Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 50. (11.12.1878)
- Date
- 1878-12-11
- Page
- Seite 396 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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BMW?. — 396 — in einem Tone abgefaßt, daß eine Erwiderung darauf wenig Ehre bringen konnte. Man unterließ dieselbe deshalb, vielmehr richtete der israel. CultuSvorstand in Lengsfeld an den deutsch-israelit. Gemeindebund in Leipzig das Ersuchen um staatsanwaltliche Verfolgung. Es war jedoch nach einer Erklärung des Staatsanwalt Tessendorf zu Berlin zum Einschreiten des Staatsanwalts kein Grund vorhanden. Das Schriftchen wurde unterdessen sowohl der Großherzoglichen Staatsregierung, als auch dem Landtage eingeschickl und scheute man sich nicht, direkt gesetzliche Abhülfe gegen die darin geschilderten Uebelstände zu verlangen, welchen Anträgen jedoch die Regierung nicht entsprechen zu können erklärte. Unterdessen wurde die Agitation unterstützt durch ein pfäffischeS Hetzblatt, das in Eisenach unter dem Titel „Volksbote von der Wartburg" erscheint und das fast keine Nummer ohne ein wenig Judenhetze erscheinen ließ. Auch diesem wurde nur dann und zwar auf gerichtlichem Wege geantwortet, wenn es sich zu Injurien hinreißen ließ. Anders lag jedoch die Sache, als sich die Behörden offiziell der Sache annahmen Dem Bezirksausschuffe in Dermbach, unter Vorsitz des Bezirksdirectors (des obersten Beamten des Verwaltungsbezirks), wurde die Sache vorgelegt und dieser veranlaßte ein Gutachten des Justizamts Dermbach und eines Rechtsawalts in Kaltennordheim. (Merkwürdigerweise führt der Chef des Justizamtes Dermbach ebenfalls den ominösen Namen H oh mann.) Diese Gutachten wurden zu einer neuen Schrift zusammengestellt, mit weiteren Bemerkungen versehen und namentlich wurden darin neue Wucherfälle von Juden constatirt. Dieses Schriftchell, „Agitation gegen den Wucher im Eisenacher Oberlande" betitelt, in welchem mehrere Male darauf hingewiesen wird, daß die Wucherer in unserem Bezirke Juden seien, daß den Juden die Neigung zur Ausbeutung ihrer Nebenmenschen „in früheren Zeiten" angeboren gewesen sei, daß die Juden nur Neigung zum Handel hätten, daß die Juden eine Gefahr für das Oberland seien u. s. w. u. s. w., wurde durch den Bezirksdirector selbst an alle .Gemeindevorstände, Vorschußvereine und Gewerbevereine mit der Aufforderung zu möglichster Verbreitung ihres Inhalts versandt. Jetzt durfte das Großherzogliche Landrabbinat nicht mehr schweigen, namentlich da der Bezirksdirektor mit . dem Landrabbiner zusammen die Aufsichtsbehörde über die israelitischen Angelegenheiten bildet. So erschien denn vor Kurzem eine Gegenschrift des Landrabbiners Dr. Kroner, betitelt: „Indenhaß oder Nächstenliebe?" (Wir werden auf dieselbe demnächst zurückkommen. Red.) Rußland. Aus Ruffisch-Polen. (Schluß.) In der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts endlich, als der Geist der Aufklärung und Humanität erwachte, und man auch in Betreff der geknechteten Juden allgemein den Standpunkt einer politischsocialen Gleichheit aller vor dem Gesetze als allein maßgebend adoptirte, fing man auch in Rußland an, dieser Zeitströmung in der Judenfrage zu folgen, aber in welch' eigenthümlicher und verkehrter Weise! Während das Innere Rußlands nach wie vor den Juden verschlossen blieb, duldete man blos in den eroberten polnischen Landen die in denselben ansäffigen Juden unter unveränderten früheren Beschränkungen, und gleichzeitig versucht man dagegen diejenigen wenigen Industrien im Handel und Gewerbe ihnen zu erschließen, die den ökonomischen Staatsnutzen fördern, d. h. als Quelle guten Einkommens zum Zwecke höherer Besteuerung dienen könnten! Das ursprünglich erlassene Verbot des Aufenthalts der Juden im Innern Rußlands datirt vom 17. Jahrhundert, indem die ruff. Regierung in ihren Verträgen mit Polen es sich ausdrücklich vorbehielt, ihren jüd. Unterthanen die Erlaubniß zu versagen, die ruffische Landesgrenze zu überschreiten. Selbst nach Eroberung Polens betrachtete Rußland seltsamer Weise die Juden als Ausländer, und thut es sogar noch in der Gegenwart, trotzdem es keinem Ruffen