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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-04-17 · N° 16 u. 17 (17.4.1878) · p. Seite 127

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 16 u. 17 (17.4.1878)
Date
1878-04-17
Page
Seite 127 (sequence 5)
Language
German
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— 127 — die Neligionsgebräuche des Andern unbesprochen und unbekrittelt, was er für sich darüber denkt und mit Seinesgleichen darüber spricht, ist eine andere Frage — in Gegenwart des Andersgläubigen verhält er sich wie es einem gebildeten, wohlerzogenen Manne gebührt. Und die Gefahren, welche durch das Aussaugen entstehen können, liegen ja nicht etwa offen vor Augen, sind nicht etwa so häufig, daß jeder Arzt aus eigener Praxis sie kennen lernen mußte, ohne daß er sich speziell um die einschlägige Literatur, welche die selteneren Vorkommnisse registrirt, bekümmert (wozu der christliche Arzt auch gar keine Veranlassung hat) Aber solche Fälle sind doch constatirt. Das israel. Religionsgesetz lehrt — und wie könnte es anders sein? „Gefahr ist schwerer wiegend als religiöses Verbot", hebt Verbot auf, und hier handelt es sich ja nicht um Gebot, nicht um Verbot, wie wir gezeigt haben. — Wir müssen nicht nur die Möglichkeit der Gefahr ins Auge fassen, das versteht sich schon von selbst, wir haben auch das feindselige Gerede zu beachten, Vorbeugen, der Gegner muß sehen, daß man ihm seine medizinischen Bedenken und — Vorwände zu nehmen bedacht ist. Wir müssen zeigen, daß wir jeden Rath der Wissenschaft gern annehmen. Wir haben Zuschriften von älteren jüd. Aerzten erhalten, von Männern, die wir als conservaliv kennen, denen man ein grobes Unrecht zufüge» würde, wenn man ihnen unterstellen wollte, daß sie gegen die Milah agitiren wollten. Einer berichtet uns aus einer Großgemeinde Galiziens von leider wiederholt vorgekommenen Fällen von Vereiterung rc. Ein anderer wundert sich darüber, daß dem Mohel nicht eine genauere Untersuchung des Messers vorgeschrieben sei, gleich dem Schochet. Ob denn der durch ein schartiges Messer dem Kindlein verursachte Schmerz unbedeutender sei, als der eines Täubchens oder einer Kuh? Run vorgeschrieben ist solche Bedikoh dem Mohel nicht, sie sollte sich wohl von selbst verstehen — aber noch schaudern wir, wenn wir des Meffers gedenken, mit dem wir einmal einen russischen Juden „operiren" gesehen haben. Warnung ist nicht ganz überflüssig. Der Arzt spricht von der Hast, mit der Mohelim vorzugehen pflegen. Dagegen hat man schon vor Alters geschrieben, sie haben die Brocho noch nicht halb vollendet, da ist der Schnitt schon vollzogen, dann ein hastiges Reißen und ein recht energisches, mit dem hier übelst angebrachten Mizwah-Eiser vorgenommeiles Saugen. Ist es die Hitze und die freudige Hast der Mizwah? Wäre die am Platze, wo Vernunft und Religion Bedächtigkeit gebieten? Will der Mann seine Geschicklichkeit zeigen? Wir untersuchen nicht. Aber es ist Manches zu beteuken und zu beachten und guter Rath dankenswerth. Das sind die Motive, die uns hierbei leiten. Berlin. Wir bringen hiermit im Wortlaut die im vor. Blatte erwähnte Rede, welche der Abgeordnete v. Ludwig in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses anläßlich der Wiejenthal'schen Petition gehalten hat. Es gilt lediglich die Mittheilung eines Curiosums; wir hoffen, daß sich unsre Leser nicht nur nicht darüber ärgern, sondern am bevorstehenden Pessachfeste sich darüber amüsiren werden, wenn sie einen ganz neuen Ableger unsres Freundes und Gönners, des weiland Pharao, kennen lernen. Auf die Aehulichkeiten und Beziehungen zwischen Beiden noch besonders aufmerksam zu machen verlohnt der Mühe nicht; ein Hauptunlerschied liegt dagegen darin, daß Pharao es bei seiner Feindseligkeit gegen Israel wenigstens „klug anfangen wollte," (2. M. 1, 10) darauf macht v. Ludwig wohl keinen Anspruch. Auf die Ludwlg'sche Rede lassen wir dann noch die Entgegnung des (freiconservalioen) Grafen Bethusy-Hnc folgen. Abg. v. Ludwig. Endschulbigen Sie, wenn ich ... . noch einige Worte spreche. Ich bin bereits lange Jahre Mitglied eines ähnlichen Instituts, der schlesischen Landschaft, und halte mich verpflichtet, da kein Mitglied der pommerschen Landschaft hier ist, einige Worte wenigstens zu äußern. M. H., der