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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-06-12 · N° 24. (12.6.1878) · p. Seite 185

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 24. (12.6.1878)
Date
1878-06-12
Page
Seite 185 (sequence 3)
Language
German
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— 185 — im Staate angewachsene jüdische Bevölkerung besteht ans sistlen, friedlichen Bürgern, aus loyalen Unterthanen, Nt in der Erfüllung aller ihrer Pflichten gegen ^en Staat so treu, wie irgend eine Andere und — hängt viel fester an den religiösen Satzungen ihrer Väter, als viele Bekenner christlicher Lehre. Und wie erklärt sich das? Die Juden haben in freier Selbstverwaltung ohne Papst und ohne landesherrliche Beeinflussung ihren Glauben selbst geregelt, haben Veraltetes über Bord geworfen und haben die freie Wahl ihrer Priester ohne Consistoriuin und Oberconsistormm. Diese Freiheit ist der einzige Weg, auch in der christlichen Kirche den Glauben wieder herzustellen und auszubreiten." Magdeburg, 5. Juni. „Eine Tagesliteratur, die a b s i ch t * lich oder nur nachschreibend der Lü ge huldigt, ist schlimmer als Giftmischerei um Menschen zu tödten; denn da gilt es nur den Leibern, während die verlogene Presse den Geist, die Seele der Menschen vergiftet." An diesen Ausspruch des Professors H. Wultke („Ueber Entstehung der öffentlichen Meinung") werde ich jedesmal, so oft der Zufall mir eine Nr. des Mainzer „Israelit" in die Hände führt, erinnert. Wie viel Gift verbreitet doch dieses Blatt in Israel! In den letzten Tagen wurden mir zwei Nrn dieses Blattes zugesandt, in welchen, um meine Aufmerksamkeit zu erregen, zwei Stellen besonders angestrichen waren. Ich sehe meinen Namen darin, schon dies berührte mich unangenehm; ich war stets bestrebt, diesem Bl. aus dem Wege zu gehen; wußte ich ja, wie es gegen Alles, was mit dem Breslauer Seminar zusammenhängt, gesinnt; hatte ich ja zudem den Redakteur s. Z. wegen der Verunglimpfung des Direktors Frankel s. A. gebührend abgefertigt. Was hat's also mit meinem Namen in diesem Blatte? Da wird nun mitgetheilt: Hr. Rabbiner vr. Rahmer hat eine Christin aus Amsterdam auf Veranlassung eines holländischen Rabbinatsassessors, nachdem dieselbe in Rotteroam (bei einem Cantor) in der jüd. Religion unterrichtet und geprüft worden, ins Judenthum ausgenommen. — Nun, was ist da für ein crimen begangen? Doch weiter. Diese Proselytin hat später einen Kohen (pD) geheirathet. Das ist allerdings — weil Kohanim keine Proselytinnen heirathen dürfen — eine schwere Verletzung des Religionsgesetzes. Wer hat sich derselben schuldig gemacht? Nun zunächst der betr. Kohen, sodann insbesondere der Rabbiner oder Prediger, der eine solche relig. Trauung vollzogen. Ja, das genügt aber dem „Israelit" nicht, da muß der vr Rahmer mithineingezogen werden. „S ä m m tliche Herren, so lautet der Schlußsatz des Artikelchens — nachdem vorher außer meinem Namen der des betr. Rabbinatsassessor« und des Cantors, der die Dame unterrichtet hatte, genannt sind — haben gewußt, daß der Herr 36. (ich nenne keinen Namen. R.), welcher die Frau heirathen will (soll heißen: wollte) ein Kohen ist." Als ich diesen Satz gelesen hatte, schrieb ich sofort an die Redaktion des „Israelit" eine Postkarte, worin ich auf Grund des Preßgesetzes die sofortige Ausnahme folgender „Berichtigung" verlangte: „Magdeburg, 26. Mai. Der Bericht aus Amsterdam in Nr. 21 dieses Blattes enthält in seinem Schluß satze: „Sämmtliche Herren haben gewußt, daß u. s. w. ein y°D ist — insoweit meine Person dabei in Betracht kommt — eine Lüge*) vr. M. Rahmer, Rabb. in Magdeburg. Die Aufnahme erfolgte, mußte nach dem Gesetze erfolgen. Ich hatte die Berichtigung deshalb ganz kurz abgefaßt, *) Ich hielt mich nicht für verpflichtet, dem Red. des „Jsr." nähere Aufklärung über den eigentlichen Sachverhalt zu geben, weil ich mit gewisfcn Leuten auch nicht ein Wort mehr als unbedingt nöthig rede. Den Lesern dieses Bl. jedoch theile ich mit, daß erst geruume Zeit, n a ch - dem längst die obenerwähnte Aufnahme in's Judenthum erfolgt war, mir von dem betr RabbinatSassessor und auch noch von anderer ehrenwerther Seite — für den Fall, daß die Proselytin mit einem Hru. £ aus Amsterdam etwa zu mir wegen religiöser