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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-10-09 · N° 41. (9.10.1878) · p. Seite 321

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 41. (9.10.1878)
Date
1878-10-09
Page
Seite 321 (sequence 3)
Language
German
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wv-* '' Pt i»* 321 — gestüme Agitator sein Herz verloren hatte, geht sogar, wenn auch keine Liebe zum Judenthum, so doch ein sittlicher Abscheu vor dem „Ueberlaufeu" hervor. Er schreibt ihr darüber in seinen Enthüllungen: „Sopvie, ich bin — ein Jude. Mein Vater und meine Mutter sind Juden, und wenn ich auch innerlich ebensowenig Jude bin als Sie, so habe ich mich doch noch nicht von meiner Religion losgesagt, weil ich auch keine andere annehmen wollte. Ich kann wohl versichern, daß ich nicht mehr Jude bin, aber ohne Lüge kann ich's auch nicht versichern, Christ geworden zu sein." In bemfelben Briefe sagt er weiter: „Ihre Landsleute werden Sie wegen der Heirath mit einem Juden verachten. Sie, Abkömmling von Fürsten, einen Menschen heirathen, welcher — es ist wahr, wenn die Abstammung ein Recht zum Stolze gäbe, stolzer sein könnte, wie Ihr alle, da er von einem Volke abstammt, welches älter ist als alle Fürsten und Edelleute, die nur etliche Jahrhunderte existiren; vom ersten civilisatorischen Volke, welches in der Geschichte auflritt, und von den alten Königen Syriens. Es ist wahr, ich könnte Ihnen das Opfer bringen, Christ zu werden, obgleich nach unfern Gesetzen keine Nothwendigkeit dazu vorhanden, und die Ehe zwischen Christen und Juden gestattet ist. Und wenn es eine unumgängliche Bedingung wäre, ich würde es vielleicht thun. Aber es würde mir schwer fallen, Sophie. Ich will es Ihnen sagen, weshalb. Ich liebe die Juden durchaus nicht, ja im Allgemeinen verabscheue ich sie. Ich sehe in ihnen nur die sehr entarteten Söhne einer großen, aber längst entschwundenen Vergangenheit. Diese Leute haben während der in der Sclaverei verbrachten Jahrhunderte auch die Eigenschaften der Sclaven angenommen; und deshalb bin ich ihnen äußerst ungünstig gesinnt. Ich habe auch gar keine Verbindung mit ihnen. Unter meinen Freunden und in der Gesellschaft, die mich hier umgiebt, ist fast nicht ein einziger Jude. Es sind also keinerlei Rücksichten, die mir diesen Wechsel etwa peinlich machen würden. Aber Sophie, ich bin ein Mann der Politik, und, was noch mehr sagen will, ich bin das Haupt einer Partei. Und die Partei, welche die meinige ist, muß an dem Grundsätze festhalten, n i e einem Vorurtheile sich zu beugen, da dies nur Feigheit sein würde, und nie darf sie einen Act der Heuchelei begehen. Wie soll ich es also mit dem christlichen Glauben machen, wenn, was Jedermann weiß und ich auch nie verhehlen werde, ich ebensowenig von der christlichen wie von der jüdischen Religion im Herzen trage. Würde es nicht den Anschein haben, daß ich um äußerer Vorlheile willen einem Vorurtheile nachgebe. Hierin liegt ein übergroßer Rigorismus, ein Rigorismus, der in meiner Persönlichkeit begründet ist, denn meine Partei würde meiner Taufe nicht den geringsten Widerstand entgegensetzen, ich kann ihn durch genug gewichtige Gründe erklären, umsomehr, da die Taufe in solchen Fällen als eine reine Formalität angesehen wird; und, da ich nicht die Nothwendigkeit zugebe, da ich auch nicht im entferntesten gesonnen bin, irgend eines Vorurtheils wegen Ihrer Liebe zu entsagen, so werde ich vielleicht dieses Opfer bringen, wenn es unumgänglich sein sollte, und mich taufen lassen. Das heißt, ich werde es thun, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter absolut darauf bestehen. Ich werde es aber keinesfalls thun, wenn nur Sie es wünschen sollten. Meine Frau darf durchaus keine Vorurtheile haben!" (Schluß f.) Berichte und Correspondeuzen. Deutschland. Magdeburg, 1. October. Die „Magd. Zeitg." schreibt: „Die zweite Lesung des Socialistengesetzes im Plenum des Reichstages wird erst am Dienstag, nicht, wie zuerst beabsich. tigt, Montag am 7., beginnen, weil an diesem Tage das jüdische Versöhnungsfest gefeiert wird. Es sollte den jüdischen Mitgliedern des Hauses nicht