Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 22. (29.5.1878)
- Date
- 1878-05-29
- Page
- Seite 169 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 169 — Mittelung der örtlichen Vorstände der Provinzial.Elementarlehrer-Wittmen- und Waisenkaffe geführt werden; auf deren Antrag auch Lehrerstellen, deren äußere Verhältnisse die Be« setzung mit verheiratheten Lehrern ansschließen oder unwahrscheinlich machen, durch die Caffenverwaltung nach Anhörung der Castecuratoren von der Theilnahme entbunden werden können. Die Gleichstellung der jüdischen Elementarlehrer mit ihren christlichen Collegen wird von ersteren wie von den Gemeinden freudig anerkannt und der erforderliche resp. Beitrag deshalb gern gezahl werden. — Der Beitritt zu der Unter-; stützungskaffe für jüdische Lehrer, deren Wittwen und Waisen in der Provinz Hannover darf aber um so weniger dadurch geschmälert werden, als die allgemeine Kasse nur für Elementarnicht für Religionslehrer und nur für die Wittwen und Waisen — und auch für diese nicht ausreichend — nicht aber für die dienstunfähigen Lehrer sorgt. Es ist meinen Bemühungen gelungen, die Nachzahlung vom 1. Januar 1871 an zu verhindern, die ursprünglich beabsichtigt war. Um so mehr darf ich hoffen, daß die Gemeinden in der Provinz, die mit wenigen löblichen Ausnahmen bisher für die Unterstützungskaffe nichts beigetragen haben, derselben mindestens das Ersparte zuwenden und jährliche, feste Beiträge für dieselbe übernehmen werden. Auch die jüdischen Elementarlehrer, welche nunmehr der Provinzial-Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkaffe angehören, werden im eigenen Jntereffe in der Unterstützungskaffe verbleiben bezw. derselben beitreten, worüber der demnächst erscheinende dritte Rechenschaftsbericht der Unterstützungskaffe das Weitere bringen wird." Sohrau, O./Schl, 15. Mai. (Or.^Corr.) In Folge ihrer Aufforderung in Rr. 18 Ihres geschätzten Blattes, die Untersuchung des Beschneidungsmeffers betreffend, erlaube ich mir einige Worte zu bemerken. Als langjähriger und noch langjährigerer vkllV dürfte eS mir gestattet sein, mich hierüber zu äußern. Zuerst will ich mir aber auf Ihre Anregung hin noch eine andere Bemerkung erlauben. In einer der früher» Nummern wird empfohlen, die nPHB mit einem Instrument und nicht mit den Nägeln zu machen. Hierzu wird bemerkt: „Wer weiß und begreift auch nicht, daß eine Rißwunde viel schlechter heilt, als eine scharf geschnittene?" DaS liest sich sehr hübsch. Es ist aber vergeffen worden, daß das eben nur bei zwei wunden Flächen, die zusammenheilen sollen, anwendbar ist. Die njr-lön *112 aber soll und darf nicht zusammenheilen, wie jeder des p"i Kundige weiß. Ich bin im Besitz eines solchen Instruments, bin aber noch nie in die Verlegenheit gekommen, es zu benutzen; denn es ist nur anwendbar, wo der nicht gut den "pfin gemacht, d. h. wo er zu wenig geschnitten und von der äußern Haut ein Theil an der nman TIP geblieben. Da läßt sich überhaupt schwer reißen, und man muß nothwendig daS Instrument anwenden. Ist aber der gut gemacht, so ist die rWHE mit dem Nagel sicher vorzuziehen, s weil sie das Werk eines Augenblickes ist, und der Verband J sofort angelegt werden kann. Was das Prüfen des Meffers nach Art des Schlachtmeffers betrifft, bemerke ich, daß dies ganz unthunlich ist. Abgesehen davon, daß kein Chirurg die Messer, mit denen er operirt, in solcher Weise untersucht, wollen wir einmal prüfen, in wieweit es überhaupt durchzuführen ist. Es dürfte jeder ber ^gleich Lj-nfc ist, zugestehen, daß er mit dem Schlachtmeffer nicht beschneiden und mit dem Beschneidungsmeffer nicht schlachten kann. Ersteres kann durchaus nicht so dünn geschliffen sein; denn beim Schlachten würde sich die Schärfe umbiegen und das Meffer DUö werden. Je dünner und feiner hingegen das Beschneidungsmeffer geschliffen ist, desto besser operirt sich dannt. Ein solch' fein