Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 15. (10.4.1878)
- Date
- 1878-04-10
- Page
- Seite 116 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 116 — chem Pflaster geben Abaje und Raba auch allerlei Rezepte an. Um diese Rezepte, um Kümmel und Pflaster, kümmert sich seit undenklichen Zeiten kein Mensch,') die Medizin ist darüber hinweggegangen, und die Juden waren vernünftig, sie hörten auf die fortgeschrittene medizinische und chirurgische Wissenschaft und ließen Veraltetes bei Seite. Die Trotzorthodoxie war damals noch nicht erfunden, und den ^uasi-gelehrten Idioten hieß man schweigen und nicht darein reden. Also Kümmel und Pflaster sind längst beseitigt und zwar stillschweigend, ebenso das Baden am dritten Tage') — beiläufig ein klarer Beweis dafür, daß die Heilmethoden heut viel besser sind als die zur Zeit der Mischnah üblichen, die die Eiterung fördern mußten, denn heutzutage ist in 99 Fällen unter 100 am dritten Tage von Gefahr gar keine Rede mehr und die Wunde längst geheilt. Aber Mezizah ist in den Schulchan Aruch aufgensmmen. Warum? Weil R. Papa seine Privatansicht dahin äußert, daß es geschehen müsse — von einer Ueberlieferung, einem Beschlüsse rc., die wir respectiren müßten, findet sich nichts; R Papa sagt es. Maimonides hat nun die Mezizah für heilsam anerkannt, er hatte in seiner Zeit ganz Recht, so nahm er den Ausspruch R. Papa's auf, von da kam er in den Schulchan Aruch und damit ist nun nach der Meinung drr Trotzorlhodoxen die Sache für alle Ewigkeit erledigt, jeder Einspruch dagegen ist „Reform", Ketzerei. Die Gelehrten der „Jüd. Pr." glauben ihre Meinung allerdings noch weiter stützen zu sollen, aber sie thun das so, daß ihre Einfalt dadurch erst recht an den Tag tritt! Sie behaupten,') man dürfe auf naturwissenschaftliche Ansichten hin die religiös-gesetzlichen Vorschriften nicht ändern. Sehr wahr, ihr lieben Leute! Das heißt: wenn uns Jemand beweisen wollte, daß die Milah schädlich, daß Periah gefährlich, daß Schechitah durch wisienschaftlich rationelles Verfahren zu ersetzen sei u. drgl. m, dann sagen wir: du sollst darauf nicht hören, dich dadurch nicht irre machen lasten. Ja, wo es sich um Gesetze der Thora handelt, und was nach orthodoxer Lehre dem geschriebenen Worte gleich steht; aber das auf medizinische und chirurgische Ansichten einzelner Talmudisten, und wären sie auch codifizirt, ausdehnen, das ist Idiotismus und Trotzorthodoxie. Da führt die „Jüd. Pr." Rabina und R. Asche und R Jehuda hanasi ins Feld. Alle Ehrerbietung vor diesen Männern, wo es sich um Gesetzliches handelt! Aber in der Medizin und namentlich in der Chirurgie, bei der es sich um sichtbare Dinge handelt, und wo die unermeßlichen Fortschritte in der Mechanik, Technik, Chemie rc. mit zur Geltung kommen, da ist uns der heutige Chirurge von Ruf mehr Autorität als jene Männer. Wer den Talmudisten und Codificatoren eine persönliche Unfehlbarkeit, auch in nicht dem Bereich der religionsgesetzlichen Ueberlieferung angehörigen Dingen zuschreiben wollte, der bringt in das Judenthum eine unerhörte, eine häretische Lehre hinein. 3) Auch dieses hebt R. M. Sofer hervor. Und wie viel sonstig« medicinische^ Rathschläge, Arcana rc. werden an derselben Stelle und sonst im Talmud gegeben. Wer kümmert sich darum? Wir führen noch kurz ein sehr wesentliches Beispiel an Man sehe Or. CH 330, 5. „Wir verstehen das nicht", sagt R. M. Ist., wie so oft. Aber unsere heutigen Mediciner wissen Vieles, was man vor 300 Jahren in Krakau nicht wußte, urd wir möchten einmal sehen, was ein heutiger Geburtshelfer einem von dm Trotzorthodoxen sagen würde, der ihn mit dem Sch. Ar. in der Hand hindern wollte, zu thun, was ärztliche Kunst und seine Pflicht von ihm verlangm! *) Der hierbei angeführte Bibelvers spricht von Erwachsenen, beweist nichts für Kinder, soll auch nur eine Anlehnung sein. s) Die dort citirten angeblichen Beweisstellen sind vermuthlich folgende. in der bekannten über Fehlen des Herzens. Damit ist aber in unserm Falle und für die Ansicht oer „I. Pr." nichts bewiesen, denn erst soll einmal in Wirklichkeit ein solcher Fall constatirt