Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 12. (20.3.1878)
- Date
- 1878-03-20
- Page
- Seite 92 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 92 — die Staatsmänner sehr wohl, aber kein Staat, Rußland ausgenommen, wollte zuerst die Hand an das Gefäß legen. Die Runlänen waren schlau genug, dies auch zu erkennen, und dreist genug, die schriftlichen Remonstrationen fremder Mächte mit mehr oder weniger unverschämten Winkelzügen zu beantworten; sie wußten, daß ein weiteres energisches Eingreifen durchaus nicht zu befürchten stehe. So liegt die erste Wurzel des Uebels darin, daß man 1856 und 1858 vergessen hat, auch den Juden Schutz und Recht zu stipuliren. Mit diesem einmaligen Versäumniß war und blieb bis heute alles verdorben. Es ist unnütz weiter zu untersuchen, ob es sich damals nur um ein Vergessen und ein Versehen, oder um absichtliche Zurücksetzung der Juden gehandelt I r!, dagegen muß bemerkt werden, daß von Seiten der europäischen Juden damals kein Schritt geschehen ist um von ihren Glaubensgenossen in Rumänien jenes Schick fal abzuwenden. Man war vielleicht damit zufrieden, daß bürgerliche Rechte gewährt waren oder gewährt zu sein schienen, man sah die Folgen nicht voraus. Die Juden in Deutschland und Oesterreich standen damals auch noch unter dem Druck der Reaction und hatten mit sich selbst genug zu thun, selbst in England gingen die Kämpfe um die volle Emancipation der Juden erst eben zu Ende. Es gab auch noch keine „allgemeine israelitische Alliance", und in den einzelnen' Ländern keinerlei Vereine oder Körperschaften, welche ein Wort kür die Juden des Orients hätten einlegen können. Schon die damaligen Vereinsgesetze hätten in Deutschland das an sich unmöglich gemacht. Das alles ist nun besser geworden. Wie wir schon angedeutet haben, und wie es bald an's Licht treten wird, werden Schritte geschehen, damit die Juden bei der Regelung der orientalischen Angelegenheit nicht wieder vergessen, nicht abstchtlich übersehen, nicht durch Verschweigen dem Verderben Preis gegeben werden. Wir können von den einleitenden und vorbereitenden Schritten ein kleines Theilchen auch als unser Werk in Anspruch nehmen. Ob ein günstiger Erfolg in Aussicht steht? Es ist se^r leicht pessimistisch zu sagen, daß sich ernstlich doch Niemand der Juden annehmen oder daß es bei einigen schönen Worten bleiben werde. Wir können dem gegenüber wenigstens in ganz verläßlicher Weise berichten, daß sehr werthvolle und positive Zusagen gegeben worden sind, auf die wohl Gewicht zu legen ist. Wiederum wäre es sehr thöricht, sich der Hoffnung hinzugeben, daß in absehbarer Zeit auf der Balkanhalbinsel sich Zustände entwickeln werden, die denen in civilisirten Ländern gleichen werden, gleichviel wie die künftigen Verfaffungs- und Vertragsbestimmungen lauten mögen. Wir haben auch in einem jüdischen Blatte die Bemerkung gelesen, daß der Redaction derselben die durch Bismarck ertheilte Antwort nicht genügt; sie findet dieselbe nicht entschieden genug; es hätte vielleicht nach ihrer Meinung heißen müssen: „Ich werde die Sache in die Hand nehmen, und Sie können sich darauf verlasien, daß ich den Rumänen zeigen werde, wie sie Ihre Herren Glaubensgenossen zu behandeln haben " Ein anderes Blatt giebt den bulgarischen Israeliten den ebenso weisen und wohlgemeinten wie kostenfreien Rath, das unwtrthliche Land zu verlassen oder, wenn sie entflohen seien, nicht wieder dahin zurückzukehren. Deutsche Juden pflegen auf Derartiges zu antworten: „Wir sind mit Rathschlägen versehen;" unsere sephardischen Brüder werden irgend eine ähnliche Redewendung kennen. Wir haben indessen Gründe, guten Muthes zu sein, ohne allzu sanguinische Hoffnung zu hegen. Wir zweifeln, wie schon gesagt, nicht an dem wirklich vorhandenen guten Willen aller jetzigen Ministerien der civilisirten Staaten, „den Angehörigen jedweden Religionsbekenntnisses in den betreffenden Ländern dieselben Rechte und Freiheiten zu Theil werden zu lassen, welche ihnen in Deutschland verfassungsmäßig gewährleistet sind", — wie es in dem eben erwähnten Schreiben heißt. Wir zweifeln ferner nicht daran, daß eben diesen Staatsmännern die Vorgänge in Rumänien wohl in Erinnerung find, und daß sie nicht Lust tragen, abermals für Bulgarien ähnliche Zustände zu schaffen. Wir geben ferner zu bedenken, daß es in Rumänien keine ansässigen Muhammedaner gab, daß man daher zunächst nur daran dachte, für Katholiken, Griechen und sonstige christliche Religionsparteien Rechtsgleichheit zu ftatuiren. Der Juden nicht zu gedenken, das lag dann freilich leider recht nahe, wenn Niemand und nichts an sie ausdrücklich erinnerte. Jetzt muß für die Muhammedaner in den neuen Staaten gesorgt werden, denn selbst Rußland will gewiß nicht, daß fortan die „befreiten" Christen den Muhammedanern heimzahlen sollen, es ist unmöglich nur von den christlichen Confessionen zu sprechen, alles kommt jetzt darauf an, daß statt „Christen und Muhammedaner" gesagt werde, und zwar in nicht zu mißdeutenden Ansdrücken: „alle ohne Unterschied". Die Bestimmungen an sich können also weder vergessen noch verabsäumt werden und der Wille, die Juden den Muhammedanern und Christen gleichzustellen, ist in dem Congresse hinlänglich vertreten. Das Resultat kann nicht gut ein ungünstiges sein. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Magdeburg, 15. März. (Or.-Corr.) Seit einem Jahre wird an den beiden hiesigen Realschulen der jüd. Religionsunterricht durch den Rabbiner und einen vom Gemeindevorstande d"m Provinzial-Schulcollegium präsentirten Religionslehrer ertheilt und noch immer sträubt sich der hies. Magistrat, hierfür eine Remuneration an die Gemeindekasse zu gewähren. Auf eine diesbezügliche Vorstellung des Gemeittdevorstandes beim Provinzial-Schulcollegium erfolgte der Bescheid, daß es Letzrerem nicht gelungen sei, den Magistrat auf gütlichem Wege zur \ Zahlung zu veranlassen, Zwangsmittel aber zur Erfüllung ' dieser Beitragspflicht demselben nicht zu Gebote ständen. Aus diesem Grunde hat der jüd. Stadtverordnete Herr Gottfried Friedeberg (zugleich stellvertretendes Mitglied im Gemeindevorstande) bei Berathung des diesjährigen Schul - etats (dessen Correferent derselbe ist) in der Stadtverordnetensitzung vom 7. d. Mts. folgenden Antrag gestellt: „Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen, den Magistrat zu ersuchen, für Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichts in den beiden Realschulen den betreffenden Lehrern eine angemessene Remuneration zu gewähren." Die vortreffliche Motivirung des Antrages durch Herrn Friedeberg, die sehr gewundene Erklärung des Stadtschulrathes und die daran sich knüpfende Debatte, in Folge deren Herr F. seinen Antrag aus formellen Gründen zuruckzog und für die nächste Sitzung anmeldete, theste ich Ihnen nach Statthaben derselben zugleich mit dem Resultat mit.