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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-08-14 · N° 33. (14.8.1878) · p. Seite 258

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 33. (14.8.1878)
Date
1878-08-14
Page
Seite 258 (sequence 4)
Language
German
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— 258 — hältniß viel mehr christliche Wucherer und erbarmungslose Halsabschneider als jüdische giebt." Und endlich an einer andern Stelle: „Ich halte mich schon allein durch Dankbarkeit für gebunden, diese Lanze für das Judenthum zu brechen, da mir nicht nur einzelne jüdische Staatsmänner, Fürsten und Gelehrte die höchste Bewunderung einflößen, sondern auch jüd. Dichter, Schriftsteller und Tonkünstler mir zahllose Stunden reinster Weihe und Erhebung durch ihre unvergänglichen Werke bereitet haben und fortgesetzt bereiten." Ein sehr wahres Wort fügt die Redaction des „Staats-Socialist" noch hinzu: „Daß die Presse unserem Volke die Religion raubt, liegt nicht daran, daß die Redacteure vielfach Juden, sondern daran, daß sie fast durchgängig wissenschaftliche Materialisten sind. Das Judenthum ist nicht antireligiös, und die Juden sind nicht die Schöpfer unserer materialistischen Gelehrtenschulen. Vogt, Häckel, Moleschott, Büchner, Strauß u. a. sind unseres Wisiens keine Juden " So scheint denn allmählich die Wahrheit auch hier sich Bahn zu brechen. Colberg, im August. (Or.-Corr.) Am 28. v. M. wurde das 5. Stiftungsfest des hiesigen jüdischen Kurhospitals im Betsaale desselben durch Festgottesdienst und Todtenfeier zum Gedächtniß an die verstorbenen Wohlthäler der Anstalt in Gegenwart zahlreicher Gönner und Freunde des Instituts begangen. Auch der Bürgermeister von Colberg war zum Gottesdienst erschienen. Die Festpredigt hielt der Rabbiner der Gemeinde Colbergs, Herr Dr. Goldschmidt. Derselbe knüpfte an Numeri 32, 32 an, gab in der Einleitung der Predigt einen kurzen Ueberblick über die Fortschritte und Leistungen der Anstalt und führte dann aus, worin das Jnteresie für eine solche Anstalt sich immer lebhafter gestalten müsie und niemals erkalten könne. Die Anstalt, meinte der Redner, sei eine gemeinnützige, eine öffentliche;*) die Unterstützungen, die einer solchen zufließen, seien also höher anzuschlagen, hätten einen größeren sittlichen Werth, als die der Pnvat-Wohlthätigkeit. Dann aber sei auch die Anstalt eine Stätte des Friedens, ein Mittelpunkt, in dem all.e Kräfte sich friedlich vereinigen können, die sonst in unserer Zeit des Kampfes, des Ringens und Strebens zwiespältig getheilt sind und sporadisch auseinaadergehen; der confeffionelle Charakter der Anstalt schließe ihre friedliche und duldsame Eigenschaft nicht aus, bestätige sie vielmehr, weil die Früchte wahrer Humanität nur am Baum der Religion gezeitigt werden können. Zum Schlüsse gedachte der Redner der edlen Wohlthäter der Anstalt in Rah und Fern. Namentlich wurde der im Laufe des Jahres dahingeschiedene Kurator Herr Moritz B e n j a m i n in Berlin erwähnt, der der erste war, welcher eine namhafte Summe zur Errichtung der Anstalt spendete und ihr dann einen namhaften Jahresbeitrag regelmäßig zufließen ließ; auch bedachte die trauernde Witlwe die Anstalt neben vielen anderen beim Tode ihres Gatten mit einer namhaften Summe. Die erhebende Feier machte auf die Theilnehmer sichtlich einen tief ergreifenden Eindruck. — Am Tage vorher wurde durch den Regierungscommiffar, Herrn Medizinalrath Dr. Schwarz in Cöslin, wie durch den hiesigen Bürgermeister, eine bis ins Kleinste sich erstreckende Revision der Anstalt vorgenommen. Wie wir hören, ist die Revision zur höchsten Befriedigung der Herren ausgefallen. Stuttgart. (Or.