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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-05-01 · N° 18. (1.5.1878) · p. Seite 140

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 18. (1.5.1878)
Date
1878-05-01
Page
Seite 140 (sequence 6)
Language
German
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— 140 — Vermischte und neueste Nachrichten. Berlin. D''e jüngst in diesen Blättern mitgetheilte Entscheidung des Magistrats, daß er dem Vorstande der jüdischen Gemeinde die nachgesuchte Einsicht in die Klassen- und Gemeinde Einkommen-Listen nicht gewähren könne, hat wiederum die Aufmerksamkeit auf das zum größten Theil veraltete Gesetz vom 23. Juli 1847 um so mehr zurückgelenkl, als die Regierung erklärt hat, daß sie, nachdem sie den jüdischen Staatsbürgern den Austritt aus ihrer Religionsgemeinde gesetzlich möglich gemacht hat, auf eine weitere Aenderung besagten Gesetzes, namentlich, so weit dadurch der Beitragszwang den einzelnen Gemeindemitgliedern auferlegt ist, nicht einzugehen beabsichtige. Nach dem Gesetze wird der Haushaltsetat von dem Vorstande und der Vertretung der Gemeinde festgestellt, der Bezirksregierung (in Berlin dem Polizei-Präsidium) überreicht und von dieser für „vollstreckbar" erklärt, worauf gegen etwaige Säumige im Verwaltungswege die Zwangsvollstreckung stattsindet. Bei dieser Sachlage wird, wie die „Voss Zeit." hört, gegenwärtig eine Denkschrift für die zuständigen höchsten Staatsbehörden ausgearbeilet, welche von denselben eme Declaration des Begriffs Gemeindebedürfniffe zu erbitten, den Zweck hat. Frankfurt a./M, 17 April. Die Verhandlungen mit Herrn Rabbiner vr. Horovttz haben zu einem günstigen Endergebnisse geführt, und es hat derselbe die Rabbinerstelle bei der hiesigen Gemeinde angenommen. — Am 7. d. M. starb Dr. Heinrich Schwarzschild, der als Arzt ebenso beliebt gewesen wie als Mensch. Er pflegte neben seinen Berufsstudien mit Vorliebe auch die Dichtkunst, vor Kurzen erschien noch ein Kind seines Greisenalters, eine medrische Uebersetzung der Odyffen Magdeburg. Ein hier stationirter Soldat aus Halle, der vor einigen Jahren Missionspredigern in die Hände gefallen und aus Uuer'ahrenheit Christ geworden war, ist — nachdem er schon im Winter seinen dieszüglichen Wunsch dem Rabbiner ausgesprochen hatte — am Erew Peßach reumüthig zum Judenthum zurückgekehrt. Leipzig. Das in Nr. 15. d. Bl. erwähnte Gesuch des Ausschusses des deulsch->sr Gemeindebundes an das Reichskanzleramt bezüglich gesetzlicher Berücksichtigung des Versöhnungstages gipfelt in folgendem vorgeschlagenen Gesetzentwurf : § 1. „Der israel. Versöhnungstag (Jaum kippur) gilt als allgemeiner Feiertag in Bezug a) auf die Erfüllung von Handelsgeschäften, im Sinne von Art 329 des deutschen Handelsgesetzbuchs, b) aus die Zeit für Präsentation und andere im Wechselverkehr vorkommende Handlungen im Sinne des Art. 92 der allg. deutschen Wechselordnung. § 2. Kein Israelit darf am Versöhnungstage wider seinen Willen zur Ausübung seiner bürgerlichen oder staatsbürgerlichen Pflichten und zur Vornahme einer gerichtlichen Handlung gezwungen werden." Auf die recht gründliche Motivirung kommen wir vielleicht ein anderes Mal zurück. Welches auch das Schicksal dieser Petition sein mag, der Ausschuß des Gemeindebundes hat durch Inangriffnahme dieser heiligen Angelegenheit sich verdient gemacht. Hamburg. Die zwei hier inhaftirten Synagogen-BüchseN'Ptunderer aus Ruffisch-Polen sind der eine zu 1 Jahr 4 Monaten Zuchthaus, der andere zu 6 Monaten Gesängniß verurtheilt worden. Wien. Professor Lazarus aus Berlin hat hier auf Einladung des Schnflstellervereins „Concordia" einen wissenschaftlichen Vortrag gehalten. Ihm zu Ehren veranstaltete dann der Verein ein Festmahl, an dem sich eine sehr große Anzahl hiesiger Nolabilnälen betheiligte. Unter