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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-04-03 · N° 14. (3.4.1878) · p. Seite 108

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 14. (3.4.1878)
Date
1878-04-03
Page
Seite 108 (sequence 2)
Language
German
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1. Die Unterlassung der Mezizah ist allerdings eine „Neuerung", eine „Reform." Diejenigen, welche das Wort Reform ebenso afstcirt, wie gewisse Wesen der Anblick eines rothen Tuches, oder wie einen weiland Regenten das Wort „Constitution", bedürfen daher keiner weiteren Gründe, um in Zorn zu gerathen und diese Neuerung zu verwerfen und zu verdammen. Man har die Mezizah anderthalbtausend Jahre lang: für nützlich und ganz unbedenklich gehalten, man hat zu Beidem auch gute Gründe gehabt, denn das Bedenkliche hat sich erst unter veränderten Verhältnissen herausgestellt. In den 30er Jahren erhoben christliche Aerzte und Chirurgen — unter ihnen in erster Linie der s. Z. hochberühmte Rust — und jüdische Aerzte, welche über die Beschneidung schrieben, wie der Franzose Terquem (pseudonym Zarphati), Wolfers u. A. Bedenken in Betreff gewisser möglicher Folgen des Aussaugens mit dem Munde, wobei sie sich auf üble Erfahrungen beriefen. Im Jahre 1842 (oder Anfang 1843) erließ der Senat der freien Stadt Frankfurt a. M. ein Reglement über die Beschneidung, d. h. sanitätspolizeiliche Vorschriften, in denen u. a. angeordnet war, 1) daß Niemand die Beschneidung vornehmen dürfe, der nicht entweder rite approbirter Arzt oder Chirurg sei, oder ein glaubwürdiges Zeugniß darüber beibringen könne, daß er die nöthigen Kenntnisse und Fertigkeiten besitze; 2) wurde das Aussaugen mit dem Munde untersagt. Ob jüdische Frankfurter Aerzte die Sanitätsbehörde der Stadt aufmerksam, d. h. besorgt gemacht hatten, ob hinter dem an sich harmlosen Edikte sich mehr bergen sollte deutlicher gesagt, ob der eben damals auftauchende „Reformverein" mit jener Verordnung einen Schlag gegen die Beschneidung selbst intendirte — das wissen wir nicht, es gehört auch nicht hierher. Richtig ist, daß der Senat im Eingänge der Verordnung die Wendung gebrauchte, „die Juden, insofern sie ihre Kinder beschneiden lassen wollen" — (oder ähnlich) — und daß die Reformvereinler damit erreicht hatten, was sie zunächst erreichen wollten, eine indirecte, aber doch ziemlich deutliche Erklärung, daß der Senat keinen Juden fernerhin zwingen werde, seinen Sohn beschneiden — oder taufen — zu lassen. Das kommt uns freilich heut schon ganz natürlich vor, die Orthodoxesten würden heut nicht mehr begehren, daß der Staat einen Juden zur Beschneidung seines Kindes zwinge. Doch das gehört nicht hierher; damals machte die Sache ungeheures Aufsehen, alsbald wurde von einem Frankfurter Juden von der neuen Lizenz praktisch Gebrauch gemacht und das Frankfurier Rabbinat wendete sich an die namhaftesten Rabbiner Deutschlands mit dem Gesuche um Gutachten, auf die gestützt der Senat um eine Jnterprelation jenes Passus und Zulassung weiterer Maßregeln gegen die Renitenten gebeten wurde, die Vorschriften jenes Senats-Edikts an sich wurden aber nicht im mindesten bemängelt. Im Gegentheil, das Schreiben, welches an die Rabbiner erging, oder die Einleitung zu den gesammelten Gutachten erklärte die betreffenden Vorschriften, also auch die Abschaffung der Mezizah für gut, anerkennenswerth (oder wie es sonst heißen mag.) Das Frankfurdächtniß. Jrrthum in Einzelheiten mag, wenn es erheblich ist, verbessert werden, in der Hauptsache glauben wir uns auf ein getreues Gedächtniß verlassen zu dürfen. ter Rabbinat jener Zeit, das waren: R. Salomo Trier, R. Aaron Fuld, R. Beer Adler (alle sel. And.) Es wäre ja lächerlich betonen zu wollen, daß diese Männer