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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-07-10 · N° 28. (10.7.1878) · p. Seite 218

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 28. (10.7.1878)
Date
1878-07-10
Page
Seite 218 (sequence 4)
Language
German
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— 218 — Kranke und Altersschwache, der Armencommission, als Vorsitzender der Schulcommission und anderer Vereine, hat derselbe stets das Ersprießlichste angestrebt und im Vereine mit seinen Collegen zu der seltenen Blüthe der in ihrem Grundton conservativen Gemeinde beigetragen. Es ließen daher seine Collegen im Amte, die des Vorstandes, der Repräsentanz u. s. w. den Tag nicht vorübergehen, ohne dem Jubilar ihre Glückwünsche darzubringen. Mit dem Rabbiner Herrn vr. Frank begab sich eine Deputation des Vorstandes und der Repräsentanz zum Jubilar, und während Herr Stadtrath Liebmann im Namen des Ersteren und Herr G. Fleck im Namen der Letzteren gratulirte, überbrachte der Rabbiner im Namen der Gemeinde die besten Wünsche. Möge es Herrn de Jonge neben seiner würdigen Gattin vergönnt sein, das goldene Hochzeitsfest zu feiern und noch lauge zum Heile und Wohle der Synagogengemeinde zu wirken. Oesterreich. Wien. Der Vorstand der is.aelitischen Cultusgemeinde zu S e ä, s h a u s sah sich vorgestern bemüßigt, bei der dortigen Bezirkshauptmannschaft Protest gegen eine Affaire einzubringen, die sich im Sechshauser Bezi ksspitale zugetragen hat. in welchem bekanntlich das Kra> kenwärteramt von barmh rzigen Schwestern nach der Regel des heil. Vinzenz von Paul versehen wird. Vorgestern Vormittags war nämlich bei dem Vorstandsmitgliede genannter Cultusgemeinde, Herrn Humpoletz, der bei der Weftbahn als Tagwerker bedienstete Israelit Simon Munk erschienen, um die Intervention des Cultusvorstandes anzurufen, weil man ihm im Bezirksspitale die Ausfolgung seiner dort am selben Morgen verstorbenen Gattin Theresia mit der Begründung verweigere, daß die Verewigte stch vor ihrem Ableben zur römisch-katholischen Kirche bekehrt habe. Wie Munk weiter in der Kanzlei der Cultusgemeinde zu Protokoll gab, ist seine Gattin, nachdem sie längere Zeit in häuslicher Pflege gewesen, auf Anrathen des Vahnarztes Dr Bornheim am 12. d. M. in das Sechshauser Spital üverführt worden. Weder im Laufe einer 11jährigen Ehe, noch gelegentlich der öfteren Besuche ihres Gatten im Spitale hatte Theresia Munk je die geringste Absicht kundgegeben, den Glauben ihrer Väter zu verlaßen, weshalb die riom Spitalseelsorger behauptete Einwilligung in ihre Taufe nur im Zustande der Unzurechnungsfähigkeit erfolgt sein könne. Wie Munk weiter angab, sah er, als er am Morgen des 19. d. M. in den Krankensaal trat, zu seinem Erstaunen das Lager der Gattin von knieenden Schwestern ,und einem mi. dem Kirchenornate bekleideten Geistlichen umgeben. Der Priester trat auf chn.mit den Worten zu: „Stehen Sie dafür ein?" worauf der bestürzte Mann, nicht wissend, .um was.eS sich handle, ein „Ja" hervorstotterte. Erst nachdem der Akt worüber, erfuhr er von der Nachbarkranken seiner Gattin, daß an letzterer die Taufe vollzogen worden sei. Für die Be- .wußtlosigkeit derselben spreche, daß sie weder .den bald darauf ans Lager tretenden 10jährigen Sohn, n ch den Gatten erkannte. Zwei Stunden später war Theresia Munk aus,der Reihe der Lebenden geschieden. Die Bitte des Gatten aber, um Ausfolgung ihrer Leiche wegen Bestattung nach israelitischem Gebrauch, ward mit oberwähnter Begründung versagt, weshalb der trostlose Wittwer eilte, die Intervention der Cultusgemeinde anzurufen. Dies besagt das Protokoll. Die Vorstehung der Gemeinde hielt, nachdem sofort die Anzeige von dem Vorfälle an die Sechshauser Bezirkshauptmannschaft geleitet worden, gestern Mittags eine außerordentliche Sitzung. Dabei wurde, beschlossen, gegen die verweigerte Ausfolgung der Leiche an den Gatten Protest bei der competenten Behörde einzulegen und zu verlangen, daß bis zur behördlichen Entscheidung aus sanitären Gründen eine provisorische Beisetzung der Verstorbenen ohne jedweden rituellen Akt bewerkstelligt werde. Um aber auch noch einen Versuch zu gütlicher Auseinandersetzung zu unternehmen, wurde der Präses des Cultusvorstandes mit Herrn Humpoletz nach dem Bezirksspiatle delegirt, dessen Verwaltungschef jedoch nicht angetroffen. Der Seelsorger, zu dem sich die Herren begaben, beharrte auf die Verweigerung der Ausfolgung. Die Cultusgemeinde beschloß, weitere Schritte einzuleiten. Aus Böhmen, im Juni. (Or.