Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 27. (3.7.1878)
- Date
- 1878-07-03
- Page
- Seite 209 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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7 — 209 — die Thür der Synagoge und Alles was darin war. Während dem versuchten die Civil- und Militärbehörden die empörte Masse zu beruhigen; angesehene Christen nahmen die sehr gefährdeten jüdischen Schulkinder unter ihren Schutz. Die Prozession beendete trotzdem ihren Umgang, gab aber dadurch wieder das Signal zu erneuten Exzessen. Die Masten zerstreuten sich in die einzelnen Straßen und zertrümmerten die Fenster und Läden. Gegen 3 Uhr fing man an, auseinander zu gehen, und obgleich bis in die späte Nacht hier und da Aufläufe stattfanden, so hatten sie doch keinen drohenden Charakter, und die von den Behörden getroffenen Vorsichtsmaßregeln erlaubten den bestürzten Bewohnern, nach diesem stürmischen Tage sich der Ruhe hinzugeben. Außer einigen leichten Verwundungen haben wir glücklicherweise traurigere Vorfälle nicht zu beklagen. Der angerichtete Schaden aber ist nicht gering." In einem uns zur Verfügung gestellten Privatbriefe ist nur von schweren Verwundungen aber von Tödtungen nicht die Rede; es geht aus demselben klar hervor, daß die Juden keineswegs die Hetze provocirt haben. In Turek und Blazki sollen ähnliche Exzeste stattgefunden haben. Rach einem Spezialtelegramm scheint es keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Revolte eine planmäßig vorbereitete war. Nicht bloß die Synagoge ist allen ihres Schmuckes beberaubt, es stehen jetzt nur noch die vier nackten Wände, sondern selbst das jüdische Hospital wurde nicht geschont. Das in der Stadt anwesende Militär, nur eine kleine Abtheilung Infanterie, war zu schwach, den zügellosen Horden Widerstand zu leisten. Erst am nächsten Morgen langten die hier garnisonirenden Husaren an. Jetzt herrscht Ruhe, aber man fürchtet, daß sich die Schreckensszenen wiederholen könnten. Der Schaden ist sehr beträchtlich. Namentlich der Rittmeister zeichnet sich durch hohe Menschenfreundlichkeit aus. Er hat kleine Judenkinder, die von dem fanatischen Pöbel bedroht wurden, vor sich auf's Pferd genommen und sie nach Hause gebracht. Die Zahl der Verhafteten übersteigt 300, darunter 10 Geistliche, die Straßen sind durch Militär abgesperrt. Man schätzt den angestifteteten Schaden auf über 200,000. Rubel. Nach den heute, d. 30., einlaufenden Nachrichten hat die Voruntersuchung ergeben, daß eine „Jndehetze" verab r ede t war. Geistliche hatten am selben Tage früh hetzende Ansprachen gehalten. Bei einem Holzhändler (Dombrowski) in Kalisch fand man ein förmliches Waffenlager von Sensen und Keulen. Für die vorherige Planung des Tumultes spricht auch der Umstand, daß die Bauern an jenem Sonntage ausnahmsweise in Arbeitsjacken in der Kirche erschienen waren. Von einer Provocation seitens der Juden kann gar keine Rede sein. Berlin. Die hiesige Vertretung der „Alliance Jsraelite" veröffentlicht folgende Erklärung: Mit Bezug auf das von der „Alliance Jsraelite" dem Kongreß überreichte Memorandum finden wir in deutschen und französischen Zeitungen die Aeußerungen des officiösen rumänischen Organs „Romanul" miedergegeben, wonach die rumänische Judenfrage als eine rein interne, mit den Aufgaben des Congrestes in gar keinem Connex stehende erklärt und den Israeliten selbst, sowie den Freunden derselben der ernste Rath ertheilt wird, dieser Frage den obengedeuteten Charakter einer rein inneren Angelegenheit ja recht sorgfältig zu bewahren, um die Wiederkehr von Animositäten zu vermeiden, die heut nicht mehr beständen. Dieser Darstellung gegenüber erachtet es die Vertretung der „Alliance Jsraelite" für geboten, Folgendes hervorzuheben: Die Pariser Convention vom Jahre 1858, welche die legale Basis der Organisation der Fürstenthümer bildet, stipulirt im Art. 56 die Gleichheit aller Moldau-Wallachen, ohne Unterschied der Confession in Bezug auf den Genuß der Civilrechte und stellt die Gewährung politischer Rechte an NlchtchlEeu späteren gesetzgeberischen Dispositionen anheim. — Ist