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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-06-05 · N° 23. (5.6.1878) · p. Seite 177

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 23. (5.6.1878)
Date
1878-06-05
Page
Seite 177 (sequence 3)
Language
German
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— 177 — sagte) verstand Lasker nicht und fand dagegen Bülow's Auseinandersttzeu ganz klar Der Reichstag beschloß Verweisung an eine Commisiiou. In dieser würde der Vertrag zweifelsohne begraben worden sein. Da die Session gleich darauf geschloffen wurde, so erfolgte das Todesurtheil 8un8 piirasv. Da nun Italien in Folge der Verwendung der Alliance den rumänischen Vertrag ebenfalls abgelehnt hat, und Frankreich und England einen solchen nach dem Willen der Rumänen ganz gewiß nicht schließen werden, so ist Rumänien überall abgewiesen. Wenn ihm weder seine Schliche, noch seine in Folge der neuesten Wendung der Dinge gegebene Versicherung, daß demnächst die Lage der Juden verbessert werden solle, etwas genützt haben, so kann es sich dafür allerdings bei den Juden bedanken. Rumänien hat sich oft beschwert, daß die Agitation der ausländischen Juden ihm hinderlich sei; diesmal hat es Recht und soll damit will's Gott Recht behalten, bis es nicht mehr nöthig ist. „Das hat mit seinem Reden, der Lasker mir gethan," mag Bratiano diesmal sagen. Natürlich behält Rumänien zu seinem Tröste die Anerkennung und die Gunst Rußlands, wir gönnen sie ihm! und das ergänzt die erste nöp3. — Die zweite haben wir in voriger Woche an den Christlich-Socialen erlebt. (Schluß folgt.) Magdeburg. Im „Israelit" Nr. 20 werden in einer Corresp. „aus Hessen" jämmerliche Klagen darüber angestimmt, daß dar Vorsteheramt der Israeliten in Caffel dem Bürgermeister Tenne in Grebenst in, wo drei Mitglieder aus der jüdischen Gemeinde ausgetreten sind, angezeigt habe, es sei nichts dagegen zu erinnern, wenn die betreffenden Personen auf einer besondern Abtheilung des (christlichen) Todtenhofes beerdigt werden. Es heißt daselbst: „Es ist ja nicht nur die Gefühlssphäre, es ist ja das jüdische Religionsgesetz selbst, das durch die Erklärung verletzt wird, es sei gegen die Bestattung von Juden auf christlichen Friedhöfen seitens einer jüdischen Behörde nichts zu erinnern." Man glaubt, so heißt es weiter, daß daS Vorsteheramt ohne Wiffen des Landesrabbinats diese Entscheidung'getroffen, da dieses doch unmöglich die Beerdigung von Juden auf nichtjüdischen Todtenhöfen für religionsgesetzlich statthaft erklären kann. So weit der „Israelit". Wir wiffen nicht. Ein eigenthümliches Zusammentreffen hat es nun gefügt, daß in einer Sitzung des Vorstandes der A mst er dam er Gemeinde, welche unlängst stattfand, dieselbe Frage ventilirt wurde. In der Vorstandssitzung vom 16. Mai d. I., in welcher die Begräbnißordnung u. s. w. berathen wurde, knüpfte sich an den Art. 4 des Reglements folgende Discussion. Art. 4 Abs. 3 lautet: „Falls die Gemeinde noch Forderungen an den Verstorbenen hat, so wird die Reinigung der Leiche, ebenso die Feststellung der Beerdigungszeit so lange aufgehalten, bis die Forderungen ausgeglichen sind oder ein sonstiges Uebereinkommen getroffen ist." Herr Jacobson kann sich nicht damit einverstanden erklären, daß auch die Reinigung so lange ausgehalten werden soll, bis die Forderungen der Gemeinde ausgeglichen sind. Der Vorsitzende (Herr Jacobs) erörtert, daß die Verwandten eines Verstorbenen noch mehr Werth auf eine rechtzeitige Reinigung legen, als auf die Beerdigung. Die Aufhaltung der Reinigung beschleunigt daher den Ausgleich der Schuldforderung von Seiten der Gemeinde. Herr Wertheim fragt: Sind Reinigen und Begraben der Leiche eine religiöse Vorschrift? - Sind sie es nicht, so habe er nichts dagegen, daß fiscale Maßregeln bisweilen das Reinigen und Begraben verhindern können; sind sie aber religiöse Vorschriften, so wäre es ihm nicht erwünscht, daß fiscale Maßregeln die Veranlassung geben, in einem gewissen Sinne irreligiös zu handeln. Die Gemeinde müßte in jedem Falle die Reinigung gestatten, und auch, wenn die Schulden nicht bezahlt würden, ein Grab auf Zeeburg (Friedhof für ärmere Klaffen) anweisen. Das