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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1878-01-16 · N° 3. (16.1.1878) · p. Seite 19

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
9 (1878)
Issue
N° 3. (16.1.1878)
Date
1878-01-16
Page
Seite 19 (sequence 3)
Language
German
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— 19 — schon mehrmals durch Zurufe aus dem Hause „Referent" unterbrochen worden). Präsident v. Bennigsen erklärt, daß, nachdem Referent nach Schluß der Discussion gegen das Votum der Commission gesprochen habe, er die Discussion für wiedereröffnet erklären müsse. (Da sich Niemano zum Wort meldet, so wird die Discussion wieder geschlossen.) Der Antrag der Commission wird angenommen. Die andere Petitition kommt au» Viersen Der Gegenstand derselben ist vor einigen Wochen in mehrern Blättern besprochen worden, indem natürlich die Verwaltungs- Instanzen bereits beschritten morden waren. Da die Sache an sich klar vorliegt, so genügt auch hier der kurze Sitzungsbericht. Einzelnes aus den Debatten kann nachgeholt werden. „Eine Petition des Gemeindebürgers Jacob Horneman in Viersen beschwert sich darüber, daß in dem Statut der dortigen Realschule die Juden von dem Curatorium ausgeschlossen seien, indem man bestimmt habe, daß 6 Katholiken und 3 Evangelische Mitglieder desselben sein sollen. Die Commission beantragt den Uebergang zur Tagesordnung, während Abg. Bergenroth die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überweisen will. Gegen diesen Antrag sprechen sich die Abgeordneten Franz, Windthorst (Meppen) uno Techow und ter Regierungscommiffar Geh. Rath St au der aus, darauf hinweisend, daß die Aufstellung des Statuts ein Act der Selbstverwaltung sei, welchen man gesetzlich nicht anfechten könne. Die Abgeordneten Langerhaus und Bergenroth erklären, daß es überhaupt zu vermeiden sei, in die Statuten derartiger Schulen Bestimmungen über die Consession der Curatoren aufzunehmen. Das Haus genehmigt den Antrag der Commission. —u— Aus Bayern, 6. Januar. (Or. Corr.) Zur Erbauung derjenigen, die über die „Verjudung" der Presse stets jammern, theile ich Ihnen mit, daß die durch das Ableben ihres bisherigen Inhabers, des k. Advocaten Niedermeyer in Nürnberg, Mitvorstandes des deutschen Anwaltvereins, erledigte Stelle eines Redacteurs der Zeitschrift des bayerischen Anwallvereins dem k. Advocaten Dr. jur. utr. Philipp F e ust in Furth unter Mitwirkung des k. Advocaten und deren zeitigen Landtagsabgeordneten W. Gunzenhäuser daselbst vom bayerischen Anwaltsrath übertragen wurde. Di*. Feust ist Vorsitzender des Verwaltungsausschuffes und Gunzenhäuser Vorstandsmitglied der israelitischen Cultusgemeinde Fürlh. Möge der Zeitschrift des Anwallvereins auch unter der neuen Redaction ihr bisheriges hohes Ansehen gewahrt bleiben! — Am Neujahrstag pflegen in Bayern an eine Anzahl Beamter und anderer in öffentlichen Stellungen befindlicher Personen, in der Regel an je ein oder zwei Mitglieder jeder Kategorie, Ordens-Auszeichnungen verliehen zu werden. Unter den Heuer Ausgezeichneten ist der bayerische Anwaltstand durch den Herzogs, bayer. Hofrath uno Landtags- Abgeordneten Dr. jur. utr. Sigmund Henle in München vertreten, welchem Sr. Majestät der König das Ritterkreuz des Michaelsverdienstordens I. Clafle verlieh. Adoocat Dr. Henle ist unter anderen auch durch verschiedene Auftritte mit dem früheren Landtagsabgeordneten und München.-r Universitätsprofeffor Dr. Sepp bekannt, welche den Schmerz des biederen Profeflors über die Stellung der bayerischen Juden im öffentlichen Leben zum Gegenstand hatten. Aus Württemberg. (Or.