Trauung kommen sollte — die Mittheilung gemacht wurde, daß dieser £. ein Kohen sei! (Für das scheinbar Befremdliche, daß man den Uebertr itt zum Judenth. nicht daheim, sondern hier vornahm, war mir der angegebene Grund, daß dergleichen im Heimathsorte zu viel Aufsehen errege, vollständig ausreichend.) damit die Aufnahme nicht etwa unter dem Vorwände ds Raummangels verzögert werde, und weil es mir vor Allen» darum zu thun war, daß die verläumderische Mittheilung so früh als möglich als solche gekennzeichnet sei Was thut nun der Redakteur des „Israelit". Im Ingrimm darüber, daß ihm der coup gegen den „Breslauer" mißlungen und er widerrufen mußte, sucht er sich in einer längeren Expectoration Luft zu ntachen, die — abgesehen von den vielen darin vorkommenden widerwärtigen Phrasen — darin gipfelt, daß man nach Schulchan Aruch (Jore Deah 268, 12) bei einer Proselytin vor derAufuahme überhaupt zu untersuchen Hab:,ob sie nicht etwa nur aus irgend welchem ird.Jnteresse,oder um einenJuden zu heirathen, übertreten wolle. Der angezogene Paragraph ist fast Jedermann bekannt. Aber Hr. Lehmann weiß, daß eS Ausnahmen giebt, er selbst erwähnt ihrer in einer Note, aber — und darin liegt dieredactionelle Perstdie — erunterschlägt ein ganzes Stück, und gerade dasjenige natürlich, worauf es hier ankommt. Nachdem nämlich der Beth Joseph die von Toßaphot zu Jebarnoth cf. 24b erwähnten Ausnahmefälle angeführt hat, kommt er zu dem Schluß: ■1"3 mm 'üb BP IKDöl „Hieraus ist zu lernen, daß das betr. Rabbinat in dergleichen Fällen nach bestem Ermessen je nach der Sachlage zu verfahren habe." Ebenso verschweigt Herr L. (oder sein Hintermann) die Thatsache, daß die betr. Proselytin bereits mehrere Kinder von dem betr. Israeliten hatte. Daß aber in Fällen, wo bereits Kinder da sind, die durch etwaige Nichtaufnahme der Mutter in's Judenthum als Christen erzogen würden, die Bestimmung mm iTW? KötP nnriK j'pTO 'Hirna von selbst in Fortfall kommt, dürfte einleuchtend sein. Für mich sind die angeführten, von Herrn L. unterdrückten Worte des Beth Joseph in dieser Beziehung maßgebend. Wie Herr L. in solchen Fällen handeln würde, ist mir gleichgültig. Ich besitze (um auf eine ironische Redewendung in seinem Artikel gegen mich zurückzukornrneii), wie Herr L. sieht, einen SchulchanAruch (JoreDeah), aber(G. s. D.!) keinenLehmann'schen, sondern einen ungefälschten. Dagegen möchte ich Herrn L. fragen, ob er ein Chummesch besitzt, da möge er 2. B. M. C. 23, V. laufschlagen, dort steht geschrieben: patPKtWl Hb '31 HW „Du sollst kein falsches Gerücht aufnehinen!" DaS sollte Herr L. sich über seinen Redactionstisch schreiben. Oder kennt Herr L. nicht einmal die 10 Gebote? Da sollt* er sich das neunte ganz besonders zu Herzen nehmen. Vor lauter „Schulchan Aruch" scheint Herr L. die Thora nicht mehr zu kennen.*) M. R. Krotoschin. Die dritte Posen er Provinzial- Rabbiner-Konferenz fand Dienstag, den 28. d. M. hier statt. Den Vorsitz führte der hiesige Rabbiner vr. I o e l Von den 30 in der Provinz amtirenden Rabbinern waren 15. anwesend, und zwar die Rabbiner vr. B a e k (Lissa), Bloch (Posen), Bloch (Jarotschin), Feilchenfeld (Posen), Freimann (Ostrowo), Holländer (Wreschen), Horowitz (Gnesen), Joel (Krotoschin), Labanski (Borek), Lewin (Koschmin), Münz (Kempen), Nager (Wronke), PorgeS (Rakel), Rosenzweig (Birnbaum), Silberberg (Pleschen) die übrigen 15 hatten ihr Ausbleiben entschuligt. Die Berathungen wurden an einem Tage in zwei Sitzungen erledigt. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Bericht des PropagandaComits's für Gründung eines Vereins zur Heranbildung von jüdischen Religionslehrern in der Provinz Posen. Die bis jetzt gezeichneten Jahresbeiträge betragen rund 2400 M., der eiserne Fonds des Vereins besitzt gegen 1000 M. Vermögen. Die Versammlung beschloß, zur Constituirung des Vereins zu schrecken und wählte aus ihrer Mitte eine Fachcommission von 5 Mitgliedern mit der Aufgabe, nach den Vorschriften des bereits im vorigen Jahre veröffentlichten provisorischen Statuts die berufenen Vereins- ) Ich ersuche diejenigen Blätter, die die Mittheilungen des „Israelit" wörtlich oder auszüglich abgedruckt haben, meinen obigen Artikel ebenfalls wiederzugeben. r.

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