-Corr.) Wir theilen folgenden Erlaß mit, den die israelitische Oberkirchenbehörde an sämmtliche Rabbinate ergehen ließ: „DieHeranbildung tüchtigerVorfänger für die Gemeinden des Landes ist stets ein Gegenstand der Sorge für die isr. Oberkirchenbehörde gewesen, und es sind deshalb von ihr verschiedene Vorkehrungen getroffen worden, durch welche den zum Vorsänger-Berufe bestimmten Jünglingen theils während ihres Aufenthalts in der Prä- Parandenanstalt und dem Schullehrerseminar, theils nach ihrem Austritte aus dem letzteren die erforderlichen Kenntniffe und Fertigkeiten beigebracht werden sollten. Vielfache Erfahrung *) Vergl. den Leitart. in Rr. 28. (Red.) hat es jedoch bestätigt, daß eine ausreichende Aneignung dieser Kenntniffe und Fertigkeiten nur denjenigen Präparanden und Seminaristen gelingt, welche schon während der Schuljahre darin einen ausgiebigen Unterricht genoffen und mit Fleiß benützt haben, daß dagegen das in der Jugend Versäumte in späteren Jahren nur selten und mit besonderer Anstrengung nachgeholt werden kann. Um nun Knaben im geeigneten Alter, welche dem Schul - und Vorsängerdienst gewidmet werden sollen, Gelegenheit zum Genüsse eines solchen Unterrichts zu verschaffen und um fähige Vorsänger aufzumuntern, sich der Vorbereitung solcher Knaben zu unterziehen, hat die isr. Oberkirchenbehörde mit hoher Genehmigung des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens folgende Bestimmungen getroffen: I. Einem Vorsänger des Landes, welcher einen (oder mehrere) Schüler von guter, natürlicher Begabung und musikalischer Bildungsfähigkeit behufs des Eintritts in die Präparandenanstalt mit demjenigen Maße von Kenntnissen ausrüstet, welches hoffen läßt, er werde zu einem brauchbaren Vorsänger ausgebildet werden können, wird im Fall der Aufnahme des Schülers in die Präparandenanstalt aus der isr. Centralkirchenkasse eine Belohnung von 100—150 Mk., je nach dem Ergebniffe der mit dem Aspiranten vorzunehmenden Prüfung, gewährt. II. Die Anforderungen, welche an den Aspiranten gestellt werden, sind: 1) Kenntniß der Elemente der hebr. Sprachlehre, 21 Uebersetzung des Pentateuchs, der früheren Propheten, der Gebete für Werktage und Sabbath, sowie die Sprüche der Väter (Pirke Aboth.) 3) genaue Kenntniß der biblischen Geschichte und der nachbiblischen jüdischen Geschichte, soweit sie aus den Leseftücken in dem Lesebuche für isr. Volksschulen geschöpft werden kann, und 4) Die Fähigkeit, die ständigen Gebete für die Werktage vorzutragen. III. Jeder isr. Schul- und Vmiängerdienst-Aspirant hat vor seinem Eintritt in eine Präpärandenanstalt in obigen Fächern eine Vorprüfung bei der isr. Oberkirchenbehörde zu erstehen, und es werden in Zukunft diejenigen Candidaten, welche dieselbe nicht mit genügendem Erfolge erstanden haben, nicht nur die üblichen Unterstützungen aus der Central-Kirchenkaffe während der Präparanden- und Seminar-Jahre nicht erhalten, sondern auch von der Zulassung zur Vorsängerdienstprüfung ausgeschloffen werden. Die Anmeldung zur Vorprüfung hat von einem jeden Aspiranten bei der Oberkirchenbehörde gleichzeitig mit seiner Anmeldung für die Schulaspirantenprüfung zu geschehen. Zu den Kosten der Reise nach Stuttgart behufs Erstehung der Vorprüfung werden im Bedürfnißfalle den Aspiranten Beiträge aus der isr. Central- Kirchenkasse bewilligt werden. IV. Der aus der isr. Central-Kirchenkaffe für einen Schulaspiranten bis zu seinem Eintritt in die Präparandenanstalt in solcher Weise gemachte Aufwand (s. 1 u. 3) ist von demselben dieser Kasse in dem Falle zu ersetzen, wenn der Aspirant mit seinem Verschulden seine Vorbildung für den Vorsängerdienst nicht vollendet oder nach beendigter Vorbildung sich dem Vorsängerdienst entzieht. Das Rabbinat erhält den Auftrag, diese Anordnungen zur Kenntniß der isr. Kirchenvorsteherämter und speciell der Vorsänger seines Bezirks zu bringen, zu welchem Behuf die erforderliche Anzahl von Exemplaren beigeschlossen ist, und man vertraut zu demselben, daß es für seinen Theil die Wirksamkeit dieser Anordnungen möglichst zu fördern suchen werde. Stuttgart, 8.Juli 1878. Schmidt. Schmal. Bon der Elbe, 7. August. (Nachruf.) Am 31. Juli starb in Hamburg der als talmud. Gelehrte bekannte Rabbiner R. Chajim Nathansohn, früher eine Reihe von Jahren in Wreschen, seit 19 Jahren aber Rabbiner an einer Hamburger Klaus. Der Verstorbene war der Sohn des ehe-

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