Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 50. (11.12.1878)
- Date
- 1878-12-11
- Page
- Seite 394 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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394 wirkten oder möglichen Schadens in richtigem Verhältniß steht und geeignet ist, es nach Möglichkeit einzuschränken. Doch wie schon zur Heilung jeder physischen Krankheit es vor Allem nöthig ist, eine richtige Diagnose zu stellen, so kommt es auch bei diesem moralischen Nebel in erster Reihe darauf an, die wahren Gründe aufzusuchen und gewissenhaft anzugeben, die ein solches Nebel mit Nothwendigkeit zeitigen mußten und die Verantwortung dafür nicht solchen Schultern aufzubürden, die nach historisch unanfechtbarem Nachweise die Schuld davon entweder g a r n i ch t oder sicherlich nur zum k l e i n st e n T h e i l tragen. (Forts, folgt.) Vom Deutfch-Jsr. Gemeirrdebuud. ii. Der andere wichtige Gegenstand, dem der Ausschuß seine Aufmerksamkeit zuwendet, betrifft den Dispens der jüd. Schulkinder vom Schreiben an den Sabbath- und Feiertagen. Es ist keine Frage, daß diese Angelegenheit, falls constati rt werden sollte, daß die isr. Kinder zum Schreiben gezwungen würden, von großer Wichtigkeit ist, weil darin ein unberechtigter Eingriff in die Glaubensuno Gewissenfreiheit vleler gesetzestreuen Israeliten läge. Aber sehr fraglich ist es, ob diese Angelegenheit eine solche ist, daß der Ausschuß des Deutsch- Jsr. Gemeindebundes sie zu Der seinigen zu machen verpflichtet sei, d. h., daß er für eine, das jüd. Religionsgesetz berücksichtigende Regelung derselben im Namen der ganzen deutschen Judenheit mit allen Rechtsmitteln einzutceten habe. Da will es uns denn scheinen, daß dies ganz und gar nich t der Fall ist; daß vielmehr eine derartige Behandlung der Angelegenheit durch den Ausschuß des Gemeindebundes durchaus nicht in Einklang mit dem § 1 seiner Statuten, der alle religiösen Parteifragen ausgeschloffen wissen will, zu setzen wäre, ja daß ein solches Vorgehen von gewisser Seite als ein Eingriff in die väterlichen Rechte betrachtet werden würvc. Wir halten sogar nach Lage der Sache in Preußen jedes agitatorische Auftreten in dieser Beziehung (wie es in Berlin durch Gründung von Sabbathvereinen jetzt beliebt wird) geradezu für schädlich. Wir werden das Gesagte im nächsten Artikel erweisen, und wollen für heute nur auf die Behandlung der Angelegenheit durch den Ausschuß des G.-B. Hinweisen. Derselbe hat, um zunächst zu ermitteln, welche Praxis in den verschiedenen Lehranstalten in der Dispensfrage beobachtet wird, die nachfolgenoen Fragen seinen Delegirten zur Beantwortung vorgelegt: II Besteht über den Dispens israelitischer Schulkinder vom Schreiben am Sabbath in Ihrem Bezirk eine gesetzliche Bestimmung? In welcher Weise sind diese Bestimmungen den betheiligten Kreisen bekannt gegeben worden? 2) Gestattet diese Bestimmung a) nur eine Dispensation vom Schreiben, unbeschadet der Theilnahme am übrigen Unterricht, b) oder auch eine Befreiung vom Schulbesuch wenigstens für die 13. Festtage? c) oder eine Befreiung vom Schulbesuch an allen Sonnabenden für die Stunden, in denen der Gottesdienst stattfindet? 3) Gelten diese Bestimmungen für alle Lehranstalten höherer, wie niederer, Staatswie Communalschulen? 4) Sind in Jbrem Bezirk ■ neuerer Zeit Fälle vorgekommen, daß die leitenden Schulorgane der Ausführung dieser Bestimmungen Schwierigkeiten bereitet hätten? 5) Wird in Ermangelung einer allgemeinen Bestimmung in Ihrem Bezirk die Dispensation von Fall zu Fall ertheilt, und von wem? von der höheren Schulbehörde, vom Direktor oder vom Klassenlehrer? 6) Welche Schritte sind aus Ihrem Bezirk bereits unternommen worden und welche Mittel glauben Sie empfehlen zu dürfen, um eine Regelung herbeizuführen? 