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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-02-20 · N° 8. (20.2.1878) · p. Seite 61

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 8. (20.2.1878)
Date
1878-02-20
Page
Seite 61 (sequence 5)
Language
German
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— 61 - - Wohlthätigkeit trotz der schlechten Geschäftslage nicht abgenommen hat. Der im Monate November vor. Jahres hier begründete Kreuzerverein zur Unterstützung isr. Waisenmädchen hat auch in den Landgemeinden viele Mitglieder, es sollen bisher mehr als 3000 Mitglieder für den Verein gewonnen sein, in mehreren Gemeinden haben sich zu dem edlen Zwecke Zweigvereine gebildet, wodurch die Ausbreitung des Vereins über das ganze Land gesichert erscheint. Der Freitischverein entfaltet auch eine anerkennenswerthe Tdäligkeit. Im Schuljahre 1876/77 an wurden 101 Schülern der Volks- und Mittelschulen 10,956 Kostportionen verabreicht. Die Einnahmen des Vereins betrugen in dieseni Jahre 2230 fl., die Ausgaben 2050 fl. Das Verelusvermögen beträgt 8476 fl. Da größtentheils Schüler vom Lande die Wohlthätigkeit des Vereins in Anspruch nehmen, so wäre eine regere Betheiligung der Landgemeinden Pflichlsache. Der israelitische Kreuzerverein für Krankenpflege hielt am 13. v. M. eine Ausschnßsitznng. Aus dem erstatteten Bericht entnehmen wir, daß der Verein 700 Mitglieder hat. An erkrankte Mitglieder wurden 820 fl. als Unterstützung geleistet, an verarmte 264 fl, für Trauerfunctionen für verstorbene Mitglieder wurden 140 fl. verausgabt. Das Vereinsvermögen beziffert sich auf 12,305 fl. Die Commission zur Verwaltung des Armenwesens hat im verg. Jahre an verschämte Hausarme 3033 fl. verthcilt, außerdem wurden Kohlen und Holz für 1827 fl. armen Familien verabfolgt. Der Ehanukaverein hat 70 Schulkinder mit Winterkleidern versehen. Cs benehen in unserer Gemeinde noch viele andere Wohlthäligkeilsvereine, darunter der isr. Nüchstenliebeoerein, der viele Tausende jährlich an Armenunterstützungen verausgabt, die Passahcommission, der Darlehensverein u. s. w. Auch an Stiftungen und Wohlthätigkeitsanstalten ist die Präger Gemeinde sehr reich, so daß man mit vollem Rechte sagen kann, das Gemiluth Chaßadim steht hier in voller Blüthe. Leider aber haben ivir hier auch oft Gelegenheit, an den talmudischen Ausspruch "121 n21D 12X erinnert zu werden. Vor einigen Woeven war hier ein solcher Schwindler, der sich für den Sohn des Rabbiner Weiße in Waug-Reustadtl uusgab und so mehrfache Uitlerstützungen entlockte. Er gab vor, in Berlin am Hiidesheimerischen Seminar zu stiidlren, reise wieder nach Berlin und märe m momentaner Geldverlegenheit. Cr kam auch nach Hocic, entlockte dem Rabbiner Dr. Ehrentheil eine Cmpfeblung, trieb aber seine Schnorrerei dort unverschämt, was vr. Ehrentheil zu einer brieflichen Anfrage bei Rabbiner Weiße veranlaßte Dieser war nicht wenig erstaunt über den Betrug, erklärte, sein Sohn studiere in Wien, werde von ihnr reichlich unterstützt und ersuchte um Entlarvung des frechen Betrüg rs. Im vergangenen Sommer trieb sich auch einige Zeit hier ein solcher Schwindler herum, der sich Berisch Goidenberg nannte und unter deni Vorwände, er wolle die von lhm un Jahre 1672 herausgegebene Monatsschrift" Hajoreach" forisetzen. Geld entlockte. Als sich dieser Mann mir vorstellte, erkannte ich bald an seiner Uitwissenheit, daß ich es mit einem Betrüger zu lhun habe, was um so lezchter war, da er seine Rolle schlecht spielte, indent er als vorgeblicher Redakteur nicht einmal den Inhalt seiner Zeitschrift kannte. Da ec sich entlarvt sah, verduflele er bald daraus, um wahrscheinlich in andern Gemeinden unter der betrügerischen Firma Geld zu er- ' schwindeln. Ich glaube, der Herausgeber der Zeitschrift Hajoreach wirkt gegenwärtig als Religionslehrer in Botlufchan in Rumänien, und er wird gewiß überrascht sein, zu vernehnlen, welcher Mißbrauch mit seinem Rainen getrieben wurde oder noch wird Pest, 29. Januar. Ein Bigamiprozeß von prinzipieller Tragweite gelangte heute zur Schiußverhandlung. Der Thatbeitand ist folgender: Der Budapester Einwohner B. entschloß sich nach 