zugemuthel werden, sich entweder aus religiösen Gründen von den Berathungen fern zu halten, oder durch Betheiligung an den Debatten gegen ein religiöses Gebot zn verstoßen." Wir stehen nicht an, diese Rücksichtn >hme als eine Frucht der Petition des deutsch israelitischen Gemeindebundes an den Reichskanzler um Berücksichtigung des höchsten jüdischen Feiertages seitens der Gerichte, zu betrachten. Hoffentlich wird dieses von so hoher Stelle gegebene Beispiel auf die Schwurgerichte von Einstuß sein, und somit die humane Praxis die bezeichnete Lücke im Gesetze ergänzen. — Als jüngsthin die sensationellen Enthüllungen des Herrn Oppert von Blowitz die Runde durch die Zeitungen machte und es den Anschein gewann, als habe er mehr ausgeplaudert, als dem Fürsten v. Bismarck lieb sein möge, denuncirte die freiwillig-gouvernementale „Nordd. Allg. Ztg." ihn sofort als Juden und nannte ihn nur noch „Herr Mayer". Daß jetzt, nachdem Herr v. Blowitz auf eigenste Initiative des Fürsten Reichskanzlers durch die Verleihung des Kronen- Ordens dritter Classe ausgezeichnet worden ist, eine Auszeichnung die, wie das „Berl. Tgbl." mit Recht hervorhebt, nur für der deutschen Reichsregierung wirklich erwiesene Dienstleistungen gewahrt zu werden pstegt, auch die Befehdung des Herrn Mayer aufgehört hat, ist wohl selbstverständlich. Uebrigens soll Hr. Blowitz den Orden gar nicht angenommen haben. — In der liberal sein wollenden Wochenschrift „Im neuen Reich" unternimmt es der Redacteur (vr. Reichard) Hrn. Prof. Schleiden wegen seiner letzten Publikation („Die Romantik des Judeuthums u. s. w) in ganz hämischer Weise zu begeifern. Wir werden in nächster Nr. Ausführliches hierüber bringen. Berlin. Für Gemeinden, welche daran gehen, ihre Statuten in Folge des Austrittsgesetzes zu ändern, ist ein Bescheid der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten uub des Innern vom 23. April d. I. von großer Wichtigkeit. Nach demselben dürfen in das Statut einer Synagogengemeinde selbstverständlich Bestimmungen nicht angenommen werden, welche mit dem Gesetze, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden, vom 28. Juli 1876 im Widerspruch stehen würden. Bezüglich solcher Fragen aber, welche jenes Gesetz unentschieden gelassen hat. kann die Regelung im Wege statutarischer Anordnungen nicht von vorn herein für unzulässig erachtet werden. Das qu Statut enthält eine Anweisung für die Cultusbeamten den Ausgetretenen weder Religionsunterricht zu ertheilen, noch rituellen Handlungen Beistand zu leisten. Da das Gesetz vom 28. Juli 1876 als Grund zum Austritt aus der Synagogengemeinde „religiöse Bedenken" voraussetzt, so werden Leistungen der Cultusbeamten von den Ausgetretenen in der Regel nicht beansprucht werden. Sollte dies dennoch geschehen, so liegt allerdings die Vermuthung nahe, daß der Austritt nicht aus religiösen Bedenken, sondern aus anderen Rücksichten erfolgt ist, und haben von diesem Gesichtspunkte aus die Minister gegen die Bestimmung nichts zu erinnern, daß die Synagogengemeinde ihren Beamten die Pflicht auferlege, ihre amtlichen Dienste nur den Mitgliedern der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Ueber den Wiedereintritt eines Ausgeschiedenen in die Synagogengemeinde welcher er vor seinem Austritte auf Grund des Gesetzes angehört hat. enthält das Gesetz vom 28. Juli 1876 keine Bestimmung. Daß das Statut diesen Wiedereintritt gestattet und die Bedingungen für denselben feststellt, konnte daher ebenfalls nicht für unzulässig erachtet werden. "VVK. Hannover, 3. October. (Or.-Corr.) Wie die „amtlichen Nachrichten" in dieser Woche publiciren, ist Herrn Medicinal-Rath Dr. Hermann Cohen dahier der Character als Geheimer Sanitäts-Rath verliehen. Herr Dr. Cohen bekleidet trotz seiner ausgebreiteten Praxis das Amt eines ersten Vorstehers unserer Gemeinde und widmet allen unseren gemeinnützigen Institutionen und Anstalten die zun: großen Theil seiner und seiner Familie Munisicenz ihre Entstehung bezw. Entwicklung verdanken, die eingehendste Aufmerksamkeit. Er ist seit langen Jahren Mitglied der Seminar-Commission, der r

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