Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 7. (13.2.1878)
- Date
- 1878-02-13
- Page
- Seite 50 (sequence 2)
- Language
- German
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50 — zu schaffen. Seit drei Menschenaltern hat der Staat jenes zusammenhängende System geschaffen, welches durch die Universität die gelehrte Schule, durch die gelehrte Schule das Seminar, durch das Seminar unsere 40,000 Volksschullehrer bildet, die Erfahrungen der Jugenderziehung zu einem Gemeingut der Lehrer macht und eine Schulordnung schafft, in welcher der Kirche, der Gemeinde, den Familienvätern ihr Antheil und ihr Recht gewährleistet werden muß. Diese Hergänge haben unsere öffentlichen Schulen zu Veranstaltungen des Staates gemacht. Aber ein fester Antheil kam beiden Kirchen zu, nach ihrem historischen Recht aus der Zeit der Anfänge unseres Schulwesens, in denen es nur Kirchenschulen gab Darauf beruht die Vertheilung der Rechte in unserem Unterrichtssystem. Der preußische Staat hat sich jederzeit bemüht, dem katholischen Reltgionstheile nach gleichen Grundsätzen gerecht zn werden wie dem evangelischen. Die katholischen Lehrer werden in besonderen, für sie bestimmten Seminaren ausgebildet. Die Zahl derselben entspricht genau der katholischen Bevölkerung." (Gneist geht von dem westfälischen Frieden aus. Damals war allerdings bei der Regulirung der Rechtsverhältniffe der verschiedenen Religionsparteien, von den Juden keine Rede; kann Gneist aber der Meinung sein, daß die Juden auch heute nicht zu den Minoritäten gehören, welche zu schützen der Staat verpflichtet ist? — DaS liegt ihm, das liegt sogar, mit n'cht zahlreichen Ausnahmen, allen unseren Abgeordneten, klerikale und freiconservative nicht ausgeschlosien, fern. Gneist geht ferner von dem historischen Rechte der Kirchen aus; aber er meint, daß die jüdische Religionsgesellschaft rechtlos sei, weil sie kein altes Recht in Betreff der Volksschule Nachweisen kann.) — Gneist sagt ferner: „In dem Augenblick, wo Art. 15 der Verfaffung die Kirche für selbstständig erklärte, wurde sofort behauptet, die mit katholischen Lehrern besetzte Schule sei ipso jure et facto katholische Kirchschule geworden. Der hochkirchliche evangelische Religionstheil behauptete natülich dasselbe. Schon dem Minister v. Mühler wurde die Ungesetzlichkeit seiner Schulverwaltung nachgewiesen und im Einzelnen dargelegt, daß seine confessionellenSchulen aufeiner Kette frommer Selbsttäuschungen und Unter' fchiebungen beruhen. Auch ist die schon damals ge° machte Voraussage eingetreten. Der Minister v. Mühler kam an eine Grenzlinie, an der er als Diener seines Königs und als Minister des Staates in Nachgiebigkeit gegen die hochkirchlichen Ansprüche nicht mehr weiter konnte. Und diese Grenzscheide war die anfangs so harmlos angesehene valsslo cauonica. Worauf beruhte aber jene Unmöglichkeit? Auf demselben Verhältniß, aus dem unser gesummtes Staatskirchenrecht hervorgegangen ist, auf d e r W i e d e r k e h r der rechtlosen Minoritäten. Bestehen denn unsere Schulen mit katholischen Lehrern nur sür Kinder katholscher Eltern? Wir haben nach Ausweis der heutigen Statistik 400 bis 500 Städte und ebensoviel tausend Landgemeinden, in welchen eine confessionelle Minderzahl von dreißig, zwanzig und weniger Familien lebt, für welche keine gesonderte Schule errichtet werden kann, welche also ihreKinder zu einem Lehrer anderer Confession schicken müssen. Unmöglich darf nun aber doch der Staat protestantische und dissidentlsche Kinder durch seinen Schulzwang in bischöfliche Kirchschulen treiben, die durch kirchliche Bestallung und nach dem obersten Grundsatz des Kirchenregiments, der Bekämpfung aller dissidentischen Irrlehren, verwaltet werden Mit der Wiederkehr der kirchlichen Bestallungen und der kirchlichen Schulen ist in Preußen das Unterrichtssystem aufgelöst von der Dorfschule bis zur Universität. Will man unfern Grsammtbau Umstürzen, so giebt es zwei Wege. Entweder man schlägt das Gewölbe von oben ein mit dem Ansturm gegen den Schulzwang als die Tyrannei der Tyranneien. Diese Angriffsweise hat das Bedenken daß im Lande der allgemeinen Militärpflicht die Tragweite auch vom gemeinen Manne einigermaßen verstanden wird. Oder man bohrt das System von unten an durch die mi88io canonica, deren Bedeutung von Wenigen verstanden wird, hinter welcher aber Stein für Stein das ganze Gebäude nach» fällt. Der letztere Weg ist jetzt vorgezogen worden. Ein Unterrichtsminister, der aus dreißigjährigen Verhandlungen die unzweideutige Tendenz und Tragweite dieser Anträge kennt, soll heute das thnn, was der Minister von Mühler als eine schwere Verletzung seiner Pflichten als Staatsdiener mit Recht verweigert hat. Um den Minister dahin zu treiben, beginnt noch einmal eine Massenagitatio n. Das sind nicht die Wege des Friedens, sondern eS sind die Wege der Gewalt. Zu solchen Verirrungen kommen hochkirchliche Parteien eben dadurch, daß sie immer nur von ihrem Recht ihrer Kirche, ihrem Gewiffen reden, ohne je daran zu denken, daß auch Andere ein Recht, eine Kirche, ein Gewiffen haben, und daß diese Anderen ihre gleichberechtigten Mitbürger sind. Unter den schweren socialen Verirrungen der Gegenwart ist die Mahnung gewiß berechtigt: es wäre bester, die segensreiche Arbeit unseres Volksunterrichts zu stärken und zu kräftigen, anstatt ihn aus Tor» und Leden z» bekämpfen. Soweit Prof. Gneist. Was er gegen Mühler's Unterschiebung in Betreff der confessionellen Schulen sagt, d. h., über die von ihm und unter seinem Regime durch allerlei Jnterpretationskünste und Cirkelschlüsse zu katholischen oder protestantischen gestempelten Schulen, das hat man von jüdischer Seite und von Seiten liberaler uud gerechter Christen hundertfach in Betreff der Künste und Cirkelschlüffe gesagt, durch welche damals die S ch u l e n schlechtweg zu ch r i ft* lichen gestempelt wurden Und wenn es fa st auffallen muß, daß Gneist auch jetzt überall nur den Gegensatz der beiden christlichen Hauptconsessionen betont (nur einmal nennt er im Vorbeihuschen Dissidenten) um darzuthun, daß der Staat die Schule nicht der katholischen Kirche ausliefern könne, weil er die in dem betreffenden Orte wohnhafte evangelische Minderheit von dreißig, zwanzig und weniger Familien schätzen müffe, das gilt doch ohne Frage im heutigen preußischen Staate, in dem die Juden nicht mehr Parias sind, welche nur zahlen und dienen, aber sonst Berücksichtigung ihres Vorhandenseins nicht verlangen können auch für die „dreißig, zwanzig und weniger" jüdische Familien, welche in weit mehr als 400—500 Städten und Landgemeinden wohnen. Berichte nuD Correjpoiideilzen. Deutschland. Breslau, 1. Februar. Wir tragen zu dem in vor. Nr. gebrachten Bericht über die Seminarfeier aus einer uns später