Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 9. (27.2.1878)
- Date
- 1878-02-27
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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66 — ■ fd •' bestimmen läßt. Nun hat bekanntlich das Zünglein an der Wage der öffentlichen Meinung Englands lange Zeit hin- und hergeschwankt; mancher Zeitungsleser auf dem Continent mag geglaubt haben, daß Disraeli die Majorität des Volkes gegen sich habe und unterliegen werde. Es ist eitel Humbug gewesen. In England findet sich ein Verein, ein Meeting, eine Anzahl Redner, Beifallklatscher und Unmillen-Brüller für und gegen Alles — und wenn es den Versuch gälte, den Krebsen das Rückwärtsgehen abzugewöhnen. Sobald aber die Sache zur Enscheidung kam, trat Meinung und Wille des Volkes gleich einem gegen einen Sandhaufen heranprallenden Wellenschläge zum Durchbruch; alles Entgegenstehende ist hinweggeschwemmt und hinweggewischt; Gladstoue verkriecht sich — buchstäblich. Das ist es, was wir hier als Thatsache registriren wollen, weitere politische Erörterungen haben in diesem Blatte keinen Raum. Aber doch noch Eins. Es ist in den letzten Tagen oft darauf hingewiesen worden, wie gefährdet die Stellung Englands in Indien sei, wo eine handvoll Briten und Christen über Hunderte von Millionen Hindus und Moslims herrscht, wenn der Nimbus britischer Macht und die Furcht schwinden. Die Zeitungen, welche dieses Thema besprechen, übersehen einen sehr wichtigen Punkt. So lange die ostindische Compagnie Indien beherrscht, ließ man die Religion der Heiden und Muhamedaner daselbst unbehelligt. Seither rührt sich die Propaganda englischer Seelenjäger gar sehr. Sie haben freilich weder Glück noch Erfolg. Im Ge' gentheil; es erscheinen in Indien Schriften, welche die christlichen Grundlehren scharf angreifen und den Missionären das Gewerbe stören. Aber an dem Tage, an dem die Partei der englischen hochkirchlichen Seligmacher sich der Zügel im Reiche der Kaiserin von Indien bemächtigen und den Hindus und Muhamedanern in ihren religiösen Angelegenheiten lästig fallen würde, würde die Herrschaft Englands über Indien hinweggefegt werden. So lange ein Mann wie Beaconsfield Berather ihrer huldvollen Majestät von Indien ist, wird das auch nicht geschehen. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Stettin, 21. Februar. Der Vorstand der jüd. Gemeinde zu Aurich versendet an die preußischen Synagogengemeinden zur Unterschrift eine Petition an den Reichstag, betreffend Aenderung des Unterstützungswohnsitz-Gesetzes in Beziehung auf die jüdischen Armen. In Hannover haben nämlich bis in die neueste Zeit besondere jüdische Armenverbände bestanden. Seit Erlaß des eben erwähnten Gesetzes sind sie aufgelöst, und Alle participiren ohne confessionelle Trennung an den Ortsarmenverbänden. In den ostfnesischen Städten bestehen nun s. g. Gasthäuser, d. h. Armenhäuser, in denen die berechtigten Armen Kost nnd Wohnung erhalten. Es liegt auf der Hand, daß man vorkommenden Falls jetzt auch unterstütznnnsberechtigte arme Juden in diese Häuser weist, und daß dadurch eine Härle entsteht, weil Juden da nicht effen wollen und können. In Aurich selbst hat die zuständige Behörde sich herbeigelaffen, arme Juten von der Verpflichtung, sich im Armenhause verpflegen zu taffen, zu befreien und eine entsprechende Summe in Geld für sie zu bewilligen. An anderen Orten hat man auf ein solches Abkommen nicht eingehen wollen, Recurse an die oberen Instanzen sind nach dem Gesetze abgewiesen worden, daher die Petition an den Reichstag um entsprechende Aenderung des Gesetzes. Das Verlangen, armen Juden entweder Koscherkost, oder — da das in der Regel unmöglich — eine entsprechende Geldentschädigung zu gewähren, ist theoretisch berechtigt, praktisch