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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-05-15 · N° 20. (15.5.1878) · p. Seite 156

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 20. (15.5.1878)
Date
1878-05-15
Page
Seite 156 (sequence 6)
Language
German
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— 156 — Schulen besuchen und die Bibel grammatikalisch und logisch übersetzen lernen lassen, darum ist der Aberglaube auch aus den Kreisen der orthodox erzogenen Jugend geschwunden. Das war's, was wir beweisen wollen. Berlin. Die Kaiserin besuchte am 2. Mai, Vormittags 10 Uhr, die Alterversogungs-Anstalt der jüdischen Gemeinde. Von dem Vorstande und den Ehrendamen empfangen, besichtigte sie einen großen Theil der zur Zeit 84 Hospitaliten fassenden Anstalt, und erkundigte sich eingehend nach allen Verhältnissen derselben. Hoch erfreut waren einige achtzigjährige Hospitaliten, welche die Kaiserin in ihren Zimmern aufsuchte, um sich mit ihnen freundlich zu unterhalten. Auch die Synagoge der Anstalt nahm die hohe Frau in Augenschein und wurde dort durch den 88jährigen Rabbiner Mendelsohn mit einem Segensspruche begrüßt. Nachdem die Kaiserin noch das sehr kräftige und schmackhafte Essen gekostet, sprach sie die vollste Zufriedenheit über die musterhafte Sorgfalt, Pflege und Sauberkeit aus, mit welcher die Hospitaliten verpflegt werden und versprach der Anstalt auch fernerhin ihr Wohlwollen zuzuwenden. Leipzig, 3. Mai. (Or.-Corr.) Sie haben bereits in vor. Nr. mitgetheilt, daß vor einigen Tagen vom Reichskanzler-Amt eine Antwort auf die Eingabe des Ausschußes (Jom kippur betr.) eingegangen ist, welche die Einbringung eines dies betreffenden Gesetzesparagraphen ab lehnt. Als eine Art Zugeständniß dürfte jedoch folgende Stelle angesehen werden: „Andererseits ist bei der Heranziehung der Juden zum Schöffen- und Geschwornendienst eine billige Berücksichtigung von Entschuldigungsgründen (Gerichtsverfassung §§. 54, 94) ebenso wie bei der Ladung von Zeugen und Sachverständigen (Civilproceßordn. §§. 346, 367, Strafproceßordnung §§. 50, 72) gestattet." Loslau (Schlesien). (Or.-Corr.) Auf die in Ihrer geschätzten Wochenschrift Nr. 18 unter „Stettin" aufgeworfene Frage: Warum nicht auch das Mohel-Messer wie beim Schlachten sorgfältig controlirt wird, erlaube ich mir zu antworten, daß damit nicht viel geholfen wäre, da ja die sofort darauf folgende weit größere und unvermeidliche Schmerzen verursacht. Der Mohel mußt beherzt an die Ausübung seines heiligen Amtes gehen, eine besondere Rücksichtsnahme auf dadurch verursachte Schmerzen würde ihn zaghaft machen. Nordstetten. Das „Stuttgarter Tageblatt" berichtet aus Bert hold Auerbachs Heimathgemeinde: „Eineeigenthümliche Art von Körperverletzung mit einem lebensgefährlichen Gegenstände wird binnen Kurzem die Strafkammer zu Rottweil zu beschäftigen haben. Der Küster der israel. Gemeinde zu Nordstetten, Oberamts Horb, schlug, da er von einem sonst sehr händelsüchtigen Synagogenbesucher im hohen Grade zum Zorn gereizt worden war, denselben beim Verlassen des Gottesdienstes auf der Straße mit dem großen Synagogenschlüssel derart mehrmals auf den Kopf, daß das Blut in Strömen floß und ihm insbesondere eine tiefe Wunde beigebracht wurde, die, falls sie nur ein wenig tiefer gegangen wäre, den Angegriffenen das Leben hätte kosten können. Wien. Das wegen seiner klaren und gemeinverständ, lichen Sprache, sowie der übersichtlichen Eintheilung wegen empfehlenswerthe Schulbüchlein: Kurzgefaßte Religions- und Sittenlehre von Dr. G. Wolf (Wien bei Alfred Hölder) hat vom Ministerium für Cultus und Unterricht die Approbation für die untern Claffen der Mittelschulen (Realschulen und Gymnasien) erhalten. Fünfkirchen (Ungarn). Nach vieljährigen, mühevollen und sorgfältigsten Studien ist es unserem Hrn. Oberrabbiner vr. A. Kohut endlich — durch die Unterstützung der kaiserl. Akademie der Wiffenschaften in Wien — gelungen, an die Herausgabe des