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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-11-13 · N° 46. (13.11.1878) · p. Seite 362

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 46. (13.11.1878)
Date
1878-11-13
Page
Seite 362 (sequence 4)
Language
German
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— 362 Separiren beruht am wenigsten auf religiösen Differenzen und bedarf solcher nicht. Je kleinlicher und armseliger die Verhältnisse, desto eher finden sich Leute, welche durch Separatismus sich Geltung verschaffen wollen. Die Juden in Frankreich und Holland kommen, wie schon gesagt, wegen der staatlichen Zusammenfassung der jüd. Angelegenheiten hier nicht in Betracht — der Jude in Deutschland und England aber hat für seinen berechtigten oder unberechtigten Ehrgeiz ein wertes Feld, er kann auf verschiedenen Gebieten bürgerlicher, gewerblicher, ge'stiger Tbäligkeit u s. w. Befriedigung suchen, es drängt ihn nicht, gerade durch Bildung einer Separatgemeinde eine Rolle zu spielen, oder falls er das sucht, so ist in der Regel seine soziale Stellung der Art, daß er überhaupt nur in kleinstem Kreise zu einer Bedeutung gelangen kann. Während ferner die Juden im Osten durch den auf ihnen lastenden Druck zusammengepreßl werden, eine solidarische Einheit zu bilden gezwungen sind und eben deswegen, sobald sie dem Bereiche der Knute entfliehen, das Bewußtsein der Einheit und Zusammengehörigkeit aufgeben und verlieren, hat der Jude in Deutschland (und England) das Bewußtsein, daß die in einem Orte wohnenden Juden ein für allemal zu einander gehören, die Verschiedenheit der religiösen Ansicht und Praxis ist ihm etwas seit Menschenaltern Vorhandenes, er sieht darüber hinweg und bleibt trotzdem bei der Gemeinde. Sehen wir aller Orten, daß ganz Indifferente unweigerlich die Gemeindeabgaben entrichten, während sie an sämmtlichen Institutionen der Gemeinde, den Friedhof ausgenommen, faktisch jahraus jahrein sich nicht betheilrgen so ist es ohne Frage das Gefühl, daß gerade die Freiheit, die ihnen gewährt ist, sie verpflicht-', die Last nnlzutragen. Und so ist auch der weitaus größte Theil der Orthodoxen nicht gewillt, sich der Gesammldeil zu entziehen, weil das Eine oder das Andere ihnen nicht convenirt. Der deutsche Jude will, im Gegensatz zum ungarischen und polnischen, sich nicht in Conventikel zersplittern — das war's, woran der Tod des Würzburger Rabbiners uns erinnerte. Rostock. In der in Rostock abgehaltenen Versammlung des „Allgemeinen Mecklenburgischen Aerztevereins" wurden unter anderen folgende, die Einführung einer öffentlichen Fleischbeschau betreffende Thesen nach eingehender Discufflon angenommen: „1) Die allgemeine Einführung einer obligatorischen Fleischbeschau in beiden Mecklenburg ist vom Standpunkte der öffentlichen Gesundheitspflege dringendes Bedürfniß zum Schutz der Menschen vor dem Genuffe schädlichen Fleisches. 2) Schlacht- Ihiere sind vor dem Schlachten, deren Fleisch bezw. Eingeweide nach dem Schlachten der Beschau zu unterweisen. 3) Geschlachtetes Fleisch darf zur gewerbsmäßigen Veräußerung in Städte nur eingeführt werden, wenn es der Beschau unterzogen ist. 4) Die Verkaufslocale der Schlächter, Wurstfabrikanten, sowie die Handlungen mit Rauch waaren sind einer geregelten Controle von Seiten der Fleischbeschauer zu unterstellen. 5) In den größeren Slädlen ist der Erfolg der Fleischbeschau nur gesichert, wenn Schlachthäuser mit Schlachtzwang auf Gemeindekosten eingerichtet werden. In den kleineren Städten und auf dem Lande sind die Schlachtungen, der Controls wegen, an bestimmten Tagen und Tageszeiten festzusetzen. Zugleich wurde beschloffen, an beide großherzogliche Landesregierungen den Antrag auf Einführung obligatorischer Fleischbeschau zu richten. — Man ist also auf dem besten Wege, die altjüdischen Einrichtungen in Hinsicht auf Schechtta, Bedikah und Scharrenaufsicht zu adopliren. Dsrmstkdt, 8. Novbr. (Or.