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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-03-27 · N° 13. (27.3.1878) · p. Seite 100

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 13. (27.3.1878)
Date
1878-03-27
Page
Seite 100 (sequence 2)
Language
German
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— 100 und zum unwiderruflich allerletzten Male allen noch vorhandenen, aus der Religionsverschiedenheit abgeleiteten Rechtsungleichheiten ein Ende machen; aber die erwähnten Paragraphen des Gesetzes von 1847 leben immer noch. Wir sind durchaus nicht competent, selbstständig zu beurtheilen, ob jene Bestimmungen noch als rechtskräftig angesehen werden können, cs scheint jedoch, als ob dies von den Rednern, welche in der Debatte das Wort ergriffen haben, so angenommen worden ist. Wenn fceni so ist, so wird man auch wohl zugeben müssen, daß der Standpunkt der Regierung ein berechtigter ist. Behörden haben die Gesetze anzuwenden, so wie sie sind: ne zeitgemäß umgestalten liegt nicht in ihrer Hand. Zur Humanität und Toleranz aber kann man auffordern und mahne,,, jedoch nicht zwingen, man kann über das Gegentheil ein Pfui rufen, aber Private und Magistrale müssen nicht toleranter sein als das Gesetz. So geht denn aus allem diesen, klar hervor, daß nicht in dem einzelnen Falle Abhülfe zu schaffen ist, sondern daß jene Bestimmungen des 47er Gesetzes noch einmal aufgehoben und im Sinne vernünftiger Gleichheit der Rechte und Pflichten umgestaltet werden müssen. Natürlich kann dies nicht bei Gelegenheit eines Einzelfalles und einer Petition geschehen, es bedarf dazu einer besonderen Gesetzesvorlage. Ganz unbegreiflich ist uns jedoch, daß namentlich Dr. Laster, nachdem er sich endlich einmal entschlossen in einer jüdischen Petitions¬ oder Beschwerde-Angelegenheit das Wort zu nehmen*), nicht hierauf hingewiesen, daß er nicht geltend gemacht hat, das Gesetz selbst, auf welches der Magistrat sich stützte und die Regierung sich beziehe, stehe, wie das ganze Haus anerkenne, mit der Entwickelung der Zeit und den Anforderungen des Rechtes und der Toleranz in schroffem Widerspruche, die Regierung sei daher aufzufordern, eine Vorlage zu machen, wodurch die fraglichen Gesetzesbestimmungen aufgehoben und durch andere ersetzt würden. Es ist doch klar, daß nicht ein Flicken von Fall zu Fall, sondern eine gründliche Reparatur helfen kann. Es liegt dem Abgeordnetenhause übrigens abermals eine Angelegenheit vor, die auf dieselbe Gedankenreihe führt. Die Agrarcommiffion der Abgeordneten hat nämlich Bericht erstattet über die Petition des vr. Wiesenthal aus Berlin, welcher, obgleich Besitzer des im Camminer Kreise, Regierungsbezirk Stettin, gelegenen Ritterguts Cartlow und von durch die pommersche Landschaft auf sein Gut eingetragenen Pfandbriefen, doch niemals zu den alljährlich stattfindenden Kreisversammlungen eingeladen worden ist, weil nach §. 104 Nr. 3 des Reglements die Zulaffung desselben hat unterbleiben müffen, da er der christlichen Kirche nicht angehöre. Auf sein Gesuch von der königlichen Landschaftsdepartementsdirection zu Treptow a. R., wie von der Generallandschaftdirection zu Stettin abschläglich beschieden, hat der Petent den Antrag beim Hause der Abgeordneten gestellt, den betreffenden Verhinderungsparagraphen des Reglements der pomnierschen Landschaft abzuändern. Von der Agrarcommission wurde nach längerer Verhandlung einstimmig folgender Antrag angenommen: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: „Die Petition der königlichen Staalsregierung mit der Aufforderung zu überweisen, dahin zu wir- ) Wir erinnern an die Verhandlungen des Abg.