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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-09-04 · N° 36. (4.9.1878) · p. Seite 281

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 36. (4.9.1878)
Date
1878-09-04
Page
Seite 281 (sequence 3)
Language
German
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— 281 — Verwilderung gewisser Gesellschaftsklassen, die in verbrecherischen Handlungen entsetzlichster Art ihren Ausbruch gefunden, schmerzlich erschüttert; wer sich zur jüdischen Gemeinde zählt, der zählt auch zu diesen neuen Unterthanen Ew. Majestät, denen der Sinn für Recht und Ordnung und das Gefühl der Ehrfurcht für das Oberhaupt des Staates von Jugend auf heilig sind. Um fo glücklicher sind sie darüber, daß Gottes gnädige Hand daS Leben Ew. Majestät behütet und dem deutschen Volke erhalten hat. Mit den Bekennern aller Eonfeffionen, welche dem huldvollen Scepter Ew. Majestät unterthan sind, hegen auch die Israeliten in treuer Anhänglichkeit und tiefer Verehrung den Wunsch, daß Gottes Gnade und des Volkes Liebe unseren geliebten Kaiser noch lange beschirmen mögen. In tiefster Ehrfurcht rc." 2) „Sr. Durchlaucht dem Reichkanzler Fürst Bismarck. Den weltgeschichtlich so bedeutenden Großthaten, welche den Namen Ew. Durchlaucht zu dem klangvollsten der Gegenwart machen und ihm eine lange Dauer bei der Nachwelt sichern, reiht sich eine vcrhältnißmäßig kleine Thal an, welche gleichwohl groß genug ist, eine ganze Religionsgenosienschaft mit Dank und Verehrung für Ew. Durchlaucht zu erfüllen. Das allseitig ersehnte Friedenswerk Ew. Durchlaucht haben es zu Stande gebracht und Sich den Namen eines „Friedensfürsten" erworben. Gleichzeitig aber verdanken Ew. Durchlaucht Tausende unserer Glaubensgenossen Erlösung vom Druck und Befreiung von hartem Unrecht. In den Segen und Dank der am Befreiungswelke zunächst Betheiligten stimmen die israelitischen Glaubensgenosien auf dem ganzen Erdenrunds ein. Wir aber, die Vertreter zahlreicher israelitischer Gemeinden des deutschen Reiches, blicken mit besonderem Danke, gleichzeitig aber auch mit nationalem Stolze auf den großen Staatslenker, der auch bei diesem Anlaß mit patriotischer Größe ein warmes Gefühl für Humanität verbunden hat. In Ehrerbietung feiern wir deshalb doppelt freudig in Ew. Durchlaucht den Staatsmann und erflehen für Ew. Durchlaucht den Segen Gottes. In u. s. w." Osnabrück, 15. August. In der gestrigen Sitzung der Strafkammer hatte sich der Redacteur des „Lingener Volksboten", Herr Rüdiger van Acken zu Lingen, wegen einer Anklage der öffentlichen Beschimpfung der mit Corporationsrechten innerhalb des Bundesgebiets bestehenden jüdischen Religionsgesellschaft und deren Einrichtungen zu verantworten. Der ultramonlane „Lingener Volksbote" enthielt in Nr. 26 vom 11. Mai d. I. ein Inserat mit der Ueberschrift: „Kann der Jude hexen?", in dem folgende Sätze Vorkommen: „Nach den Lehren des Talmud gehört alles Hab und Gut auf der Welt den Juden. Das siebente Gebot ,Du sellst nicht stehlen, nicht betrügen u. s. w." gilt für den Juden nur dem Juden gegenüber, die Christen darf er nicht allein betrügen, er verrichtet dadurch sogar ein Gott gefälliges Werk; ja, sogar der Meineid ist ihm von Talmuds wegen gegen die Christen erlaubt" Der Angeklagte erklärt, daß er vor der Aufnahme von dem Inhalte des Inserats Kenntniß genommen habe. Er bestreitet, daß die Absicht gewesen sei, eine Einrichtung der jüdischen Religionsgesellschaft zu beschimpfen, und behauptet, daß das Wesentliche einer unbestraft gebliebenen Broschüre des Profeffors Rohling „Der Talmudjude" entnommen sei. Der als Sachverständige geladene Landrabbiner vr. Buchh o l z aus Emden bezeugte, daß der Talmud ein Ganzes ein für jüdische Religwnsgesellschaften hochehrwürdiges, fast heiliges (?) Buch nächst der Bibel sei, indem es für das religionsgesetzliche Verhalten der Juden Normen enthalte. Im Einzelnen kämen auch Erzählungen und Meinungen in demselben vor, die bedeutungslos und unverbindlich seien. Zum Theil in Anknüpfung an diese habe Rohling in seiner Broschüre eine Darstellung der Lehren des Talmud gegeben, zu der die Normen des Talmud selbst das gerade Gegentheil enthielten. Namentlich verbiete dieser Stehlen, Betrug und Falschschwören bem Nichijuden gerade so wie dem Juden .gegenüber. Der Gerichtshof verurtheilte dem Anträge des Kronanwalts gemäß den van Acken zu einer Gefängnißstrafe auf die Dauer von 2 Wochen und den Kosten. Aus Oberschlefien, 26. Aug. (Or.