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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-11-20 · N° 47. (20.11.1878) · p. Seite 368

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 47. (20.11.1878)
Date
1878-11-20
Page
Seite 368 (sequence 2)
Language
German
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— 368 — liefe Entwürdigung des israelitischen Namens (Chillul Haschem) entstehen mußte. Die schönste Tugend des isr. Stammes würde daher als Quelle der tiefsten moralischen Verkommenheit angesehen werden müssen, wenn solchem verwerflichen Treiben nicht mit allen Mitteln nachdrücklichst entgegentreren werden sollte, und die der wirklichen Dürftigkeit gebührende Unterstützung nach wie vor solche Verkümmerung erleiden müßte. Der Vorstand und Kassier des Verbands-Central- Vororts, welche mehrere Decennien hindurch der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde als Armenpfleger dienten, und in dieser Eigenschaft genügende Einsicht und Erfahrung gesammelt hatten, bewirken daher, mit schätzbarer Beihilfe des nun in München amtirenden Kgl. Notars Herrn vr. Orten au, und unterstützt durch aneifernde Worte des seligen Rabbiners Herrn vr. Löwi, die Entstehehung des im Jahre 1861 dahier in's Dasein gerufenen Vereins, dessen lucrative Leistungen die Grundlage des im Anschlüsse an denselben entstandenen Verbandes bayrischer Vereine zur Unterstützung armer durchreisender Israeliten mit verhältnißmäßlg ausgedehnter Wirksamkeit geworden sind, und dessen zweckmäßige Organisirung dem hiefür bestehenden Erfordernisse entspricht. Das kraftvolle Fortbestehen dieses Verbandes ist um so sehnlicher zu wünschen, als es demselben gelungen ist, während der kurzen Zeit seines Bestehens, die zuvor allenthalben laut gewordenen Beschwerden durch seine ersprießliche Thätigkeit fast gänzlich zum Schweigen gebracht zu haben. Da aber das kaum beseitigte Uebel ganz unzweifelhaft in so umfangreichen Verhältnissen, die auch die schlimmste Vorstellung übertreffen, wieder hervonreten müßte, wenn die zur Erfüllung dieser Obliegenheiten dem Verbände nöthige Subvention demselben nur ungenügend zugewendet werden sollte; so kann die angelegentlichste Beherzigung dieses Umstandes nicht warm genug empfohlen werden, und es müßte führwahr als Entrathung des israelischen Gemeinsinnes beurtheilt werden, wenn in dieser Beziehung eine auf selbstsüchtige Motive basirte Ersparungsabsicht zu vermuthen sein sollte. Die Präsumtion des Emfernlhaltens mehrerer bayrischer israelitischer Gemeinden von dem Verbände, um durch ihre, nur seiner Wirksamkeit zuzuschreibende Entledigung vom Zudrange israelitischer Bettler zu profitiren, müßte daher mit tiefer Betrübniß erfüllen, wenn sie je statthaft sein könnte, und nicht vielmehr zu denken wäre, daß dieselben ihren Entschluß von demResullate mehrjährigerErfahrungen abhängig machen wollten. Es darf wohl angenommen werden, daß für einen Verband, welcher im Verlauf von drei Jahren die bedeutende Summa von Mk. 188,220 — au 17,762 Individuen vertheilen konnte, der Beitritt oder das Enlserntbleiben weniger kleiner Gemeinden keine allzuerhebliche Bedeutung hat, gleichwohl darf dies, abgesehen von der dadurch beeinflußten Spendengröße, um des wichtigen Zweckes möglichster Beschränkung des Bettelwesens nicht unterschätzt werden. Schon deshalb und weil durch Enthaltung vom Anschlüsse an den Verband dem Bettel Freistätten, erhalten bleiben würden, verdient dieser Umstand volle Beachtung. Aber auch die der wirklichen Dürftigkeit schuldige Rücksicht, welche die möglichste Ergiebigkeit der Verbandspenden fordert und Verschmähung selbst geringer Beiträge verbietet, ruft den Wunsch allgemeinen Beitritts hervor. Aus solchem Anlasse ist nun aber auch die Mißfalle nsäußeruug über die Wahrnehmung allzugeringer Beiträge zu dem Verbandsbedürfnlß, bezüglich mehrerer in sehr guten Vermögensverhältnissen beftndlichen Gemeinden zulässig, und deren angemessene Verstärkung wohl zu empfehlen. Aus demselben Grunde auch, und besonders, weil dadurch eine Schädigung des dem Verbände nöthigen Vertrauenzu fürchten ist, kann eine Erwähnung bezüglich ungeeigneter Verwendung der dem Verbände gemäß seinen Statuten zu entsprechender Unterstützung armer durchreisender Israeliten anvertrauten Beträge, angezeigt erscheinen, indem dieselben kemeswegs für Ortsarme, noch