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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-03-20 · N° 12. (20.3.1878) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 12. (20.3.1878)
Date
1878-03-20
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 12. 1878. Jahrgang^»^. die religiösen und socialen Interessen des Judenthums. Erscheint jeden Mittwoch u kostet sammt dem allwöchentlich erscheinende« Jüd. Literaturblatt" von Rabb. lir.M. Rahmer bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich 8 Mark 50 Pf. Mit directer Zusendung: in Deutschland 12 Mk. (7 fl); nach dem Auslande: 15 Mk. (18 FrcS.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" »25 Ps. des „LireraturblattS" » 15 Ps. Verantwortlicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner Dr. A. Treuenfels in Stettin. -- Magdeburg, 20. Mär,. Inhalt Leitende Artikel: Für die Juden in der bisherigen Türkei. Berichte und «orrespondenren: Deutschland: Magdeburg. Aus dem Großherzogthum Hessen. Hanau. Oesterreich-Ungarn: Prag. Stanislau. Palästina: Jerusalem. vermischte und neueste Nachrichten: Berlin. Berlin. Berlin. Berlin. Aus der Provinz Posen. Wien. Paris. Malta. Jerusalem. Aeuilleto« : Täuschungen. Inserate. ME* Mit nächster Nr. schließt das erste Quartal. Den geehrte« Adonnentech wird die rechtzeitige Grnenernng ihres Abonnements in freundliche Erinnerung gebracht, damit die Zusendung keine Unterbrechung erleide. Die Expedition. Für die Juden in der bisherigen Türkei. (Schluß.*) Als im Jahre 1856 der Pariser Vertrag das halbsouveraine Fürstenthum, Moldau-Wallachei, welches nachher den Namen Rumänien annahm, constituirte, und die Pariser Convention von 1858 die Verfassung des neuen Staates regelte, wurde festgestelll, daß alle Molvo-Wallachen gleiche bürgerliche Rechte genießen sollten; die politischen Rechte wurden den Christen der verschiedenen Confessionen gleichmäßig zuerkannt. Indem man nun die Juden vonl Genuß der politischen Rechte nach dem Wortlaute des letzten Satzes ausschloß und den ersten Satz dahin deutete, daß die Juden Nicht-Rumänen seien, und dann auch die im Lande selbst geborenen, deren Vorfahren seit undenklicher Zeit daselbst gewohnt hatten, zu Ausländern stempelte, machte man durch Special-Gesetze die Juden schließlich fast rechtlos und berief sich allen Neclamationen gegenüber darauf, daß die Juden in Rumänien ein für allemal keinerlei Anspruch auf die Wohlthaten der Landesgesetzgebung hätten. Es ist unvergessen, aber auch noch unerklärlich, daß Rumänien es in dem Handelsvertrags mit Oesterreich ertrotzt hat, daß auch österreichische Staatsbürger israelitischer Conflssionen in Rumänien rechtlos sein sollen, und daß dasselbe Ländchen dadurch den Muth oder vielmehr die Frechheit gewonnen hat, auch *) Im vor. Leitart. S. 82, a vorletzte Zeile lies Handhabe st. Handhabung. I I n sera t « für die „Wochenfchrif t", die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 35 Pf., (für das „Literaturblatt" » 20 Pf.,) sind durch I fämmtliche Annoncen-Expeditionen oder d i r« c t au die Expedition der Israelitischen Wochenschrift in Magdeburg" einzufenden. — Bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen, 2500 Stuck, werden mit 15 Mark berechnet. Wachen- März. 1878. Adar II. 5638. Kalender. Mittwoch . . . 20 15 Schuschan Purim. Donnerstag . . 21 . 16 Freitag .... 22 17 Geburtst. b. deutsch. Kaisers. Sonnabend . . 23 18 12 (Ende 6 U. 87 M.) Sonntag . . . 24 19 P. Parah. Montag .... 25 20 Dienstag . . . 26 21 anderen Staaten dieselbe Zumuthung in Betreff abzuschließentd? Handelsverträge zu stellen. Es istaber auch vor den Augen der civilisirten Welt thatsächlich klar geworden, daß diese bürgerliche und politische Rechtlosigkeit der rumänischen Juden dahingeführt hat, daß sie schließlich auch für des Menschenrechtes verlustig galten, daß man glaubte, sie straflos ertränken und erwürgen zu dürfen, daß ein wildes Thier in Weibsgestalt die eigne Wuth und die trunkener Knechte an ihnen ausließ und bis heute noch straflos einhergeht. Alle diese seit zwölf Jahren wiederholt verübten Schandthaten haben in Europa und Amerika Aufsehen und Erbitterung hervorgerufen, sind in den verschiedenen Parlamenten zur Sprache gebracht und verdammt worden, sind in Consularberichten und diplomatischen Aktenstücken behandelt und besprochen — warum ist alles bisher fruchtlos geblieben? Es ist leicht sagen: weil es sich eben nur um Juden gehandelt hat, weil es keinem christlichen Staatsmann und Machthaber mit dem Schutze des Lebens, der Gesundheit und des Besitzthnnls der rumänischen Juden Ernst ist. Wir haben solche Auslaffungen sehr oft in jüdischen Blättern gelesen, sie sind als Ausbrüche des Schmerzes verzeihlich, aber begründet sind sie darum nicht; sie sind gegenüber manchen Staatsmännern, jetzigen oder früheren, die ihre Humanität im Allgemeinen und ihre wohlwollende Gesinnung gegen Juden insbesondere vielfach belhäligt halten, doch geradezu ungerecht. Der Grund der Unthätigkeit, des Mangels an erfolgreicher Verwendung liegt in den verwickelten Verhältniffen auf der Balkanhalbinsel. Das Alles glich schon seit langer Zeit einem zersprungenen Gefäße, welches bei der geringsten unsanften Berührung und Behandlung in Stücke geht. Daß diese Zertrümmerung am Ende doch erfolgen werde, wußten

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