-Eorr.) Es war doch ein glücklicher Gedanke die Arrangirung einer Rabbinerversammlung Böhmens im vergangenen Jahre. Nicht daß sie mit ihrer Petition reussirt hätte, Gott bewahre! sie hat vielmehr eine ganze Hetze mit ihrer Denkschrift über sich hervorgerufen, und hergefallen sind über sie auch jene hervorragenden Gemeinden, die kein Minjan zählen, nie einen Rabbiner gehabt, und haben gewaltig geschrieen: wir wollen kein Definitivum, das Judenthum braucht ja eigentlich keinen Rabbiner. Dennoch hat diese Zusammenkunft ihr Gutes gehabt, die Welt nlit Wissen bereichert. Denn man wußte ja fast gar nicht, daß es Rabbiner in Böhmest^gibt, selten gab einer ein Lebenszeichen von sich; jetzt aber weiß man, daß sie auch da existiren, daß sie leben und leben wollen. Das ist nun in allen jüd. Zeitschriften bekannt geworden, überallhin Hai man es verkündet und zugleich die Umsichtigkeit und den heroischen Kampfesmuth der löbl. Landes Repräsentanz, die ganz beherzt mit aller Energie dieser Anmaßung der Rabbiner: ruhig leben zu wollen, entgegengetreten ist, und das hat die Rabbinerversammlung zuwege gebracht. So bekannt diese Geschichte auch ist, müssen wir doch noch einmal auf sie zurückkommen, um zu sagen f]*n 'TI nö n?n? „Woher dieser gewaltige Zorn?" Der geehrte Prager Correspondent hat in Nr. 21 d. Bl. als Ursache der Ablehnung das incorrecte Vorgehen der Rabbinen angedeutet, daß sie nicht ihre Wünsche der Repräsentanz vorgelegt. Der Hr. Corr. ist aber im Jrrthume; bei der Versammlung ist beschlossen worden, die Petition der Repräsentanz zu unterbreiten und zu ersuchen, selbe zu unterstützen. Der Fehler war, daß man nicht die Vorstände zur Versammlung geladen und mit der Denkschrift nicht an die Gemeinden selbst, wie der Schreiber dieses gewollt, sich gewendet. Denn im Gründe har die Repräsentanz nur das Mandat, den Landesfond zu verwalten und hätte sich in dieser Angelegenheit ebenfalls. erft an die Gemeinden wenden müssen, um in deren Namen ein Gutachten abzugeben. Man kann also von der Versammlung nur sagen, daß sie taktlos vorgegangen; sie wußte ja, daß ohne Wissen und Willen der Gemeinden das Ministerium die Petition nicht genehmigen werde, es war jedoch nicht so ungeheuerlich, um einen solchen Sturm zu erregen, die Rabbinerversammlung als eine Anmaßung, die Petition als etwas Unerhörtes zu bezeichnen. Der Wind bläst von einer andern Seite. Den jüd. Gemeinden Böhmens mit Ausnahme nur weniger, altehrwürdiger ist, wie man sagen kann, der Gemeindestolz abhanden gekommen. Die Vorstände wollen zwar recht gerne Vorstände sein, aber die Gemeindeehre liegt ihnen nicht am Herzen. Von der Regierung ist ein Erlaß herabgelangt, daß die Gemeinden ihre Statuten einreichen sollen, sonst werden sie nur als geduldet und nicht als legal betrachtet und haben kein Recht, die Repartirung der Cultusbeiträge von Renitenten gerichtlich einzubrigen, ihr Rabbiner kann selbst in der eigenen Gemeinde keine Trauung ohne Delegation desjenigen Rabbiners, zu dessen Gemeinde sie zugetheilt werden, vornehmen; da gibt eS Vorstände, welche die Gemeindemitglieder selbst aufstacheln, um sich nicht constituiren zu wollen. Warum? Weil bei bestätigten Statuten statutenmäßig vorgegangen werden müßte. Die Einbuße der Gemeindeehre stört keinen Schlaf, die Degradation des Rabbiners und die Schmälerung seines ohnehin spärlichen Einkommens verursacht außer ihm Keinem Kopfschmerz. Nirgend gibt es weniger Reformen und solche Bestrebungen als in den böhm. Gemeinden, und doch nirgend weniger Judenthum. In einer Gemeinde untersteht sich der Schächter, Fleisch, das der Rabbiner als trefa erklärte, in der jüd. Bank als koscher ausschroten zu lassen und erhält dafür nicht einmal eine Rüge, weder vom Vorstande noch von einem Ge-

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