Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 11. (13.3.1878)
- Date
- 1878-03-13
- Page
- Seite 84 (sequence 4)
- Language
- German
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— 84 — Kranke auf Vereinskosten im städtischen Krankenhause, bezw. in der Kinderheilanstalt und dem katholischen Stifte verpflegt und etwa 1500 Necepte vom Vereine bezahlt worden.' Außerdem haben 4 hiesige Kranke regelmäßige monatliche Unterstützung erhalten und 43 je nach Bedürfniß, 4 Leidende haben Bäder bekommen, 7 Mineralbrunnen, 4 Bruchbänder und Einer ist ins Bad geschickt worden. Auch hab§n 253 Durchreisende und im Lande wohnhafte arme Kranke Geldunterstützungen im Betrage von 944 M. 40 Pf. erhalten. Der mit dem Wohlthätigkeitsvereine in Verbindung stehende Verein zur Errichtung eines jüdischen Kranken- und Altersversorgungshauses schreitet beharrlich seinem Ziele entgegen und hat auch im vorigen Jahre sein Vermögen um 5000 M. vergrößert, so daß er jetzt die Summe von 32000 M. besitzt. — Das Bedürfniß nach Aenderung der seit 1853 in Kraft stehenden Statuten hat sich bereits seit geraumer Zeit fühlbar gemacht und ist auch schon in der vorigen Plenarversammlung zu diesem Zwecke eine Commission ernannt worden, welche in voller Thätigkeit ist. Die Vorgesetzte Behörde will aber ihre Genehmigung zu einer Statutenänderung nur dann ertheilen, wenn der betreffende Beschluß in einer vollzähligen, mindestens aus der Hälfte der Mitglieder bestehenden Versammlung, die sich leider in den letzten Jahren niemals eingefunden hatte, gefaßt worden ist. Hoffentlich werden in der demnächst bevorstehenden Plenarversammlung die Mitglieder, wie die Direktion es wünscht, so zahlreich erscheinen, daß der Beschluß einer Statutenänderung auch in formell giltiger Weise wird gefaßt werden können. (War leider wieder nicht der Fall.) An jüdisch-statistischen Angaben kann ich Ihnen folgende machen. Bei dem Standesamte Hannover wurden im vorigen Jahre 14 jüdische Ehepaare getraut, die sich sämmtlich nachher auch religiös haben trauen lassen. Mischehen sind' 4 vorgekommen und zwar evangelische und katholische Männer mit jüdischen Frauen je eine und jüdische Männer mit evangelischen Frauen zwei. — An den Volksschulen unserer Provinz waren am 1. Juni 1877 54 jüdische Lehrerstellen vorhanden, von denen 38 besetzt und 16 unbesetzt waren. Von den nicht besetzten wurden durch ungeprüfte Lehrkräfte verwaltet 1 und durch geprüfte Lehrkräfte einer anderen Schule oder Klasse mit versehen 6; ohne jede unterrichtliche Versorgung waren 9 Stellen. Jüdische Lehrerinnenstellen waren nicht vorhanden. Von Seiten der hiesigen Gemeinde wird die Gründung einer zunächst einklassigen jüd. Mädchenschule beabsichtigt, in welcher die ohne genügenden Unterricht Heranwachsenden Kinder armer theils hier, theils in Linden wohnender Eltern unterrichtet werden sollen. Eine solche Anstalt würde auch die Entlastung der hiesigen Religionsschule von vielen sich gerade nicht der besten Erziehung erfreuenden Kindern unb dadurch wohl anch eine größere Frequenz der letzteren zur Folge haben, da jetzt gar manche den besseren Ställden angehörende Eltern Bedenken tragen, ihre Kinder geiueillsam mit mehr oder weniger verwahrlosten Kindern unterrichten zu lassen und dieselben daher, wie vielfach angenommen wird, von der Religionsschule fern halten. Die Kosten der zu gründenden Anstalt würden nicht allzu erheblich sein, da als Local die frühere Religionsschule in Aussicht genommen worden ist und einige an dieser wirkende Lehrer zur Ertheilung des Unterrichts herangezogen werden sollen. Rur für weibliche Handarbeiten würde eine besondere Lehrerin anzustellen sein. Zur Aufbringung der Kosten hat sich bereits ein -Damen- Comitc gebildet, welches Unterschriften zu jährlichen Beiträgen satnmelt und läßt sich von dem in unserer Gemeinde herrschenden und schon so oft bewährten Wohlthütigkeitssinne erwarten, daß trotz der Ungunst der Zeiten der Ertrag dieser Sammlungen ein nicht unerheblicher sein werde. Magdeburg. (Schluß ron Nr. 9.) Daß Chorgefang viel zur Hebung der Ordnung und Feierlichkeit eines geregelten Gottesdienstes