Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 14. (3.4.1878)
- Date
- 1878-04-03
- Page
- Seite 109 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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1] — 109 — Berichte und Correspondenzeu. Deutschland. Magdeburg.* *) (Or. Corr. — Schluß.) Am 21. März kurz vor Schluß der Stadtverordueteu-Sitzung kam der vom Stadtv. G. Friedeberg erneut eingebrachte Antrag in folgen» der Fassung zur Verhandlung: „Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, den Magistrat zu ersuchen, sür Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts in den beiden Realschulen einen angemessenen Beitrag zur Besoldung der betr. Lehrer an die hiesige jüdische Gemeinde alljährlich zu zahlen." Antragsteller hebt zunächst hervor, daß dieser Antrag von seinem ersten Anträge insofern abweiche, als hier keine bestimmte Summe normirt sei. Denn nicht an der Summe sei ihm gelegen, sondern an der Feststellung des Princips überhaupt Nur Eins wolle er hervorheben; seines Wissens sei Magdeburg die einzige preußische Stadt, wo israelitischer Religionsunterricht zwar ertheilt, aber nicht von der Commune bezahlt werde. Im Uebrigen beziehe er sich auf seine Auseinandersetzungen bei Gelegenheit der Berathunq des Schuletats. — Stadtschulrath Wolterstorff resumirt ebenfalls, was er damals gesagt: 1) sei die Einrichtung des jüdischen Religionsunterrichts auf Anregung des Synagogenvorstandes getroffen und vom Magistrat nur concedirt; 2) liege eine gesetzliche Verpflichtung dazu nicht vor, sondern nur Rücksichten der Billigleiten hätten dozu geführt; 3) selbst diese Billigkeitsgründe anerkannt, sei doch in concreto der Procentsatz der israelitischen Schüler _ 5°/0 — ein zu geringer, um auf den Antrag eingehen zu können; 4) seien die sich aus Annahme des Antrages ergebenden schweren Consequenzen zu scheuen; mit gleichem Rechte könnten von den verschiedenen anderen hier vertretenen Religionsgesellschaften, den Römisch-katholischen, Altkatholiken, Dissidenten, Altlutheranern, Jrvingianern rc. gleiche Ansprüche erhoben werden — in Summa sei die Anerkennung des aufgestellten Princips von den Schulen unserer überwiegend evangelischen Stadt fern zu halten. — Stadtv. Justizrath Block findet es in hohem Grade befremdend, daß unter dem Principe der Gleichheit ein solcher Antrag gestellt werde. Wem in uns-ren Schulen der Religionsunterricht nicht seiner Confession entsprechend sei, habe das Recht, davon weg zu bleiben. Die Israeliten dagegen hätten als ersten Schritt einen Religionsunterricht im Schulsaal, als zweiten das Recht des israelitischen Religionslehrers zur Unterschreibung der Censuren, was gleichbedeutend sei mit dem Eintrilt desselben in's Lehrercollegium, als dritten nun Gehalt verlangt. Magdeburg sei eine vorwiegend protestantisch-christliche Stadt, die in ihren Schulen allen Confessionen gleiche Gelegenheit zur Befriedigung ihres Bedürfnisses biete, aber Niemand an ihren Religionsunterricht binde. Er sei stolz auf Magdeburg als p ro testa n ti s ch e Stadt. In gleicher Weise könnten die Anhänger Uhlich's — von dem er übrigens mit voller Achtung spreche — kommen und mit ihnen alle übrigen Religionsgesellschaften; es würde ein Convolut von lt> und mehr religiösen Gesellschaften mit allen möglichen Ansprüchen entstehen, weswegen er dringend bitte, den Antrag unter allen Umständen zurückzuweisen. — Stadtschulrath Wolterstorff constatirt, daß der Antrag, die Censuren auch von den israelitischen Religionslehrern feststellen und unterschreiben zu lassen, gestellt, aber von dem Provinzial-Schulkollegium abgelehnt sei. — Stadtv. Sombart unterstützt den Antrag. Er könne nicht, wie Herr Block, gerade aus religiösen Gründen stolz auf Magdeburg sein. Redner verwtift auf die katholische Stadt Aachen, wo das, was man hier verweigere, erst neulich den evangelischen und jüdischen — die