-Hauses im Januar. ken, daß die Statuten der Provinziallandschaft für Pommern mit der Verfassung und den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen in Einklang gebracht werden." Auch diese Weigerung der pommerschen Herren stützt sich zuletzt auf das Gesetz von 1847, § 3. „Ständische Rechte können von Juden auch ferner nicht ausgeübt werden. Soweit diese Rechte mit dem Besitz eines Grundstückes verbunden sind, ruhen dieselben, so lange das Grundstück von einenl Juden besessen wird." Auch dieser ewige Jude ist in Pomnlern uoch lebendig, und es ist auch hier wiederum nach unsernl Darfürhalten ganz klar, daß nicht Resolutionen u. drgl., die einen einzelnen Fall betreffen, helfen können, sondern ein Abschaffen aller ähnlichen Beschränkungen ein für allemal. Anderenfalls wird der „ewige Jude" immer wieder kommen. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Stettin, 21. März. Wir haben im vorigen Blatte einen Bericht aus Jerusalem gebracht, der dortige Zustände in einem recht unerquicklichen Lichte erscheinen läßt. „Das „Jew. Ehr." von dieser Woche berichtet in einem nicht von unserem Correspondenten herrührenden Schreiben ganz dasselbe und fügt noch hinzu, daß unter Schofarklang ein Bann gegen Jeden ausgesprochen ist, der sein Kind arabisch lernen lasse. Von allen Nebenumständen abgesehen, bedarf es nur der Thalsache, daß Sir Moses Montefiore zu dem besprochenen Zwecke Geld nach Jerusalem gesendet und daß man ihm dasselbe zurückgeschickt hat. Welche Ausbrüche des Fanatismus und welcherlei nichtswürdige Reden dabei laut geworden sind, ist unwesentlich. Es ist natürlich, daß sehr viele Juden in Europa es nicht für besonders verdienstlich ansehen können, daß ste durch ihre Spenden die Gewaltlhätigen ermuntern, die Faustkämpfer kräftigen, die Fanatiker hätscheln, daß sie es nicht für die größte Mitzwah halten, Menschen zu unterstützen, welche den edelsten jüdischen Mann dieses Jahrhunderts, den 94jährigen Greis, den von Hoch und Niedrig, von der Königm bis zum Bettler von Jude und Christ verehrten Meuschenfreund schmähen uiib lästern. Es sollte uns jedoch sehr leid sein, wenn der Unterstützung der Nothleidenden in Palästina überhaupt Abtrag geschähe. Denn die Roth ist dort augenblicklich in der That sehr groß; dies bestätigt sowohl der deutsche Consul, Baron Münchhausen, wie der englische, Herr Moore, in einem in der „Times" veröffentlichten Schreiben. Wir bringen daher einen Aufruf in Erinnerung, ter im Namen des jüdischen Handwerkervereins in Jerusalem vorlängft in diesen Blättern erschienen ist. Wir haben neuerdings von diesem Verein eine Bitte um Sammlung von Gaben erhalten, welche Herr vr. Schwarz, Chefarzt am Rothschild'schen Hospital, in Empfang nehmen und vertheilen null. Es steht ja jedem frei zu geben, wem er geben will, und für den zu bitten, den er für unterstützungswürdig hält. Wir bitten inständigst um Unterstützung für fleißige jüdische Handwerker, welche durch die bekannten Zeitverhältmsse erwerbs- und brodlos sind. Wir sind bereit solche entgegenzunehmen, man kann sie aber auch direkt an Herrn vr. Schwarz in Jerusalem senden. Berlin. (Abgeordnetenhaus. Bericht über die Sitzung vom 16. März.) „Es folgt eine Petition des Vorstandes und des Repräsentationscolleglums der Synagogengemeinde zu Merzig, welche ausführen, daß die Milglieder der. israelitischen Gemeinde daselbst früher eine besondere Elementarschule aus eigenen Mitteln unterhalten hätten; diese

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