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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-09-04 · N° 36. (4.9.1878) · p. Seite 283

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 36. (4.9.1878)
Date
1878-09-04
Page
Seite 283 (sequence 5)
Language
German
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283 — d. h. jeder in Rumänien lebende Jude die Landessprache, wenn auch zuweilen, oder sagen wir meistens uncorrect, so doch spricht. Aber Vater „Romanul" möge sich doch in's Gedächtniß rufen, daß es mehrere Beamte fremder Nationalität (namentlich Griechen) iin rumänischen S taatsdien st e giebt, die, ob zwar im Lande lange ansässig, die rumänische Sprache mehr massacriren als sprechen. Palästina. Jerusalem,') 7. August. (Or.-Corr.) Die in den civilistrten Staaten so streng verbotene, und in dem Morgenlande so viel getriebene Bigainie spielt auch hier in Jerusalei» keine kleine Rolle. Es kommt bei den sephardischen Chachanum'), natürlich nur bei den wohlhabender», nicht selten vor, daß sie, wenn der Ehe mit der einen Frau kein männlicher Nachkomme entsprossen, sich ein junges Mädchen als zweite Frau antrauen lassen. Da nun aber die zweite Frau immer von dem Ehacham besser behandelt wird als die erste, so kommt es nicht selten vor, daß der alte Ehacham seiner ersten Frau gegenüber als Profoß mit dem Stock in der Hand auftritt. Folgendes veranlaßt mich heute, dieses mitzutheilen. Es wird den geehrten Lesern der „Israelit. Wochenschrift" wohl bekannt sein, daß vor einigen Jahren von der sephardischen Gemeinde Hierselbst der Herr M. M. als Sendbote') nach Deutschland, Frankreich und Italien gesandt war, um Gelder für Armenhüuserbau zu sammeln. Daß die Sendung M 's auch für seine Person vom besten Erfolg war, wußte man schon vor 3 Jahren in Amsterdam, woselbst für dessen eigene Rechnung (von den Früchten seiner Mission) für mehrere Tausend Thaler Staatsobligationen angekauft wurden. Hier in Jerusalem mußte man aber doch nicht, daß Herr M. sehr wohlhabend sei, bis es sich dieser Tage ereignete, daß derselbe, der von seiner ersten Frau einen verheiratheten Sohn in den besten Verhältnissen hat, Frau und Sohn — natürlich gesundheitshalber — für die Dauer der Sommermonate zu einer Reise nach Caisa zu bereden wußte- Kaum aber war die Frau abgereist, io hat Herr M. ein 17jähriges Mädchen sich angelraut.') Obwohl nun alles Mögliche aufgebolen wurde, diese Trauung wenigstens bis zur eigentlichen Chuppa — welche nach Tisch’o b’ow stattfinden soll — zu verheimlichen, hat seine erste Frau doch davon Kennlniß erhalten und ist gestern in Begleitung ihres Sohnes hierher zurückgekebrl, Herr M. hat seine Frau aus seinem Haute weggejagt und bietet alles Mögliche auf, sich von seiner ersten Frau scheiden zu lasien; worauf dieselbe aber nicht eingehen will. Die Frau hat auf Anrathen edler Menschen sich an das hiesige französische Consulat gewandt, und werde ich nicht verfehlen, das Resultat feiner Zeit mitzutheilen. Jerusalem, 14. August (Or-Corr) Im Anschluß an meinen Bericht vom 7. d. M. theile ich Ihnen mit: Gestern feierte Herr M. M. die Chuppa mit seiner 17jährigen Braut; seiner ersten Frau aber wurde von Seiten der sephardischen Chachrmim mit einer Excommunication gedroht, wenn sie ihre Klage gegen den humanen (?) Ehegatten nicht zurückziehen ') Wir bringen nur ungern solche Berichte aus dem heil. Lande, welche geeignet sind, daß Interesse für die arme jüd Bevölkerung daselbst abzuschwächen, aber wo es gilt gegen Sittenverderbniß, Gewaltthätigkeit, Uebergriffe Einzelner Front zu machen, dann 'jvSC pÖ*? HtPRK „darf gerade um des gesammten Zijon willen nicht geschwiegen werden." (Red.) ') Da selbstverständlich die Vielweiberei mit nicht unbedeutenden Kosten verbunden ist, so sind nur die sephardischen Chachamim in den Stand gesetzt, mehrere Frauen zu heirathen, indem nur an diese (250 hier wohnende) die Sammlungsgelder, wie auch der von den Pektdim und Amarkelim in Amsterdam für die Sephardim bestimmte Antheil verabfolgt werden, während die Ändern, und seren sie auch noch so arm, keinen Antheil daran haben. (Corresp) *) Gewöhnlich erhält Derjenige, welcher mit dem Amte eines