Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 22. (29.5.1878)
- Date
- 1878-05-29
- Page
- Seite 170 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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170 — die seit der Gründung unseres Vereines stets in drängendster Weise unsere Mittel und unsere Kräfte in intensivem Grade in Anspruch nahm, hiermit für einige Zeit werde ruhen können und es uns möglich sein werde, uns mit gesammelter Kraft unseren großen inneren Aufgaben zuzuwenden. Diese Hoffnung erwies sich nur zu bald als eine trügerische. Die Gewaltthaten gegen unsere Glaubensgenoffen, deren Schauplatz Rumänien im Winter des vorhergegangenen Jahres gewesen ist, sollten noch im Juni 1877 in einer jeden Menschenfreund empörenden Weise überboten werden. Gewiß wird der Allarmruf noch unvergeffen sein, der sich aus Darabani erhob, einem Städtchen hart an der österreichischen Grenze. Dieses schreckliche Ereignitz, deffen Details ans dem in der Anlage mitgetheilten amtlichen Protocolle ersichtlich I gemacht werden, zum Theil aber durch die öffentlichen Blätter schon bekannt geworden sind, bestätigt wieder die von uns schon früher ausgesprochene Ansicht, daß die von den Gesetzen über die Juden Rumäniens verhängte Ausnahmsstellung die blinde, zum Denken wenig geneigte Menge in dem Wahne bestärke, daß unsere Glaubeusgenoffen rechtlos seien und somit allen Ausschreitungen freien Spielraum gebe. Wir verfehlten nicht, als die erste authentische Bestätigung über unsere Anfrage eintraf, für die Linderung der augenblicklichen Roth einen entsprechenden Betrag zu senden. Die öffentlichen Blätter bemächtigten sich dieser Angelegenheit, und die allgemeine Entrüstung, die sich erhob, machte es unmöglich, daß eine Ableugnung oder Entstellung der Thatsachen versucht werden konnte. Die Beschädigten haben zum Schutze ihres Rechtes die ordentlichen rumänischen Gerichte angerufen, und wir haben im Einklänge mit den gleichartigen Vereinen in London, Berlin und Paris geglaubt, uns bei Beschaffung der Mittel zu dieser Proceßführung um so mehr betherligen zu sollen, als die Betroffenen vollkommen mittellos dastanden, und es ihnen weniger darum zu thun war, ein vorübergehendes, den Hunger stillendes Almosen, als ihr gutes offen und klar liegendes Recht im Wege eines heunathlichen Richterspruches zu erlangen, der hoffentlich die Schuldigen exemplarisch bestrafen und den Schutz der Person und des Eigenthums bleibend sicherstellen wird. Hervorragende Advokaten führen die Rechtssache der so arg Beschädigten, und diese Verfolgten, Beraubten und Mißhandelten erwarten mit um so größerem Vertrauen den Sieg ihrer gerechten Sache, als sie es vermieden haben, den der rumänischen Regierung so mißliebigen Weg der Allarmirung des Auslandes zu betreten. Ueber das noch ausstehende Resultat werden wir seinerzeit Bericht erstatten. Hier fühlen wir uns verpflichtet, unserem correspondirenden Mitglieds, Sr. Ehrwürden, Herrn Landes-Rabbiner vr. Igel in Czernowitz für sein eifriges, umsichtiges und unermüdliches Wirken in der Darabaner Affaire unseren verbindlichsten Dank auszusprechen. Kaum aber halte das Ereigniß von Darabani aufgehört seine Wellen zu schlagen, als schon das Kriegselend begann, sich allenthalben in den betroffenen Ländern, und zwar besonders unter unseren Glaubensgenoffen fühlbar zu machen. Der für die Befreiung der Christen unternommene Krieg wurde in dem befreiten Bulgarien zum religiösen oder vielmehr socialen Kampfe wider unsere Glaubensgenoffen. Von verschiedenen Seiten traten Hilfrufe an uns heran. Man wird es jedoch begreiflich finden, daß wir anfänglich Bedenken trugen, die Hilfeleistung für die anscheinend nur durch den Krieg Verunglückten in unseren Wlrkungskreis einzubeziehen. Unser Statut spricht es präcise aus, daß nur „da, wo Israeliten noch als solche zu leiden haben, ihnen eine wirksame Stütze zu bieten" sei. Dieser Fall schien uns damals angesichts der allgemeinen Roth nicht gegeben zu sein. Dennoch bewog uns schließlich das Beispiel der auf gleichem Princip bestehenden Pariser Alliance, wie auch die Erwägung, daß die Juden, m den vom Kriege heimgesuchten Ländern in der minder günstigen Situation waren, als die christliche und mohamedanische Bevölkerung, die sich ja beiderseits der Protection einer der kriegführenden Mächte erfreute, wie endlich die vielfach geäußerten Wünsche hervorragender Vereinsmitglieder von unserem ersten Beschluffe abzugehen. (Schluß folgt.