Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 21. (22.5.1878)
- Date
- 1878-05-22
- Page
- Seite 160 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 160 — Rath, der nur die bestehenden Gesetze aufrecht halten wollte, für bestochen erklärt und abgesctzt." Zu den schrecklichen Greuelscenen sich wendend, über welche die bedeutendsten christlichen Historiker nicht aus Abscheu und Ekel, sondern wegen ihres Kaltsinns, ihrer Theilnahmlosigkeit an dem Elende deS jüdischen Stamme-, hinwegsehen und binweggehen, sieht sich der tiefempfindende und hochsinnige Verfasier zu den von einem heiligen Zorne und einem förmlich prophetischen Eifer zeugenden Worten veranlaßt: „Es ist eine traurige Aufgabe, der man sich nur mit Widerwillen unterzieht, besonders wenn man selbst Christ heißt, die endlose Reihe der Scheußlichkeiten aufzuzählen, die die Christen unter Mißbrauch des Namens Gottes begangen haben . . . des Molochs, den sich römische Pfaffen, die verworfenen Nachfolger der Isis, Serapis- und Mithraspriester, aus heidnischem Holze geschnitzt und mit ihren eigenen moralischen Nichtswürdigkeiten ausgeputzt hatten." Mit Fug und Recht müffe man an der Bildung von Männern zweifeln, welche die Beschuldigungen gegen die Juden für baare Münze nehmen können. Sie scheinen nicht zu wissen, daß der Kläger eine Anklage beweisen müffe, nicht aber der Angeklagte seine Unschuld gegen die nackte Klage darzuthun habe. Freilich wurden durch die Folter Geständniffe erpreßt; diese aber trugen den Stempel der Unwahrheit an sich, ja enthielten „absoluten Blödsinn", wie die erzwungenen Aussagen über gestohlene Hostien und die sich daran knüpfenden blutigen Wunder und Wunden. (Welcher Fortschritt liegt doch schon darin, daß man heutzutage nicht mehr an leblosen Hostien, sondern an lebenden Menschen diese wunderbaren Erscheinungen wahrnimmt!) Der Verf. vermag natürlich in seiner kurzen Abhandlung nicht all die Schandthaten, Uebergriffe und VergewaltißMgen aufzuzählen, die an den Juden verübt worden, und führt sie daher nur gruppenweise vor; aber selbst in dieser summarischen Art wollen mir sie in einem jüdischen Blatte nicht wieder geben. Er beginnt mit einer Stelle die dem Vorworte zum 7 Bde. der Grätz'schen Geschichte entnommen ist und die Unmöglichkeit einer wahrheitsgetreuen Schilderung der Leiden Israels darthut; dennoch aber büife sie „die Geschichte nicht verschweigen, nicht um die Rachegeister dieses Volkes wachzurufen, sondern um für die Duldergröße desselben Bewunderung zu erwecken und die Thatsache zu bezeugen, daß es wie fein Urahn mit Göttern und Menschen kämpfte und Sieger blieb." — Darauf werden die Verfolgungen berührt die als „Vorspiele" zu der eigentlichen Tragödie und dem Martyrium anzusehen sind, das in großartigem Stile erst mit den Kreuzzügen beginnt. Es werden in einem möglichst zusammengedrängten Fernblicke dem Leser aus allen Zeiten und Ländern die Schauplätze gezeigt, auf denen unter Leitung eines höchst strategischen Generalstabes von kühnen schwarzen Rittern die blutigsten Schlachten gegen Unbewaffnete und Widerstandslose geschlagen worden sind. Am längsten wurde in Deutschland gewüthet. „Das hatte — sagt der Verf., dem Ende dieser traurigen Darstellung zueilend und das unglückliche Loos der Unterdrückten beklagend — das Christenthum mit seiner allgemeinen Menschenliebe aus einem edlen Volke gemacht. Wenn jetzt die Juden von so manchem Christen mit Widerwillen angesehen werden, so muß der Christ nie vergessen, wer die Schuld an ihrem heruntergekommenen Zustand trägt. Der Christ steht gegenwärtig dem Judenihume gegenüber, wie ein Mann der Asche und den rauchenden Trümmern eines herrlichen Tempels, den er selbst in Brand gesteckt. Wenn noch eine Faser sittlichen Gefühls in ihm zuckt, so muß ihn Reue und tiefe Scham erfüllen, und er muß alle Mittel ergreifen, um frühere Schandthaten zu sühnen." — Zuletzt wird noch eine kurze Charakteristik des 17. und 18. Jahrhunderts gegeben