Sendboten betraut wird, excl. sämmtlicher Spesen, eine Renumeration von ca. 10—30 Procent von dem Reinertrag der Sammlungen. (Corr.) ') Bei den Sephardim ist noch der alte Gebrauch, daß bei der Verlobung (das sogenannte O2sb'^egen) der Bräutigam die Braut nur in Gegenwart zweier Zeugen ist, während die Chuppa erst zu einer beliebigen Frist, stattfindet. (Corr.) würde. Aus Furcht vor dieser horten* *) Strafe sah sie sich gezwungen, dem Willen ihres Ehegatten nachzukommen und ohne Weiteres den Scheidungsbrief anzunehmen. Die projeclirle Klage hat doch so viel gefruchtet, daß ihr Mann ihr eine Summe von 200 türkischen Golorieren — 3600 Mk. — hat geben müssen. Vermischte und neueste Nachrichten. Berlin. Von der Bibelfestigkeit unseres General-Postmeisters giebt folgender Vorgang glänzendes Zeugniß. Vor einigen Tagen wurde in Raszkow, Provinz Posen, die neuernchtete Telegraphenstation eröffnet. Die erste Depesche, welche auf der neuen Linie beföroert wurde, war von der Raszkower Ortsbehörde an den General - Postmeister Dr. Stephan gerichtet und hatte folgenden Wortlaut: „Excellenz haben zur Verwirklichung der von König David Platin 19, Vers 4 und 5 mit Bezug auf die Telegraphie gemachten Prophezeiung wesentlich beigetragen, u. s. w." (Die angezogenen Verse lauten nämlich: „Kein Sprechen und kein Reden, da man keine Stimme hört! Ueber alle Lande erstreckt sich ihr Seil und ihre Worte dringen bis an das Ende der Welt!") Kurz darauf traf folgende prompte Antwort ein: „Meinen Dank für Ihren telegraphischen Gruß; ich verweise Sie auf Psalm 92, Vers 3 und 6. vr. Stephan." Diese lauten nämlich: „Möge er verkünden am Morgen Deine Gnade und Deine Wahrhaftigkeit in den Nächten! Wie groß sind Deine Werke, Ewiger! Wie sehr tief Deine Gedanken! (B. Tagbl.) (Die hier gegebene Uebersetzung ist nicht die lutherische. Sie muß von Jemand herrühren, derben Text im Sinne hat und gewohnt ist, diesen den Umständen angemessen wiederzugeben.) Berlin. Der im Freiberger Wahlkreise (Sachsen) gewählte socialdemokratische Reichslagsabgeordnete Redacleur Kays er ist, wie man der „I. P." mittheill, Jude; kommt bei der bevorstehenden Nachwahl im hiesigen ersten Bezirk der von der Fortschrittspartei aufgestellte Stadtverordnete Löwe durch, so sitzen im neuen Reichstage wieder, wie im aufgelösten, 7 Juden. Osterode a. H. In der letzten Zeit sind 13 Personen aus benachbarten zur St. Egidienkirche in Osterode eingepfarrten Landgemeinden aus der evangelisch lutherischen Landeskicchausgetreten. Auf Antrag des Kirchenvorstandes hat der Magistrat als Kirchenpatron beschlossen, den Ausgetretenen die Beerdigung auf dem kirchlichen Friedhose zu versagen. Rechtlich wird dieser Beschluß nicht angefochten werden können, da für ausgetretene Christen das Gesetz betr. den Austritt aus der Kirche vom 14. Mai 1873 nicht vorsorglich, wie für ausgetretene Juden das Gesetz betr. Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden vom 28. Juli 1876 festgesetzt hat, daß das Recht der Mitbenutzung des Begräbnißplatzes dem Ausgetretenen so lange verbleibe, als ihm nicht die Berechtigung zusteht, einen anderen Begräbnißplatz zu benutzen. Rach Ansicht des Magistrats liegt es nunmehr der politischen Gemeinde ob, für die Beerdigung der Ausgetretenen Vorsorge zu treffen. Breslau. Die „Schles. Volks;" meldet unterm 12. August: Heute Vormittag, 9'/, Uhr, erschien in der Expedition unserer Zeitung ein „Schutzmann" um im Aufträge des Königlichen Polizeipräfidiums die vorhandenen Exemplare des. *) Die Excommunication (QRn) wird von den hiesigen Rabbinen noch sehr häufig angewandt; wenn Jemand es wagt, nur gegen den Willen eines einzelnen Rabbi (nicht in religiösen Angelegenheiten) zu handeln, so wird unter Zuziehung seiner Collegen der Cherem über den Betreffenden verhängt. Der Gebannte bterbt, so lange er dem Willen des Rabbi nicht Folge leistet, von der Gemeinde ausgeschlossen und vom jüdischen Publikum verfolgt; man verweigert ihm koscher Fleisch, der Bäcker will ihm sein Brod nicht backen, die Nachbarn verjagen ihn aus ihrer Nähe, und darf er überhaupt sein Zimmer nicht verlassen. (Corr.)

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