*) Rumänien. Wenn es noch irgend eines Beweises für die Nichtswürdigkeit aller öffentlichen Zustände in Rumänien bedürfte, so könnte kein eclatanterer gefnnden werden als der Umstand, daß die abscheuliche Affaire Cimara in Darabani immer noch lange nicht zu Ende ist. Wer die Ansicht theilt, daß eine offene und schreiende Verhöhnung der Justiz, ein Gemeinwesen aus der Reihe civilisirter Staaten ausschließt, und wer nicht in Abrede stellt, daß es gleich gilt, ob die Justiz gegenüber einem Juden, Christen, Türken oder Heiden verhöhnt wird — der wird sich auch sagen, daß Rumänien in seiner jetzigen jammervollen Situation auf Mitleid keinen Anspruch hat. Seit den durch Frau Cimara und ihre Bande am hellen Tage verübten, durchaus offenkundigen und vollauf constatirten Schandthaten ist nun fast ein ganzes Jahr verstrichen. Nach langer (durchaus unnölhiger) Voruntersuchung sollte die Sache vor die Afslsen in Dorohoi kommen, aber es gelang der Frau Cimara, — man weiß nicht recht wie? — sie vor die Anklagekammer in Jaffy zu bringen, ohne daß die Gegenpartei davon wußte. Dieser Gerichtshof ist nun nicht gehalten, die Parteien zu vernehmen, sondern kann nach den Akten urtheilen. Er hob also den Haftbefehl des Untersuchungsrichters auf, caffirte die wiederholten Urtheile des Gerichtshofes zu Bukarest und verfügte die Freilaffung der Frau Cimara. Die Kläger konnten glücklicherweise noch Recurs einlegen, nachdem ihnen die dazu nöchigen Kosten durch Herrn Ascher vorgeschoffen worden waren. Als die Nachricht von dem Urtheilsspruch von Jaffy nach Darabani kam, ergingen sich die Leute der Frau Cimara in Todesdrohnngen gegen die Juden, so daß diese sich genöthigt sahen, bei dem Fürsten, den Ministern und Kammern um Hülfe zu bitten. Auf Befehl des Fürsten ist eine Schwadron nach Darabani geschickt, um die Ruhe aufrecht zu halten. — So geht denn das ruchlose Weib noch immer ungestraft einher, und die durch sie Geschädigten, Geplünderten und die Angehörigen der Gemordeten müffen militärisch geschützt werden, damit man sie nicht todtschlage, weil sie wagen — Recht zu suchen. Großbritannien. London. Am 2. Mai Abends starb eines plötzlichen Todes Sir Francis Goldschmid, Baronet, königlicher Rath und Parlamentsmitglied. Er hatte am Tage vorher sein siebzigstes Lebensjahr vollendet, war von einem Ausfluge über Land zurückgekehrt und kam mit einem Abendzuge auf der Waterloo- Station an. Wie es scheint, hatte sich der Zug etwas verspätet, ein Schaffner öffnete voreilig die Thür, als der Waggon noch rollte. Der sehr kurzsichtige Sir Francis bemerkte dies nicht, stieg aus, gerieth zwischen den Perron und die Räder und erlitt so schwere Verletzungen, daß er bald nachher seinen Geist aufgab. Der Tod dieses Mannes wird von allen englischen Juden als ein herber Verlust empfunden. Er war der älteste Sohn des Sir Jsaac Lyon Golosmid und, wie angegeben, am 1. Mai 1808 geboren. Obgleich er als Erbe eines gewaltigen Vermögens und angesehener Stellung sorglosem Privatleben sich hingeben konnte, verlegte er sich doch mit großem Eifer auf das Studium der Rechte, wurde mit 25 Jahren zur Advokatur zugelaffen, erlangte eine schöne Praxis und war der erste Jude, der die Würde eines königlichen Raths erlangte, die seitdem freilich mehreren anderen Glaubensgenoffen zu Theil geworden ist. In Gemeinschaft mit seinem Vater arbeitete er eifrig für die Emancipation der englischen Juden und verfaßte vom Jahre 1839 ab mehrere dahin zielende *) Schluß der Corresp. Prag in nächster Nr.