Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 15. (10.4.1878)
- Date
- 1878-04-10
- Page
- Seite 120 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 120 — Vermischte und neueste Nachrichten. Berlin. In der preußischen Rechtspraxis hat sich bis ans den heutigen Tag eiu aus dem Mittelalter herrührendes, mit dem modernen Rechtsstaat aber unvereinbares Verhältniß in Kraft erhalten, welches durch das Reichs Oberhandelsgericht nunmehr beseitigt worden ist. Rach der Preußischen Allgemeinen Gerichtsordnung durften Juden in Prozessen zwischen Christen und Juden als Beweiszeugen nicht gelten, wenn sie von der jüdischen Partei als Zeugen vorgeschlagen worden waren. Dieser Zustand wurde im Jahre 1847 durch das Judengesetz für inländische Juden aufgehoben. Dagegen blieb er in Bezug auf ausländische Juden, welche als Zeugen vernommen werden sollten, unberührt. Erst vor Kurzem hat das Appellationsgericht zu Insterburg aus diesem Grunde in einem Prozeß eines Christen wider einen jüdischen Fuhrhalter, welcher sich für feine Behauptungen auf zwei jüdische Geschäftsfreunde berief, die in Rußland wohnten, die Vernehmung dieser Zeugen abgelehnt. Das Reichs-Oberhandelsgericht, I. Senat, vernichtete jedoch durch Erkenntniß vom 11. März d. I. das Vorerkenntniß, indem es aussprach, daß die Bestimmung des deutschen Reichsgesetzes vom 3. Juli 1869: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses herbeigeführten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben," auch dem Ausländer innerhalb des deutschen Reichsgebiets das bürgerliche Ehrenrecht, in einem Rechtsstreit als Zeuge eidlich gehört zu werden, verleiht, ohne Rücksicht auf sein religiöses Bekenntniß und unter Beseitigung bis dahin bestandener territorialer Beschränkungen. Erfurt. Zu immer größerer Blüthe entfaltet sich die hiesige höhere Handelssach-Schule unter ihrem wissenschaftlich und pädagogisch tüchtigen Director vr. Wahl. Sie hat die erste Dekade zurückgelegt und der zum 10. Stiftungstage herausgegebene Jahresbericht gewährt einen befriedigenden Einblick in die ganze Verwaltung dieser Schule. Es wirken außer dem Director 12 wissenschaftliche Lehrer an derselben; sie besteht aus einer Unter- und Ober-Tertia, Unter- und Ober-Secunda und einer Prima; die Schülerzahl ist seit 1875 von 35 auf 62 gestiegen. Unter den Lehrgegenständen bestnndet sich außer den für Realschulen erster Ordnung vorgeschriebenen auch italieuische Sprache, Handelswissenschaft, Waarenkunde, Buchhandlung, (engl, franz. und italien. Correspondenz) Handelsgeschichte und Volkswirthschastslehre. —• Dem Schulberichte gehen 2 wissenschaftliche Abhandlungen voran: 1) Ueber den Geschichtsunterricht auf der Handelsfachschule 2) Untersuchungen zu dem mittelhochdeutschen Heldengedicht Salm an (Salomon) und Morolf. — Unter dem Vorsitze des Herrn Regierungs- und Schulrath Bieck fand vor. Woche die mündliche Prüfung der Abiturienten statt. Die neunzehn Primaner dieser unter der Direktion des vr. Wahl stehenden Anstalt erhielten s ä m m t l i ch das Zeugniß der Reife, das für den einjährig-freiw. Militairdienst berechtigt und den Zöglingen die höhere kaufmännische, gewerbliche und landwirthschaftliche Carriere eröffnet. Frankfurt a. M. Für de n Theil der orthodoxen Partei, der nicht mit Hirsch und seinem engern Anhang aus der Gemeinde austrat, hat der Vorstand einen Rabbiner in der Person des Hrn. Dr. Horowitz (z. Z. Rabbiner in Gnesen) berufen. (H. ist ein Schwiegersohn des sel. R. Jacob Ettlinger und ein älterer Schüler Hildesheimers.) Prst, 25. März. Am 16 Abends, fand in dem geräumigen Betsaale des jüd. Wohlthätigkeilsvereins „Concordia" ein ebenso feierliches als erhebendes Requiem für Mailand Erzherzog Franz Karl statt. Die zahlreiche Versammlung war von denl schönen Arrangement und der pietätvollen Feierlichkeit tief ergriffen. Gleich nach stattgehabtem Requiem versammelte sich der große Ausschuß des „Concordia"-Vereins im Sitzungssaals zu einer außerordentlichen Ausschußsitzung, deren einziger Gegenstand die Berathung bildete, auf welche Art das Andenken des Erzherzogs verewigt werden möge. Rach einer tiefergreifenden Ansprache des Vereinspräses Ritter v. Posner, in welcher besonders betont wurde, daß Se. Majestät ein Wohlthäter und Gönner des Vereins sei, glaubt der Vereinspräses im Sinne des Ausschusses zu handeln, wenn er zu Ehren des Verewigten folgenden Antrag stellt: 1. Möge aus dem Vereinsvermögen eine Erzherzog Franz Karl-Stiftung von 1000 fl. gegründet werden, wovon die 5°/0igen Zinsen am Sterbetage an hilfsbedürftige Vereins- Mitglieder vertheilt werden sollen. 