Mannheim
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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-11-27 · N° 48. (27.11.1878) · p. Seite 380

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 48. (27.11.1878)
Date
1878-11-27
Page
Seite 380 (sequence 6)
Language
German
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380 — sende Kraft finden wird; wie wir es als ein schönes Geschick bezeichnen müssen, daß vr. Porges in Zukunft an der Seite eines solchen Mannes wirken können wird, von seinem Geiste erleuchtet, von seinem Nathe gefördert, so beglückwünschen wir vor Allem die Gemeinde Mannheim zu dem weisen Arrangement, das sie getroffen, indem sie dem Schwiegervater den Schwiegersohn zur Seite gegeben. Wie friedlich und einheitlich wird in Folge deffen das geistliche Amt in ihrer Mitte fortgewaltet werden! Wie wird sich die bewährte Kraft des älteren Geistlichen an der jugendlichen und feurigen des jüngern gehoben und beglückt fühlen, „zu lernen und zu lehren, zu behüten und zu erfüllen" die großen Pflichten ihres heiligen Berufes! Saarlouis 15. Nov. (Or. Corr.) Ein ebenso seltenes wie ungewöhnliches Leichenbegängniß sahen wir in diesen Tagen durch die Straßen unserer Stadt ziehen. An der Seite des christlichen Leidtragenden der jüdische Geistliche im Ornat und dahinter eine große Zahl israelitischer wie christlicher Einwohner von hier und Umgegend. Der Sarg enthielt die Ueberreste einer im 26. Jahre verstorbenen Jüdin, welche vor circa einem Jahre mit ihrem Manne, einem christlichen Musikdireclor, hierher kam. In der Lebensgeschichte der Verstorbenen machte sich eine alte Erfahrung geltend: so lange der Mensch im Vollbesitze seiner Gesundheit sich befindet, glaubt er oft ohne Religion und Gottesdienst, recht gut leben zu können; sobald aber Roth und Krankheit an ihn herantreten, da erwacht das Gewiffen, die längst verblichenen Bilder der Jugend treten hervor und die lange vernachlässigte Religion erfordert wieder ihre Rechte. So auch hier. Die Frau erkrankte und als die Aerzte ihren Zustand für hoffnungslos erklärten, wurde der Prediger der isr. Gemeinde Herr L. Wolff zu der Kranken gerufen, welcher er Trost bringen sollte. Als derselbe sich überzeugte, daß die Frau, trotz der Civilehe mit einem Christen, Jüdin geblieben, geschah von Seiten der isr. Gemeinde und von dem Frauenverein alles Mögliche, um das Leiden der Kranken zu mildern und das Gemüth zu erheben. An ihrem Grabe sprach Hr. Prediger Wolff herrliche Worte ächter Toleranz, ohne dem religiösen Standpunkte etwas zu vergeben. Er sei kein Verehrer, vielweniger ein Lobredner jener moderner Ehen, die da glauben ohne Religion, ohne Cultus recht gut leben zu können. Alle Erfahrungen zeigten, daß in einer solchen Ehe nie eine vollkommene Uebereinftimmung herrschen könne, aber ihm sei jetzt die Aufgabe geworden, als jüdischer Prediger einem Christen Trost zu sprechen, eine Aufgabe vor der er nicht zurückschrecke, denn Gottes Wort sei dasselbe, in welcher Sprache es auch . geschrieben, Gottes Wort und Trost findet Eingang in die Herzen aller Leidenden und Gebeugten. — Keiner der Theilnehmer verließ trockenen Auges die Stätte der Trauer. Die Israeliten hörten mit gerechtem Stolze solche Worte aus dem Munde ihres Predigers. Die Christen erkannten rückhaltlos, daß eine solche Sprache, erfüllt zugleich von innigem Glauben und wahrer Menschenliebe, die Herzen aller rechtlichen Menschen erheben müsse. Der Leidtragende ehrte den jüb. Frauenverein und den Prediger durch eine öffentliche herzliche Danksagung. Oefterreich-Ungarn. Wien. Eine aus den Herren R e u w e l t, Deutsch, vr. S. Kohn und Alexander Wahr mann bestehende Deputation des Pester isr. Landes-Taubstummen-Instituts begab sich daselbst zum Kaiser, um unter Ueberreichung eines diesbezüglichen Gesuches, die Bitte vorzutragen, daß Se. Majestät die Transserirung der im allg. lsr. Taubstummen-Jnstitut zu Wien derzeit untergberachten, aus den Mitteln des ung. isr. Landesschulfonds für ung jüdische arme taubstumme Kinder dotirten 20 Stiftungsplätze in das Pester Institut zu verfügen und das isr. Landes-Taubstummen-Jnstitul mit dem a. £)■ Besuch