Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 8. (20.2.1878)
- Date
- 1878-02-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jahrgang IX U 8. 1878. für die religiösen und foctoleit Interessen des Audenthums. Erscheint jeden Mittwoch ».kostet sammt dem allwöchentlich erscheinenden „Jüd. Liter aturblatt" von Rabb. I)r. M. Rah me r bei allen Postämtern u. Buchhandlungen vierteljährlich 8 Mark 50 Pf. Mit directer Zusendung : in Deutschland 12 Mk. (7 fl.); nach dem AuSlande: 15 Mk. (18 FrcS.) jährlich. Einzelnummern der „Wochenschrift" » 25 Ps. deS „LiieraturblattS" » 15 Pf. Beraimvonlicher Redakteur und Herausgeber Rabbiner Dr. 3L Treuenfels in Stettin. Magdeburg, 20. Februar. Inserate für die „W o ch e n s ch r i f t", die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 85 Pf.. (für das „Literaturblatt"» 20 Pf.,) sind durch fämmtliche Annoncen-Expeditionen oder direct an die Expedition der Israelitischen Wochenschrift in Magdeburg" einzusenden. — Bei Wiederholungen Rabatt. Beilagen, 2500 Stück, werden mit 15 Mark berechnet. Inhalt: Leitende Artikel: Unsere Gemeinde-Verwaltung. Berichte und borrespondeuren: Deutschland: Breslau. Breslau. Glogau. Alzei. Aus der Provinz Hessen-Nassau. Aus Bayern. Oesterreich-U ngarn: Prag. Pest. Türkei: Constantiuopel. Vermischte und neueste Nachrichten: Stettin. Berlin Berlin. Bonn. Wien. Lomnitz Jassy. Amsterdam. Belfast. Philadelphia. Sydney. Feuilleton: Täuschungen. Inserate. Wochen- Februar. 1878. Adar I. 5638. Kalender. Mittwoch . . . 20 17 Donnerstag . . 21 18 Freitag .... 22 19 Sonnabend . . 23 , 20 - 'D (Ende 6 U. 6 R.) Sonntag . . . 24' 21 Montag .... 25 22 Dienstag . . . 26 23 Unsere Gemeinde-Verwaltung. R. Bom Rhein. Das politische und religiöse Leben bieten manche Vergleichungspunkte. Bekanntlich ist in Preußen seit jüngster Zeit vielfach von einem Stillstand in der Entwickelung der freien Selbstverwaltung die Rede, während es vordem Princip der Regierung war, das System der freien Selbstverwaltung immer weiter auszltbilden und zur Geltung zu bringen. Hat nran erkannt, daß dem Volke nicht zu viele Rechte eingeräumt werden dürfen und die eingeräuniten ganz oder theilweise für den Staat zurückgenommen werden und Vorbehalten bleiben müssen? Hat das Volk Mißbrauch mit seinen Rechten getrieben, oder ist ein solcher zu befürchten? Wir glauben^nicht an solche Motive. Vielmehr liegt wohl die Erfahrung vor, daß das Volk von seinem Rechte nicht den rechten Gebrauch geniacht hat. Das Volk nimmt die angetragenen Ehrenstellen der freien Selbstverwaltung an, bewirbt sich auch wohl um dieselben und läßt sich die damit verbundenen Rechte zuerkennen, aber vergißt gar häufig, daß Rechte auch Pflichten mit sich bringen, und erfüllt die damit verbundenen Pflichten gar nicht oder nur zürn Theil. Der Mensch ist eben überall Mensch, und die materiellen Interessen werden ihm immer vor den idealen gehen. Da erstrebt Jemand irgend ein Volksamt und übernimmt ein solches als Ehrenamt. Zunächst hat er aber sein Gewerbe, Geschäft oder Staatsamt zu verwalten; dieses nimmt seine Zeit und Kraft hauptsächlich in Anspruch, die Verwaltung seines Ehrenamtes ist Nebensache. Solche Volksbeamte, welche dem Staate oder der Gemeinde nur aus Ehrenpflicht dienen, weil sie neben ihrem Amte noch einen andern Beruf haben, der ihnen Lebenszweck ist, und aus welchem ihnen der Lebensunterhalt zufließt, werden viele ihrer Amtspflichten nothgedrungen vernachlässigen. Ihr Lebensberuf nimmt alle Zeit und Kraft in Anspruch und läßt für ihre Amtspflichten keine oder nur sehr wenig übrig. Amt und Staat aber fordern strammen Dienst und bedürfen entsprechender Beamte, welche nichts vernachlässigen, sondern Alles pünktlich und genau besorgen. Wir machen auf religiösem Gebiete eine gleiche Erfahrung. In Israel ruht Alles in der Hand der Gemeinden; hier herrscht das Prinzip der Selbstverwaltung im ausgedehntesten Sinne; weder Staatsnoch andere Beamte treten hindernd in den Weg, die« Entwickelung und Verwaltung ist eine ganz freie, Vorsteher, aus und von der Gemeinde gewählt, leiten die ganze Verwaltung, — die finanzielle und cultuelle. Auch da nun die gleiche Erscheinung. Der Dienst wird gar oft oder meistentheils als ein lästiger betrachtet und behandelt, man vernachlässigt das fremde Amt wegen Ueberhäufung mit eigenen Geschäften. Die Gemeinden sind in der Regel froh, wenn Jemand das lästige Amt übernimmt, die Auswahl unter tüchtigen, pflichtgetreuen, sachverständigen und religiösen Männern ist überall gering und schwer geworden. Die Rabbiner sind heutzutage in der Regel allein die Männer, welche ausreichende Kenntniß von den religiösen Dingen und das erforderliche Interesse dafür besitzen, und gerade diese sind von der Berathung und Beschlußfassung, wie auch Ausführung ausgeschlossen. Die Vorsteher betrachten oder behandeln die Rabbiner als bezahlte und abhängige Personen*), welche die *) Der .Herr Verfasser ist zwar selbst Rabbiner, aber wir sind zu glauben berechtigt, daß er nicht aus seiner eigenen Erfahrung hier spricht, daß er sich in so beklagenswerther Stellung nicht selbst befindet. In der hier ausgesprochenen allgemeinen Fassung können wir den Satz nicht gelten lassen und verweisen auf unsere Bemerkung am Schlüsse des Artikels. (Red.)