weniger zur Versendung, sondern a usdrücklich nur für die eigentlichen Zwecke des Verbändebestimmt sind; die Unterstützung der Orts- und Bezirksarmen aber dem Ressort der L ocal-Ar me „pflege untersteht. — Wohl mag eine oder die andere dem Verbände beigetrelene Gemeinde die Verwendung ihrer Beiträge in beiderlei Art verlangen, doch so weit eine Ausscheidung der Verwendungsart nicht absolut vorgeschrieben, und dadurch bestimmt ist, was für Verbandszwecke und was für Localarmenpflege zu verwenden sei, ist ja wohl mit Recht anzunehmen, daß die bezügliche bestimmende Ausscheidung, dem Vorstande des betreffenden Ver band-Bezirks- Vororles überlassen sein solle, der demgemäß zu bestimmen habe, was dem Verbände, und was der betreffendenoen Armenpflege oder sonstigen Anstalten zuzukommen hat. und dadurch jedem Schein ungehöriger, das Vertrauen des Verbandes schwächender Unklarhell Vorbeugen sollte. Ein besonders schlimmes, dem Verbände wie jeder gesetzlichen Ordnung feindliches Element, welches das Verbandsvermögen uuausaesetzt in Conirrdutlon zieht, bei welchem alle mit dem Bettelunwefen verbundenen Laster in überwiegendem Verhältnisse bestehen, ist durch die große Anzahl israelitischer, den verschiedenen Slaoenländern entstammenden Bettler, vertreten, die sich auf allen Straßen herumtreibend, als beständige Landplage dem Auge entgegenlrelen. Dieses Schmarotzergesindel von Bayern fern zu halten, sollte daher ernstlichst erstrebt werden, zumal, da die Unsauberkeit und Verächtlichkeit seiner Erschernung der israelitischen Gesammlheit ein sehr fühlbares Aergerniß bereitet, und seine Verschmitzthelt und Zudringlichkeit keine Schranken kennt. Die Lösung dieses Problems wurde bereits versucht, allein durch ein Mittel, das wegen zu großer Exigenz verschiedener Art schwerlich zur Anwendung gebracht werden kann. Dieser Vorschlag zielte oahin, durch Aoerstonalveträge an die Vorsteher der betreffenden böhmischen, polnischen und ruffischen isr. Gemeinden, diese zu bestimmen, ihre Gemeindeangehörigen von der Bere'sung Bayerns abzubalten. Er mußte aber an der Machtlosigkeit jener Vorstände ihren Gemeindeangörigen gegenüber, und an der Unaufdringbarkeit der zu solcher Abfindung erforderlichen Geldbeträge, scheitern. Gleichwohl darf an der Lösung dieses Problems nicht verzweifelt werden. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß in jedem wenigstens einige Gemeinden umfassenden Bezirk jener slavischen Länder*) sich doch einige Männer finden werden, welchen das erforderliche Vertrauen zugewendet werden darf, daß sie gegen eine vom Verbände zu bewilligende mäßige Entschädigung für ihre Mühewaltung die Verpflichtung übernehinen, iynen voin Vervanos-Central-Vororte zu diesem Behufs in bemeffener Zahl zu übergebende gedruckte rubricirle Vor «eise nach strengst gewiffenhafter Ueberzeugung von der Unterstützungswürhigkeit der belr. Candloaten, denselben zu behändigen oder zu verweigern; und gleichzeitig alle Abgewiesenen dahin zu instruiren, daß ohne solchen Vorweis keine Kaffe dieses Verbandes irgendwelche Unterstützung ertheilt, daß sonach jeder dieser Bettler die Kosten zur Bereisung Bayerns lieber sparen möge, wenn er nicht statt gehoffter Spende zu Schaden oder gar zur Strafe, die er sich selbst zuzuschreiben hätte, gelangen wolle Durch Abgabe einer bemeffenen Zahl solcher mit laufender Nummer versehenen Vorweise kann auch die Zahl jener Dürftigen in einem den Mitteln des Verbandes entsprechendes Größenverhältniß erhalten werden, und durch sonstige, den Vertrauensmännern zu ertheilende Instructionen könnten manche zweckmäßige Maßregeln getroffen und auch Fälle erledigt werden, deren Natur eme Vorausbestimmung nicht statthaft erscheinen läßt. Eine beträchtliche Decimirung dieser Bettlerklasse würde dadurch angebahnt, Fälschungen von *) Praktischer wäre es, diese Vertrauensmänner nicht in jenen Ländern selbst zu suchen — Jev rmann lveiß, wie schwiertg es ist, gerade einen zudringlichen Lanvsmann etwas zu refüsiren sondern weit eher in den deutschen Ärenzgemeliid-'N, deren Vorstände ooer Pao» binen die betreffenden Zeugntsse genau zu präsen, und wenn richtig befunden, die betreffende Vorweise auszuhänvtgen hätten, iseg^n Bettler ohne Lorweise müßte mit unnachsichtiger Strenge vorgegangen werden! ^ed.)

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