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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-02-20 · N° 8. (20.2.1878) · p. Seite 58

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 8. (20.2.1878)
Date
1878-02-20
Page
Seite 58 (sequence 2)
Language
German
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— 58 — Beschlüste des Vorstands entgegen zu nehmen und auSzuführen, aber nicht an ihrer Fassung Theil zu nehmen haben. Sie wollen die Macht ihres Amts und Einflusses nicht mit den Rabbinern getheilt oder von ihnen beschränkt wissen, oder sie glauben nach Art christlicher Kirchenvorstände die vermeintlich hierarchischen Bestrebungen der Rabbiner brechen zu wüsten, auch da, wo solche gar nicht vorhanden oder nicht einmal denkbar sind. Das jüdische Gesetz wahrt den nothwendigen Einfluß der Rabbiner auf sämmtliche Gemeiudeangelegenheiten, und dieser ist in früherer Zeit sowohl anerkannt wie geübt worden. In neuerer Zeit, wo die Vorsteher das jüdische Gesetz weder kennen noch üben, ist für ihre Stellung und die Gemeinde-Verwaltung das Siaatsgesetz maßgebend geworden. Dieses aber ignorirt die Stellung der Rabbiner und überläßt die Bestimmungen darüber lediglich den Vorständen selbst. Hierin liegt der Hauptgrund für den Verfall der religiösen Angelegenheiten im Judenthum. Die eigentlichen Träger derselben sind in unserer Zeit die Rabbiner, und der Jndifferentismus der Gemeinden erklärt dieselben für überflüssig, oder die Machtstellung der Vorstände ignorirt sie, h?mmt ihren Einfluß oder wirkt ihm störend und opponirend entgegen. Auch die Schullehrer wurden lange Zeit von der Berathung über Schulangelegenheiten ferngehalten; sie galten als abhängige Personen, welche lediglich die Befehle des Schulvorstandes entgegenzunehmen und auszuführen hatten. Nach neueren Schulgesetzen sind sie geborene Mitglieder des Schulvorstandes, werden Leiter und Jnspectoren der Schule. In der christlichen Kirche war die Verwaltung bisher ausschließlich oder doch vorzüglich klerikal; die Mitwirkung des Laien-Elements war da vollständig ausgeschlossen oder doch beschränkt. Selbst in der evangelischen Kirche steht immer ein Geistlicher an der Spitze der Verwaltung. Aber auch da herrscht in neuerer Zeit das Streben nach Selbstverwaltung und Vermehrung des Laienelements im Kirchenvorstande. Die Presbyterial-Verfasiung, welche ausschließlich administrative Bedeutung hat, soll der Synodal-Verfastung Platz machen, wo Laien auch über cultuelle Fragen mit zu entscheiden haben. Hier hat aber theils die bisherige Ausschließung des Laienelemen ts theils die hierarchische Ueberhebung der Geistlichkeit Veranlasiung dazu gegeben. Und doch ist man noch nicht davon abgegangen, den Geistlichen an der Spitze des Kirchenvorstandes zu belasten; dem Laien würde Fähigkeit und Willigkeit zur richtigen und pünktlichen Erledigung der Geschäfte fehlen. In Israel aber war ehemals der Unterschied zwischen Geistlichen und Laien, oder bester Wlstenden und Nicht-Wissenden nicht so grell und auffällig. Fähigkeit und Interests seitens der Laien machte da die Mitwirkung d.r Geistlichen eigentlich entbehrlicher, und doch fehlte keiner Gemeinde der Rabbiner, und doch entschieden selbst fähige und wissende Laien keine religiöse Frage wichtiger oder unwichtiger Art ohne den Ravbiner. Die Behauptung der Entbehrlichkeit eines Rabbiners für die Gemeinde bei ihren religiösen und cultuellen Fragen, das Jgnoriren derselben, wo sie vorhanden waren, und die eigenmächtige Entscheidung über Dinge der Religion und ihre Leitung seitens der Gemeinde und ihrer Vorsteher, dies Alles kam nicht vor. Derartige Erscheinungen