Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 41. (9.10.1878)
- Date
- 1878-10-09
- Page
- Seite 323 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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— 323 — Eindruck und lauschten die Zuhörer den Worten des hochgeschätzlen Redners mit der gespanntesten Aufmerksamkeit. Der Rede war 4. B. M., Kap. 27, V. 9 u. 10 in Verbindung mit Kap 30. 33. 15 u. 16 als Text zu Grunde gelegt. Den relchen, erhabenen Gedankengang hier detaillirt wieder zu geben gestattet uns der Raum nicht und sprechen wir im Namen Vieler den innigen Wunsch aus, der hochgeschätzte Herr Redner möchte diese Rede durch den Druck auch werteren Kreisen zugänglich machen. I. Herzberg. Hamburg, 27. Sept. In der Sitzung der Bürgerschaft gestern Abend trat diese ihrem Bürgerausschusse in einer sehr wichtigen Angelegenheit bei. Seit eineur halben Jnhre ungefähr ipielt hier nämlich eine Cultus-Fehde in der jüdischen Gemeinde resp. im Synagogen-Verbande, denn jene ist seltsamer Weise hier keine eigentliche religiöse Verbindung; es ist nur eine solche für Armen-, Schul- und Begräbnißzwecke; Alles, was den Cultus anbelangt, ist Sache zweier Verbände, des Synagogen-Verbandes, als der orthodoxen, und des Tempel-Verbandes, als der liberal gesinnten Verbindung. Und daran anknüpfend, hat unser Bürgerausschuß eine ständige Commission von 21 Mitgliedern, der es u. A. obliegt, über die Verfassungsgemäßheit der Maßregeln der Verwaltungsbehörden zu wachen, Veranlassung genommen, beim Senate wegen einer von diesem zu Gunsten des Oberrabbiners Stern erlassenen Verordnung zu remonstriren. Durch die Verordnung wird Jedermann mit M. 30 für jeden einzelnen Contraventiousfall bedroht, der ohne specielles Mandat des Ober- Rabbiners Stern die Funktionen des Schächtens ausübt, und bereits zweimal hat diese Staats-Intervention zur Folge gehabt, daß Angehörige der jüdischen Gemeinde verhindert worden siud, ihrer Auffassung gemäß den rituellen Anforderungen ihres Glaubens zu genügen. Hierin erblickte der Bürgerausschuß eine Beeinträchtigung der durch unsere Verfassung gewährleisteten confessionellen Freiheit, uitb dieser Anschauung trat gestern die Bürgerschaft mit imposanter Mehrheit bei Diebetreffende Bestimmung unserer Verfassung (Art. 110 Al. 5) lautet: „Die gesetzmäßig bestehenden und die künftig sich bildenden religiösen Gemeinschaften verwalten ihre Angelegenheiten selbständig;" hinzuzufügen ist freilich: „jedoch unter Oberaussicht des Staates," und hieraus will der Senat das Recht folgern, welches er durch jene Verordnung für sich in Anspruch genomnlen hat. Der Bürgerausschuß resp. nunmehr die Bürgerschaft entgegnet hierauf aber sehr richtig, daß in dieser Oberaufsichtsbefngniß nicht entfernt eine Verwaltungsautorität begriffen ist, vielmehr darunter nur das Recht der Kontrolirung der Statutengemäßheit der Verwaltungsakte der Religionsgenieinden verstanden werden darf. Demgemäß ist von der Bürgerichaft der verfassungsgemäße Weg angebahnt worden, welcher darin besteht, daß eine aus 9 Personen bestehende „Vermittelungsdeputation" eingesetzt wird, von denen 3 der Senat, 6 die Bürgerschaft ernennt, und der es obliegt, Vermittelungsvorschläge zu machen. Stellt sich auch dies zur Erzielung einer Einmüthigkeit zwischen den beiden Faktoren unseres Staatswesens als fruchtlos heraus, dann ist, da es sich um eine Auslegung der Verfassung handelt, eine Entscheidung des Obrrappellationsgerichts in Lübeck einzuholen, falls nicht bis dahin, in Folge der neu einzuführenden Gerichtsorganisation eine neue Einrichtung getroffen wird oder eo. das Oberlandesgericht an die Stelle tritt. AlsPri- -vatklage schwebt gegenwärtig dieselbe Angelegenheit bei der höchsten Berufungsinstanz in Lübeck. Das 'Riedergericht hat zu Gunsten des Senates gegen das freie Schächten erkannt, das Obergericht hier aber dieses Urtheil durch ein gegentheiliges Verdikt beseitigt, worauf der Senat die Appellation nach Lübeck verfügt hat, wo die Berufung aber möglicherweise nicht vor dem Ende der Existenz des Lübecker Gerichtshofes ihre Erledigung finden wird, da der Geschäftsgang in Lübeck ein außerordentlich schleppender ist. (Franks. Z.) Oesterreich. 