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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-10-16 · N° 42. (16.10.1878) · p. Seite 331

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 42. (16.10.1878)
Date
1878-10-16
Page
Seite 331 (sequence 5)
Language
German
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331 — dem Schrecken und mit leichten Contusionen davon. Die Polizeiorgane konnten nur mit unsäglicher Mühe die Passage frei machen. Die Galerie wurde abgesperrt und wurde das Jngenieuramt angewiesen, an Ort und Stelle die nöthigen Untersuchungen vorzunehmen. — An Ort und Stelle waren Z Doctoren anwesend, welche den Verletzten die erste ärztliche Hilfe leisteten. Bosnien. Ueber den israelitischen Feldgottesdienst am jüngsten israelitischen Neujahrsfeste wird von dort geschrieben: Im Sinne eines durch den Feldrabbmer vr. Wilhelm Bacher an das Obercommando der II. Armee gestellten Ansuchens wurden sämmtliche jüdische Soldaten durch Armeebefehl, respective im Sinne der in Folge dieses Armeebefehls erlassenen Regimentsbefehle an den israelitischen Neujahrstagen vom Dienste befreit und ihnen hierdurch die gemeinschaftlichen Andachtsübungen, beziehungsweise an Orten, wo dies wegen der geringen Anzahl der jüdischen Soldaten nicht anging, die Privatandacht ermöglicht. In Brood selbst wurde an beiden Tagen öffentlicher Gottesdienst veranstaltet, an welchem an 20 jüdische Soldaten theilnahmen, welche Feldrabbmer Dr. Bacher aus der „Feldkapelle" mit Gebetbüchern bedachte. Zum Gotteshause war ein Holzbau adoptirt worden, der mitten im Garten einer Bierwirlhschaft gelegen, vollständig isolirt dasteht. Der achteckige, ru ein entsprechend spitz zulaufendes Dach endende Holzbau gleicht de» Ningelspielbuden in unserem Pester Stadtwäldchen, jedoch ist derselbe geschlossen und mit Thüren und Fenstern versehen. Allerdings halte die Baulichkeit außer diesen normalen Oeffnungen noch eine Menge außerordentlicher Fugen und Spalten, durch welche ein fortwährender, alle Ventilation entbehrlich machender Luftzug den nicht allzu großen Raum durchströmte. Eine der acht Seiten des Raumes war von der „Heiligen Lade" eingenommen, vor welcher der Tisch stand, dem zur Seite für den Feld Rabbiner ein Fauteuil bereitet war, mit einem Pult davor, das als Rednerkanzel diente. Sonst bestanden die Sitze aus roh gezimmerten Bänken, in der Hinterreihe waren einige Plätze für die erschienenen israelitischen Damen Broods reservirt. Brood hat nämlich eine seit dem Jahre 1868 bestehende, durch Herrn Bauer aus Agram gegründete jüdische Gemeinde, welche aus 30 Mitgliedern besteht. Während der letzten Monate haben sich in Brood allerdings viele Juden niedergelassen, die zum Theil hier verbleiben. Das Publikum, aus 100 bis 120 Köpfen bestehend, war das bunteste, das man sich denken kann. Das Auditorium des k. und k. Feldrabbiners war in Bezug auf Herkunft vielleicht mannigfaltiger als je das Auditorium eines jüdischen Redners seit „Moses unseres Lehrers" Zeiten. Der Gottesdienst war selbstverständlich möglichst einfach. Als Vorbeter fungirte ein Volontär, ein Budapefter junger Kaufmann Namens Kohn. Am ersten Neujahrstag sprach Feldrabbiner Dr. Bacher ein längeres Gebet für König, Armee und Vaterland mit Bezugnahme auf die ersten Ereignisse Am zweiten Tage hielt er eine Predigt, welche die Erzählung von Jsaak's Opferung zum Thema nehmend, den Opfermuth, die Mäßigung im Elfer und den Gleichmuth im Leide als die drei Haupttugenden des Erzvaters Abraham behandelte, dieses Thema mit passenden Beziehungen verpachtend. Die Rede fand allgemeinen Anklang; es ist die erste überhaupt in Brood gehaltene jüdische Predigt. Frankreich. Paris. Wie in dem eben ausgegebenen Bulletin für Septeinber angezeigt ist, wird von dem Bericht über die August- Versammlung der „All. Jsr. Univ." eine deutsche Ausgabe nicht erscheinen; wir geben daher umsomehr das im vorvorigen Blatte ^Anm. zu der Coresp. „Von der Oder") angekündigte Resumä der Verhandlung über die Organisation der Alliance in der Sitzung vom 14 August. Der Berichterstatter (Herr Isidor Löb) giebt Rechenschaft über die Arbeiten der ersten Section in Betreff der zweiten Frage (Organisation der Alliance). Drese Frage hat in der von dem Central-Comils mit dem Einladungsschreiben vorgelegten Tagesordnung keine Stelle gefunden, doch hat das C.