Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 9 (1878)
- Issue
- N° 3. (16.1.1878)
- Date
- 1878-01-16
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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— 18 — während die Gesammtzahl der Israeliten in Italien nicht viel größer ist als die der in Berlin wohnenden: Das ist der Umschwung, der sich unter der Regierung des ersten Königs von Italien vollzogen hat; nicht durch einen Vorfassungsparagraphen , der erst nach Jahrzehnten aus dem Papier in die Wirklichkeit trat, sondern alsbald factisch und fertig. Wir haben also nicht zu viel gesagt: es steht einzig da in der Geschichte der Juden. Nun wißen wir nicht, wie viel davon persönliches Verdienst Victor Emanuels ist, wie viel auf Rechnung seiner Minister, seines Volkes, seiner Zeit, der politischen Verhältnisse, wie viel auf Rechnung der geistigen und sittlichen Tüchtigkeit der Israeliten Jtalien's selbst kommt. Wir fragen jetzt auch nicht danach, wo es gilt, dem Hingeschiedenen den Dank zu widmen. Das steht auch ohnedies fest, daß Victor Emanuel nicht etwa der willenlose Mann gewesen, der vollzogen und unterschrieben hätte, was ihm vorgelegt wurde. Das ist gewiß, daß er ein Freund Israels (Ohew Jisroel) gewesen. Die Zahl der Regenten, welche unsere Geschichte voll und ganz als solche bezeichnen kann, ist recht klein, um so größer ist die Dankbarkeit Israels. Victor Emanuel ist den Israeliten seines Landes gerecht geworden, rD"nb "12t, des Gerechten Andenken bleibt zum Segen! Victor Emanuel ist todt, Pius IX. lebt noch. Der „Beraubte" hat den „Räuber", der „Gefangene" seinen „Kerkermeister" überlebt, und allerdings der Aeltere den viel Jüngeren, der Hinfällige den Robusten, Kerngesunden. Und^dieser ist derselben Krankheit erlegen wie Cavour, sein Rathgeber, sein Mephisto, der Führer der „Rotte Korah". Da muß denn viel geredet werden von dem Finger Gottes, von der sichtbaren Vergeltung, man wird warnen, drohen, fluchen. Die Ultramontanen werden das bestens besorgen, wir wollen sie in ihrem Vergnügen nicht stören. Wir lasien uns auch auf derartige Untersuchungen überhaupt nichr ein, eingedenk der Mahnung unserer Weisen: „Was hast Du in die Geheimniffe der göttlichen Schicksalsleitung einzudringen?"*) Aber eine Bemerkung haben wir doch zu machen, wiederum nur von dem engen (aber darum nicht engherzigen) Standpunkte der jüd. Geschichte. Victor Emanuel ist groß und größer geworden, Hand in Hand mit der durch ihn vollzogenen Befreiung der Juden. Er ist gestorben, aber nicht bevor er, soweit das überhaupt je einen Menschen zu Theil geworden ist, das Ziel seiner Bestrebungen voll und ganz erreicht halte. Es ist durchaus nicht abzusehen, was ein längeres Leben ihm Größeres noch hätte bringen können. Pius I X. ist ein Liebling aller Welt gewesen, kurze Zeit, so lange er — unter anderem! — auch den Juden sich günstig zeigte. Seit er sein Ohr verschlossen vor dem Flehen der Armen, vor dem Vater Mortara, er, der kein Vaterherz je gekannt hat, vor den bittet en Klagen aller Vernünftigen, seitdem ist es mit ihm, mit allen seinen Besitzlhümern und Entwürfen, ab- und rückwärts gegangen. Er lebt, er vegetirt immerfort, um alles in Trümmer gehen zu sehen, eins nach dem andern, was er gehofft, was er gesegnet, worauf er seine Zuversicht gestellt. Er lebt immer noch, er hat auch noch den *) na1? jottrm nra »««5-10,». neuesten Umschwung in Frankreich erleben, abermals einen Hoffnungsanker zerbrochen sehen sollen. Und was sonst noch?! „Was hast Du in die Geheimniffe der göttlichen Schicksalsleitung einzndringen?" Berichte und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, IO. Januar.