen ihre Lehren, da wo sie allein beklagen-- werthe Uebelstände zu erklären und auf ihre wahre Quelle zurückzuführen vermöchte. Ihr, die Ihr sonst bei auszuführenden Verbesserungen alle bestehenden Verhältnisse, eingewurzelte Gewohnheiten, anerkannte Vorurtheile, selbst mit so übertriebener Schonung berücksichtigt, wie wöget Ihr doch mit den unsern allein so rauh und hart umgehen, daß Ihr verlangt, daß die Folgen der Beschränkungen vieler Jahrhunderte in weniger alseinerGeneration, in einem Augenblicke verschwinden sollen?" Kann es, zutreffendere Entschuldigungsgründe geben? Davon wissen natürlich die Herren Stöcker, Cremer, Schröder und Schorlemer nichts, wenigstens muß man zu ihren Gunsten dieseannehmen, wenn man ihr Auftreten gegen unS nicht geradezu ein frivoles nennen soll. Solchen Thatsachen gegenüber sollte man sich wahrlich schämen, mit den uneingeschränktesten Anschuldigungen gegen eine numerisch sehr kleine, macht- und wehrlose Anzahl von Mitbürgern vor die erregte Masse oder vor das Forum des Landtages zu treten. Dennoch haben wir noch lange nicht das Aergste mitgelheilt. In derselben Abhandlung berichtet, gestützt auf die nicht wegzuleugnende Macht der Thatsachen, Gabriel Nießer weiter, „daß man" — alles bis in die neueste Neuzeit, bis zu unseren Tagen'— „den unterdrückten Juden, lieber ein P r i v i I e g i u m des Betruges überlassen, «lr daß man ihnen den Zugang zu redlichen, sicheren Erwerbszweigen gestattet habe. Die meisten meiner Leser," fährt Nießer fort, „werden diese Behauptung für eine Uebertreibung halten; aber sie ist leider wahr, buchstäblich wahr, und ich kann sie nur zu gut mit einem in diesem Augenblicke noch praktischen Beispiele belegen. Durch Jahrhunderte hindurch haben Reichs- und Landesgesetze den Juden das schändliche Privilegium, höhereZinsen zu nehmen, eingeräumt;*) noch in diesem Augenblicke (1833) besteht dieses Privilegium im Königreiche Hannover (es hat noch bis in die vierziger Jahre so weiter bestanden) laut dem Inhalt der Schutzbriese, welche dort die Norm für die rechtlichen Verhältnisse der Juden bis jetzt noch bilden; es besteht lediglich zur Schande für die Gesetzgebung, die es befleckt; denn die hannoverschen Juden machen, wie mir viele Juristen des Landes versichert haben, vor den Gerichten, die auf Verlangen auf die höheren Zinsen zu erkennen genörhigt wären, keinen Gebrauch davon, man hat es so lange bestehen *) Hc. Schröder -Lippstadt selbst citirt in seiner bekannten Wuchcrjudenrede eine derartige Cabinetsordre, aber er kehrt den Spieß um und statt zur Entlastung der Juden dient sie ihm nutürlich nur als ein belastendes Moment. Man erzog den Juden systematisch für den Wucher, um dann auf den „Wucherjuden" Hinweisen zu können. (Red.) >- ■&

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.