und daran gezeigt, „wie langsam sich die Christen auf ihre Pflicht besannen" (und noch besinnen!). Das Land, wo die Juden zuerst Menschen- und Staatsrechte erlangten, ist Frankreich. „An der Pforte zum Eintritt in den Tempel des Menschenrechtes stehen die Juden heute wenigstens überall (?), und es kann nicht lange währen, bis kein Staat, der auf Civilisation Anspruch machen will, als Staat noch einen Unterschied zwischen Christ und Juden anerkennt. Schleiden schließt mit einem Worte Disraeli's, welches ausführt, wie sich an der Geschichte Israels, seiner Erniedrigung und Erhebung, das Naturgesetz bewähre, „daß eine edlere Race niemals von einer niederen vernichtet oder absorbirt ,werden kann." Und wenn er, wie zur Entschuldigung, daß durch seinen Aufsatz „hin und wieder nachtheilige Streiflichter auf das Christenthum fallen", noch hinzufügt: „Das ist nicht meine Schuld; die That schändet, nicht die Anklage", so müssen wir, frei von jeder Parteilichkeit, von dem unstillbaren Wiffensdrange wie von dem hochherzigen Charakter des unermüdlichen Forschers gerührt und begeistert ausrufen: Ehre dem Manne, der voll Wahrheitsliebe und Gerechtigkeitsgefühl sich der herrschenden Zeitströmung entgegen stellt und ihr ein Bett zu graben sucht, dem unreine und unsaubere Einflüffe fern bleiben. Möchte dem echten Menschenfreunde der schönste Lohn seiner evlen Arbeit beschießen sein, möchte er den erwünschten Erfolg, die veredelnde Wirkung derselben schauen.*) vr. Kusznitzki, Braunschweig. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 15. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichstages kam die Handelsconvention mit Rumänien zur Berathung. Abg. Lasker nimmt das Wort: Gestatten Sie mir, die handelspolitische Diskussion auf einige Augeblicke zu unterbrechen mit der Anregung einer Frage, welche sicherlich auf die Sympathie des Hauses rechnen darf. Ich habe äußerlich vernommen, daß die Wohlthat dieses Vertrages nicht allen deutschen Staatsbürgern in gleichem Maße zu Gute kommen solle. Ich habe nicht geglaubt, daß die deutsche Regierung ihre Zustimnlung zu einem Vertrage geben werde, dessen Inhalt offenbar mit den Verfaffungsbestimmungen unseres Reiches in Widerspruch steht. Für eine gegentheilige Auffassung habe ich auch bei sorgfältiger Lectüre in dem Wortlaut des Vertrages keinen Anhalt gesunden. Sollte die Regierung aber eine entgegengesetzte Auffassung haben, so muß sie dies dem Reichstage rückhaltlos mittheilen, damit derselbe zu dieser Frage Stellung nehmen kann. Ich frage demnach: Faßt die deutsche Negierung den vorliegenden Vertrag so auf, daß dessen sämmtliche Artikel ohne irgend welche Ausnahme auf alle deutsche Bürger ohne Unterschied Anwendung finden? Würde sie für den Fall, daß über den beregten Punkt mit dem anderen Contrahenten ein Streit entstände, jeder Schädigung des Vertrages, welche gestützt wäre auf eine Unterscheidung der deutschen Staatsbürger nach ihrer Confession, mit Entschiedenheit entgegentreten? Ich bin hierbei vollständig frei vor Einflüssen zu Gunsten meiner jüdischen Glaubensgenossen, sondern ich würde objektiv, wenn durch eine confessionelle Unterscheidung irgend ein Theil der deutschen Staatsbürger von Wohlthaten eines Vertrages ausgeschlossen wäre, demselben meine Genehmigung versagen. Staatsminister v. Bülow: Die Sympathie der deutschen Regierung ist dieser Frage nicht minder zugewendet als es der Vorredner vom Hause vorausgesetzt und ich hoffe durch meine Darlegung beweisen zu können, daß die Annahme, als ob die Reichsregierung den Verfassungsgrundsatz, an welchen der Vorredner mit vollem Rechte appellirt hat, verletzt habe, unbegründet ist. Die rumänische Gesetzgebung und Verfassung hat vom Pariser Frieden her, der Rumänien, die damalige Moldau und Wallachei, gründete, gewisse Bestimmungen em- *) Zweifelsohne wird der Ausschuß des Geindebundes auch diese Arbeit Schleidens durch Sonderabdruck Gemeinden und Privaten zugänglich machen. (Red.)