Magd. Z. läßt dies. Wort in ihrem Berichte weg — Schülern gewährt sei. In Aachen befinden sich an der Realschule 60 evang. und 31 jüd. Schüler. Der evang. und jüd. Religionslehrer werden aus der Stadtkasse vollständig paritätisch honorirt (mit 90 Mark pro Wochenstunde jährlich). „Der Magistrat, so lautet ein Bericht von dort, der hier ultramontan ist, hat die Honorirung des jüd. Religionsunterrichts mit größter Liberalität bewilligt." Der israelische Religionsunterricht werde gewährt und müsse nun auch bezahlt werden. Der Procentsatz könne dabei nicht maßgebend sein. Wenn man die Consequenzen scheue, so empfehle es sich gerade, dieselben hervorznrufen, aber es empfehle sich nicht, schon jetzt hierüber zu debattiren. Aus Gründen der Billigkeit, da man einmal das Recht auf Religionsunterricht anerkannt habe, müsse derselbe auch bezahlt werden. Wenn Herr Block sage, daß die Israeliten ja an den Religionsunterricht nicht gebunden seien, so müsse erwidert werden, daß die Steuern der Israeliten zu den städtischen Schulen fließen und die Schule eine Bildungsstätte für alles Wissen fest — Vorsitzender Listemann spricht sich vom Rechtsstandpunkte aus für den Antrag aus. Nachdem man die Ertheilung des Religionsunterrichts zugestanden, müsse man auch die Consequenz ziehen und denselben bezahlen. Der Antrag sei nur die letzte Stufe auf einer Leiter, die man erstiegen habe. Jetzt habe der jüdische Lehrer so viel Recht, als jeder anoere Lehrer. Vor den befürchteten Consequenzen hege er keine Angst und er wolle dieselben herankommen lassen. — Stadtv. Kalkow freut sich, daß der Antrag von der israelitischen Gemeinde ausgehe, weil ihm dies jeden Stachel benehme, ivelchen der Antrag haben würde, wenn derselbe z. B. von der freien *) In vor. Nr. ist st. Cultusbuvget von 5000 M. zu lesen: 15,000 M. Gemeinde rc. ausgehen würde. Er sei gegen die israelitische Gemeind« nicht intolerant. Aber er möchte bei dieser Frage Alles vermeiden, was nach Religion schmecke. Unsere Schulen feien in erster Linie öffentlich« Lehranstalten und beförderten Allen gemeinsame Wissensziele. So habe auch der Religionsunterricht einen allen Confessionen gemeinsamen moralischen Theil, und es sei schade, daß man diesen nicht von dem «m* fessionellenjTheile zu trennen vermöge, das Confessionelle brauche erst beim Confirmandenunterricht gelehrt zu werden. Mit den Aufgeben des gemeinsamen Religionsunterrichts nehme der streng confessionelle jüdische Vater seinem Sohne das Beste an der Schule und jeder sorgsanre Lehrer bedauere solchen Fall aufs Aeußerste. In dem Augenblicke aber, wo man sich trenne, geb? man auch den Anspruch an das Allgemeine auf. Auf Grund alles besser bittet Redner den Magistrat an seiner Weigerung im Allgemeininteresse unserer Schulen festzuhalten. Stadtv. Qdemar schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden an, Stadtv. Eisenbahn« Director Schmidt erklärt sich gegen den Antrag, ebenso Stadtv. And r6e> Stadtv. vr. Rahmer erklärt, daß er bisher absichtlich geschwiegen, um jeden Schein, als ob er pro äonao rede, zu vermeiden. Doch nachdem, was er hier von einzelnen Rednern gehört, könne er nicht schweigen. Zunächst müsse er t hatsächlich Unrichtiges, besonders weil es aus dem Munde des Schulrathes gekommen, hier richtig stellen. Derselbe habe gesagt, daß das Provinzialschulcollegium den Antrag der Gemeinde, daß die Censuren auch vom jüdischen Religionslehrer unterschrieben werden sollen, zurückgewiesen habe. Wir sind mit dieser Forderung nicht ab gewiesen worden, weil sie etwa unberechtigt — sie hat ja die unzweideutige Bestimmung des Cultusministers für sich — sondern es wurde nur darauf hingewiesen, daß es hier ortsüblich sei, daß die Censuren nur vom Director und Ordinarius unterschrieben würden, es unterbleibe ja deshalb ja auch die Unterschrift des evang. Religionslehrers.