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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-05-22 · N° 21. (22.5.1878) · p. Seite 162

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 21. (22.5.1878)
Date
1878-05-22
Page
Seite 162 (sequence 4)
Language
German
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162 — daß bei der Abstimmung über eine io eminent wichtige Frage nur ein gar kleiner Theil der Gemeinde sich betheiligt. Sollte man nicht annehmen, daß wenigstens die eine Seite, die Partei des in seiner Autorität schwer bedrohten Rabbiners, alle die Ihrigen aufgeboten und zur Abstimmung geführt haben werde? Zählt Rabbiner B. wirklich nur 40 treue Anhänger in Würzburg!? Oder beziffert sich das Gesammtaufgebot der Neologen nur auf 41? dann aber brauchte man von der ganzen Affaire kein Aufhebens zu machen, denn 41 bilden in Würzburg immer eine schwache Minorität, die immer aus dem Felde zu schlagen ist. — Das Zweite ist der Umstand, daß der Rabb. die Behörde zum Schutze seiner Autorität angerufen hat. In derselben Nummer des „Israelit" ist in einem anderen Artikel mit großer Emphase von der unveräußerlichen Gemeinde-Autonomie die Rede, und wird hervorgehoben, daß Niemand sich durch die Behörde eine Aufsicht über Religionsangelegenheiten zuerkennen lassen dürfe; das sei unerhörter Gewissenszwang und gegen das Fundamentalprinzip jüdischen Gemeindewesens. — Natürlich wird man entgegnen, ein Rabbiner der strengorthodoxen Richtung darf wohl ohne die Gemeinde und gegen den Willen der Majorität entscheiden und die Negierung für sich eintreten lassen, ein Anderer aber darf das nicht; Rabbiner und Gemeindemajoritäten haben nur dann ein Recht, wenn sie orthodox sind — ob aber der Verstand und der Rechtssinn gewöhnlicher Menschenkinder wohl ebenso urtheilen und distinguiren? Darmstadt, 12. Mai. (Or.-Corr.) Das Institut der Communalschulen, das sich in Hessen, wie das Schulwesen überhaupt, recht erwünscht auszubilden schien und scheint, hat dieser Tage durch entschiedene Meinungsäußerung hoher Schulbehörde eine kleine Störung in feiner Entwickelung erlitten. Hr. Cantor Oppenheimer, seit mehr als 2 Jahrzehnt in hiesiger Stadt ein ebenso tüchtiger Beamter und Lehrer, wie auch geachtet und geliebt als Mensch und Bürger, hat vor ca. 14 Tagen von hoher Schulbehörde ein Anstellungsdecret als Lehrer an den öffentlichen städtischen Schulen erhalten, selbstredend unter Beibehaltung des Cantorates und der Stelle als Religionslehrer an der isr. Gemeinde. Hr. Oppenheimer trat auch sofort seine Stelle an, wurde verpflichtet und angewiesen und zwar in eine Schulgruppe, in welcher bereits ein jüdischer Lehrer, Hr. Bamberger, thätig ist. In Folge dessen stellte sich aber bei Entwerfung des Stundenplanes (für 16 Claffen) über Vertheilung des Religionsunterrichtes, auch wegen Berücksichtigung des Samstag Vormittags (der Zeit während des Gottesdienstes) für den betreffenden Oberlehrer Schwierigkeiten ein, die sich nicht beseitigen laffen wollten, weil — nun weil es nicht ginge—? Freilich hätte man Hrn. Oppenheimer einer andern Schulgruppe, deren noch drei da, einverleiben können, und die Schwierigkeit wäre gehoben gewesen. — Hr. Oppenheim that, nachdem er bereits 8 Tage unterrichtet hatte, den klugen Schritt, sein Mandat freiwillig niederzulegen; dabei wurde ihm gesagt, daß er (ausnahmsweise begünstigt) Samstags eine Stunde frei haben sollte und Andere? — jedenfalls weniger als eine Stunde. Wenn damit ein Princip ausgesprochen sein soll, so ist hiermit allen jüdischen Lehrern, die gleichzeitig Cantoren sind,*) wie das ja in den meisten Gemeinden der Fall ist, die Möglichkeit genommen, an Communalschulen zu wirken (angestellt zu werden), oder die betreff. Gemeinden müßten sich eigens für Religionslehrer und Cantoren sorgen. (Wir machen auf einen Aufsatz über Simultanschulen aufmerksam, der vor etwa 3 Monaten in der Wochenschrift „Im neuen Reich" erschien, die Schwierigkeiten, die der praktischen Durchführung des Simultanschulwesens entgegentreten, besprach und voraussagte, daß der Fluch, welche letzthin die Idee der Abschaffung aller Confessionsschulen emporge¬ *) Und wenn der jüd. Lehrer nicht Cantor ist, ist es dann