berühmten Talmud-Lexicons, des „vollständigen Aruch" von R. Nathan b. Jechiel mit den Zusätzen von Muffaphia nach den ältesten Editionen unter Vergleichung von 7 Manuscripten zu gehen. Das erste Heft in vorzüglicher innerer und äußerer Ausstattung, 96 Seiten groß Lexiconformat, liegt vor uns. Die ersten 72 Seiten enthalten Vorreden und Einleitung, die ausführliche Biographie des R. Nathan, und der Quellen, aus denen er geschöpft u. s. w. Es ist hier nicht der Ort, auf das was der gel. Verf. Wissenschaftliches in diesem Werke geleistet näher einzugehen; hier sei vor Allem dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß durch Ankauf resp. Abonnement die Fortsetzung der Edition gefördert werde. Das Werk ist einzig und allein durch den Verf. zu beziehen, jedes Heft kostet 1 fl. 50 (3 Mk. 25 Pf.) incl. Porto. (Bei den traurigen Erfahrungen, welche die Herausgeber jüd. Werke mit ihren jüd. Verlegern resp. Buchhändlern (Antiquaren) in jüngster Zeit machten — wir erinnern nur an die Toßefta-Ausgabe von Zuckermandel, der aus Gründen, die wir, wenn wir von der Misere des jüd. Buchhandels ausführlicher reden, mittheilen wollen, das Werk nunmehr bei der 3. Lieferung wieder in Selbstverlag zu nehmen sich genöthigt sieht — blieb dem Verf. auch nur der sehr mühevolle Weg des Selstverlages. Möge es dem gediegenen Buche nicht an Absatz fehlen.) ül. R. Paris. In einer Sitzung des Stadtrathes hatte ein klerikaler Abgeordneter die Behauptung ausgesprochen, daß selbst das Rothschild'sche Hospital sich der katholischen barmherzigen Schwestern bediene. Die Behauptung war so apodiktisch hingestellt, daß sie, wie dies wohl zu kommen pflegt, durch ihre Dreistigkeit imponirte und die jüdischen Blätter drückten zunächst nur Zweifel an der Wahrheit derselben aus, ohne ein ganz bestimmtes Demeuti zu wagen (diesen Eindruck machte die Sache wenigstens auf uns. In dem Hefte vom 15. April wird jedoch die ganze Behauptung auf das Entschiedenste als aus der Luft gegriffen bezeichnet. Rom, 8. Mai. Dem „Berl. Tagebl." wird von hier telegraphirt: Der Handelsvertrag mit Rumänien wird von der Regierung zurückgewiesen werden, wenn seitens Rumäniens nicht die Gleichberechtigung der daselbst ansäffigen italienischen Juden zugestanden wird. (Das wäre ein Sieg des Comitäs der All. Jsr. univ., über dessen Thätigkeit wir nach dem neuesten Bülletin in der nächsten Nr. berichten werden. Red.) London. Prof. Goldwin Smith hat weder die Mahnung wohlmeinender Freunde, daß er am Besten thun würde, wenn er ainende honorable leiste, beherzigt, noch den Schluß des Adler'schen Aufsatzes beachtet, der ihn an den rabbinischen Satz erinnerte, daß es Aufgabe der Gelehrten sei, den Frieden in der Welt zu mehren. Er hat vielmehr in derselben Zeitschrift „the Nineteeth Century“ eine Entgegnung erscheinen lassen. „Jew. World" bezeichnet dieselbe als einen galligen Erguß persönlicher und Partei-Erbitterung gegen Juden, den der heftigste Fanatiker und Kreuzzügler nicht ärger hätte aus - gehen lassen können. (Smith ist Liberaler und religiös Radikaler.) Wer aber des Profeffors tiefe Antipathie gegen Beaconsfield kenne, der wiffe, woher die Wuth gegen die Juden rühre. — Wir hatten von vorn herein vermuthet, daß Smith a la Hamann seine Bosheit gegen den einen Ex- Juden an der Gesammtheit auslaffen wollen, und haben um so weniger Veranlaffung uns auf die traurigen Ausbrüche solcher Gemeinheit weiter einzulaffen. — Einige englische Zeitungen (zweiten und dritten Ranges) haben mit großer Bestimmtheit und angebliche Genauigkeit — als Lüge mit einem „Wortzeichen" — die Nachricht gebracht, daß Miß Hanna v. Rothschild, jetzige Gräfin Roseberry sei, weil sie einen Christen geheirathet habe, in englischen Synagogen förmlich in den Bann gethan worden. Da die Lüge von Blatt zu Blatt zu schleichen beginnt, so findet fich „Jew. Chr." bewüffigt, die Sache als ganz und gar erfunden und erlogen zu bezeichnen.

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