werden, d. h. ohne daß die Katze das Herz weggeschnappt hat. Bis dahin wird von einem Gegensatz zwischen und Wissenschaft leine Rede sein. ^>12^2 ist noch keine Wirklichkeit. Das Andere betrisst vielleicht die mikroskopischen Schuppen des Aal. Auch das paßt durchaus nicht hierher, wie weiter zu erweism nicht nöthig. III. Die medizinische Seite der Frage zu besprechen, sind wir nicht competent; aber einige Bemerkungen vom Standpunkte des einfachen Menschenverstandes — mit dem jüdisches Religionsgesetz sich stets und überall in Uebereinstimmung befinden wird — wollen wir hinzufügen. Es sind in der „I. Pr " Gutachten von Medizinern abgedruckt, welche das Aussaugen für unschädlich, nützlich, heilsam erklären. Aber diese Vota treffen gar nicht die Frage,um die es sich jetzt handelt. Daß das Äussaugen an sich schade, hat Niemand behauptet, aber es ist die Möglichkeit vorhanden, daß die Folgen indirekt dem Kinde oder dem Mohel Gefahr bringen. Davon hat Maimonides nichts wissen können, da zu seiner Zeit die hier in Betracht kommenden Krankheiten ebenso unbekannt waren wie das Tabackrauchen und -Kauen, welche auch hierher gehören. Die heutigen Aerzte sagen: die Gefahr ist vorhanden für Kind oder Mohel, sie berufen sich auf traurige Erfahrungen, auf böse Folgen. Nun dann, sagen wir, muß die Mezizah, da sie durchaus nicht religionsgesetzlich geboten ist, unterbleiben; Gefahr für Leben und Gesundheit hebt, wie jeder Jude wissen muß, selbst wirkliche Thoragesetze auf, also muß die Besorgniß einer Gefahr eine nicht tiefer begründete Observanz aufheben. Die Trotzorthodoxie sagt: nun erst recht nicht! Aber hier thut sie das auf Kosten zarter Kinder, gefährdet Leben und Gesundheit, und wär's nur in einem Falle unter hunderttausend, gefährdet die Befolgung des heiligen Gebotes bei Änderen; da nennen wir ihr Verfahren frech und ruchlos! Frech und ruchlos, wenn es wider vernünftige Einsprache geschieht, davon nehmen wir nichts zurück; geschieht es in Einfalt, nach Gewohnheit, dann “7 D\'* *fi2; aber Niemand darf sich selbst zum Einfältigen machen und dann auf den Hüter der Einfältigen rechnen. Es kommt noch eins hinzu. Wir haben wiederholt von tüchtigen und sehr erfahrenen Aerzten gehört, daß das heutige Geschlecht der Gefahr der „Blutvergiftung" viel mehr ausgesetzt sei als frühere. Es nähmen heut gar oft bei sonst robusten auch nicht verzärtelten Menscheu leichte Wunden, die man vor Alters kaum beachtet, kaum ärztlich behandelt haben würde, einen höchst gefährlichen Charakter an, führten oft zu tödtlichem Ausgange oder erforderten Amputationen. Man liest von solchen Fällen auch sehr oft. So sagen Aerzte, wohlgemerkt ohne jede Beziehung auf die Milah. Da rathen wir also zu ängstlicher Vorsicht, die Trotzorthodoxen aber kümmern sich um keine Warnung, lassen es darauf ankommen ob Gefahr entstehe — und da sollen wir nicht von Frechheit und Ruchlosigkeit reden?! Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 30. März. Die letzte Sitzung des Hauses der Abgeordneten hatte wieder ein Stück Judenfrage zu erledigen, das hohe Haus konnte die diesjährige Seslion nicht schließen,, durfte nicht in Frieden heimgehen, ohne nachmals „etwas vom ewigen Juden" zu verhandeln. Man wäre wirklich beinahe versucht, den alten Witz unzuwenden: „Ende Jud', Alles Jud'!" Die Debatte über die Wiesenthal'sche Petition war (wie schon im vor. Bl. kurz erwähnt) ohne besonderes sachliches Interesse, es sprachen gegen den Commisstonsantrag, welcher der Petition günstig war, nur zwei Herren, welche das Haus in der Regel nicht in eine ernste Stimmung zu versetzen pflegen, die Abgeordneten v. Ludwig und v. Meyer. Die Reden dieser beiden, unv was sich an Erwiderungen daran knüpfte, müssen im stenographischen Berichte gelesen werden, es geht sonst das eigentliche Pikante, der haut-goftt verloren. Da der stenogr. Bericht jedoch noch nicht voriiegl, so theilen wir den kurzen Parlamentsbericht mit. Eine Petition des vr. W i e s e n l h a l bittet das Reglement der pommerschen Landschaft von 1871 auf gesetzlichem Wege abzuändern, weil dasselbe als Bedingung für die Theilnahme