zweckentsprechend, daß ihm der Besuch des sabbathlichen Hauptgottesdienstes jahraus jahrein unmöglich gemacht wird?! (Red.) tragen hatte, sehr bald eine Ebbe folgen werde. Von der Einfügung der jüdischen Lehrer und Schüler in den Rahmen der Communal- oder Simultanschule ist in jenem Aufsatze speciell nicht die Rede; daß aber die praktischen Schwierigkeiten für Juden noch viel größer sind, als für Christen verschiedener Confession, liegt sehr auf der Hand. Red.) ß. Vom Rhein, im Mai, Es ist eine eigenthümliche Beobachtung, daß, während das Frühjahr in der Natur überall Licht verbreitet und Leben erweckt, das geistige Leben des Menschen da oft von Nacht umhüllt ist und als todt erscheint. Denn Geistes- und Gemüthskrankheiten kommen im Frühjahr häufiger zum Vorschein und Ausbruch, als zu anderen Jahreszeiten. Geistes- und Gemüthskrankheiten sind in unserer nervös aufregenden und geistig aufreibenden Zeit leider auch viel häufiger, als ehevem, und unter Israel, diesem nervös mehr aufgeregten und geistig angespannterem Menschenstamme, verhältnißmäßig häufiger, als anderswo. In Rücksicht hierauf halte ich es nicht für überflüssig, auf eine Anstalt für Nerven- und Gemüthskranke, Irre und epileptisch Kranke aufmerksam zu machen, welche ausschließlich für Israeliten gegründet worden ist. Es ist dies die Anstalt des Herrn M. Jacoby in Sayn bei Coblenz. Der Ort, in reizend schöner Lage, befindet sich auf dem rechten Ufer des Rheins, */* Stunde von der Eisenbahnstation Engers, oberhalb Neuwieds. In der Nähe liegt die bekannte Irrenanstalt in Benndorf, und die Beobachtung, wie nothwendig es sei, auch eine solche Anstalt ausschließlich für Israeliten zu besitzen, hat den menschenfreundlichen Mann zur Gründung der seinigen veranlaßt. Denn es kommt dabei sowohl die Rücksicht auf Koscherkost, wie das ganze jüdische Leben in Betracht: die Feier jüdischer Sabbathe und Festtage, überhaupt das Denken und Leben mit und unter Juden, zumal im jüdischen Familienkreise. Es sind dies Momente, welche besonders bei Kranken in Berücksichtigung zu ziehen sind. Kranke, denen es Bedürfniß ist und deren Gesundheitszustand es gestattet, verkehren daher in der Familie. Sayn hat bekanntlich ein fürstliches Schloß, deffen Park dem Publikum offen steht. Die Anstalt enthält eine räumlich schöne Familienwohnung, neben welcher in unmittelbarer Nähe die Räumlichkeiten für Kranke sich befinden, mit wünschenswerthem Comfort je nach Bedürfniß, von Gartenanlagen umgeben. Die Schwerkranken sind getrennt, die Leichtkranken wohnen und speisen zusammen, schlafen indeß gesondert. Das nöthige Aufsichtspersonal ist vorhanden; der Aastaltsarzt w»,tt im Kclnkeanuse un) speist sogar mit den Kranken. Ich habe in demselben, ebenfalls einem Israeliten, einen ebenso intelligenten wie wohlwollenden Mann kennen gelernt, deffen specielles Fach die Physiatrie ist; er ist bei den Kranken, wie im ganzen Orte wohlgelitten. Die Anstalt ist auch in weiterer Ferne bestens renommirt; die Preise sind nach drei Stufen tarifirt und mäßig. Die Kranken, welche ich sprach, äußerten sich sämmtlich sehr zufrieden. Von Zeit zu Zeit wird auch jüdischer Gottesdienst in der Anstalt abgehallen; ein ständiger Cultusbeamter und namentlich der geistig-religiöse Einfluß eines solchen wird noch entbehrt; letzterer ist namentlich bei Gemüthskranken neben der ärztlichen Behandlung nicht zu unterschätzen. Meine Ausflüge führen mich von Zeit zu Zeit in die dortige Gegend; ich werde bei nächster Gelegenheit nicht versäumen, die Anstalt wieder zu besuchen und darüber zu berichten. Oesterreich. —r— Prag, 30. April. (Or.-Corr.) Die amtliche Prager Zeitung vom 22. Febr. brachte folgenden Bericht über die Organisation der isr. Gemeinde in Böhmen: Mit Erlaß der k. k. Statthalterei sind die Bezirkshauptmannschaflen in Böhmen betreffs der Organisation des Judenwesens (der amtliche Stil macht wenig Fortschritte, das veraltete Wort „Judenwesen" dürfte doch schon einmal durch ein paffenoeres ersetzt werden) in Böhmen und zur Begutachtung einer dem Cultusministerium überreichten Denkschrift der böhmischen Rabbiner-Versammlung, die Reorganisation der Rabbinate

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