auszuzeichnen geruhen möge. — Se. Majestät ließ sich die Mitglieder der Deputation vorstellen, richtete an dieselben eingehende Fragen über die Entstehung und die derzeitigen Verhältnisse des Instituts und stellte seinen Besuch in Aussicht. (Allein die Entfernung dieser stiftungsmäßig untergebrachten 20 Zöglinge würde das Wiener Institut, das hiervon 6300 Fr. bezieht, derart schädigen, daß man für seinen Bestand fürchten könnte, während doch die neue Pester Anstalt genügend dot'.rt ist und vorläufig mit einer geringeren Schüleranzahl eröffnet werden könnte.) Pest. Im Interesse der. Verbefferung des Looses der jüdischen Schullehrer — schreibt „Hon" — hat bekanntlich der Unterrichts.Minister eine Verordnung in Betreff der Schulstundenzahl und der großen Ferien an die Vorsteher der israelitischen Landes-Kanzlei und der orthodox-israelitischen Durchführungs-Kommiffion gerichtet, mit dem Auftrag, die darin enthaltenen Bestunmungen den Vorständen der Schulstühle unverweilt bekannt zu geben, um in kürzester Zeit zur Ausführung gebracht zu werden. Seitdem sind schon einige Monate verstrichen, ohne daß jenem Aufträge genügt wurde. Die erwähnte Verordnung ist indessen gleichzeitig auch den Schul-Jnspektoren zugesandt worden, damit diese in den Volksschulen, welche von den sogenannten Status quo ante isr. Kultus-Gemeinden erhalten werden, die nölhigen Anordnungen in ihrem Wukungskceise treffen und zugleich wurde es ihnen zur Pflicht gemacht, die Durchführung der Verordnung streng zu kontroliren und gegen wahrgenommene Abweichungen die gesetzlichen Maßregeln zu ergreifen. Der Schul-Jnipeltor des Neutraer Komitats Gustav Libertiny hat die in der Verordnung betonte strenge Kontrole richtig aufgefaßt, denn als er sah, daß die Verordnung bis jetzt noch in keiner Schule durchgeführt wurde, hielt er es für seine Pflicht, die isr. Schulstühle zur Regelung ihrer Schulen aufzufordern. Weil er aber bei seinen amtlichen Agenden reichlich Gelegenheit hatte, das Verhältniß der isr. Kultusgemeinden zu ihren Lehrern zu studiren, sandte er die Verordnung zugleich den Letzteren zu und machte sie aufmerksam darauf, daß er gegen solche Lehrer, welche, sei es nun aus Uebereifer oder um sich einzuschmeicheln, oder aus materiellem Eigennutz sich anheischig machen sollten, auch über das im § 52 festgesetzte Maximum der wöchentlichen Lehrstunden hinaus, oder auch während der gesetzlichen zweimonatlichen Ferienzeit zu unterrichten, wegen Widersetzlichkeit geg<n die Landesgesetze einschreiten müßte. Ueber eine derartige Durchführung dieser Verordnung entstand großer Lärm in Israel. „Die heilige Sache der Jugend- Erziehung ist gefährdet!" wurde als Losungswort ausgegeben, auf das hin die Vertreter mehrerer jüdischen Gemeinden des Neutraer Komitats sich am 22. Oktober versammelten, um darüber Berathung zu pflegen, in welcher Weise es möglich wäre, die Zurücknahme dieser Verordnung zu erwirken. Es wurde auch eine durch mehrere Rabbiner dem Minister zu überreichende Petition in diesem Sinne abgefaßt. Wir hoffen, sagt „Hon", daß die Petition einfach wtrd zurückgewiesen werden. (Uns scheint es nicht, als ob diese Petition ein solches Schicksal verdiente. Was die wöchentliche Stundenzahl betrifft, so kann ja das Hebräische als ein unobligater Gegenstand angesehen werden, dessen Betreiben ja nicht untersagt werden kann, wenn es auch Zeit erfordert. Die Anordnung betreffs der Ferialmonate aber ist eine ganz unbegründete Willkürlichkeit, die sicher nicht dem Jntereffe der Schuljugend entspricht.) Rumänien. T. Bukarest. In Betreff der Juden ist noch Alles in der Schwebe. Die Agenten und Sendboten Rumäniens ziehen an den Höfen der europäischen Mächte umher, wedeln, kriechen und winden sich um den Berliner Vertrag in Beziehung auf die Juden in Rumänien illusorisch zu machen. Es wird alles nichts nützen. Zeitungen und Telegramme bringen fast täglich Neues, es ist gar nicht möglich, daß eine Wochenschrift diese Wandlungen verfolge. So theilen wir nur einen Bericht aus Veuillots „Univers" mit, aus einem Blatte, das, wenn es den Juden Günstiges berichten muß, gewiß Glauben

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