7) Können die Schüler während der Unterrichtsstunden ihrer Klaffe, in welchen geschrieben werden muß, in einer anderen, vielleicht in einer Parallelklasse an einem Unterrichtsgegenstande, bei dem nicht zu schreiben ist, theilnehmen? 8) Wieviel Schükr und wieviel Schülerinnen in: a. den Elementarschulen, b. den Gymnasien Ihres Bezirks haben die Dispensation nachgesucht und mit welchem Erfolge? Wir werden auf eine summarische Beantwortung dieser Fragen in unserem nächsten Artikel eingehen und dabei unsere oben ausgesprochene Ansicht des Näheren erhärten. (Forts, folgt.) Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. Wie mehrere Zeitungen berichten, soll dem Hofprediger Stöcker und seinen orthodoxen Gesinnungsgenossen von maßgebender Stelle ein Wink ertheilt worden sein, ihre agitatorische Thätigkeit auf „christlich-socialem" Gebiete einzustellen. Diese Mittheilung stimmt mit den auch von uns eingezogenen Erkundigungen in so fern überein, als dem Hofprediger Stöcker in der Thal seitens der zustehenden kirchlichen Behörde die Mahnung ertheilt worden ist, sich einer politischen Agitation zu enthalten, die nur geeignet ist, das Ansehen und den Einfluß des geistlichen Amtes zu schädigen. Ob dieselbe aber den Erfolg haben wird, der Stöcker'schen Agitation üderhaupt ein Ende zu machen, ist sehr zweifelhaft. Herr Stöcker denkt nicht daran, feine Agitationen einzustellen, wenn er sich bei denselben auch vielleicht einer größeren Vorsicht als bisher befleißigen wird. F. Coblenz 4. Dez. (Or.-Corr.) Unter der Devise „Es lebe die Consequenz!" läßt Herr vr. Schreiber in Bonn! in einem Blättchen einen angeblich hiesigen Correspondenten eine Menge beleidigender Jnoectiven gegen unfern hochgeachteten Rabbiner Herrn Or. Lewin m die Welt senden. Wir weisen dieselben um so eher mit aller Entschiedenheit zurück, als eine solche Verbiffenheit und eine so große Menge offener und verborgener Bosheit aus derselben zu uns spricht, daß wir keines der Mitglieder unserer Gemeinde solcher Verdächtigungen für fähig halten, daß wir vielmehr den Schreiber dieses Pamphlets anders wo, als hier suchen — müssen. Diese Überzeugung drängt sich uns aber noch besonders auf, durch die Feindseligkeit mit der die sog. Correspondenz gegen die „Breslauer Schule" zu Felde zieht. Ich frage: wer in aller Welt sollte sich vor den Mugliedern der hies. Gemeinde, die durchgehends friedliche Kaufleute sind, je um den Charakter der Zöglinge der Breslauer oder der Berliner Schule gekümmert haben? Freilich machte die h. Gemeinde bei der jüngsten Wiederbesetzung des h. Rabbinals einige Erfahrung in Stellenjägerei, wie z. B. daß ein gewisser nicht angenommener Candidat, nachdem die Stelle bereits vergeben war, sich bereit erklärte, die Stelle mit 1-10 Thlrn Gehalt weniger annehmen zu wollen. Doch hätte dies ja nicht gegen die sog. Breslauer einnehmen können, weit's nicht ein Breslauer war, der dies gethan hatte. — llebrigens fühlen wir uns durchaus nicht berufen, für die aus der Breslauer Schule heroorgegangenen Rabbinen eine Lanze zu brechen. Sind doch dieselben — sofern sie es nicht unter ihrer Würde halten*) — selbst im Stande, Gemeinheiten und Verdächtigungen auf ihr elendes Nichts zurückzuführen. Anders jedoch verhält es sich mit den Gemeinheiten, die unserem Rabbiner Herrn Or. Lewin direct ins Angesicht geschleudert werden. Welche Anstrengungen werden da mcht gemacht, um demselben, der hier der allgemeinen Hochachtung sich erfreut, Hiebe zu versetzen. Legionen sind die Begehungs¬ und Unterlassungssünden, die jener Schrelber demselben zur Last legt, die aber alle in unserer Gemeinde als Verbefserungen und Abstellung längst gefühlter Strenge freudig ve« *) Das ist offenbar hier der Fall; wir würden auch die obige von uns stark gekürzte Correspondenz nicht ausgenommen haben, wenn sie nicht gar zu sehr das Treiben gewisser zankuno prozeßsüchtigen Rabbiner characterisirte. (Red.)