8. Kanitz, 18. September. (Or.-Corr.) Die hiesige isr. Gemeinde, die bereits im Mittelalter zu den bedeutendsten und hervorragendsten Gemeinden des Kronlandes gehörte, was schon aus dem Umstande, daß die meisten Versammlungen („Waad") in den früheren Jahrhunderten in Kanitz stattgefunden haben, zur Genüge erhellt, ist allerdings gleich anderen größern Gemeinden durch die Freizügigkeit decimirt worden. Nichtsdestoweniger steht sie auf ver Höhe der Zeit, huldigt dem gemäßigten Fortschritte und scheut keine Opfer, so oft es gilt, die edelsten Institutionen, Goltleshaus und Schule, nach jeder Richtung hin zu fördern. Die hiesige Synagoge, die bereits im Jahre 1652 erbaut Huroe, verdient heute noch ein imposantes Gebäude genannt zu werden. Der Gottesdienst in derselben ist seit Jahren ein geregelter, ohne Piutim und polnisches Geschnörkel, obschon die Gemeindeglieder zumeist der conservativen Richtung angehören. Ebenso besttzt die Gemeinde ein stattliches Schulgebäude, das während der letzten Ferien, Dank der Munistcenz des Landesausschusses denn derselbe bewilligte der Gemeinde eine Subvention von 300 fl. — renovirt und neu eingerichtet wurde. Der Ortsschulrath, deffen Obman unser Rabbiner Herr Dr. Friedlänber ist, ist im Vereine mit dem Leiter der Schule Herrn Binde bestrebt und bemüht, die Interessen dieser Anstalt zu fördern und zu wahren. Der Gemeindevorstand hat Herrn Dr. Fr., der seit zwei Decennien als Schriftsteller thälig ist, — denn sein erstes Werk „Bismoailli des Israel Nagara1' ist im September 1858 erschienen, — folgende Adresse überreicht: „Ew. Ehrwürden! Wir haben die uns zugesandte Schrift „Ukeret Ilsrael" mit regem Interesse gelesen und uns herzlich gefreut. daß dieselbe ihres hochintereffanten und wichtigen Inhaltes, wie ihrer gediegenen Darstellung wegen allgemeinen Beifall und die Allerhöchste Anerkennung gefunden hat. Sie haben sich ehrwürdiger Herr Rabbiner durch dieses neue Werk um die Geschichte der Juden ein großes Verdienst erworben, und es gereicht uns zur hohen Ehre, daß ein Mann von solch' klangvollem Namen an der Spitze unserer Gemeinde segensreich wirkt. Ehrwürdiger Herr Nabviner! Sie haben sich nicht nur als sehr gediegener Schrfftueller, sondern auch als hochbegabter Redner, als treuer, charakterfester Seelenhirte, als wackerer Staatsbürger, als opferwilliger Patriot, wie als äußerst warmer Schulfreund unverwüstliche Verdienste erworben, die wir nach Kräften zu würdigen niemals Anstand nehmen werden." rc. rc. Außer Gotteshaus und Schule besitzt die hiesige Gemeinde noch andere humanitäre Anstalten und Wählt hätigkeits-Vereine wie: „Acmeninstitut", „Bikur Cholim“, Chewra Kadischa“ und „Talmud Thora". Besonoers wohlthätig wirken die hier bestehenden Elementar-, Heiraths- und Gebetstiftungen, die ein Kapital von ungefähr 30000 fl. repräsentiren. Rumänien. Bukarest. Vor Kurzem ist in diesem Blatte von einer zu Paris in rumänischem Interesse veröffentlichten Broschüre die Rede gewesen, welche bis zur Albernheit heftige Au.fälle gegen die Juden in Rumänien enthält. „Arch. Isr." theill jetzt aus einer in Bukarest von einem gewiffen Nicolesco veröffentlichten Broschüre einige Sätze mit, die so ziemlich alles bisher Dagewesene übertreffen. Wir ciliren einige von ihnen wörtlich. „Wir haben behauptet, daß einer der Charakterzüge der Juden Verrath und Treulosigkeit ist. Die alte Geschichte bestätigt unsere Behauptung. Wer von uns kann wohl vergeffen die schändliche Treulosigkeit der Juden und die hafsenswerthe Art, mit der sie den Bund mit dem Gotte, der sie aus Egypten geführt hatte, brachen! Haben sie nicht den Hohenpriester Aaron gezwungen, ihnen ein goldenes Kalb zu machen, welches sie anbeteten, indem sie die Abwesenheit des damals auf dem Berge Sinai befindlichen Moses benutzten? Beklagt sich nicht der Prophet Jesaias bitter über sie und klagt er sie nicht der Gottlosigkeit und des Verrathes an? Man erinnert sich (!!), daß Moses das goldene Kalb in tau«