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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-08-21 · N° 34. (21.8.1878) · p. Seite 264

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 34. (21.8.1878)
Date
1878-08-21
Page
Seite 264 (sequence 2)
Language
German
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— 264 — für seine auf dem Berliner Congreß den Israeliten der Donaufürstenthümer bewiesene Protection zu danken und ihm manche Wünsche zur Verbesserung der Lage der russ. Juden durch Bildung von Vereinen zu gegenseitiger Unterstützung und zur Förderung des Unterrichts und des Handwerks vorzutragen. Das Anerbieten des Amerikan. Board (Antrag I A.) wird dankend angenommen und die Hoffnung ausgesprochen, daß sich die amerikan. Juden in der den dortigen Verhältnissen angemessenen Weise ü 1a Alliance, Jew. Assoc. rc. organisiren. . Die zweite Section (Schulen) beschloß Schulen und Handwerksausbildung in Rumänien, ebenso eine Commission einzusetzen, die Schulbücher anschafft und auch Mittel sucht, die Prüfung der von der Alliance zu subventionirenden Werke in wirksamere Wege zu lenken, namentlich soll Deutschland hierbei Mitwirken. Bezüglich der von der ersten Section behandelten Organisations-Frage, Antrag auf Aenderung des Wahlmodus bat Rabb. Dr. Bamberger dem C.-C. zu überweisen, da er mit dieser Versammlung als interne Angelegenheit der Alliance nichts zu thun habe — wurde unter Zustimmung des C.-C. beschlossen, dasselbe zu ersuchen, die Frage zu prüfen, in wie weit unter Festhaltung der Einheit und des Statuls der Alliance den deutschen Mitgliedern des C.-C. Gelegenheit zu selbständigerer activer Th ei ln ah me an den Arbeiten der All. gegeben und die Zahl der vorhandenen Comitss vermehrt werden können. (Ueber diesen Punkt werden mir noch einen ausführlichen Bericht bringen. Red.) Die 3. Section: Verbesserung der Lage der Juden im Orient und Palästina (Referent Netter) beschließt die Einsetzung einer Commission, die unter Oberaufsicht der Alliance die Sache in die Hand nimmt. Es wird geplant, Jaffa zu einer großen Erziehungsanstalt umzuwandeln, wobei auch das von Gottschalk (Berlin) und Grätz (Breslau), rc. warm befürwortete Waisenhaus einen Platz fände. (Ueber die Schlußversammlungen und das Festbankett, welches das Central-Comitä und das Propaganda-Comitä den Gästen im Grand-Hötel anbot, berichten wi.r ein anderes Mal.) Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. In einem Zeitungsinserate war die jüdische Religionsgesell sch aft beschimpft worden Der Staatsanwalt ging davon aus, das die sämmtlichen Juden des preußischen Staates eine Religionsgesellschaft bilden, und daß diese eine mit Corporationsrechten innerhalb des Bundes bestehende sei. Deshalb klagte er den Verfasser des Inserats der Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft an. Der Angeklagte behauptete, nur die einzelnen Synagogengemeinden hätten die Rechte juristischer Personen, nicht aber seien der jüdischen Religionsgesellschast Corporationsrechle verliehen. Wenn aber jede Synagogengemeinde eine besondere, von den andern verschiedene Religionsgesellschaft bilde, so fehle es an der Feststellung, welche dieser Religionsgesellschaften beschimpft worden sei. Dieser Verteidigung ungeachtet ist die Bestrafung des Angeklagten dennoch erfolgt, weil daraus, daß die Corporationsrechte den Synagogengemeinden, nicht der jüdischen Religionsgesellschaft in ihrer Totalität verliehen worden sind, nicht gefolgert werden könne, daß die letztere keine mit Corporationsrechten bestehende sei. Diese Folgerung werde schon dadurch ausgeschlossen, daß durch die staatliche Gesetzgebung auch nur den einzelnen kirchlichen Instituten, geistlichen Gesellschaften und Kirchengemeinden, nicht den christlichen Kirchen als solchen Corporationsrechte erthetlt find. Das Landrecht handelt, so sagt der Richter, nirgends von der Kirche als Trägerin selbstständiger Berechtigungen. Es läßt die Verbindung, in welcher die sämmtlichen Anhänger des gleichen Bekenntnisses oder derselben Religionspartei untereinander stehen, unbeachtet; regelt