Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 6. (5.2.1878)
- Date
- 1878-02-05
- Page
- Seite 42 (sequence 2)
- Language
- German
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— 42 Christenthum höre." — Die Gebildeten aber, in ihrer gewaltigen Mehrzahl, weisen still und ruhig die Kirche ab. Jene agitiren für den Massenaustritt, diese sind zu gleichgültig, um auch nur auszuscheiden, und selbst der Kampf zwischen Hofpredigern und Socialdemokraten ist ihnen nur ein amüsantes Schauspiel, ein Ulk! Wir untersuchen hier nicht, ob und wie und wodurch das Christenthum solches verschuldet hat. Wir registriren nur Thatfachen, wuchtige und unwiderlegliche. Unter dem Einfluß der christlichen Kirche verbleiben mithin die kleinen, frommen Cirkelchen und allerdings noch große Massen, die stumpf und dumpf in ihrem in der Kindheit aufgenommenen Katechismusglauben und dem ererbten Respect vor der Geistlichkeit verharren. Es ist wahrlich betrübend, daß dem so ist; Haß, Verachtung, Gleichgültigkeit gegen Religion berühren uns Israeliten schmerzlich. Aber Judenthum und Juden trifft keine Schuld, wenn man auch nicht übel Lust hat, den Letzteren einen guten Theil davon auszubürden. II. Religionsunterrichtsangelegenheiten im Abgeordnetenhause. Die letzten Culturkampfdebatten in dieser Session, am 23. und 24. Januar, haben Religionsunterrichtsangelegenheiten zur Sprache gebracht. Es sind dabei Aeußerungen gefallen, welche wir hier registriren muffen; die Anwendung derselben auf jüdische Schulfragcn liegt auf der Hand und man wird schon Gelegenheit finden, darauf zurückzukommen. Der Regierungscommiffar Geh. R. Stander sagte: „Zwei radicale Lösungen der Frage weist der Minister entschieden ab; den Ausschluß des confessionellen ReligionSunDrichts aus der Volksschule und einen eventuellen Ersatz durch einen sogenannten ethischen allgemeinen Religionsunterricht, und dann die bedingungslose Ueberlaffung des Religionsunterrichts innerhalb der Volksschule an die einzelnen Religionsgesellschaften. (Hört, hört!) Die erste Lösung würde die Beseitigung desjenigen Lehrgegenstandes bedeuten, der der Mittelpunkt der Volksschule ist. Diese Lösung würde den Gefühlen und Gewohnheiten des größten Theiles unseres Volkes widersprechen und ebenso unserer Verfaffung, die einen consessionellen Unterricht voraussetzt. Run hat im vorigen Jahre der Abgeordnete Windthorst (Bielefeld) vorgeschlagen, den confessionellen Religionsunterricht durch einen allgemeinen ethischen Religionsunterricht zu ersetzen; aber als alter Schulmeister kann ich versichern, daß dieser Unterricht, wenn überhaupt möglich, nothwendig unvollständig bleiben würde. Dieses System würde in schneidendem Widerspruch stehen zu der Natur des Kindes, welche nicht abstracte Sätze, sondern concrete Thatfachen verlangt. Eben so undenkbar ist aber auch die zweite Art der Lösung: die bedingungslose Ueberlaffung des Religionsunterrichts an die Religionsgesellschaften. Dadurch würde ein Dualismus in unsere Volksschulen getragen, welcher ihren einheitlichen Bildungszweck zerstören müßte." — i (Avis für die hochfreisinnigen Juden, welche die confessions- und religionslose Schule anstreben und darum zuvörderst aus den eigenen Schulen die Religion hinauskehren oder die Schulen aufheben wollen.) Damit stimmte merkwürdiger Weise diesmal Virchow überein. Er sagte: „Der religiöse Unterricht