*) Zur Sache selbst übergehend, so glaube er, daß der Rechts standpunkt, den auch der Hr. Vorsitzende in anerkennenswerther Weise betont habe, der einzig und allein berechtigte sei, von welchem die Angelegenheit in dieser Versammlung zu behandeln wäre, alles Dogmatische und Kirchliche sei hier zu vermeiden, die Versammlung bilde ja keine Synode, sondern ihre Aufgabe bestehe vornehmlich darin, Sorge zu tragen, daß allen Bürgern g l e ich e s Recht werde. Darum müsse er sich ganz besonders gegen die Ausführungen des Hrn. Kalkow wenden, der die Juden bedauere, die ihren Kindern die Wohlthat des christlichen Religionsunterrichts bis zu ihrer Confirmation nicht zu Theil werden ließen. M. H. Das ist ja die reine Proselytenmacherei, der hier das Wort geredet werde. Dieser Standpunkt verurtheilt sich selbst. Sollte Hr. Kalkow aber nur einen solchen Religionsunterricht im Auge gehabt haben, der sich auf die allgemeinen Lehren der Moral, Sitten- und Pflichtenlehre beschränke, so solle er erst ein solches interconfessionelles Religionsbuch vorlegen, das wäre ein achtes Weltwunder, wenn die Geistlichen es zu Stande brächten. Würde ein solcher rein auf die Sittenlehre sich beschränkender Religionsunterricht einqeführt, aus welchem alles Dogmatische fern bliebe, dann würde er (der Redner) gegen die Theilnahme der jüd. Schüler an einem solchen Religionsunterricht nichts haben. Aber zur Zeit seien wir ja von diesem idealen Ziele noch sehr entfernt, und müsse er deshalb die Zumuthung des Hrn. K. energisch zurückweisen. Ja, er (der Redner) wolle — ohne irgend Jemand hier zu verletzen — nur darauf Hinweisen, daß ja im Grunde die jüd. Religion so recht eigentlich die allgemeinen Grundlehren der Moral enthalte, sie sei die Mutter aller monotheistischen Religionen, sie habe zuerst den Glauben an einen einzigen reingeistigen Gott, Vater aller Menschen, gelehrt, sie sei die erste gewesen, welche den Satz: Liebe deinen Nebenmenschen wie dich selbst! als Grundprinzip aufgestellt habe.**) Er betone dies hier nur gegenüber der Art u. Weise, wie hier von einigen Rednern über Judenthum geredet worden. Man scheine doch ganz und gar zu vergessen, daß es die Mutterreligion des Christenthums sei, gegen die man so engherzig verfahren wolle. Eines noch wolle er zum Schluß hervorheben: Zu Anfang der Sitzung sei die Antwort Sr. Majestät des Kaisers auf die Beschwerde über die Aeußerung des Herrn Justizministers in Betreff der mangelnden „geistigen Atmosphäre" unserer Stadt mitgetheilt worden; ihn dünke, daß mit der Ablehnung des Antrages zum Schluß der Sitzung der Eindruck des Anfanges sehr geschwächt werde, und es dränge sich die Frage von selbst auf. ob nicht doch ein Gran von Wahrheit in der Aenßerung des Herrn Jnstizministers liege. — Stadtv. Dr. Schulz (Mitglied der Schuldeputatwn) glaubt gerade aus Gründen der Humanität (?) und Gerechtigkeit (?!), welche für den Antrag geltend gemacht sind, sich gegen den Antrag erklären zu müssen. Das Judenthum sei allerdings die erste Religion, aber alle unsere dissentirenden Mitchristen ständen uns doch näher, als die Juden, und wohin sollten am Ende alle diese Cinzeldevorzugungen führen? Wenn durch *) Die betr. Motivirung des Provinzialschulcollegiums lautet wörtlich wie folgt: „Da hier die Censuren überhaupt nur von dem jedesmaligen Ordinarius und dem D.rector vollzogen werden, und kein Grund vorhanden ist, hierin eine Abänderung in Bevorzugung des jüdischen Religionslehrers vor allen übrigen Fachlehrern bezw. Religionslehrern eintreten zu lassen." *:i) Die „Magd. Ztg." unterdrückt — charakteristisch genug — diesen Satz in ihrem Bericht; die Bürgerschaft hätte sonst allzuleicht herausgefunden, wie sehr der Beschluß der Versammlung im Widerspruch mit diesem Satze stünde. Eine vorsichtige Presse verschweigt lieber dergleichen, wozu die Leser erst aufmerksam machen, daß dieser herrliche Satz schon im alten Testament stehe!