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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-05-15 · N° 20. (15.5.1878) · p. Seite 154

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 20. (15.5.1878)
Date
1878-05-15
Page
Seite 154 (sequence 4)
Language
German
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— 154 — daß die Trauerversammlung sich erst recht des so herben Verlustes bewußt wurde. Ein Chorgesang schloß sich dieser Rede an. Als der Sarg hinunter gelassen war, wurde eine große Anzahl Kränze, (darunter auch ein prachtvoller, von Verwandten aus Wien gesandter) auf deu Sarg gelegt und damit war die traurige Feier geschloffen. Dresden. Mit wahrer Freude lesen wir den alljährlich vom Vorstande veröffentlichten Verwaltungsbericht, der ein treues Bild von einem wohlgeordneten, friedlichen und immer gedeihlicher sich entwickelnden Gemeindeleben und sämmtlicher Gemeindeinstitute entwirft. Dieser Bericht ist geradezu mustergiltig aufgefaßt, und wir würden nur wünschen, daß keine Groß- und Mittel-Gemeinde die geringen Kosten der Veröffentlichung ihres Verwaltungsberichtes scheute. Die Religionsgemeinde in Dresden hat im abgelaufenen Jahre in statischer Beziehung ein bedeutendes Wachsthum zu verzeichnen; es sind 62 neue Mitglieder hinzugetreten und die Zahl der Stimmberechtigten betrug zum Schluß des vorigen Jahres: 396. Geboren wurden 57 (35 Knaben und 22 Mädchen), gestorben sind 37 Personen (20 männl. und 17 weibl.), religiös getraut wurden: 7 Paare. An CultuSsteuer wurden vereinnahmt 13675 M., an Miethzinsen für Betplätze 5562 M.; die Summe der Einnahmen belief sich auf 36,481 M., die der Ausgaben auf 36,255. Aus der Rubrik „Gemeinde-Angelegenheiten" ist Manches mittheilenswerth, so die Verfügung des König!. Justizministeriums vom 12. April 1877, wonach die mit dem Gemeinvesiegel versehenen Unterschriften der Vorsteher (resp. deren Stellvertreter) auf Urkunden und Zeugnissen öffentlichen Glauben haben, und der besonderen gerichtlichen oder notariellen Anerkennung nicht bedürfen. Mit der Frage der Unterstützung heimischer Armen beschäftigte sich der Gemeinderath in eingehender und gründlicher Weise; er hatte zu diesem Zwecke Anfragen an die Vorstände größerer Gemeinden (Berlin, Leipzig, Breslau, Frankfurt, Wien, Prag, Magdeburg, Stettin) um Auskunft über die daselbst herrschende Organisation der Armenpflege aus Gemeindemitteln gerichtet. Die in dem Berichte mitgetheilten Auskünfte zeigen, daß solche Rundfragen bei Schwestergemeinden bezügl. Verwaltungsangelegenheiten recht instruirend sind. Mit dem 1. Oktober nächsten Jahres fällt durch das Verdienst des Vorstehers, Abgeordneten E. Lehmann, die letzte gesetzliche Zurücksetzung der Israeliten in Sachsen, nämlich der besondere Judeneid. Es tritt dann für alle Schwörenden und alle Arten der Eidesleistungen eine Schwurformel (beginnend mit: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden und schließen mit: so wahr mir Gott helfe) in Kraft. In der Gemeinde wirken 11 verschiedene, unter bes. Verwaltung stehende Wohlthätigkeitsvereine in segensreicher Weise; außerdem existiren 48 besondere Stiftungen zu wohlthätigen Zwecken. Wenn wir schließlich noch bemerken, daß für Vermehrung der Lehrkräfte der Religionsschule, die von 55 Knaben und 47 Mädchen besucht ward, gesorgt worden, und daß auch für Veredlung des Gottesdienstes so Manches geschehen, so kommen wir zu dem Schlußurtheil, daß die Gemeinde Dresden unter ihrer tüchtigen Verwaltung an der Festigung der 3 Säulen: Thora, Abodah und Gemilluth Chassadim im vergangenen Jahre ein gutes Stück weiter gearbeitet hat. Oesterreich. Lemberg. Im vor. Blatte ist auf die Gründung eines israelit. Gemeindebundes für Galizien hingewiesen worden. Heute können wir folgendes Circulär des Vereines Sch omer Israel an die galizischenCultusgemeinden mittheilen: „Ein Jahrzehnt ist vergangen, seitdem die Staatsgrundgesetze den Juoen in Oesterreich die selbststündige Ordnung und Verwaltung der Cultusangelegenheiten