wird der Gemeindekaffe nicht schaden, da eine gewisse Eitelkeit und das Ehrgefühl der nächsten Verwandten die Zahlung der Schulden veranlaffen würde, damit die Beerdigung auf Müderberg (Friedhof für wohlhabende Klaffen) statlsinde. Herr Pollack erwidert: „Es bestehe ein alter doctrinaler Beschluß, der bestimmt, daß diejenigen, welche ihre Zahlungen an die Gemeinde verweigert haben, bei ihrem Tode von der Gemeinde nicht begraben zu werden brauchen, sondern nach dem bürgerlichen Friedhofe (das ist also der christliche Friedhof) gebracht werden müssen. Auf diesen doctrinalen Beschluß meint auch der Vorsitzende, eine Frage des Herrn Mulder beantwortend, kann man sich berufen; auch hat der Vor st and den Entwurf der Begräbnißordnung dem Oberrabbiner zur Begutachtung vorgelegt (der nichts gegen diesen PaffuS zu erinnern hatte). Der Art. 4 wurde angenommen. Nun was sagt der „Israelit" gegen diese Intoleranz, gegen diese Irreligiosität des Amsterdamer Vorstandes und des dortigen Rabbinats? Und in Amsterdam handelt es sich doch nur um solche Personen, die mit ihrem Gemeindebeitrag im Rückstände sind, während in Deutschland von denen, die von dem Austrittsgesetz Gebrauch machen, doch deutlich gesagt wird, sie wollen mit der bestehenden Gemeinde gar nichts mehr zu thun haben, sie wollen sogar, wie im Grebenstein, wo von den 20 Familien, aus denen die Gemeinde besteht, drei Mitglieder austreten, die Existenz der Gemeinde gefährden, und da sollen die Ueberlebenden die Lasten der Gemeinde allein tragen müssen, und gegen solche Lieblose, die das Band, das sie mit der Gemeinde vereinigte, bei ihrem Leben durchschneiden, nach deren Tode Liebesdienste üben? Und vollkommen Recht haben sie in Amsterdam. Wer die Entwickelung des jüdischen Gemeinwesens kennt, weiß, daß man seit uralter Zeit mit den strengsten Maßregeln mit Cherem (was wir durchaus nicht empfehlen wollen) und Aehnlichem gegen diejenigen vorging, die sich den Gemeindebeschlüffen widersetzten, die sich erdreisteten, die Gemeinde in ihrer Existenz zu untergraben. Mögen sich alle in ihrem Bestände bedrohten Gemeinden Deutschlands an dem Vorgehen der Amsterdamer Gemeinde und ihres Rabbiners — oder sind auch diese in den Augen des Mainzer Hetzers etwa der Reform angehörig? — ein Beispiel und Vorbild nehmen! Nachsicht wäre da, wo es sich offenbar um ein Zerreißen des einigenden Gemeindebandes handelt, wahrlich schlecht angebracht. Man denke in solchen und ähnlichen Fällen an das Wort, mit welchem die Hagada den IJttH zeichnet: 7x'LLINV '2*? ->22 bbzn p „weil er sich von der Gesammtheit lossagt, leugnet er die Hauptsache", untergräbt er den Grundstein, auf welchem einzig und allein das jüd. Gemeinwesen gedeihlich sich entfalten und erstarken kann, nämlich die Eintracht nnd Einmüthigkeit. R.*) Königsberg, 22. Mai. (Or.-Corr.) Auf dem alten Friedhofe der hiesigen Synagogengemeinde hat heute ein trauriges Werk seinen Abschluß gefunden, das Montag, den 6. d. M. in stiller Feierlichkeit begonnen wurde, und zu dessen Ausführung die jüdische Gemeinde nach sechsjährigen Verhandlungen durch letzte richterliche Entscheidung gezwungen worden ist. Behufs Erweiterung der überaus engen „Judenkirchhofgasse" mußte von dem alten Friedhöfe (derselbe ist seit 1875 geschlossen) längst der ganzen Westseite ein Terrain von ca. 12 resp 17 Fuß Tiefe an die Stadt abgetreten werden. In Rücksicht auf die Fundamentirungsarbeiten der neu zu bauenden Mauer war man genöthtigt, die ganze erste, älteste Gräberreihe aufgraben zu lassen, um die gefährdeten Gebeine nach einer geborgenen Ruhestätte überführen zu können. Diese Gräber stammen aus den ersten Decennien nach 1704, in welchem Jahre der älteste Theil des Friedhofes von den wenigen damals hier wohnenden jüdischen Familien erworben wurde. Mit bewunderungswürdiger Umsicht und mit dem vollen *) Obiger Artikel war bereits geschrieben, ehe uns die Nr. 22 des „Jsr." zu Gesichte gekommen, welche — in der bekannten schmutzigen Art dieses orthodoxen (?> Blattes — einen ganzen Knäuel lügnerischer Angaben um uns schlingt, den wir in nächster Nr. zu entwirren uns leider genöthigt sehen. R.

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