Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 7. (13.2.1878)
- Date
- 1878-02-13
- Page
- Seite 52 (sequence 4)
- Language
- German
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— 52 nichts Beunruhigendes für die religiösen Gefühle der Gemeinde. Er halte, ungeachtet der im Vertrage enthaltenen Clausel einer eventuellen Entziehung, den Begräbnißplatz an dem in Rede stehenden Platze für gesicherter, als an jedem andern, da der Staat alle Begräbnißplätze der hiesigen Religionsgenossenschaften dorthin verlegen werde. (Beiläufig sei bemerkt, daß der Platz für mindestens 500 Jahre berechnet ist.*) Eine anderweitige Verwendung werde somit in viel weitere Ferne gerückt sein, als die eines jeden anderen Terrains, auf dem ein abgesonderter Platz zur Anlegung eines Friedhofes, selbst käuflich, erworben würde. Es seien ja die für jede Hektare zu zahlenden M. 60OO nur dafür zu entrichten, daß die Todten nicht ausgegraben werden und, fügte Dr. H. hinzu, bin ich überzeugt, daß, wenn ein solches Ansinnen sollte gestellt werden, es dem derzeitigen Vorstande bei jedem Gerichte und so auch bei dem zu errichtenden Reichsgerichte gelingen würde, die Ausführung zu verhindern. Die rituelle Seite der Frage betreffend, wie Anlegung der Gräbereihen u. dgl., bemerkte Dr H., habe man ja im Oberrabbiner des Synagogen Verbandes, sowie im Klausrabbiner, Rabbi G Schlesinger, genügende Autoritäten. Was TJinV D3n in Nr. 5 betrifft, so ist dies anwendbar auf einen Fall, wo Wein und Zucker zum NO2 Gebrauch von unserem Oberrabbiner jüngst als nicht 1272 erklärt worden, obgleich Dr. Hildesheimer einen "UPDPI ertheilt hatte.**) Ein interessanter Rechtsfall wird in nächster Zeit unsere Gerichte beschäftigen. Im Jahre 1796 errichtetete der zwei Jahre später verstorbene Abraham David Cohen ein Testament und bestimmte Mk. 10,000, die bei der Gemeinde belegt und mit 33/4 "/, verzinst werden sollten, zu einem Fonds, um von den Zinsen einen Klausner zu erhalten. Obgleich die Ansprüche der damaligen Zeit bescheidenere waren, so sah der Verwalter des Testaments und Schwager des Testators, M. S. Elsas, die Unmöglichkeit der Ausführung dieser letztwilligen Verfügung ein; er vermehrte die Einkünfte des Klausners, indem er verfügte, daß nach seinem Tode der Ertrag eines seiner Grundstücke demselben zufallen solle, wodurch deffen Einkommen sich jetzt jährlich auf M. 1050 stellen dürfte. Gleichzeitig verfügte er, daß der Ertrag eines anderen Grundstückes, nachdem zuvor einige andere Bedingungen erfüllt worden, alljährlich 6 Wohlthätigkeitsanstalten zu Theil werben sollte und zwar: ein Viertel dem Krankenhause der Gemeinde, ein Viertel der Talmud-Thora-Schule, ein Viertel dem Vereine zur Verlheilung von Feuerung, ein Achtel der Israelitischen Mädchenschule von 1798, ein Sechszehntel dem Vereine zur Unterstützung armer Gr-ise und ein Sechszehntel dem Vereine zur Unterstützung armer Wöchnerinnen. Dle Einkünfte waren indeffen mitunter so gering, daß die Institute in manchem Jahre leer ausgehen mußten; in neuerer Zeit jedoch durch Verbesserung des Grundeigenthums wuchsen die Einnahmen und konnten M. 3600 jährlich zur Verlheilung gelangen. Darauf faßten vor etwa drei Jahren die Administratoren dieser Stiftung, welche gleichzeitig Verwalter des Cohen'schen Vermächtnisses sind, den Entschluß, aus den Einkünften der Elsas'schen Separat Stiftung einen Reserve- Fonds zu bilden, um später aus den Zinsen desselben die Einnahme des Klausners zu vermehren. Gegen dieses eigenmächtige Verfahren der Verwalter, wodurch ihnen ein Theil ihrer rechtmäßigen Einkünfte entzogen worden, beabsichtigen die erwähnten sechs Institute jetzt den Rechtsweg zu beschrerten — Schon früher wurde in der „Wochenschrift" der Vorträge des Oberrabbiners Dr. Jiaacsohn gedacht, die derselbe alle 14 Tage am Sabbarh in einem größeren Saale hält, welcher zu dem Zwecke von einem Vereine gemiethet worden. Diese geist- und lehrreichen Vorträge erfreuen sich eines so *) Das heißt doch mit Exhumation, sonst wäre es unmöglich. (9t.) **) Bei solchen