ernstlich in den Sinn kommen dürfte, die polnischen Juden als fremdländische Unterthanen zu betrachten und doch blieben die früheren Beschrärkungen und Restrrktivgesetze stationär, ohne daß die Regierung daran je gedacht, dieselben als aufgehoben zu erklären! Die religiöse Intoleranz, die das erste und eigentliche Motiv zur Beschränkung und Ausnahms-Stellung der Juden in Rußland bildete, machte mit Regierungsantritt Kaiserin Katharina der Zweiten einer gereiften staatlichen Anschauung Platz, und unter den Normen einer freiern Gesetzgebung überhaupt wurde auch im Allgemeinen die „Judenfrage" von einem edlern und höher» Gesichtspunkte aus betrachtet und in Angriff genommen, und athmet der die Juden betreffende Kaiserliche Ukas v. I. 1787 den Geist der Toleranz und Humanität, welcher Richtung auch das darauf folgenoe Negierungssystem unter Alexander den Ersten folgte. Erst in späterer Zeit nehmen wir einen Rückschritt in dieser Beziehung wahr; die früher» Beschränkungen wurden neuerdings eingeführt und woinöglich durch strengere bedrückendere Maßregeln noch verschärft, und selbst der erneuerte Versuch seitens der Regierung, auf dem Wege neuer Verordnungen, die Juden für andere nützliche Beschäftigungen und für den Landbau zu gewinnen, mußte höheren Orts als gänzlich verfehlt aufgegeben werden, und in neuester Zeit fing man von dieser Seite sogar an, die polnisch-russische Judenheit als ein fremdes, ungefügiges, dem Gesammtftaate schädliches Element zu qualificiren, deffen völllge Ab- und Ausschließung vom politisch-sozialen Staats-Verband nur anzustreben wäre! — Diese lhörichte und verderbliche Anschauungsweise wich einer gesündern freiheitlicheren unter der Regierung des jetzigen humanen Regenten, Kaiser Alexander desZweiten, und mit Beginn desselben beginnt auch eine neue Aera für die Juden in Rußland. Aber wenn wir auch unter dem milden Regime der Neuzeit nach und nach die Aufhebung einzelner Restriktivmaßregeln und mancher Ausnahmsgesetze gegen die Juden freudig begrüßten, so vermiffen wir leider immer noch das erforderliche Haupt- und Specialgesetz, durch welches die früheren Beschränkungen sammt und sonders und ein für allemal als aufgegeben und außer Giltigkeit bleibenö veklarirt werde. Der in Folge der politischen Vorgänge der letzten Jahre verursachte Stillstand in der begonnenen Entwickelung der neugeschaffenen Institutionen im Geiste einer modernen Anschauung, wirkte auch ungünstig auf die Stellung der Juden in Rußland. Noch immer sind den Juden die inner» Provinzen Rußlands verschloffen, und selbst in den frühern polnischen Gouvernements dürfen dieselben keine Landgüter erwerben. die alten Ausnahmsgesetze bleiben in Kraft, und die contrastirende Stellung der ausländischen gegen diejenige der heimischen Juden erforderte einen Wust von dieselben regulirenden Separatgesetzen, wodurch die endgiltige und unerläßlich gewordene im Geiste der Neuzeit zu lösende Judenfrage noch verwickelter und nach und nach außerordentlich erschwert wurde. Nach dieser nüchternen und objektiven Darstellung der Verhältnisse, und übersichtlichen Rückschau über Vergangenheit und Gegenwart der Ausnahmsgesetze der Juden in Rußland, stellt Verf. folgende 4 Cardinalfragen auf: 1) Nachdem die Länder Polens definitiv mit Rußland vereint, und in ersteren die freie Niederlaffung der Juden gesetzlich sanktionirt ist, auf welchen juridisch zulässigen Grund kann das Verbot der Niederlaffung im Innern Rußlands sich noch stützen? 2) Wenn die Juden als eine „Landplage", als ein das Fleisch und Blut der anderen Glaudensbekenner verzehrender Krebsschaden erkannt und als solcher behandelt werden, so müßte man nach den Vorschriften einer weisen staatspolitischen Oekonomie in entgegengesetzter Art verfahren, und gerade durch Erweiterung und Ausdehnung des Hebels auf alle Theile des Staatsorganismus demselben das Acute und Giftige benehmen, anstatt durch Eoncentrirung des Gruudübels auf einen beschränkten Herd, dasselbe zu steigern und auf die Dauer unheilbar zu machen? — 3) Warum ausschließlich den erworbenen polnischen Gouvernements das herbe Loos zu Theil werden lassen, diese sogeuannte „Landplage"