*) Das Haus der Abgeordneten hat sich gestern mit zwei Petitionen von israelitischen Gemeinden beschäftigt. Die erste ist die der Synagogen-Gemeinde zu Greiffenberg in Pommern, wegen der Ausschließung israel. Gymnasiasten, Söhne dortiger Bürger, voi.l Milgenuffe zweier Stipendien. Es ist in Nr. 48 dies. Bt. nach dem Berichte der Petitionscommiffion ausführlich über den Gegenstand referirt, die Gründe für und wider sind dort so eingehend beleuchtet, daß die Debatte unmöglich irgend etwas Neues Vorbringen konnte. Wir geben also nur den kurzen Parlamentsbericht. Die Commission beantragt, die Petition des Vorstandes der Synagogengemeinde zu Greiffenberg der Slaatsregierung zur Berücksichtigung zu Überwelsen. D.r Referent Abgeordneter Rüppel verzichtet zum Eingang auf das Wort. Abg. M e y e r - Arnswalde spricht sich gegen den Beschluß der Commission aus, die jüdiichen Studirendeu an dem Stipendium theilnehmen zu laffen. Die rechtliche Vermuthung, die aus der letztwilligen Verfügung der Stifterin gezogen werden müsse, spreche für die Ausschließung. Außerdem sei die Ausschließung auch in dem Regulativ des Magistrats und Gemeinderaths zu Greiffenberg zu dieser Stiftung festgestellt worden. Wenn dennoch die israelitischen Studirenden den Genuß des Stipendiums haben sollten, so hätte hierfür ein Beweis erbracht werden müffen, was jedoch nicht geschehen sei. Redner beantragt, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. Abg. Götting ist für den Beschluß der Commission, da die Stiftungsurkunde keine Bestimmung enthalte, welche die Ausschließung der Juden rechtfertige. Abg. Otto hält die Bestimmungen des Regulativs gegenüber der Stiftungsurkunde für unhaltbar. Abg. Lauen st ein führt aus, daß man die jüdischen Studirenden, nur dann von dem Stipendium ausschließen könnte, wenn in dem Testamente der Stifterin die Ausschließung ausdrücklich angeorbnrt wäre; dies sei nicht der Fall. Im klebrigen spreche gerade die christliche Gesinnung der Te - statrix und die christliche Toleranz für die Zulassung der Juden. Abg. v. Heereman sieht in der Frage nur xine reine Rechtsfrage und weist auf die gesellschaftliche und rechtliche Stellung der Juden zur Zeit der Stiftung hin, woraus gefolgert werden müffe, daß die Stifterin an die Zulassung der Juden nicht gedacht habe; vielmehr ergebe sich das Gegentheil aus der ganzen Fassung des Testaments. Abg. Lauensteiu erklärt, daß auch er die Frage als eine rein rechtliche auffasie und deshalb gerade für die Zulassung sei, weil anderenfalls die Airsschließung der jüdischen Studirenden ausdrücklich hätte vorgesehen werden müssen. Referent Abg. Rüppell spricht sich gegen das Votum der Commission aus. Die Frage müffe nach der Absicht der Testatrix und nicht nach Humanität.rücksichten beantwortet werden. Nach den betreffenden Urkunden könne es unmöglich als die Absicht der Stifterin angesehen werden, auch die Juden an dem Stipendium Theil nehmen zu laffen. An dieser persönlichen Meinung müsse er festhalten und könne nicht für das Votum der Commission eintreten. (Referent war *) Schluß der Corresp. „Berlin" aus vor Nr. im nächsten Blatte. (Daselbst ist im vorletzten A inea zu lesen: „Die Versammlung bestand aus Reologen" st. Theologen. Red.)