-Corr.) Warum ich so lange von den jüdischen Verhältniffen Oberschlesiens Nichts habe hören laffen? So schmeichelhaft vielleicht auch die Frage tönen mag, so tief traurig erklingt die Antwort, die sich darauf erlheilen läßt. Es hat sich bei uns leider noch Nichts zum Bessern geändert. Oberschlesien krankt z Z. an mehreren chronischen Uebeln. Die religiöse Indifferenz und die Entfremdung des jüdischen Sinnes scheinen sich hier in Permanenz erklärt zu haben. Traurige Verhältnisse laffen noch immer kein Ende absehen für die acute Krisis, welche lähmend auf Handel, Industrie und Gewerbe, aber auch auf geistigen Fortschritt, auf ideale Bestrebungen und ganz besonders auf die Befriedigung weitergehender, nicht gerade elementarer, religiöser Bedürfniffe einwirkt. Aufstrebende Gemeinden, wie Zabrze und Königshütte, in denen nach Hunderten zählende mehr oder minder leistungsfähige, mehr oder minder intelligente jüdische Familien leben, haben vor wenigen Jahren erst vielverheißenden Anlauf geuommen, um bei gelungenen Monumentalbauten prachtvoller Synagogen stehen zu bleiben. Die Zukunft ist noch in unabsehbar nebelhaftes Dunkel gehüllt. pyjj-i ■vpa p# „Der Stein aus dem Gemäuer predigt hier." Was er stumm beredt verkündet, ist für das jüdisch-religiöse Interesse weder tröstlich noch erquicklich. Kein geistiges Agens treibt diese Gemeinden, kein berufener Lehrer und Leiter verleiht dem religiösen Gedanken Ausdruck, der religiösen That Leben. Der ganze Daseinsprozeß, soweit jüdische Jntereffen zur Geltung kommen, ist eigentlich nur ein schablonenmäßiges Vegetiren. Daß unter solchen Umständen kleine Gemeinden, wie Nicolai, auch den schüchternsten Versuch, die einmal vacant gewordene Rabbinerstelle zu besetzen, nicht wagen, wird nicht überraschen. Eine traurige Berühmtheit hat in dieser Beziehung Tarnowitz erreicht. Eine Gemeinde von vielleicht 150, zum Theile sehr wohlhabenden, zum Theile gut bemittelten jüdischen Familien befriedigt seit Jahr und Tag ihre religiösen Bedürfniffe — horribile dictu — mit einem Beamtenapparate von einem und einem Synagogendiener. Ob der jüdische Lehrer an der dortigen Simultanschule der jüdischen Gemeinde zur Last fällt, wiffen wir nicht. Während die kleinen und kleinsten Gemeinden in der Nähe Breslau's denen man übertriebene Frömmigkeit wahrlich nicht zum Vorwurfe machen kann, wie B r i e g , N e u m a r k t, Strehlen, das Bedürfniß fühlen, wenigstens an den hohen Festtagen des Jahres das Wort Gottes sich verkündigen zu laffen, ist man in dem weit religiöserm Tarnowitz, wie es scheint, über derartige sentimentale Anwandlungen und Schwachheiten längst erhaben. — In den letzten Jahren soll sogar ein Candidat der Theologie daselbst gelebt haben. Es ist uns aber nicht zu Ohren gekommen, daß derselbe jemals veranlaßt worden sei, an den D’’K‘T)Jn UW die Gemeinde durch religiöse Vorträge zu erbauen. — InRybnik verläßt der Rabbiner vr. Fränkel nach 23jähriger AmtSthätigkeit seinen Wirkungskreis und geht nach Berlin. Man will sich in dieser Gemeinde, wie ich höre, jetzt ebenfalls sparsamer einrichten. In Kattow itz hat sich vor mehreren Äonaten das Rabbinat genöthigt gesehen, einen der dortigen D'iamiy, der das Vertrauen in gröblichster Weise mißbraucht haben soll, in angemeffener Weise zu maßregeln. Wie verlautet, lagen gegen demselben so bedeutende gravamina vor, daß ihm die Befugniß zu schlachten entzogen werden müßte. Daß auch dieser Schächter zur gefährlichen Species der eingewanderten Polen gehört, braucht kaum noch besonders hervorgehoben zu werden. Schlesien hat übrigens auch noch das zweifelhafte Glück, daß seine jüdischen Schächter sich auch — risurn teneatis amici — um das Amt emes Fleischbeschauers zur Untersuchung der Schweine auf Trichinen be-

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