Besitzer eines Gutes in Pommern, welcher zum Landschaftsverbande gehört, verlangt, daß die Bestimmung Nr. 3 darüber, wer von ihnen das Recht hat, in den Kreisversammlungen zu erscheinen, entfernt werde. Diese Bestimmung lautet: Die Theilnahme an den Kreistagen ist gebunden an das Bekenntniß einer christlichen Kirche. Ihre Commission schlägt Ihnen vor, die Regierung zu ersuchen, die dortige Landschaft zu nöthigen, wenigstens anzuregen, diese Bestimmung dem Wunsche des Perenten gemäß aus ihren Statuten zu entfernen Nun bin ich nicht im mindesten feindlich gegen untere jüdischen Mitbürger gesinnt, mir ist ein Jude, der seine 10 Gebote erfüllt, eine äußerst sympathische Person. Aber, m. H, es handelt sich hier ganz einfach um einen Eingriff in die statutarischen Rechte eines der ältesten Selbstverwaltungskörper, die wir im Staate haben. Da, glaube ich, ist die von der Regierung in der Kommission ausgesprochene Ansicht die allein richtige, daß man dies lediglich den eigenen Beschlüssen aus eigener Initiative des Gesetzgebungskörpers der Landschaft überlassen müsse. Es steht fest für den, der die Gesetzgebung kennt, daß die Kreditinstitute allerdings öffentliche Anstalten sind, aber durchaus keine Staatsanstalten, daß sie ihre ganz besonderen Statuten haben, daß sie ihre Gesetze vollständig autonom bestimmen, die allerdings dann von der Regierung zu genehmigen sind. Mein Antrag geht daher dahin, daß der Antrag ihrer Commisslon nicht angenommen werde. Es ist Thatsache, daß wir unter den Besitzern, namentlich unter den aktiven d. b. arbeibeitend.n Grundbesitzern, äußerst wenige Mitglieder jüdischer Confessio» finden; j r, ihr Talmud — und das ist recht :ntereffant in einer Zeit, wo der Zustand der Landwirlhschafl so recht das bewahrheitet im Leben, was der Talmud schon lange vorher ausgesprochen hat — enthält einen Satz: „Es giebt keine schlechtere Hantirung als den Feldbau; wenn Jemand hundert Silbermünzen in der Handlung hat, kann er alle Tage Fleisch und Wein genießen, wenn er aber hundert Silbermünzen zum Feldbau verwendet, kann er nur Salz und Brot esse.!."*) Meine Herren, nach diesem Satze richten sich hauptsächlich die Mitglieder jüdischer Coilfesslon. In der Provinz, der ich angehöre, sind kaum zehn jüdische Besitzer" die wirklich Ackerbau treiben. Es beschäftigen sich ja sehr viele mit Gütern, aber das Geschäft besteht einerseits darin, daß sie die Güter kaufen, sie ausschlachten, bis auf den letzten Nagel detaillirt verkaufen und daun wieder ihren Handelsbeziehungen nachgehen, oder daß ein reicher Banquier sich den Luxus gpstattet, ein Gut zu kaufen, wo ec die Sommerfrische genießen kann; aber solche, die wirklich das Gut verwalten, selbstthätig eingrelfen rn den Feldbau, giebt es nur wenige und so lange das nicht der Fall ist, kann ich ein Bedürfniß für eine zwangsweise Aenoerung dieser Statuten nicht anerkennen. Ich schicke voraus, daß es ja Landschaften giebt, s die diese Bestimmung aus ihren Statuten bereits gestrichen haben aber sie zu zwingen, das zu thun, halte ich für ungerecht. Herr Laster inleressirt sich für die Petition, er hat sie überreicht, ich kamt ihm daher nur den Rath geben, daß er bei seinen Mitbürgern jüdischer Confeffion dahin wirken möge, daß wir recht viele wirklich im Schweiße ihres Angesichts auf dem Felde arbeitende jüdische Arbeiter zu sehenbekommen. Sowie ich das in einiger Ausdehnung bemerke, werde ich der erste sein, der sich dafür ausspricht, daß die Mitbürger jüdischer Confession zu vollen Rechten zur Landschaft zugelassen werden. Abg. Graf Bethusy-Huc: Ich bedaure sehr, dag sich ein Mitglied in diesem Hohen Hause gesunden hat, welches das Wort gegen eine Petition nahm, die ihre Begründung in dem Naturrecht, wie in dem Grundrecht der Verfassung, wie in dem allgemeinen Grundsatz findet, daß, wer dieselben *) Der Talmud spricht lediglich die that sächlich wahre und von Ludwig selbst als wahr anerkannte Bemerkung aus daß ein kleines Capital seinen Besitzer eher durch Handel ernähren könne als durch Landbau. Sonst aber preist und empfiehlt der Talmud Landbau und Handwerk in jeder Weise, worüber Stellen anzuführen hier um so we - niger nöthig ist, als solche Zusammenstellungen in hundert Schriften vorliegen.

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