-C. aus begreistichen Rücksichten sie nicht entfernen zu sollen geglaubt. Der Referent sagt: „Die Section ist darüber einverstanden, daß der Vorschlag des Herrn Dr. Kristeller für die Berathung in dieser Versammlung noch nicht reif ist, aber die deutschen Delegirten der Versammlung verlangten, daß eine bleibende Commission ernannt werde, um in Üebereinstimmung mit dem C.-C. diese Frage zu studiren. Sie stützten ihr Verlangen hauptsächlich aus die Erwägung, daß die Statuten der Alliance den deutschen Mitgliedern nicht gestatten, auf den Gang der Gesellschaft den Einstuß zu üben, welchen die Israeliten ihres Landes durch die Zahl der deutschen Mitglieder, ihre Leistungsfähigkeit und ihre geistige und moralische Bedeutung verdienen. „Mehrere rumänische Delegirte, welche jedoch in diesem Punkte mit anderen Delegirten aus ihrem Lande nicht übereinstimmten, verlangten ihrerseits von der Alliance gewisse Maßregeln, um die gegenwärtige Stellung der Alliance-Comi- 16's in Rumänien abzuändern; sie waren jedoch darüber einig, daß man diese Frage später mit dem C.-C. verhandeln wolle. Auf den Vorschlag der deutschen Delegirten wurde von mehreren Mitgliedern der Section erwidert, daß die Statuten der Alliance allen Comilä's gestatteten, sich in Gruppen, ganz nach ihrem besten Ermessen, zu vereinigen und ihnen zur Organisation von Bezirks-Comite's den weitesten Spielraum lassen, daß diese Statuten daher so abgefaßt seien, daß sie dem berechtigten Verlangen der deutschen Israeliten volle Freiheit gewähren. Man berief sich auf das Beispiel der so bemerkenswerthen Thätigkeit der Bezirks Comitä's in Italien, der Schweiz, Belgien, Holland und des Hauptcomitä zu Constantinopel, um den großen Werth dieser Organisation zu zeigen. Die Herren DDr. Bamberger, Goldschmidt und Meyer, deutsche Mitglieder der Versammlung, beharren indeß bei der Ansicht, daß wenigstens für Deutschland diese Organisation nicht die, im Interesse der Alliance selbst, wünschenschenswerthen Resultate liefere. Sie überreichen daher einen Vorschlag, in welchem sie das C. C. auffordern: „Die Frage der Organisation der Alliance einer neuen Prüfung zu unterwerfen, und möglichst bald einer Lösung zuzuführen, mit der Maßgabe, daß 1) unter Bewahrung der formellen und thatsächlich festen Einheit der Alliance und der Statuten der Gesellschaft das C.-C. die organische Eintheilung in Local-und Bezirkscomits's begünstige; 2) daß das C.-C. diesen Comits's sowie den ausländis hen Mitgliedern des C. C., deren Zahl möglichst vergrößert werden müsse, die Mittel gewähre, um einen thätigeren und selbstständigeren Antheil an den Arbeiten der Alliance zu nehmen. Hierauf erklärte der Generalsekretair der Alliance, Herr Leven, im Namen seiner Collegen, daß das C.-C. mit dem größten Vergnügen diese Frage auf's Neue im Einvernehmen mit den deutschen Mitgliedern prüfen und sich schleunigst dieser Aufgabe unterziehen werde. Die Section nahm diese Auseinandersetzungen entgegen und ging zur Tagesordnung über. Diese Tagesordnung wurde von der Versammlung angenommen. Herr Singer, als Delegirter der Alliance in Wien, wundert sich, auf der Tagesordnung eine Frage zu finden, welche die Autonomie der „All. Jsr. Univ." berührt. Er fügt hinzu, daß die Versammlung, als eine internationale, sich nicht mit dem zu befassen habe, was die Organisation der einzelnen, selbstständigen Körperschaften betrifft. Diese Versammlung bezwecke die Besprechung und Regelung internationaler Fragen, welche das Judenthum betreffen, und nicht solcher Fragen, die, wenn auch in der Thal wichtig, doch nur die innere Organisation einer der in der Versammlung vertretenen Körperschaften betreffe. Er habe von seinen Collegen in Wien den Auftrag erhalten, der Versammlung seine Ideen zu unterbreiten, sich aber der Abstimmung zu enthalten, wenn die Versammlung diesen Gegenstand zur Verhandlung bringen sollte, denn jede Alliance hat das Recht, sich für sich nach eigenem Ermessen zu constituiren.

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