-Corr) Vor 15 Jahren wurde mit wenigen Sparpfennigen der jüd. Lehrer ein Verein ins Leben gerufen, der sich die Unterstützung von „Witlwen und Waisen armer isr. Lehrer und Cantoren" zum Ziele gesetzt hat, und heute besitzt derselbe durch die Mildthätigkeit von Gemeinden und Privaten ein Vermögen von rund 15,000 Mark. Rach dem erschienenen Rechenschaftsbericht beläuft sich die letzte Vermögenszunahme auf 3279 M. Unter den „Beiträgen" stehen obenan die Sr. Majestät des Künigs Karl mit 150 M. und der Königin Olga mit 45 M.; auch eine Stiftung (der Frau Caroline Elsaß in Cannsiadt) zu Ehren ihres sei Mannes ist mit 50 Mark verzeichnet. Im verflossenen Jahre wurden 9 reichliche Unterstützungen an arme Witlwen und Waisen von Lehrern uno Vorbetern und von einen kranken Lehrer gewährt. Sec,r berechtigt ist d,e Klage, der der Bericht Ausdruck giebt: „Wohl vermißen wir noch jetzt mehrere uno noch dazu g r ö ß e r e isr. Gemeinden des Landes, geben aber die Hoffnung nicht auf, daß auch sie noch, in Anbetracht des edlen Zweckes, den unser Verein verfolgt, und deffen wohlthätige, würdige Wirksamkeit so klar und controlirbar vor Augen liegt, demselben mindestens eben io viele Sympathie zuwenden werden, als den sehr zweifelhaften Zwecken der Sammlungen für orientalische Müßiggänger und polnische „Schnorrer", wobei noch dazu jede Garantie über die richtige Verwendung mangelt." Hervorzuheben ist schließlich, — wie dies auch im Vorwort des Berichts geschieht — „daß dieser Verein nur ein Wohlthätigkeitsverein ist, daß kein Mitglied des Vereins, als solches an der Kasse einen Anspruch zu machen hat, dagegen würdige, arme Hinterlaffene des israel. Lehrer- und Vorsängerstandes, ohne Rücksicht darauf, ob der Verstorbene Vereinsmitglied war oder nicht, Unterstützungen zu hoffen haben." (Hierdurch unterscheidet er sich wesentlich von dem großen Lehrer-llnterstützungsverein „Achawa", der den bedürftigen Mitgliedern und deren Angehörigen resp. Hinterbliebenen eine Art jährl. Rente gewährt.) Aus Kobyliu erhalten wir von Herrn Lehrer Götz ein Schreiben in Betreff des ihn berührenden Artikels in Nr. S1 der „Isr. Woch " v. I. Er sendet uns zwei Nummern von der „Schl-s. Presse" vom 1. und 6. November v. I. Die erste enthält buchstäblich (bis auf den gleich zu erwähnenden offenbaren Schreib- oder Druckfehler) den von unserem Correspondenten mitgetheilten Artikel , welcher dort die üeberschrift „Sittsame Schulfeier" trägt. Die Nummer (777) vom 6. Nov. enthält eine Erklärung, welche in unserem Artikel inhaltlich erwähnt ist; wir erfüllen jeooch die Bitte des Herrn Götz um Abdruck derselben. Sie lautet: „Erklärung. „Von dem jüdischen Lehrer Götz ist mir heute die Nr. 765 der „Schlesischen Presse" übergeben worden, in welcher eine Corresponoenz aus Kodylin sich über die Feier resp. Nachfeier eines angeblich l5iährigen Jubiläums des Herrn Götz ausspricht. Herr Götz beging am 1. Juni d. I. sein 25jährlgeS Lehrerjubiläum, uno ist die aus diesem Grunde veranstaltet gewesene Schulfeier eine durchaus erhebende gewesen. Von einer anderen Festlichkeit ist mir nichts bekannt geworden, und kann ich nur aunehmen, daß der durchweg unwahre Artikel nur auf Böswilligkeit beruht. Kodylin, den 2. November 1877. Der Bürgermeister Eber st ein." Was nun zuerst das „angeblich 1 5 jährige" Jubiläum betrifft, so steht diese Zahl allerdings in Nr. 765 der „Schl. Pr." Es scheint uns unmöglich, daß damit erne Verschleierung der Wahrheit, Täuschung u. dergl. beabsichtigt gewesen sein kann. In der „Wochenschrift" wurde daher 25 gesetzt, indem man einfach einen Druckfehler voraussetzle, und das wird auch der Fall gewesen sein. Von einem 15jähr. Jubiläum spricht ohnehin kein Mensch. — Da nun der Hr Bürgermeister von der Jubiläumsfeier spricht, der Artikel dagegen von einer später stattgehabten Nachfeier, so ist durch die Erklärung umsoweniger etwas berichtigt, als der Bürgermeister lediglich constatirre, daß ihm von einer solchen Nachfeier nichts bekannt geworden ist. Unklar aber ist für uns noch Manches in der Sache. Warum ist über die Nachfeier eines am 1. Juni stattgehabten Jubiläums erst am 1. November ein tadelnder Bericht erschienen? Warum ereifert sich wiederum Hr. Götz jetzt erst gegen

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