anderen bemerkte man den Reichsftnanzminister v. Hoffman», beu Grafen Vickenburg und viele hochgestellte Persönlichkeiten. Den Toast auf den Ehrengast, „den bezaubernden Sprecher, den tiefen Denker und unermüdlichen Forscher", brachte der Vereinspräsident aus. Widdin. Wie dem „Wien. Jsr " berichtet wird, beabsichtigt der größte Theil der hiesigen Israeliten auszuwandern, falls die Stadt deftnitiv zunr Bulgarenreiche geschlagen werden sollte. Teplitz. Allhier verstarb am 16. Februar Salomon Pick, einer der ältesten Veteranen der österreichischen Armee, im 96 Lebensjahre. Er war der letzte von vier Brüdern, welche sämmtlich als Soldaten die Kriege gegen Napoleon I. tapfer mitgekämpft haben: der Vorletzte der Brüder starb vor vier Jahren im 93. Lebensjahre. Salomon Pick, mit dein Kanonenkreuze decorirt, hat die Schlachten bei Aspern, Wagram, Dresden, Kulm, Leipzig, Hüningen und viele Treffen in Frankreich wacker mitgefochten und erzählte, bis an sein Lebensende mit einem vorzüglichen Gedächtnisse begab:, viele interessante Episoden und lustige Schnurren aus seiner Soldatenzeit. Am 18. August verflossenen Jahres rückte er noch beim Geburtsfeste des Kaisers in strammer Haltung mit dem Veteranen-Vereiu aus und Niemand sah es dem rüstigen Greise an, daß schon fast hundert Lenze an ihm vorübergezogen. Sein Leichenbegängniß wurde an: 18. Februar mit militärischen Ehren und unter zahlreicher Betheiligung abgehalten. Aus Bukarest schreibt man der „Pol. Corresp.": „In den israelitischen Kreisen hierzulande hat eine von einem Wiener Blatte in die Welt gesendete Nachricht viel Staub aufgewirbelt. Minister-Präsident Bratianu soll nämlich in Wien an sehr maßgebender Stelle erklärt haben, daß die Negierung das Project wegen Emancipirung der Juden bereits vorbereitet habe. Während man in Wien theilweise an der Richtigkeit dieser Erklärung Bratianu's zweifeln zu sollen glaubte, knüpfte man hier in Kreisen, die an der Frage zunächst Interesse haben, einige auf einer dreißigjährigen Erfahrung basirende Fragezeichen an die Realisirung der angeblichen Erklärung. Wie positiv gemeldet werden kann, hat der rumänische Ministerrath kurz vor der Abreise Bratianu's nach Wien über ein motivirtes Referat des Ministers des Aeußern, Cogolnitscheanu, einen Gesetzentwurf genehmigt, wonach den eingeborenen und hier stabilen Israeliten das Recht, Liegenschaften in städtischen Gemeinden erwerben und besitzen zu können, in derselben Weise eingeräumt werden soll, wie es die österreichisch ungarischen Staatsangehörigen nach der zwischen Oesterreich-Ungarn und Rumänien bestehenden Handelsconvention besitzen. Das Besitzrecht von Realitäten ist, wie benierkt, blos auf die städtischen Gemeinden beschränkt und nicht auch auf die Ruralcommunen ausgedehnt. Dieser Gesetzentwurf existirt, ist jedoch der Kammer noch nicht vorgelegt worden, was indeß schon demnächst geschehen soll. In leitenden Kreisen wird, wie immer, so auch jetzt wieder betont, daß die „Judenfrage" eine „rein sociale sei." Inzwischen frischt nran, wie dem „Wiener Israelit" gemeldet wird, den Art. 8 des Licenz-Gesetzes auf's Neue auf und consiscirt bei den in den Dörfern mit Getränken handelnden Juden sämmtliche Waaren, wodurch viele jüd. Familien, die Jahrzehnte hindurch diesen einzigen Nahrnngszweig Hallen, an den Bettelstab gebracht werden. Aus Rußland. Während des (russ.) Osterfestes darf kein jüd. Soldat auf Wache vor dem kaiserl. Schlöffe stehen. Als Grund wird angegeben: Die übliche Grußformel an diesem Feste lautet: „Christ ist erstanden", worauf mit: „Ja, er ist erstanden" geantwortet wird. Als Kaiser Nikolaus diese Begrüßung einst am Ostermorgen dem Posten vor seiner Thür zuriet, erfolgte die Antwort: „Nein, er ist nicht erstanden!" Es war ein jüd. Soldat.

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