damit schon der internationale Charakter der Rechtsverhältnisse der Israeliten in Rnmänten und die Berechtigung der europäischen Signatarmächte, dieselben vor ihr Forum zn ziehen, gegeben, so ist der jetzt tagende europäische Congreß um so eher berufen, diese Frage diesmal endgiltig zu regeln, als die Rumänen bislang nicht nur die Erwartungen bezüglich der Ertheilung der politischen Rechte an Nichtchristen nicht erfüllt, sondern sogar die ausdrücklich garantirten Civilrechte den Juden entzogen haben. Ueberdies gehört die Frage der politischen und civilen Gleichstellung der jüdischen Rumänen selbstverständlich in das Programm des Berliner Congrestes, der ja die Aufgabe hat, den Frieden und die dauernde Pacifikation im Orient auf Grundlage der gleichmäßigen Berücksichtigung aller Racen und Confessionen herzustellen und im nächsten Grenzlande westeuropäischer Kultur unmöglich eine confessionelle Restriktiv- Gesetzgebung bestehen lassen darf, die eine fortwährende Quelle der bedauerlichsten Excesse geworden ist und gegen welche die europäischen Mächte so oft vergebens protestirt hatten. — Ferner handelt es sich hierbei nicht allein um die Jntereffen der jüdischen Rumänen, sondern auch um die der dort weilenden Israeliten anderer Staaten, die den gleichen Ausnahmsgesetzen unterliegen, und deren Zustand sich noch erheblich verschlimmern würde, wenn, im Falle der Unabhängigkeitserklärung Rumäniens, die Konsularjurisdiction daselbst aufgehoben würde. — Weiters hat Europa auch ein hervorragendes handelspolitisches Jntereste an der Regelung der bestehenden Rechtsverhältnisse, welche den Abschluß von Handelskonventionen mit Rumänien deshalb verhindern, weil dieses den Staaten, in denen die Gleichheit aller Confessionen verfassungsmäßig gewährleistet ist, zumuthet, eine Ungleichheit in der Behandlung ihrer Angehörigen zu genehmigen. Ist damit der Connex dieser Frage mit der Friedensarbeit des Congrestes außer Zweifel gestellt, so ist andererseits ein diesbezügliches Eingreifen des Congrestes darum ein Gebot der Nothwendigkeit, weil von Rumänien selbst, wo die Lage der Juden sich fortwährend verschlimmert hat, eine günstige Lösung dieser Frage, da sie namentlich zu politischen Zwecken ausgebeutet wird, durchaus nicht zu erwarten ist. Es ist vom Parleistandpunkte des rumänischen Regierungsorgans erklärlich, wenn den Israeliten und deren Freunden der Rath ertheilt wird, der Frage den Charakter einer rein internen Angelegenheit zu bewahren; was aber die Drohung mit der Widerkehr von angeblich jetzt nicht mehr bestehenden Animositäten betrifft, so wird grade durch die Wegräumung der Restriktiv Gesetzgebung die Quelle derselben verstopft und einer wohlmeinenden Regierung sind dann die Mittel an die Hand gegeben, deren Wiederkehr für immer zu verhindern. Wir sind schließlich der Ueberzeugung, daß die Entscheidung dieser Frage durch den Congreß dem Wunsche vieler einsichtsvoller Rumänen entspricht und dem Lande selbst zum Heil und Segen gereichen wird. Charlottenburg, 23. Juni. (Or.-Corr.) Das Bestreben des hiesigen Synagogenvereins (jetzt „Synagogengemeinde"), sich als Filialgemeinde der Berliner zu constituiren, war an dem Widerstande der Letzteren gescheitert und hatte nur den Erfolg, daß die Subvention für den Verein von 600 Mk. auf 1000 Mk. jährlich erhöht wurde. Nachdem so für das Nolhwenbige gesorgt ist, ist man an das Nützliche gegangen und hat sich auf Anregung des Hrn. L. Mehlträger ein Verein gebildet, der seinen Mitgliedern in Krankyeits- und Sterbefällen Beistand leistet und, wo es Noth thut, ihnen resp. ihren Angehörigen Unterstützung gewähren soll. Tie Zahl der Vereinsmitglieder nimmt stetig zu, hat aber, Gott sei Dank, noch keine Gelegenheit gehabt, seine Vereinszwecke zu üben, was wir ihn für lange Zeit von Herzen wünschen. Der letzte der Vereinszwecke wird wohl überhaupt nicht sobald zur Ausführung kommen; unter den 75—80 hier wohnenden jüd. Familien ist keine hilfsbedüiftige. Daß die jüd. Familien in der Bürgerschaft geachtet dastehen, ersieht man daraus, daß dieselben bei einer Gesammteinwohnerschaft von ca. 26,000