Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 31. (31.7.1878)
- Date
- 1878-07-31
- Page
- Seite 243 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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sonderen Leitartikel, in welchem ne u. A. schreibt: .Wir sind weit davon entfernt, den Anspruch auf den Dank aller Menschenfreunde, welchen der Congreß durch diese Beschlüsse sich erworben hat, zu unterschätzen. Allein es bedünkt uns, daß der Congreß in diesem Ergebnisse nur eine sehr anfechtbare und mangelhafte Leistung geliefert hat, die den Gesammt- Charakter derCongreßarbeit zu seinem großeuSchaden verunstaltet. Durch die Relrocession Bessarabiens wird ein beträchtlicher Theil der rumänischen Judeuschifl ausgeschlossen von der Wohlthat der Rechtsgleichheit, welche in Berlin verfügt worden ist, ja dieier Theil wird m seiner Lage verschlimmert; denn in Rußland, zu dem er fortan gehört, ist die Rechtsgleichheit nicht vorhanden, wohl aber eine Bedrückung der nichtgriechischen Culte im Schwange, welche noch trostloser ist als der bloße Mangel der bürgerlichen Änerkennuilg im Staate. Die jüngsten Judenexcejse in Kalisch haben bewiesen, welches Schutzes der israelitische Cult in Rußland theilhastig zu werden gewöhnt ist. Dle bessarabischen Juden Dürfen sich wohl mit Moses vergleichen, als er auf dem Berge Rebo stand; sie sehen das gelobte Land, aber sie dürfen dasselbe nicht betreten Als sie noch Rumänier waren, waren sie recht-' und schutzlos; in dem Augenblicke aber, va sie Russen werden müssen, geht über Rumänien die Sonne der Toleranz und der Gleichberechtigung auf. Für sie hat der Congreß nichts gethan, im Gegentheii, er hat sie spolurt, weil er den Muth der Consequenz nicht besaß, um auch von Rußland zu fordern, daß es seinen Angehörigen die Rechtsgleichheit gewährleiste. Dem kleinen Rumänien gegenüber halte Europa Tapferkeit genug, um ihm die Ächtung vor den Menschenrechten zu dicliren; vor Rußland beugte es sich, wie in mancher anderen Beziehung, auch in dieser. Und doch märe es nur dann ein wirkliches Verdienst gewesen, die Glelchberechtigung der Culte zu decretiren, wenn überall, wohin die M icht des Congresses reichte, dieselbe durchgesetzt worden wäre. Ist der russische Jude denn weniger werth, meitschenwürdig behandelt zu werden, als der serbische oder rumüni>che, und hat der bessarabische deshalb, weil Rußland sich um ein Stück Landes widerrechtlich bereichert, aufgehörl, aus die Gleichberechtigung einen Anspruch zu haben." Jassy, 18. Juni. Das von uns erwähnte Jassyer Schlachtreglement, il. d 12. April 1878, amtlich publicirt in dem Jassyer osficiellen Anzeiger (Curierul de Jassy), decrerirt im §. 1. ganj allgemein für Jassy den Schlachtzwang im städtischen Schlachthause nno disponirl im 8- 12. wörtlich dann wie folgt: Die für die Tövtung des Hornviehs im Schlachthause zulässige Operation ist der Hirnstich, d. h. das Erstechen des Viehes mittelst des Messers lin Racken, wonach der Blutabfluß durch einen Schnitt am Halse bewirkt wird. Jede andere Art der Tödtung, mit Ausnahme der genannten oder einer anderen Art, die als besser und humaner durch eine ausdrückliche Verfügung des Gemeinderaths anerkannt werden sollte, wird nach den ürafgesetzlichen Bestimmungen über die Thier quälerei beitraft. Und um diesem Fortschritt der rumänischen Huinanität auch für ganz J rssy — dessen jüdische Bevölkerung etwa 40,000 s.-elen beträgt — eine reale Garantie z»l geben, bestimmt der §. 15. des Reglements wörtlich folgendes: „Wer immer, sei eS durch eidliche Verpflichiungen, durch B mnflüche ober durch ähnliche auf den Fanatismus oder den Aberglauben eine- TheilS der Jassyer Bevölkerung berechnete Mittel den Genuß des so geschlachteten oder verkauften Fleisches verhindert, wird strafrechtlich verfolgt, unbeschadet des Schaden ersatzeS, der durch ein derartiges Verfahren entstehen würde." Dieier Paragraph stellt die jüdische Bevölkerung, welche etwa dem hygienischen Standpunkt des Jassyer Municipal- und Medictnalralhs^ zu appoiuren wagen und an den rituellen Vorichritten festhalten wollte, einfach unter das Strafuno Civilgeietz. und das Telegramm, welches der Well verkündet, uß den Israeliten das schlachten deS Viehes nach ihreii rituellen Bestimmungen nicht untersagt wordell sei — »st einunwahr. Dieses Verbot ist ebenso im §. 