Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 13. (27.3.1878)
- Date
- 1878-03-27
- Page
- Seite 102 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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itische Gemeinde zu zahlen und diesen Beitrag in den Etat von 1878 und die folgenden einzustellen" und erwarte von dem Billigkeitsgefühl der Versammlung die Zustimmung. — Stadtschulrath Wolterstorff giebt eine Uebersicht, wie sich die Forderung des jüdischen Religionsunterrichts an der hiesigen Realschule entwickelt habe. 1875 sei diese Forderung zuerst aufgetreten und dann immer weiter gegangen und habe allerdings nicht blos Widerstand, sondern auch Widerspruch hervorgerufen, da die Dircctoren vermeinten, die Ertheilung jenes Unterrichts sei indenselben Räumen und gleichzeitig mit den übrigen Unterrichtsfächern unausführbar. Daher wurde ein besonderes Local*) zur Verfügung gestellt und der Unterricht in der Religion außerhalb der übrigen Unterrichtsgegenstände verlegt. Redner führt eingehend aut, daß für eine Remuneration wohl Billigkeitsrüüsichten, nachdem einmal der Religionsunterricht eingeführt sei, geltend gemacht, aber keineswegs eine Verpstichtung nachgewiesen werden könne. Aus Billigkeitsrücksichten könne indessen auch nicht darauf cingegangen werden, weil die Zahl der jüdischen Schüler an unserer Realschule eine verhältnißmäßig zu geringe sei, auch treffe eine Vergleichung mit anderen Städten wegen der dort herrschenden verschiedenen Verhältnisse nicht zu. Sodann aber sei ein Eingehen auf den Antrag auch um deswillen nicht zu empfehlen, weil sich daraus Consequenzen den übrigen verschiedenen Religionsgesellschaften gegenüber ergeben müßten. —Vors. Listeinann hält die Beantragung einer neuen Ausgabeposition bei Gelegenheit der Etatsberathung nicht für zweckmäßig und formell zulässig, und giebt dem Antragsteller anheim, später einen selbstständigen Antrag zur Erreichung seines Zweckes zu stellen. — Stadtv. Sombart hält den Antrag des Herrn Friedeberg für völlig gerechtfertigt, während Stadtv. Kalkow das Bestreben billigt, aber diese Principienfrage nicht so nebenbei entschieden sehen möchte. Die Agitation sei richtig eingeleitet: erst der Unterricht, dann die Bezahlung. Wolle man das Recht dieser Agitation anerkennen, so müsse man auch das Recht der Pädagogik anerkennen, sich zu wehren. Es handle sich nicht um 600 Mark, sondern um Anerkennung des vollen Princips. Herr Friedeberg stehe außerdem an der Spitze des Commissionsberichts als Correferent und habe als solcher kein Recht, selbstständige Anträge einzubringen. An dieser Stelle sei daher der Antrag nicht berechtigt. Die Sache sei wohl des Redens werth, aber nichr heute. Stadtv. Friedeberg sucht sein Recht zur Stellung eines Antrages zu rechtfertigen, zieht aber schließlich denselben zurück, um ihn in einer der nächsten Sitzungen als einen selbstständigen Antrag wieder einzubringen. (Schluß folgt.) 8. Beuthen in Oberschlesien, am Purimfeste. (Or-Corr.) Vor den Schranken des hiesigen Dreimännergerichts saß jüngst ein Verbrecher, dem auch diese Zeitschrift den Prozeß zu machen wesentlich beigetragen hat. Der hiesige Kantor, Herr Birnbaum, wurde von einem jungen Manne um eine Unterstützung angegangen, der sich für den Sohn des Rabbiners Weiße zu Waag-Neustadtl ausgab und nach Berlin zu reisen vorgab, um dort hebräische Studien zu machen. Herr Birnbaum erinnerte sich, daß in dieser Zeitschrift vor einem Schwindler, der unter ganz denselben Vorspiegelungen den Leuten Almosen entlocke, gewarnt wurde. Ern Blick in die 8. Nummer dieses Jahrgangs (Seite 61) bestätigte dies und er that sofort die nölhigen Schritte, um den angeblichen Rabbinersohn dingfest zu machen. Dies gelang ihm und unser hebräischer Studienmacher Weiße entpuppte sich als der Branntweinbrenner Ignatz Klein aus Karaczomezu in Ungarn. Er legte ein umfassendes Geständniß über seine in unserer Stadt ve. übten Betrügereien ab. Nur daß er mit dem Schwindler, von welchem in der ihm vorgelesenen Notiz dieser Wochenschrift die Rede ist, identisch sei, wollte er nicht zu geben. Er behauptete, er kenne den Schwindler, derselbe habe ihm in Pest eine Reihe von Legi, timationspapieren übergeben, mit deren Hilfe er, Kein, sich dann selbst Unterstützungen verschafft habe. Allein der Gerichtshof erachtete die Identität für zweifellos und verurtheilte den Angeklagten wegen wiederholten Betrugs zu 4 Wochen Gefängniß. Wenn der ehrsame Radbinatscandidal hierdurch auch nicht für immer unschädlich gemacht ist, so hat ihm das Beuthner Dreimännergericht doch einen Denkzettel und eine Empfehlung mit auf den Weg