13jähriger Ehe i. I. 1873 zur Scheidung von seiner Frau, in welche die Letztere einwilligte. Die fünf Kinder, welche aus dieser Ehe hervorgingen, erklärte der Vater selbst versorgen zu wollen und die der israelitischen Religion ungehörigen Gatten wendeteri sich au den Neupester Rabbiner Albert Stern behufs Vornahme der rituellen Scheidungszeremonie. Nachdem dieser sich von der Stichhaltigkeit der vorgeführlen Gründe überzeugt hatte, nahm er die Scheidüng der beiden Eheleute vor und fertigte ein Zeugniß aus, dahin gehend, daß die Ehe im Sinne des mosaischen Gesetzes für vollkommen aufgelöst zu betrachten und daß demnach den also getrennten Ehegatten die Eingehung einer neuen Ehe gestattet sei. Auf Grund dieses Zeugnisses verheiratheten sich beide Theile i. I 1873 anderweitig. Kurz darauf tauchten in Herrn B. Skrupel auf bezüglich der Gesetzmäßigkeit der vollzogenen Scheidung und er ließ durch seinen Advokaten vor dem Cimlgerichte den Ehescheidungsprozeß einleiten. Die geschiedene Gattin machte die Einwendung, daß das Verfahren gegenstandslos sei, nachdem sie beide bereits längst rituell getrennt und auch wieder vermählt seien. In Folge dieses Geständnisses wurden die Akten von Aiiitswegen dem Strafgerichte überwiesen und hier erhob die Staatsanwaltschaft gegen die geschiedenen Eheleute die Anklage wegeit Bigamie, gegen öeu Rabbiner Stern wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt. Bei der Schlußoerhandlung gestanden sämmtliche Angeklagte den obigen Thatbestand völlig zu, die Eheleute entschu.digen ihr Vorgehen durch Unwissenheit, während Herr Rabbiner Stern sich auf den Stadlpunkt stellt, daß kein ungarisches-Gesetz ihm die Vornahme von Ehetrennungen verbiete oder beschranke. Sein Vertyeibiger plaidirt auf Freisprechung, da die Hofkanzlei Verordnung vom 2. November 1863 durch die Neültutlon der ungarischen Gesetze und durch das Prinzip der Rechtscontinuitäl kraftlos geworden ist. Ein Staatsgeietz, welches dem jüdischen Seelsorger vorschreibe, daß er nur auf Grund eures vom Cavilgerichie gefällten Urtheils die Ehetrennung in ritueller Weise veranlassen dürfe — ist im ungarischen Gesetze nirgends zu finden. Der Verlheidiger beruft sich schließlich darauf, daß iell Jahrhunderten in unserem Vaterlanoe Hunderte von Inden-Ehen alljährlich auf diesem kurzen Wege gelöst, und zwar »licht zum Schaden der gesellschaftlichen Ordnung uiid der guten Sitte, was die Statistik und tägliche Erfahrung beweisen. Zum Schluffe suchte Rabbiner Stern in längerer Rebe sein Verfahren vom Standpunkte des mosaischen Gesetzes und des bestehenden Usus zu rechtfertigen. Die Angeklagten wurden von der Anklage der Bigamie wegen Mangels an Thatbestand freigesprochen, jedoch wegen Ueberlretung der politischen Vorschriften Rabbiner Stern zu 300 fl., B. und dessen geichiedene Gattin zu je 100 fl. Geldstrafe veruriheilt. — Sowohl der Staatsanwalt wie auch die Angeklagten meldeten gegen das Urthetl die Berufung an. (P. Ll.) Türkei. Constantinopcl. (Fortsatz.)*) Mit rafftnirter Grausamkeit verip-rrien die Bulgaren die Thür des Hofes, in welchem sich die Juden befanden, und diese Unglücklichen mußten einmal 24 Siunben ohne einen Tropfen Wasser bleiben Es war wahrhaft schrecklich, zu hören, wie die Kinder bei brennender Hitze (wir waren im Hochsommer) ihre Eltern mit lautem Schreien baten, ihren Durst zu löschen, und zu sehen, wie unglücklich diese waren, sie nicht befriedigen zu können. „Gerade an diesem Tage feierte man in der Kirche, auf deren Hof wir versammelt waren, das Leichenbegängnrß eines russischen Generals;" es war eine sehr zahlreiche russische und bulgarische Belbeltigung, und das Seufzen unserer unglücklichen Brüder drang zu den Ohren einiger russischen Offiziere, welche die Thür des Hofes öffnen ließen. Wie groß war ihr Erstaunen beim Anblick dieser vom Durst verzehrten Unglücklichen! Sie ließen ihnen sofort Waffer bringen und knüpften an diese Hufe, die sie brachten, nur die eme Bedingung, *) Das dein engl Parlament vorgelegte Blaubuch bestätigt die oben geschilderten unsäglichen Leiden unserer (Glaubensgenossen. (Red,)

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