12. wie im 8- 15enthalten. Holland. Amsterdam, 19. Juli. (Or. Corr.) Die hiesigen jüdischen Blätter klagen fast ohne Ausnahme über den immer mehr uni sich greifenden Chillul Schabbos in Amsterdam. Wir waren immer gewohnt, Amsterdam als das Jerusalem des Nordens zu betrachten, wir sehen uns aber in dieser Annahme bitter getäuscht. Das „Niewe israelitisch Weetblad" hält diese religiöse Frage für so wichtig, daß es ihr einen besondern Leitartikel widmete. In den Bezirken, wo fast ausschließlich Juden wohnen, erfrechen sich Jünglinge von 15—16 Jahren in recht offensiver Weise den Sabdath öffentlich zu entweihen. Ja man ist stolz darauf, daß man sich nicht mehr zu schämen braucht, die heiligsten Religiousgesetze, sowie Sabbalhgebot, Speisegesetz u. s. w zu übertreten. Genanntes Blatt schreibt: „Wie traurige Tyatsachen stimmen zum Nachdenken und zwingen, nicht allein die Ursachen des Uebels, sondern auch die Mittel zur Abhülfe aufzilsuchen. Es i>t aber zu bezweifeln, daß die Mittel so auf der Hand liegen. Man spricht viel von dem günstigen Einstuß des Religionsunterrichts, gewiß, Religionsunterricht vermag viel, aber nicht Alles, denn nicht alle Sabbathentweiher sind ohne Religionsunterricht gebliebest. Auch die Chewroth, auf die man hinweist, können viel lhun, aber die Sabbathentweiher gehören in der Regel nicht zu dem Chewra-Auditorium. Möglich, daß sie Sonnabend dann und wann die Synagoge besuchen, aber es ist zweifelhaft, ob die Predigt soviel Kraft besitzt, solch einen Einfluß ausübt, u»i sie von dem Irrweg abzubringen". „Was daher geschehen inuß, mit der Zunahme der Sabbathenlweihung ein Ziel zu setzen, liegt nicht so nahe. Das ist aber gewiß, daß Etwas geschehen muß, oaß diejenigen, die berufen sind, die religiösen Interessen zu vertreten dieser Angelegenheit ihre ganze Äufmerks imfeit widmen müssen. Vor ihr müßten Fragen untergeordneter Beveutuilg über kirchliche Melodien, Choralgesang u. s. w. zurücktreten. Denn wenn der Sabbathenlweihung nicht ein Ziel gesetzt wird, so kann man die Synagogen schmücken und über das Oecorum wachen, schließlich werden die Synagogen leer bleiben." Das sind in der That traurige Signa teinporig, und Jeder, vor Allem das Rabbinal, sollte alle ihm zu Gebote stehenden Mittel aufbieten, dem alles religiöse Leben mit sich forlrelßenden Strom bei Zeilen einen Damm entgegenzustellen, damit nicht Alles fortgerissen werde; Holland ist ja das Land der Dämme (Duinen), möge was die Natur, was Gotteshand gethan, von Menschenhand eine Nachahmung finden. Aus Groningen beklagt sich ein Corresp. im „Weekblad" darüber, daß der Priester-Waroe so verschiedene Bedeutung beigelegt wird. Anknüpfend an die Rotterdam Magdeburger Proselylen Äffaire berichtet er, daß der Meppeler Rabbiner einem Kohen mit einer Frau Kidduschin gegeben hat, die einst Christin war und die scho,l vor der Trauung zwei Kinder hatte; der betreffende „Priester" heißt A. Cohen. Man sieht hier gar nicht e»n, warum der Mainzer „Israelit" gerade bezüglich des Rollers.,m-Magdeburger Falls so viel Staub aufwirbelt, woselbst es sich doch nur uin Aufnahme in's Judenlhum handelte, und der Magdeburger Rabbiner — lote jetzt constatirl ist —gar keine Kenntniß davon hatte, daß nachträglich eine Ehe mit einem Kohen vollzogen werben sollte, während der Meppeler Rabbiner selbst es war, der eine solche verbotene Eheschließung vornahm. Und daS will ein „unparteiisches Organ" sein? (Freilich der Rabbiner zu Meppel ist ein Schüler S. R. Hlrsch's in Frankfurt a. M. und kein Breslauer; das ist etwas anders! Uebrigens verwechselt der Herr Einsender das Mainzer Blatt mit einen» andern jüdischen, das sich allerdings ein „unparteiisches Organ" nennt; der „Israelit" will das ja gar nicht sein, sondern stellt sich ausdrücklich als Part eiblalt hin. — 91.) Vermischte uuD neueste Nachrichten. Hannover, 16. Juli. Am Sonntag feierte Herr M. Golds chmidt, das älteste Mitglied der hiesigen israeliti-