und der damit im Zusammenhänge stehenden öffentlichen Fragen anheimgaben — und wie wenig ist auf dem Gebiete der autonomen Constituirung der Cultusgemeinden in Galizien geschehen. Jahrzehnte sind verstrichen, seitdem sich auch unter unseren galizischen Glaubensgenoffen eine große Wahrheit Bahn gebrochen, daß der Vollgenuß der Freiheit, die uns so lange vorenthaleen wurde, und die Verbreitung des Fortschrittes, den wir so sehnlichst herbeiwünschen, von dem Besitze einer Reihe von sittlichen Eigenschaften bedingt wird, welche durch die Verbreitung und Förderung der Bildung erworben werden, — und dennoch wie wenig ist für den öffentlichen Unterricht und die Verbesserung der Seelsorge unter unseren Glaubensgenossen geschehen. Wenn wir nach den Ursachen dieser wenig erfreulichen Erscheinungen forschen, so werden wir uns klar werden, daß in erster Linie der Mangel jeglicher Initiative hieher gezählt werden muß. Nach sorgfältiger Prüfung dieser Ursachen ist der gefertigte Verein, dessen unablässiges und unermüdliches Streben es ist, die heiligen jüdischen Interessen zu wahren — zum Schluffe gelangt, daß ein gemeinsames Wirken aller, oder doch vieler jüdischer Cultusbeamten eine heilvolle Wendung zum Besseren herbeiführen könnte. — Was den einzelnen Gemeinden an Initiative, an Arbeitskräften und an Geldmitteln abgeht, das müssen die Gemeinden in dem Verbände zu ersetzen im Stande sein. Doch wir verkennen es keineswegs, daß die Organisation eines Gemeindebundes vielfach mit Schwierigkeiten verbunden ist, und daß es keiner Macht gelingen könnte, eine derartige Institution ohne gewichtige Vorarbeiten, gerüstet aus dem Boden zu stampfen. Wir beabsichtigen daher zunächst eine Vereinigung der Cultusgemeinde-Repräsentanten auf einem sich etwa jährlich wiederholenden Gemeindetage anzustreben. Selbst dieser lose Verband — kann vielfach anregend und befruchtend wirken, zumal der Gemeindetag zur Prüfung wichtiger und complicirter Fragen einen ständigen Ausschuß einzusetzen in der Lage sein wird, Den ersten galizischen Cultusgemeindetag nehmen wir auf den 18., 19. und 20. Juni l. I. in Aussicht, und wir laden hiermit Ihren geehrten Cultusgemeinvevorstand zur Beschickung dieses Tages — durch Absendung zweier Delegirten, die Sie entweder Ihrem Cultusvorstande oder auch, Ihrer Cultusgemeinde entnehmen wollen. Schon dieser erste Gemeindetag wird sich — abgesehen von der Frage der eigenen Organisation — mit höchst wichtigen Angelegenheiten zu befaffen haben, so wollen wir nämlich die Fragen der Schaffung eines Musterstatutes, der Revindizirung des sogenannten jüdischen Rormalschulfondes, und die Unterstellung deffelben einer autonomen Verwaltung, sowie auch der Errichtung eines Rabbinerseminars einer prinzipiellen Erörterung und Vorerledigung zuführen. Wir zweifeln nicht, daß die Wichtigkeit dieser Fragen sowie die Größe der Aufgaben bei Schaffung eines Centralorganes für die jüdischen Cultusgemeinden — und die Tragweite dieser Organisation für die Hebung der moralischen Interessen unserer galizischen Glaubensgenossen — Sie bestimmen werden, dem Gemeindetage werkthätig beizutreten." 8. Krakau, 26. April. (Or.-Corr.) Im hiesigen Franziskanerkloster befand sich seit mehreren Mouaten ein jüdischer Knabe aus Ruffisch-Polen, der, seinen Eltern entlaufen, hier Zuflucht suchte und bereiwilligst fand. Man fragte den Knaben nicht, ob seine Eltern mit einverstanden wären, daß er ihnen entrissen und in den Schooß der allein selig machenden Kirche ausgenommen wäre, man bereitete ihn drevl manu zur Taufe vor. Die Eltern des entflohenen Knaben hatten sich, nachdem sie den Aufenthalt ihres Kindes nach langem Suchen erfahren hatten, bei dem Chef der hiesigen Religionsgemeinde verwendet, damit er sich für die Herausgabe des Kindes interessire und die geeigneten Schritte mache, allein das betreffende Oberhaupt machte allerlei Ausflüchte, er soll unter anderem hervorgehoben haben, daß, wenn auch jetzt

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