Dingen handelt es sich eben nicht um verschiedene Ansicht über einen sondern es ist Sache persönlichen Vertrauens; da kann'Niemand verlangen, daß ein Anderer Vertrauen schenke, weil er dies thue. (Red.) großen Beifalls, daß trotz der Controlle, welche geübt wird, der Zudrang sich noch immer mehrt und die Räume bei Weitem nicht mehr ausreichen, die Zahl der Zuhörer und Zubörerinnen zu fassen. Ein Verehrer des Redners widmete demselben jüngst ein Gedicht, worin er die Gläubigen in Israel aufforderte, unsere großen Synagogen für die Vorträge zu erwerben; der gute Mann scheint eben keine Ahnung davon zu haben, wie abhold man guten Rednern ist, wie solches sich bei verschiedenen Gelegenheiten, wo eine Wahl zu treffen war, gezeigt hat. Eine wichtige Reform ist seit Kurzem in l.nseren Haupt-Synagogen eingeführt worden. Als Zeichen, daß am Sabbath gepredigt würde, pflegte stets am Freitag vor dem Abendgottesdienst das Pult auf die Kanzel gehoben zu werden; jetzt geschieht dies erst am Sabbalh-Morgen; wie man sagt, zur Ueberraschung des Publikums! Es gibt Leute, welche einen rott? blbn darin erblicken. Bel uns paffiren Dinge, die man anderswo für unmöglich hält. Roch eines Curiosums will ich gedenken. Die Bekanntmachungen werden allsabbathlich vor dem Einheben der Thora von« Almemor herab verlesen. Da fand sich nun in einer Bekanntmachung wegen des Verkaufs und der Versendung der Mazzot, die Vorstadt „St. Georg" erwähnt. „St. Georg" nlußte gestrichen werden und „vor dem Steinthore" gesagt werden! auch des Preises der Mazzot durfte am Sabbath nicht gedacht werden! Doch wie verträgt sich das mit dem Feilbieten der Mizwolh am Sabbath und den Festtagen, ja selbst am Jom-Kippur in unserer frommen Klaus? Ich glaube sicherlich, man würde eine Abschaffung dieses Mißbrauches von orthodoxer Seite als eine Neuerung verdammen. D:e Bude-Insel Norderney wird im Laufe dieses Jahres eine Synagoge erhalten. Die Erlaubniß zum Bau ist von Seiten der Regierung bereits eingetroffin und das Comile, welches die Gelber seit etwa 10 Jahren gesammelt hat, hofft den Bau bis zum Juli vollendet zu sehen und die Synagoge zum 112V einweihen zu können. Darmstadt, 3. Februar. (Or Corr.) Unsere zweite Kammer hat sich jetzt vertagt. Sie hat in ihren letzten Sitzungen auch Gegenstände von jüdischem Jntereffe beratben. Diese sind, die Beschwerde des Rabbiners von Alzey gegen das Ministerium. welches seinen Gehalt als Religionslehrer an der Realschule während der letzten Budgelpenode — eiugestanoener Maßen irrlhümlich — veikürzt halte und doch die Nachzahlung verweigerte, weil vre Kaillmer für eine solche keine Gelder bewilligt habe. Die Kammer Halle näm.ich bewilligt, was das Ministerium gefordert Halle. Der Fehler lag bei Letzterem, weil die Slundenzibt irrlhümlich zu niedrig angesetzl worben war Das Ministerium hätte aLjo einen Nachcrevlt fordern müffen, wozu es aber die Initiative zu ergreifen verweigerte, obwohl es nn neuen Budget wieder die volle Summe angesetzl hatte D;e Beschwerde des Rabbiners wurde von der Kammer als begründet anerkannt; >ie entschied eiilstlmmig gegen das Minist rium. Zweitens kam das kirchliche Auslrillsgesetz zur Beralhung. Wir erhallen also jetzt auch >>n solches nach preußischem Muster, obwohl in elwls veränderter Form. Oie Kamaiec genehmigte nämlich nicht nach dem Reglernngs-Entwnrse ein Specialgeietz für die Jsraenien, sondern schab in das allgemeine Auslntlsgeietz einen Specmlparagraphen für Die Israeliten ein, wonach diese uitlerichiedlich von den Christen aus der Religionsgeaieinoe treten köiinen. ohne aus dem Judenthum treten zu uiüssen. Wahrend bre Christen nur dann von den Beitragslasten der Gemeinde bereit werden, wenn sie aus ihrem relrgiöien Verbände der Krrche gänzlich ausgetreten find, werben die Juden schon davon befreit, wenn sie ans ihrem Gemelndevervande ausgetreten sind, ohne aus ihrem Religionsverbande gänzlich ausg-treten zu sein Die Zahlungspfitchi dauert m gew ffen Fällen während der eriten fünf Jahre, also bis 1882, noch fori; nach dieser Zeit hört