liegt die Sache anders. Wir bezweifeln, daß viele Gemeinden in Altpreußen sich der Petition anschließen werden. Es hat dort schon seit Menschenallern keine besondern jüd. Armenverbände mehr gegeben, die Juden haben zu den Lasten der allgemeinen Armenpflege beigetragen und wenig Nutzen für ihre Armen davon gehabt; man ist es nicht anders gewohnt, es geht einmal nicht anders, man wird sich kaum veranlaßt fühlen, zu remonstriren. Wir sagen: es geht nicht anders. Denn das Ausknnftsmittel, den Juden ihr Theil in Geld herauszubezahlen, klingt zwar ganz einfach, aber damit ist das ganze Gesetz annullirt. Würden nicht die Katholiken Gründe finden, ihrerseits Austritt aus dem Armenverbände zu verlangen, und die Protestanten geeigneten Falles ebenso? Dann kämen wir wieder zur confessionellen Armenpflege, die wir durchaus nicht verwerfen, bei der wir, die Juden, uns allemal und überall — höchst seltene Fälle ausgenommen — am besten stehen würden, aber das Gesetz und der Zug der Neuzeit will eben diese confessionelle Sonderung beseitigen; wie können wir nun verlangen, daß das Gesetz selbst sie für uns wieder schaffe? Also keine Einseitigkeit. Fordern wir, was Recht ist, aber nichts, was nicht dem Recht entspricht. Da können wir nur an den guten Willen appelliren; will man, wie in Aurich, den Juden solchen erweisen, so ist es gut, sonst müssen wir die durch unser Religionsgesetz entstehenden Lasten allein tragen.*) Das ist immer so gewesen und wird auch weiter möglich sein. Magdeburg, 12. Februar. (Or-Corr.) Nachträglich sei hier über zwei Vereine in unserer Gemeinde berichtet, von denen der eine auf dem Gebiete der Wohlthätigkeit, der anders auf dem des Cultus eine schöne Wirksamkeit entfaltet. Der erstere ist der „Wittwen-und Waisen Unterstützungsverein", dessen Gründung der Hr. Ravbiner Dr. Rahmer in einer sehr günstigen Zeitepoche (um die Jahreswende 1871—1872) in die Hand genommen, indem er ein Grundcapital von 16,095 Mk. durch Sammlung bei den Gemeindemitgliedern zusammenbrachte; an jährlichen Beiträgen waren 1,970 M. gezeichnet. Dieses Vermögen des Vereins ist während der 6 Jahre seines Bestandes auf 25,826 M. angewachsen, obwohl die Zahl der Mitglieder durch Tod, Wegzug und Ungunst der Zeitverhältnisse sich im Laufe der Jahre etwas vermindert, die Zahl derer aber, die die Wohlthaten des Vereins genießen, beträchtlich zugenommen hat. So sind beispielsweise in den letzten 3 Jahren — nach Ausweis des jüngst erschienenen Berichtes — 4029 M. 25 Pf. Unterstützungen an 10 Wittwen und 16 Ganz- und Halb-Waisen verausgabt worden. Das Curatorium des Vereins, an deffen Spitze der durch seine auch anderen hiesigen Vereinen gewidmete wissenschaftliche und humanitäre Thätigkeit hervorragende Oberstabsarzt Hr. vr. Ros enthal steht, ist bestrebt, dem Vereine stets neue Mitglieder zu gewinnen. Durch die von dem Mitgliede des Curatoriums, Hrn. S. Singer, dem Vereine verehrte silberne Sammelbüchse mit der Aufschrift: „Gedenkt der Wittwen und der Waisen in trauernden und heiteren Kreisen", wird den Gemeindemitgliedern Gelegenheit geboten, bei freudigen und traurigen FamilienangelegenheUen die Vereinskaffe zu bedenken. Auch die gelegentlich der Todtenfe-er gelobten Spenden sollen fortan dieser Kasse zufließen. Die dem Seelenheil theurer Dahingeschiedenen gewidmeten Spenden können wahrlich keine angemessenere Verwendung finden, als zu Nutzen jener Unglücklichen, denen die Ernährer und *) Würden denn jüdische Arme für die ihnen von der Stadt be. willigte Pauschsumme sich Koscherkost anschaffen können?! Acht Tage Bestach consumiren das Kostgeld für drei Monate. Die dem Ar. menh ause verfallenen Juden sind es wahrlich mcht, d.e es am schwer, sten empfinden, daß das Judenthum kostspielig ist.