orthodox gewesen sind, noch lächerlicher wärs, wenn man noch ausdrücklich sagen wollte, daß jeder von ihnen an rabbinischem Wssen im Schlafe (wie man zu sagen pflegt) mehr besaß, als die „Gelehrten" der orthodoxen Blätter allzumal im Wachen. R. Beer Adler war selbst Mohel, praktizirte zu der Zeit noch recht gern, aber er unterließ die Mezizah, es, wurde darüber kein Wort verloren. Man sah ein, daß es nicht vernünftig sei, den. Gebrauch beizubehalten, man wollte um alles in der Welt nicht die Gefahr laufen» den Feinden der Beschneidung, den Gegnern des Judenthums, durch irgend einen Unfall Waffen gefährlichster Art in die Hand zu liefern; man wußte, daß nur ein Amhaarez d. h. hier ein Schulchan- Aruch Leser etwa die Weglassung der Mezizah tadeln könne. Kurz, die Trotz-Orthodoxie war damals noch nicht erfunden, man war orthodox, aber der Vernunft zugänglich, und man wußte, warum man das thun müsse, jenes unterlassen dürfe. Um nicht einseitig und ungerecht zu sein, wollen wir hinzufügen, daß die Trotzorthodoxie erst durch die Trotz- Reform in's Dasein gerufen worden ist, aber das braucht hier nur ganz im Vorübergehen gesagt zu werden, an der Sache ändert es nichts. — Das Beispiel des Frankfurter Senats wurde in einigen süddeutschen Staaten nachgeahmt, an anderen Orten unterließen die Mohelim das Aussaugen freiwillig aus richtiger Einsicht und nach zweckmäßiger Belehrung. So thaten viel sehr fromme Männer, wir könnten ja leicht viele Namen anführen, auch noch aus Frankfurt a. M. selbst, wenn es nöthig wäre außer jenen drei genannten, mehr als genügenden Autoritäten noch andere anzuführen. — Daß Frankel bald nachher die Abfassung der Mezizah im 2„ Bande seiner (älteren) Monatsschrift gründlich motivirte. wollen wir noch im Vorbeigehen erwähnen.*) *) Vgl. unter „Wien." Das Gutachten von R. Mos. Sofer ist uns erst nachdem das Vorstehende niedergeschrieben war, zugegangcn; wir hatten uns errinnert, davon früher gelesen zu haben, waren aber unserer Sache nicht sicher, daß dies G. A. in der „Jüd. Presse" angegriffen wird, wollen wir mit Stillschweigen übergehen, aus Achtung vor dem dort Citirten der ja die G. A. des sel. Horwitz nicht gekannt hat. Also auch R. Mos. Sofer hat gegen Weglassen der Mezizah kein Bedenken, die Männlein der „Jüd. Pr." aber schelten uns Reformer, weil wir dem beipflichten. Es ist wirklich zu lächerlich! Zur Entschädigung daher eine wohlinteressante Notiz. In den obenerwähnten Schriften über Beschneidung war auch empfohlen, die Hins nicht mehr mit den Nägeln zu reißen, sondern zu schneiden mit einer dazu geeignet angegebenen Scheere. Ein Anderer, ein Franzose, wohl der genannte Terquem, schlug ein künstlich construirtes Instrument mit Schlagmesserchen vor, er nannte es Postiotome mobile. Ich erinnere mich die Zeichnung gesehen zu haben. Ich fragte damals R. Aaron Fuld, ob es zulässig sei, sich zur Periah eines Instruments zu bedienen. Er antwortete ohne sich zu besinnen: „Natürlich "^3 "p2 1^22 >p2" 34 stutzte und fragte etwas schüchtern: „aber das steh^ doch nicht meines Wissens als Din?", worauf er mit seinem feinen und überlegenen Lächeln sagte: „Muß denn alles stehen?! Die Sache ist was soll's denn für einen Unterschied machen?" — Als ich später als Rabbiner die. Periah zuerst mit einer Scheere machen sah, wollte es mir nicht gefallen, ich bat den Mohel, es doch beim Alten zu lassen, es gehe ja viel schneller, seitdem aber habe ich doch schon lange gesehen und eingesehen, daß es viel besser, sicherer, gefahrloser, properer ist, sich der Scheere zu bedienen (nachdem vorher mit der Linken die Haut mittelst einer stellbaren Pincette hochgezogen worden) uns es würde mich jetzt das Reißen als roh unangenehm berühren.

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