muß einconfessioneller sein; es wäre gegen den Geist und den Sinn dieser Verfaffungsbestimmung, hier von einer Vernunftreligion zu sprechen." An einer anderen Stelle sagte er: „Wie war denn in unserer Jugend der Religionsunterricht? Es sind viele evangelische Kinder in katholischen Schulen und Gymnasien erzogen worden, und umgekehrt, ohne daß sie ihre religiöse Meinung aufgegeben haben." (Seltsam, daß er nicht auf die Juden hingewiesen hat, deren gesammte studirende Jugend ja in nicht jüdischen Schulen aufgewachsen ist, ohne darum vom Judenthum abzufallen.) Wieder sprachen der Reg.-Commiff. und Minister Falk selbst entschieden für den obligatorischen Religions-Unterricht. Reg.-Com. Stauver weist die Anträge ab, „welche den Eltern die schließliche Entscheidung über die zu verlangenden Bürgschaften überlaffen und der Religionsschule Thür und Thor öffnen, somit gegen Gesetz und Verfaffung verstoßen." (Unter Religionsschule ist hier nicht das zu verstehen was in jüdischen Gemeinden so heißt, sondern die ganz von der Kirche abhängige Schule, im Gegensatz zu der staatlichen Volksschule. Aber der Commiffar weist das Verlangen ab, daß es ganz von den Eltern abhängen solle, ob, wie, bei wem ihre Kinder Religionsunterricht genießen sollen. Und der Minister sagte: „Die allgemeine Dispensationsbefugniß (d. h. das eben angegebene plain pouvoir der Eltern) aber weisen sie ab, denn sie wäre ein Unheil der preuß. Schulen und des preuß. Staates." — (Nun warum soll denn den Juden solch ein Vorrecht eingeräumt oder ihnen gegenüber solches Unheil zugelaflen werden!?) Auf die sehr eingehende Rede Gneist's am 23. und die Aeußerungen Lasker's am 24. kommen wir im nächsten Blatte noch zurück. Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Stettin, 31. Januar. Unlängst hat ein Israelit, auf den Fanatismus wie berauschendes Getränk gewirkt hat, gewiffe Bestimmungen des wonach es verboten sei, einen Juden, der mit Vorsatz uno ohne Roth verbotene Speisen genießt, den Bart rasirl, Sabbalhgesetze Übertritt, zu unterstützen, zu erretten u. s. w als gültig in Erinnerung gebracht und veröffentlicht. Wir haben in Nr. 50 darauf hingewiesen, wettere Erörterung schien uns unnütz und schädlich, wir wollten ntcht noch mehr Aufmerksamkeit erregen. Von anderer Seite hat der Mann schärfere Entgegnung gefunden, das hat, wie bei Berauschten gewöhnlich wenn sie auf Widerspruch treffen, den Mann vollends wtld gemacht. Er tobt, er schreit, schreibt, lästert und — moßert: wo in Gebot oder Verbot der Torah von u. s. w. die Rede sei. da sei nur der Jude gemeint, der Jude, der nicht vorsätzlich trefa ißt u. s. w. Und er führt Belegstellen aus den Poskim an: Er melnl, er mache die Sache besser, w-nn er trotzdem dem Judenthum Milde und Barmherzigkeit g^gen, „Götzendiener" vmbiclrt—. „Sehl, will er sagen, ihl Reformer — und wen rechnet er nicht dahln? — seid ärger als Götzndiener!,, Durch den Nebel, der ihm aufgestiegen, sieht er weder, daß solche Müde (der Minorität wegen und V",-sN elngeschälfi) nur schattenhafte Ähnlichkeit mit dem hat, was die gesillele Menschheit heul unter Humanitätspflichl versteht, noch daß auch die Inquisition m der Blülhe ihrer Macht und m der finstersten Nacht nie Heiden, pure Ungläubige gemartert und vervrannt hat, sondern Ketzer, des Rückfalls verdächtige oder heimliche Juden! Aber noch nicht genug. Ern Wiener Blatt hatte in