am Baum religiöser Erkenntniß hat erst die Neuzeit gereift. Man bedarf jetzt der Rabbiner nur als Prediger und Religionslehrer, ohne ihre Predigten und ihren Unterricht zu suchen und zu beachten. Derartige Erfahrungen können den Freisinnigsten gegen die Principien der Neuzeit einnehmen und auf politischem Gebiete der Reaction, auf religiösem der Orthodoxie in die Arme treiben, ohne daß eigentlich eine innere Wandlung seiner Gesinnungen vor sich gegangen ist. Wir wollen deshalb auch nicht die Principien der Selbstverwaltung und der Mitwirkung des Laienelements im Judenthum beseitigt wissen; — sie sind dem Judenthum wesenhaft und Grundlagen des religiösen Lebens und der religiösen Entwickelung. Aber zu keiner Zeit mehr als in der unsrigen sind die Rabbiner die intellectuellen Träger der religiösen Erkenntniß und des religiösen Lebens geworden, ihnen wohnt vorzüglich religiöse Fachkenntniß und religiöses Jnterffe inne, sie haben Fähigkeit und Willigkeit dafür, — sie gehören an die Spitze der gesammten Gemeindeverwaltung, der cultuellen wie administrativen, nicht um allein und eigenmächtig zu schalten und zu walten, aber wohl um mit dem Vorstande die Angelegenheiten der Gemeinde zu berathen und sie zu leiten. Ihnen gebührt nicht blos wegen ihrer Fachkenntniß die wistenschaftliche Entscheidung, sondern auch wegen ihres amtlichen Berufs die administrative Leitung in religiösen Dingen. — Nicht daß es principiell so sein müßte, sondern weil es faktisch nicht anders sein kann. Anmerkung der Red. Daß der Rabbiner mit der administrativen Leitung der Gemeinden etwas zu thun habe, oder gar an die Spitze derselben trete, liegt unseres Erachtens durchaus nicht im Jntereste des Rabbinerstandes. Was aber die Klagen betrifft, welche im Vorstehenden über die Stellung der Rabbiner ausgesprochen sind, so gilt es zunächst, den Ursprung derselben zu erklären. So lange man von dem Rabbiner nichts verlangte als Kenntniß des Talmud, und so lange das Religionsgesetz in den Gemeinden unverbrüchliche Autorität besaß, so lange mußte das Ansehen deS Rabbiners sehr groß sein, wenn er sich als Talmudgelehrter bewährte, und sein Votum mußte überall entscheidend sein, wenn er sich auf den Schulchan Aruch berufen und man ihn darin keines Jrrthums zeihen konnte. Das wurde im Laufe der Zeiten anders. Das einseitige talmudische Misten wurde nicht mehr so hoch geschätzt, Männer in der Gemeinde, welche wistenschaftliche oder auch nur sociale Bildung besaßen, fingen an, den Rabbiner alten Schlages zu übersehen, auf ihn herabzusehen, die Gemeinden aber fanden sich bemüssigt, die Männer von Bildung an ihre Spitze zu stellen, weil diese sie nach Außen vertreten konnten. Des Rabbiners Wort, sein Berufen auf Talmud und Poskim fand nicht mehr die alte Geltung, denn man bestritt in vielen Fällen die Autorität der Bücher, auf die er sich berief, ließ sie nur in rein rituellen Fragen (über koscher und trefa u. drgl.) gelten — und dies geschah besonders da, wo die gewählten Vorsteher mehr oder weniger Verächter des jüdischen Gesetzes waren. Diese Verhältnisse haben nun in sehr vielen Gemeinden die Stellung der Rabbiner bis in die gegenwärtige Zeit hinein formirt und beeinflußt. Wir müssen sie als Gegebenes hinnehmen und mit ihnen rechnen. Es folgt daraus, daß der Rabbmer sich seine Stellung in der Gemeinde der Hauptsache nach selbst bilden, schaffen, erweitern und befestigen muß, andernfalls wird er, wieder er selbst, sie schmälern und erschüttern. Daß er jenes durch seine gesammte Lebensführung ' einerseits, durch möglichst umfassendes Wissen, welche^

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