2. Möge am Sterbetage des edlen Verblichenen das „Kadisch"-Gebet verrichtet und das Seelenlicht angezündet werden. 3. Möge an allen jenen Festtagen, an welchen für das Seelenheil der Dahingeschiedenen Gebete verrichtet werden, für immerdar auch der Name Sr. k. und k. Hoheit des Erzherzogs Franz Karl genannt werden. Die Anträge wurden mit Akklamation angenommen. London. Auf die hier mehrerwähnten Angriffe des Prof. Goldwin Smith gegen die Juden erscheint soeben zn Rr. 14 des „Nineteenth Century“ eine Replik von Dr. Herm. Adler unter dem Titel: „Can Jews be Patriots?“ (können Juden Patrioten sein?) Wlr haben einen Abzug des 10 Seiten umfassenden Aufsatzes erhalten und werden im nächsten Blatte Näheres daraus mittheilen. Belfast. Der hier erscheinende „Nothern Whig“ vom 19. März bringt einen sehr ausführlichen Bericht über einen öffentlichen Vortrag des Nev. Dr. Cotzner „über hebräische Dichter im Mittelalter". Der Redner ging von den letzten biblischen Dichtungen aus, um nachzuweisen, daß das Exil, trotz der Klage des 137. Psalm (wie sollten wir singen das Lied des Herrn auf fremdem Boden?) die poetische Produktionskraft in Israel nicht auslöschen konnte. Dagegen weist er wieder nach, wie die traurige Lage der Juden doch sehr niederbeugend wirken mußte. Zuerst in Arabien, wo die Juden sich vor Muhamed der Freiheit erfreuten, hören wir wieder von jüdischen Dichtern. Von da geht Redner zur Geschichte der Juden in Spanien über und schildert sowohl diese Geschichte selbst, wie die hervorragendsten jüdischen Dichter der maurisch-hispanischen Periode. Bukarest. Der rumänische Ministerprästdent Bratiann wurde in Wien von einem Mitarbeiter der „Deutschen Zeit." „interviewt." Das Gespräch kam auch auf die Judenverfolgungen „Diese — gestand Bratianu — haben uns nngemein geschadet. Sie wurden geglaubt und discreditirlen uns. Seien Sie aber versichert, wenn ein Jude einmal mißhandelt wurde, so sind 50 Rumänen dafür bestraft worden. (Dann dürfte es wohl keinen einzigen unbestraften Rumänen geben?) Die Negierung ist immer „unpart h eiisch" vorgegangen. (Das erinnert an das bekannte: Alle Creteuser sind Lügner, ich — der ich dies behaupte — bin selbst ein Cretenser, folglich .. .) Für Excesse kann man doch die Regierung nicht verantwortlich machen (aber wohl dafür, daß ihre Organe sie provoziren, conniviren, und meist mit den Excedenten gemeinschaftliche Sache machen.) Auch bitte ich nicht zu vergeffen, daß es meistens russische Juden der schlechtesten Qualität sind, die bei uns eingewandert sind. Ich gebe Ihnen die Versicherung, von zehn Steuer-Defraudanten waren elf — Juden. Ich habe die Juden begnadigt, die Rumänen bestraft, und dann klagt man mich der Judenfeindschaft an. Ich verdiene diesen Vorwurf nicht. Wir haben Tausende von Juden bei uns, die eingewandert sind, um der österreich. Conscription zu entgehen; ich will nicht, daß Rumänien eine Zuflucht werde für schlechte Staatsbürger. Religiöse Intoleranz ist aber mir und dem Lande fremd" (— meint der Cretenser). — Das „Berl. Tagebl." läßt sich von Wien telegraphiren: „Um sich europäische Sympathien zu erwerben, bereitet Rumänien ein Gesetz vor, welches die bürgerliche und politische Gleichstellung der einheimischen Juden gewährleistet, während für die eingewanderten Juden mit ihren betreffenden Regierungen Cartelle bezüglich ihrer bürgerlichen Gleichstellung ge» schloffen werden sollen."