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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-04-17 · N° 16 u. 17 (17.4.1878) · p. Seite 129

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 16 u. 17 (17.4.1878)
Date
1878-04-17
Page
Seite 129 (sequence 7)
Language
German
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— 129 — steht, wohlthätig, klärend und aufklärend wirken wird. Nach dem nämlich zunächst ein Referat über den Inhalt des Vortrags in der „Düss. Zeit." erschienen war, brachte auch der „Düst. Anz." ein solches, dem aber schon die Bemerkung vorausgeschickl mar, daß der Vortrag verschiedene Bemtheilung erfahren habe und man dem vr. W. imputire, er habe in scharfer Weise das Christenthum bekämpfen wollen. Das erwähnte Referat will dem entgegeutreten. Dann aber brachte die „Düss Zeit ein Eingesandt unter dem Titel: Audiatur et altera pars, worin aus Rohlings „Talmudjuden" eine Partie der tausendfältig aufgetischten (angeblichen) menschen- und speziell christenfeindlichen Talmudstellen producirt wurde, allerdings mit dem freundlichen Nachsatze, Einsender wisse wohl, daß die heutigen Juden jene Talmudsätze nicht mehr befolgen. Dr. W ließ nun selbst im „Düss. Anz." eine Entgegnung folgen, deren Eingang über die Entstehung und Zweck des Vortrages Aufschluß giebt und ein allgemeines Interesse bietet. Er lautet: „Zunächst ist es unrichtig, daß ich durch meinen bereits erwähnten Vortrag eine „Streitfrage aufgeworfen" habe. Vielmehr war die Veranlassung zu demselben folgende: Nr. 310 dies. Bl. vom 9. Novbr. 1877 brachte unter der Ueberschrift: „Christliche Worte und unchristliche Handlungen" einen Leitartikel, in dem es heißt: Wir hörten vor. einigen Monaten einen katholischen Geistlichen vom Oberrhein, mit dem wir zufällig zusammentrafen, in bitterster Weise die Juden und einzelne ihrer Glaubenslehren schmähen. Der geistliche Herr meinte u. A., die Annahme sei falsch, daß die Juden nichts mehr forderten, als gleiches Recht für Alle, die jüdische Religion lehr; vielmehr, daß ein ganz besonderes Vorrecht für die Juden, dieses „Volk Gottes" existire. Einem rechtgläubigen Juden werde es nicht einfallen. Andersgläubige so zu behandeln, wie Rechtgläubige, sondern es sei den Juden gerade wie den Muhamcdanern erlaubt, Andersgläubigen offenbares Unrecht zuzufügen" u. s. w. Dann heißt es weiter: „Nun drängt sich uns dabei der Gedanke auf, daß trotzdem die christlichen Glaubenslehren selbst die Feindesliebe gebieten, so doch die christliche Praxis oft jener sehr ähnelt, die unser katholischer Geistlicher als verabscheuungswerth an den Juden krilisirt." Zur Widerlegung der vom „Düss. Anz," incriminirten Aeußerung über die Juden, gab Herr Hauptlehrer N. Frank in Nr. 313 dies. Bl. aus Bibel und Talmud einige prägnante Stellen an, welche in der Thal das Hinfällige jener Beschuldigung klar erwiesen. Am Schlüsse dieses Artikels sprach di« Redaction des „Anzeigers" die Hoffnung aus, „daß zur vollständigen Klärung dieser nicht unwichtigen Sache noch mehrere Kenner sich zum Worte melden" würden. In Rücksicht auf meme amtliche Stellung hielt ich es für meine Ehrenpflicht, meine durch Jahre langes, eingehendes Studium gewonnene Ueberzeugung, daß der Talmud ein hervorragendes Denkmal für die emsige, nicht erfolglose Geistesarbeit der Juden und für die durch alle erlittenen Unbilden nicht getrübte Reinheit ihrer Sitten- und Religionsgesetze sei, in wissenschaftlicher Form öffentlich «uszudrücken, so weil es in einem Vortrage möglich, durch Beweise zu erhärten und bei einer etwaigen Diskussion zu vertheidigen. Durchaus fern lag mir die Absicht, dem Talmud zu seiner Ehrenrettung einen Mantel umzuhängen Ich nahm eben die Sache wissenschaftlich zu ernst und religiös, zu bedeutsam, um, wie der Herr Einsender in der „Düss. Zeit." meint, „das Thema mit parteiischer Vorliebe zu behandeln." Demnach meldete ich im „Wissenschaftlichen Verein" meinen Vortrag „über den Talmud" an und hielt denselben am 18. December vor. I Zu meinem Bedauern meldete sich zur Zeit, als der Herr Präsident den Statuten gemäß den Vortrag zur Diskuffion stellte. Niemand zum Wort; dagegen wurde ich zu meiner Genugthuung mehrfach aufgefordert, den Vortrag zu wiederholen, Mtd that dies „zum Besten des Vereins gegen Verarmung und Bettelei" am 2. April. Angesichts der in der Sonntagsnummer der „Düss. Zeit." eröffneten Diskuffion, bin ich genöthigt, noch einmal das Wort zu nehmen." Es folgt eine ausführliche Besprechung der incriminirten, d. h. der von Rohling, resp. Eisenmenger, gefälschten, entstellten oder gemachten Talmud-Citate. Halberstadt. Ein junger Mann, S. Rehfich aus Kempen, besuchte seit einem Jahre den obern Cursus der hiesigen Präparandenschule und ist nach d»m Urtheile seiner Lehrer hinreichend befähigt für die Prüfung zur Aufnahme in das hiesige königliche Seminar. Da nun die Aufnahme in diese Anstalt nur durch besondere Genehmigung des Königl. Provinzial-Schul-Collegiums gestattet ist, so wandte stch der hiesige Rabbiner mit der Bitte der Aufnahmsgewährung an dasselbe, erhielt jedoch darauf folgenden Bescheid: „Ew. Wohlgeboren erwidern wir auf das Gesuch, daß Angesichts des confessionellen Charakters des Schullehrerseminars zu Halberstadt die Aufnahme des jüdischen Präparaden S. R. in dasselbe nicht stallhaben kann. Wir müssen Ihnen daher anheimstellen, für seine Aufnahme in eins der jüdischen Lehrerseminare zu Münster, Posen, Breslau rc. rc. Sorge zu tragen. Magdeburg, 1. Febr. 1878. Königl. Provinzial-Schul-Collegium gez. v. Patow." — Der Herr Rabbiner jedoch beruhigte sich keineswegs bei diesem Bescheide, wandte sich vielmehr an das Cultusministerium. Hierauf erging durch Vermittelung des Provizial Schul Collegiums folgender ministerieller Bescheid: „Der Herr Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinalangelegenheit hat auf Ihre Vorstellung genehmigt, daß der jüdische Präparand S. R. in das dortige Schullehrer-Seminar und zwar als Hospitant ausgenommen werde, wenn durch eine nachträgliche Prüfung desselben sich herausstellt, daß erfür den Eintritt in den Seminarunterricht hinreichend vorgebildet ist. — Der Seminardirector Kehr ist von uns benachrichtigt und mit dem erforderlichen Aufträge auch wegen eventueller Dispension des p. S. R. von dem Musikunterrichte versehen. Königl. Provinzial-Schul-Collegium. Oesterreich. Lemberg. Der Verein „Schomer Israel" hat durch seine in Wien oomizilirenden Mitglieder DDr. Oswald Köuigsmann, Max Landesberzer und S. Kall dem Grafen Andrassy eine Petition überreichen lassen, welche die Bille aussprutzt, „den Einfluß der k. k. Negierung dahin geltend zu machen, baß die Juden.in den zur Unabhängigkeit gelangenden — bis jetzt unter türkischer SchutzherUchkeit stehenden Ländern — den übrigen Einwohnern gleichgestellt werden." Den Satz, welcher diese Bitte motivirt, lassen wir hier folgen; er ist kurz und bündig, zeichnet sich aber vortheilhaft vor dem schwächlichen und saftlosen Worten aus, welche in einer gewissen anderen Petition gebraucht worden sind. „Die Gesetzgebungen beider Hälften unseres Reiches haben schon längst die Gleichberechtigung aller Religionsgenossenschaften gewährleistet, und unserem österr.ung. Staate fehlt ebenso wie den beiden Staatshälslen jeglicher confessionelle Charakter. Das gerechte Eintreten der hohen Regierung für das Wohl der christlichen Unterthanen der Pforte ist daher lediglich Ausfluß jener Humanität, die nicht minder mit Füßen getreten erscheint, wenn die Bekenner anderer Religionen und speziell die Juden in den genannten Ländern hintenangesetzt werden. Die traurigen Verhältnisse für die Juden in Rumänien und den übrigen nach Unabhängigkeit strebenden Ländern, welche unter türkstcher Suzerenität standen, sind Ew. Excellenz wohl bekannt. Die wegen Schlichtung der orientalischen Wirren obschwebendeu Verhandlungen und der etwaige europäische Congreß beanspruchen zwar in erster Linie Ew. Excellenz Weisheit und Erfahrung, um jene wichtigen österr-ung. Interessen sicherzustellen, welche auch uns als treuen Söhnen des Reiches zunächst am Herzen liegen. Doch werden Ew. Excellenz nach Erreichung dieses ersten und heiligsten Zieles, es gewiß nicht zurückweisen, auch für das LooS unserer unglücklichen jüd. Glaubensgenoffen einzutreten." — Gegenüber den oft ausgesprochenen und leider auch schon sehr berechtigten Klagen über den niedrigen Bildungsstand und die absolute Bildungsfeindlichkeit eines

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