dagegen die Rechtsverhältnisse der einzelnen Kirchengemeinden, die es als die Eigenthümer des Kirchenvermögens betrachtet. Diese Gemeinden versteht es regelmäßig unter den Kirchengesellschaften, welche als Religionsgesellschaften, die sich zur öffentlichen Feier des Gottesdienstes verbunden haben, definirt, und denen die Rechte priviligirter Corporationen und andere Vorrechte zugestanden werden. Jede Religionsgesellschast aber ist als eine durch das Gesetz geschützte zu erachten, wenn die derselben zn gehörigen Gemeinden innerhalb des preußischen Staates Corporationsrechte erlangt haben. Zu den so geschützten Religionsgesellschrften ist auch die jüdische zu rechnen, da die Synagogengemeinden zu ihr in demselben Verhältnisse stehen wie die Kirchengemeinden zu den christlichen Kirchen Saarlouis. Die letzten Nummern der „Saarzeitung" und des „Saarlouiser Journals" enthalten eine Polemik zwischen dem erstgenannten ultramontanen Organ und dem Prediger Herrn L. Wolfs. Die „Saarzeitung" hält es nämlich für geboten, von Zeit zu Zeit Angriffe gegen die „Weltbeherrscher", wie sie sagt, die Juden, zu richten, so daß Herr Prediger Wolff fich genöthigt sah, das Treiben des Blattes iit einer besonderen Beilage zum „Saarlouiser Journal" zu beleuchten und seine Angriffe zurück zu weisen. — Das ultramontane Organ, erhebt aufs Neue seine Verläumdungen. In einem Artikel „schlecht und billig", schreibt es u. A.: „Ferner hat Deutschland über eine halbe Million Juden (Frankreich nur 49,000; Großbritannien und Irland 46,000). Unsere Herren, die Juden, haben sich größeren Theils auch über die Industrie hergemacht, nicht um zu arbeiten, denn davor haben sie Abscheu, sondern um die Früchte fremden Schweißes einzuheimsen. Was wagt nun die jüdische Konkurrenz! Zu welchen Mitteln versteigt sie sich! So wußten auch christliche Industrielle in dasselbe Horn stoßen oder an der Schwindsucht sterben. Das Kainszeichen „wohlfeil und schlecht" ist nicht deutschen, sondern semitischen Ursprungs." Darauf erwiderte Herr Wolff: „Die „Saarzeitung" findet wiederum Gelegenheit, indem sie das geflügelte Wort Professor Reuleaux' „billig und schlecht" commentirt, über die Juden herzufallen. Von verschiedenen Seiten ausgefordert, nochmals das Gebühren dieses Blattes in das rechte Licht zu stellen, beschränke ich mich auf die kurze Entgegnung. „So lange die „Saarzeitung" und andere Blätter ähnlichen Kalibers, aus denen sie ihre Artikel reproduzirt, für ihre Behauptungen : „Die Juden sind arbeitsscheu." Die Juden wollen nur die Früchte fremden Schweißes einheimsen". „Der Schwindel in der deutschen Industrie ist semitischen, d. h. jüdischen Ursprungs", — keine unwiderlegbaren Beweise bringt; so lange die „Saarzeitung" ohne jegliche Veranlassung sich bemüht, Haß und Mißtrauen zu predigen, so lange trägt sie selbst um mit ihren Worten zu sprechen, das Kainszeichen boshafter, lügnerischer Verleumdung an der Stirne, grundlose Verdächtigungen, welche eben so „billig" als „schlecht sind." Darauf replicirte die Saarzeitung in einem Artikel: „Nicht billig und doch schlecht," worin sie erklärt, nicht alle Juden gemeint zu haben, es gebe auch rühmliche Ausnahmen u. s. w. Als letzte Erklärung an die „Saarzeitung" veröffentlicht Herr Wolff schließlich Folgendes: „Nach den Gesetzen des Zweikampfes muß jedem Duellanten gleiches Terrain zugetheilt werden. Mein Kampf mit der „Saarzeitung" ist demnach ein ungleicher, da mir kein unbeschränkter Raum zur Erwiderung zu Gebote steht. Auf persönliche Angriffe (im Jnseratentheil) einer obsearen Person, die feige ihren Namen verschweigt, halte ich eine Antwort unter meiner Würde. Dagegen halte ich meine Behauptung auf „böswillige Verleumdung" im vollen Umfange aufrecht, da die „Saarzeitung" ausdrücklich von einer halben Million Juden spricht, die in Deutschland leben, und nicht die Handlungen Einzelner hervorhebt, sondern billige und schlechte Waare in allgemeiner Weise als semitischen Urspungs bezeichnet. Ihre diesbezüglichen Beweise, die sie nicht bringt, sind

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