geschliffenes Meffer läßt sich auch gar nicht gut mit dem Nagel untersuchen. Die Hauptsache ist, daß jeder verpflichtet ist, für gute Instrumente zu sorgen und Reinlichkeit und Sauberkeit nicht außer Acht zu lassen. Ungeschickte sind überhaupt nicht zuzulaffen. I. Bock, Cantor. (Durch vorstehende Erörterung dürfte die Frage wegen der Untersuchung des Meffers in befriedigender Weise beantwortet sein. Durch den in beiden fraglichen Fächern praktisch Erfahrenen aufmerksam gemacht, wollen wir jetzt noch hinzufügen, daß die vorgeschriebene Prüfung des Schächtmeffers wirklich für dessen Schärfe keine volle Gewähr gibt; mancher Schochei „schleift sein Meffer zu," d. h. er rundet die Schneide ab, wobei sie glatt wird ohne recht scharf zu sein, was freilich nicht geschehen soll, auch ist deshalb in Rußland der einseitige Schliff (auch neue genannt) eingeführt worden. Hohlgeschliffene Meffer wird man nicht leicht „stellen" können, weil die Schneide zu fein ist. — Wegen der JijyHfc durch ein Instrument hätten wir Manches zu entgegnen, es ist jedoch hier nicht der Ort. Red.) Leobschütz (O/S.), den 19. Mai. (Or.-Corr.) Unsere Gemeinde hat in ihrer Chronik einen Fall zu notiren, der auch der Oeffentlichkeit mitgetheilt zu werden verdient. — In voriger Woche fand man ein hiesiges Gemeindemitglied, das, wie viele hiesige Aerzte constatirten, schon seit einem Jahre an Wahnsinnsanfällen litt, in seiner eigenen Wohnung erhängt. Als die Anverwandten des Verunglückten die Beerdigung desselben auf dem hiesigen jüdischen Kirchhof beim Gemeindevorstand beantragten, hat der Vorstandsvorsitzende, Herr B. Holländer, die Bestimmung getroffen, daß die Leiche wie die eines natürlich Verstorbenen bestattet werden sollte, indem er sich mit Recht auf Joreh deah Hilchoth Aweluth Cap. 345, V. 2 berief: „daß nämlich eine Leiche, wenn sie erhängt, erwürgt, gelödtet, selbst mit einem in der Nähe liegenden (?) Dolche aufgefunden wird, ganz in der Weise aller andern Verstorbenen beerdigt werden müsse und ihr in ritueller Beziehung nichts versagt werden dürfe, angenommen sogar, daß irgend ein solcher Todter vor seinem Ende die Aeußerung gethan hätte: „ich werde mich aus der Welt schaffen", falls kein Zeuge bei der That zugegen gewesen." — Als diese Bestimmung hier verbreitet wurde, erhoben sich mehrere Stimmen gegen den Beschluß des Vorsitzenden und stellten den Antrag, den Unglücklichen nicht in der Gräberreihe zu bestatten, weil Niemand später neben diesem Grabe gebettet sein wollte. Dessen ungeachtet fand die Leiche, wie Herr Holländer bestimmt hatte, ihren Ruheplatz in der Gräberreihe, in welcher die in Gott ruhende Gemahlin des Herrn B. Holländer bestattet liegt und in welcher Letzterer selbst einen Platz für seine irdischen Ueberreste reservirt hat. Der Prediger unserer Gemeinde sprach sowohl in der Leichenhalle wie am Grabe die üblichen Gebete. Die Aufregung gegen das Verfahren des Vorstandes und des Predigers war bei einzelnen Gemeindemitgliedern groß, doch haben sich Viele dadurch, daß man sie eines Bessern belehrte, schon wieder beruhigt, und wir hoffen, daß bald wieder gänzlich Friede und Ruhe in unsere sonst friedfertige und mustergültige Gemeinde einziehen, und daß das Austrittsgesetz hier keine Anwendung und ein Separatistenrabbiner hier keinen Wirkungskreis finden wird. Wir haben ferner von hier zu notiren, daß für die jüdischen Schüler des hiesigen Gymnasiums und die Schülerinnen der hiesigen höheren Töchterschule vom Prediger Grunwald ein Schülergottesdienst am Sabbathnachmittag eingerichtet wurde. Oesterreich. Wien. (Aus dem 5. Jahresbericht der Israel. Allianz zu Wien für 1877) Zu Beginn des Jahres 1877 hatte, wie im vorigen Bericht erwähnt, die Maffenaustreibung. von Glaubensgenossen aus dem Districte VaSlui in der Moldau unsere vollste Aufmerksamkeit in Anspruch genommen. Damals hofften wir, daß unsere Action nach Außen,