gegeben, die er auf seinen weiteren Wanderungen sicherlich nicht vorzeigen wird. Hannover, 20. März (Or. -Corr.) Bon dem ständischen Verwallungsausschusse sind aus den vom Jahre 1877 noch verfügbaren Mitteln des Fonds für das jüdische Schul- und Synagogenwesen der Bitdungsanstall für jüdische Lehrer hierselbst, der Synagogengememde Rehburg, sowie einem Lehrer außerordentliche Beihülfen bewilligt worden. *) Das ist unwahr; der Unterricht wird in denselben Klassen ertheilt. C. 102 — j Gegen die am hiesigen Orte projektirte Gründung einer j Elementarschule für Mädchen, theils hier, theils in Linden i wohnender und meist aus dem Großherzogthum Posen und Galizien eingewanderter unbemittelter jüdischer Eltern haben | sich sowohl in der Presse als auch aus der Mitte des Damen-Comitos, welches sich vor Kurzem zur Besprechung dieser Angelegenheit versammelt y me, Stimmen erhoben. Es wurde bemerklich gemacht, daß abgeieaeil davon, daß hervorragende Pädagogen Armenschulen überhiupt nicht billigen, weil durch sie der Unterschied der Stände und in Folge dessen die Abneigung gegen die besitzende Klasse schon in die Herzen der Kinder gepflanzt und somit den Socialdemocraten in die Hände gearbeitet werde, durch die Gründung einer solchen Mädchenschule nur noch mehr jüdische Proletarier hierher gezogen werden würden und daß es bei den schon ohnehin großen Lasten, welche die Gemeinde zu tragen habe, wahrlich nicht erwünscht sein könne, ihr, zumal in den jetzigen Zeiten, noch neue auszubücden. Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß es hier auch für Mädchen ganz vorzügliche Volksschulen gebe, welche von jenen Kindern besucht werden könnten und daß für den Unterricht in weiblichen Handarbeiten durch die Bestrebungen des hiesigen Frauenbildungs-Bereins bestens gesorgt sei; hierdurch würde auch die keineswegs zu begünstigende Absonderung jüdischer Kinder von den christlichen vermieden werden und für jene die einzige Möglichkeit gegeben sein, sich mit der Zeit den von ihren Eltern überkommenen polnischen Jargon abzugewöhnen. Den Unterricht in der Religion könnten die Mädchen aber in der Religionsschule, wenn auch, um den Ansichten solcher Ellern Rechnung zu tragen, die ihre Kinder nicht in Gemeinschaft mit jenen unterrichten lassen mögen, zunächst in besonderen Stunden erhallen. Zu einem endgiltigen Beschlüsse über diese Angelegenheit ist es in jener ersten Versammlung freilich noch nicht gekommen; allein es ist fraglich, ob man, nachdem so viele Damen und darunter gerade die vermögenderen erklärt haben, daß sie dem Projecte ihre Unterstützung aus angeführten Gründen in keiner Weise angedeihen lassen würden, dennoch zur Ausführung jenes doch nur bei andauernden und genügenden freiwilligen Beiträgen Erfolg versprechenden Unternehmens schreiten werde und zwar um so mehr, als demselben, wie wir wissen, auch in dem Vorstande wie im Repräsentanten-Collegium mehrere Mitglieder abhold sind. Unter den handschriftlichen Schätzen der hiesigen königlichen Bibliothek hat der Rath Bodemann den Briefwechsel des berühmten Gelehrten Zunmermann aufgefunden, welcher sich 1768 hier als Arzt niederließ und als Verfasser der vielgelesenen Schrift „über die Einsamkeit" in den weitesten Kreisen bekannt wurde. Derselbe begao sich 1771 nach Berlin, um sich dort einer Operation zu unterwerfen und genoß daselbst den Umgang der ausgezeichnetsten Gelehrten, darunter auch den Moses Mendelssohn's, mit welchem er nach seiner Rückkehr nach Hannover noch correspondirte. Rath B. fand unter dem literarischen Nachlasse Zimmermann's zehn Briese von Moses Mendelssohn vor, die er demnächst in einem Werke über Z. zu pupliciren beabsichtigt. In Hildesheim starb am 8. d. M. vr. Pacht, welcher zuletzt an dem dortigen Stadtarchive beschäftigt war, um welches er sich durch eine sorgsame und zweckentsprechende Ordnung, insbesondere durch eine chronologisch-richtige Zusammenstellung der alten Urkunden sehr verdient gemacht hat. Unter diesen Urkunden beftnden sich manche, welche sich, wie Referent weiß, auf die Juden beziehen und wäre es sehr erwünscht, wenn ein dortiger Gelehrter sich mit der Veröffentlichung derselben befaßte. In Hilbesheim haben nachweislich schon im Jahre 1150 Juden gewohnt. — Am 2. d. M. haben in London zwei jüdische Künstler bedeutende Triumphe gefeiert- In dem dortigen Aoolphi- Theater wurde näinlich vor überfülltem Haufe die reizende Oper: das goldene Kreuz von Ignaz Brüll aufgeführt und errang auch in englischem Gewände einen außerordentlichen Erfolg. Der Componist, welcher der Aufführung beiwohnte, wurde nach jedem Actschluffe verschiedene Male gerufen und