beitrügt, ist jetzt selbst von den Orthodoxesten der Orthodoxen zugestanden. Die Einführung und besonders die Erhaltung des Chorgesanges ist jetzt in den meisten Gemeinden nur eine Geldfrage. Knabenchorgesang, wie lieblich er auch, ist, ist schon deshalb unmöglich, weil die betr. Schulknaben des Schulbesuches wegen nicht regelmäßig zum Gottesdienst kommen können. Besondere Chorsänger gegen Honorar anzustellen, ist eine sehr kostspieli.he Sachs, die nur von reichen Gemeinden durchgeführt werden kann und nicht selten dazu führt, auch nichtjüdische Sänger zu engagieren. Allen diesen Verlegenheiten entgeht die hiesige Gemeinde durch den vor etwa 9 Jahren hier in's Leben gerufenen „Synagogen-Gesang Verein." Derselbe besteht aus jüngeren Gemeindemitgliedern — auch einige Repräsentanten befinden sich darunter — die honoris causa und aus Liebe zur Sache der Pfiege des synogogalen Gesäuges wöchentlich einige Stunden weihen. Die Aufgabe, die der Verein sich stellt, die Pflichten der Mitglieder u. s. w. bestimmt ein gedrucktes Veceinsstatut.*) Jüngst beging dieser Verein sein Stiftungsfest unter reger Betheiligung der Gemeinde, die die Verdienste des Vereins um die Verherrlichung des Gottesdienstes (besonders an den Festtagen) zu würdigen weiß. Die Gesaugesvorträge (Chor und Soll) fanden allgemein verdiente Anerkennung. Mit Ende dieses Jahres hat der Verein sein erstes Deceunium zurückgelegt. Möge er in der Erfüllung seiner heil. Aufgabe nicht erlahnien und in der Erreichung des Zieles, das er sich gesetzt, seinen Lohn finden! Aus der Pfalz, 1. März. (Or.-Corr.) Vor Kurzem hat Jemand in einem Blatte bittere Klagen darüber geführt, daß v'ele Gemeinden neuerdings in dem Ausschreiben von Lehrerstellen die Bemerkung hinzusügen: „Russen und Polen werden nicht berücksichtigt." Es liege darin eine bittere Kränkung gegen eine ganze zahlreiche Klasse von Glaubensgenossen; viele große Gemeinden hätten geborene Russen als Cantoren rc., während süddeutsche Winkelgemeinden sich gegen solche Ausländer abschließen wollten. Die Redaction (es war die der Jüd. Presse. Red.) hat jener Klage gegenüber bemerkr, man werde allerdings einen hinlänglich gebildeten Mann nirgends zurückwersen, weil er aus Rußland eingewandert sei. In jenen Konkurs-Ausschreiben aber handle es sich um Fernhaltung der ganz unwissenden und ungebildeten Subjecte, welche sich hier und da als Schächter, Cantoren und — Religionslehrer einnisten und in ihrer Person bei der Jugend das Judenthum selbst lächerlich machen. Diese Bemerkung ist sehr richtig, aber der Gegenstand ist damit nicht erledigt. Die Gemeinden sollten unfähige Subjecte, gleichviel woher sie stammen, nicht anstellen und brauchten deshalb nicht die ganze Kategorie zu streichen. Die fragliche Clausel hat einen anderen Grund. Die Polen pflegen, wenn sie von einer Vacauz hören, sich alsbald aus die Reise zu machen, um sich persönlich vorzustellen. Die Reisekosten fallen nicht ihnen zur Last, sondern den Armenkassen der auf der Tour liegenden Orte, es ist ihnen daher auch gleichgültig, ob der Ort zehn oder hundert Meilen von ihrem dermaligen Standquartier entfernt ist. Sind sie nun an Ort und Stelle angelangt, so stellt sich auf den ersten Blick heraus, daß von genügender Quahfication für die Stelle gar keine Rede ist, aber der Mann i|t einmal da und — was soll der Vorsteher machen? — es muß ein Viatikum zur Weiterreise oder zur Umkehr gegeben werden. Man will also nicht so sehr die Unsähigen sernhalten, als die Schnorrer, denen die Bewerbung nur so zu sagen ein Reisecostüm ist. Man suchte dies sonn wohl durch die Bemerkung zu verhindern „Reisekoiten werden nicht vergütet"; indeß fruchtete das nicht, denn der Pole sagt mit Achimaaz (2. Samuel 18, 23) „Wie dem auch sei, ich will immerhin laufen." Es ist aber noch ein wichtigerer Grund. Es giebt unter diesen Hergetvanderlen, deren Vorleben man ja nicht *) Der § 2 des Statuts lautet: Jedes Mitglied muß mosaischen Glaubens, unbescholten, dauernd hier ansässig uno mindestens zwanzig Jahre alt sein. Der Zweck des Vereins ist nach § 1 die Pflege und Veredlung des Synagogen Gesanges.