-Corr) 52 Mitglieder der orthodoxen Gemeinde haben beim Gr. Stadtgerichte ihren Austritt aus der Hauptgemeinde erklärt. Ihre Erklärung ist bereits dem Vorstände zugesandt worben Du Unterhandlungen dauern jedoch fort. Man hofft noch immer, daß ein Compromiß zu Stande kömmt. Die meisten Austretenden machen kein Hehl daraus, daß es ihnen blos um Ersparung ihre- Beitrags an die Gemeinde zu thun sei. Durch den Bau einer neuen Synagoge, deren Kosten sich auf beinahe 200,000 fl. belaufen, ist die Steuerlast für Viele eine sehr drückende geworden. In nächsten Tagen werden wir das Resultat der gepflogenen Unterhandlungen hören. — Herr Oberrabbiner Dr. Wolf in Copenhagen (geb. Darmstädter) hat zu seinem 50jährigen Jubiläum einen Orden vom Großherzog von Heffen erhalten. Aus Westpreußen, 24. October. (Or.-Corr.) Es ist so oft über Mangel an tüchtigen und sich qualificirenden jüdischen Beamten geschrieben worden, und trotzdem daß sich viele große Männer die Mühe geben, Seminarien zu gründen, so wird das angestrebte Ziel doch nicht erreicht. Denn wer soll seinen Sohn in das Seminar schicken, um ihn für das jüd. Beamtenfach ausbilden zu lassen, wenn die Stellung der jüd. Beamten von Jahr zu Jahr eine gedrücktere wird? Seit dem neuen Austrittsgesetze beschränken sich viele Gemeinden, in denen bisher 2—3 Beamte waren, jetzt nur auf einen, der Alles allein verrichten muß. Und wo das durchaus nicht möglich ist, da wird höchstens noch ein Synagogendiener zur Aushilfe angestellt. Run tritt der Umstand noch hinzu, daß der jüdsBeamte vom Staate durchaus nicht als Beamter betrachtet wird, wenn er auch noch so qualifizirt ist. Es sei nur ein Fall angeführt. In Reu mark wird anstatt des früheren Einzugsgeldes jetzt Bürgerrechtsgeld gezahlt. Nach dem Gesetze aber sind Lehrer und Geistliche, welche gemäß dienstlicher Verrichtungen ihren Wohnntz in der Stadt nehmen, vom Bürgerrechlsgeld befreit. Der Magistrat aber verfügte', daß der jüdische Beamte dennoch Bürgerrechtsgeld zahlen müffe. Als derselbe dagegen bei der königl. Regierung, von der er seine Bestätigung als Lehrer und Cultusbeamter erhalten, vorstellig geworden, gab dieselbe ihm zum Bescheide: „In Ihrer Eigenschaft als jüdischer Cultusbeamter und Lehrer an einer jüdischen Privatschule nehmen Sie nämlich weder die Stellung eines Staatsbeamten noch die eines Geistlichen oder Lehrers im Sinne des Gesetzes vom 14. Mai 1860 ein, welches nach § 3 des Regulativs für die Beurtheilung der Frage maßgebend ist." So gehen alle Verfügungen der Regierung von dem Grundsätze aus, daß der jüdische Beamte nicht zur Kategorie der Lehrer resp. der Geistlichen zu rechnen ist. Ist es nicht an der Zeit und vielleicht Aufgabe des Gemeindebundes, an geeigneter Stelle dahin zu wirken, daß die Stellung des jüd. Beamten endlich eine geachtetere sei? Wenn dar erziehlt sein wird, dann steht zu hoffen, daß so Mancher mit Lust und Liebe sich dem jüd. Lehramt und Beamtenberufe widmen werde. Oesterreich. —r— Prag. 30. Oct. (Or.-Corr.) Ihre kurze Abfertigung im Briefkasten wegen Abdruck der Chillul haschem machenden Gerichtsverhandlungen aus den Wiener Zeitungen „der gestohlene Schaufer" u. s. w. in den jüdisch-orthodoxen Blättern, war ein Wort zur Zeit, es wäre nur zu wünschen, daß die frommen Redak'eure es sich merken sollten, solche scandalöse Pckanterieen jüdischen Lesern in einem jüdischen Blatte aufzulischen, das ist wahrlich gar nicht orthodox. Diese Herren sind in der Aufnahme von Artckeln überhaupt sehr wenig wählerisch, sie machen es wie die Journalisten, die um das liebe Brod schreiben, pckanl muß das Blatt sein und orthodox dazu, ob ein Stückchen jnn mehr oder weniger, das kommt auch nicht in Betracht. Daß auch das Schreiben und Lesen der D'-ia'i doch gerade nicht zu den Mizwoth gehört, daran zu denken, fällt den Herren Redakteuren mcht ein; wenn's nur das Blatt füllt. Hier hat sich ein Verein unter dem Namen „Menachme Zwu" zur Unterstützung armer Israeliten in Jerusalem gebildet, deffen Statuten diese Woche von der Statthalterei bestätigt worden sind. Ich habe noch nicht Gelegenheit gehabt, Näheres über diesen neuen Verein zu erfahren; unter tüch«

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